Kriminalität in rechtsfreien Räumen der JVA Kislau: Staatsanwaltschaft Karlsruhe & Polizeirevier in Bad Schönborn nehmen Ermittlungsverfahren gegen Gefangene in der ehemaligen Zelle 110 wieder auf | |||||
Erfolgreiche Beschwerde gegen Einstellungverfügung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe: Beschwerdeführer(Dieter Gieseking) beantragt Einsicht in die Ermittlungsakten mit Beschuldigten- und Zeugenvernehmungen(u.a.) In der JVA Kislau gab es im Jahre 2016 auf der Zelle 110 massive Angriffe(Beleidigungen, Nötigungen, Bedrohungen, Diebstahl und Körperverletzung) von ehemaligen Mitgefangenen gegen den Inhaber der Webseite K13online. Strafanzeigen/Strafanträge wurden beim Polizeirevier in Bad Schönborn gestellt. Die Ermittlungen wurden aufgenommen. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hatte das Verfahren aufgrund von schwerwiegenden Ermittlungsfehlern und rechtsfehlerhafter Verfügung eingestellt. Der Beschwerdeführer & Inhaber von K13online, Dieter Gieseking, hatte gegen diese Einstellungsverfügung Beschwerde eingelegt. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat dieser Beschwerde nun stattgegeben und das Ermittlungsverfahren gegen die kriminellen Gefangenen wieder aufgenommen. Der Beschwerdeführer hat auch Einsicht in die Ermittlungsakten mit den Beschuldigten- und Zeugenvernehmungen der ehemaligen Mitgefangenen beantragt. Das Polizeirevier in Bad Schönborn hat für Nachermittlungen im Auftrag der Staatsanwaltschaft bereits telefonischen Kontakt mit dem Beschwerdeführer aufgenommen. Es bedarf weiterer Vernehmungen von Tätern und Zeugen. Ebenso der zum Tatzeitpunkt diensthabenden JVA-Beamten in Kislau, sowie den JVA-Sanitätern, die die Körperverletzung behandelt hatten. Die JVA Kislau wird also demnächst wieder "Besuch" von der Polizei bekommen. Darüber hinaus müssen von den Ermittlungsbehörden die aktuell ladungsfähigen Anschriften der Gefangenen für Zivilklagen auf Schmerzensgeld ermittelt und mitgeteilt werden. Der Anzeigeerstatter & Geschädigte erwartet nach erneutem Abschluss der Ermittlungen die Erhebung von öffentlichen Klagen gegen die beschuldigten Täter durch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe. Die weiteren Ermittlungen werden den schon bestehenden Tatverdacht erhärten. In einer gerichtlichen Hauptverhandlung werden sich weitere Beweislagen ergeben, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zur Verurteilung der Beschuldigten führen werden. Der Inhaber von K13online, Dieter Gieseking, wird an dieser Gerichtsverhandlung natürlich auch als Zeuge der Anklage teilnehmen. In einer JVA darf es keine rechtsfreien Räume geben. Die Täter einer menschenverachtenden Knasthierarchie müssen strafrechtlich und zivilrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden.... http://www.stakarlsruhe.de/pb/,Lde/Startseite
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geschrieben von K13online-Redaktion am 15.12.2017 |
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