Erste Jamaika-Koalition(CDU/CSU + FDP + Grüne) im 19. Deutschen Bundestag wahrscheinlich: Welche Fraktion übernimmt das neue Bundesjustizministerium und welche(r) Politiker(in) wird neue(r) Bundesjustizminister(in)?
Der Abbau von Grund- und Menschenrechten sowie eine weitere Verschärfung im Sexualstrafrecht hat mit der SPD-Absage an eine Neuauflage der GroKo ein vorläufiges Ende gefunden. Die Option an eine Erste Jamaika-Koalition aus CDU/CSU(33%) + FDP(10,7%) + Grüne(8,9%) ist wahrscheinlich. Die Opposition wird nach dem vorläufigen Endergebnis aus der SPD(20,5%) + AfD(12,6%) + LINKE(9,2%) bestehen. Für die sexuelle Minderheit der Pädophilen wird es in 1. Linie darauf ankommen, welche Fraktion das Justizministerium übernimmt und welche(r) Politiker/In der/die neue Justizminister/In werden wird. Mit welchen Politikern/Innen setzt sich der neue Rechtsausschuss zusammen? Wird der Abschlussbericht der Reformkommission zum Sexualstrafrecht in die Koalitionsverhandungen einfließen und welche Koalitionsvereinbarungen werden getroffen? K13online ruft auch für die 19. Legislaturperiode zu mehr politischen Aktivismus auf. Eine außerparlamentarische Opposition ist weiterhin notwendig. Denn klar ist schon jetzt: Den Pädophilen wird niemand eine Akzeptanz auch nur einen Millimeter einfach schenken. Wir fordern auch weiterhin eine politische, gesellschaftliche und mediale Teilhabe/Mitwirkung auf allen Gebieten, die die Pädophilie betreffen. Der neue Deutsche Bundestag möge sich auch mit der Sichtweise dieser sexuelle Minderheit beschäftigen. Eine Jamaika-Koalition könnte auf der Grundlage der Reformkommission eine ergebnisoffene Debatte zum Sexualstrafrecht eröffnen. K13online ist bereit, sich daran aktiv zu beteiligen...
https://www.bundestag.de/
(Jamaika-Koalition im 19. Deutschen Bundestag: CDU/CSU + FDP + Grüne)
K13online Wahlempfehlungen zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017: Bündnis Grundeinkommen(BGE) oder Demokratie in Bewegung(DiB) |
24.09.2017 |
K13online Wahlempfehlung an die Deutsche Pädophilenszene: Boylover & Girllover können mit gutem Gewissen keine im Bundestag vertretenen Parteien wählen, die sich gegen Pädophile & Pädosexualität positioniert haben
Pädophile & Pädosexuelle, die íhre sexuelle Identität als Maßstab für ihre Wahlentscheidung zu Grunde legen, können keine im aktuellen Bundestag vertretenen Parteien wählen. Die Bundesregierung aus CDU/CSU + SPD trägt die Verantwortung der letzten Strafverschärfungen der Schand §§ 176 ff. und 184 ff. StGB sowie des § 201a StGB, die am 27. Januar 2015 in Kraft getreten waren. Im Prinzip befindet sich keine Partei auf dem Stimmzettel, die sich auch nur ansatzweise für die politischen Interessen der sexuellen Minderheit von Pädophilen einsetzen wollen. Für Pädophile & Pädosexuelle, die sich dennoch an den Bundestagwahlen beteiligen wollen, empfehlen wir Ihre Stimme der Partei "Bündnis Grundeinkommen(BGE) oder der Partei "Demokratie in Bewegung(DiB)" zu geben. K13online hat sich jedoch für eine öffentliche Protestwahl entschieden. Mit Ausnahme der zwei oben genannten Parteien GBE + DiB wurden alle anderen Parteien auf dem Wahlzettel mit einem schwarzen Balken durchgestrichen. Alternativ wurde am Ende des Wahlzettels ein neuer Kreis zum Ankreuzen hinzugefügt: Pädophilie-Partei Deutschland(PPD). Eine solche Partei, die sich für die politischen Interessen der Pädophilen einsetzen könnte, gab es schon einmal in den Niederlanden. Die Pädophilenszene in Deutschland ist jedoch seit vielen Jahren - wenige Ausnahmen bestätigen die Regel - im politischen Bereich pädophiler Themen völlig desinteressiert. Daran muss sich auch K13online orientieren. Mit der Ungültigmachung des Wahlzettels ist jedoch eine politische Botschaft verbunden: Wir fordern für unser Klientel eine gesellschaftliche, mediale und politische Teilhabe an allen demokratischen Entscheidungsprozessen. In einer pluralistischen Gesellschaft haben auch wir einen Spruch auf Mitwirkung, die die Themengebiete der Pädophilie betreffen. Unsere Wahlempfehlungen sind kein Aufruf zum Wahlboykott. K13online nimmt an der Wahl zum Bundestag teil und bringt damit einen Protest zum Ausdruck, der eine Botschaft sein soll. Gerne können sich daran andere Wähler/Innen beteiligen. Ein Wahlbeispiel des Wahlzettels finden Sie mit einem Klick auf weiterlesen....
http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3429 |
(Update) Bundestagswahl 2017: Koalitionsfraktionen aus CDU/CSU & SPD beschlossen schon am 22. Juni 2017 massiven Grundrechteabbau durch Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung |
13.09.2017 |
Online-Petition gegen Überwachungsgesetze & Spionagesoftware: Oppositionsfraktionen von GRÜNE + LINKE halten neue Gesetze für operative Eingriffe in die Grundrechte und damit für verfassungswidrig
Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt hat die Bundesregierung gegen die Stimmen der Opposition ein umfangreiches Gesetzespaket verabschiedet, welches die Grundrechte weiter einschränkt. Die verfassungswidrigen Gesetze wurden unter Ausschluss des Bundesrates und des Datenschutzbeauftragten bereits am 12. Juni 2017 in einem unzulässigen Eilverfahren durch den Bundestag gepeitscht. Der GRÜNE Abgeordnete Ströbele sprach von einem „substanziellen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung“, der mit der Karlsruher Rechtsprechung nicht vereinbar sei. „Quer durch das Strafgesetzbuch“ würden in dem Gesetzentwurf 70 Straftaten aufgeführt, bei denen Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung angewandt werden können. Darunten befinden sich natürlich auch die Schand §§ 176 ff & 184 ff StGB. Die Terrorgefahr dient nur als Vorwand, um den schleichenden Grundrechteabbau zu legitimieren. Was nun vorliege, sei „eines der invasivsten Überwachungsgesetze der vergangenen Jahre“, sagte Jörn Wunderlich von den Linken. Aus Ausnahmemaßnahmen zur Terrorabwehr sollten „Standardmaßnahmen der Polizei werden“. Wie hier Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung zum Einsatz gebracht werden sollten, entspreche nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Neben einer im Sicherheit noch kommenden Verfassungsbeschwerde hat auch ein politsch aufmerksamer Bundesbürger ein Online-Petition gestartet: Änderung der strafprozessualen Regelungen im Hinblick auf Online- bzw. Hausdurchsuchungen. K13online hat diese Petition bereits mit gezeichnet. Wir rufen alle Besucher/Innen unserer Webseiten, Bürger- und Menschenrechtlicher sowie Pädophile auf, diese Petition ebenfalls mit zu zeichnen. Am 24. September 2017 finden die Bundestagswahlen statt. Erteilen auch Sie der CDU/CSU & SPD eine klare Absage. Auf der Webseite des Deutschen Bundestag wird über den Grundrechteabbau bereits debattiert... (Update 7. 9. 2017: Mitzeichnungsfrist endet am 14. September 2017 * Mitzeichungsfrist beendet - 58 Mitzeichner - die Petition befindet sich in der parlamentarischen Beratung. K13online wird über die Petition weiter berichten)
http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3421 |
Bundestagswahlkampf 2017: Reformkommission legt Abschlussbericht zum gesamten 13. Abschnitt des Sexualstrafrechts (§§ 174 bis 184 StGB) für die nächste Legislaturperiode der neuen Bundesregierung vor |
28.07.2017 |
Expertenkommission weist in Teilbereichen eine Tendenz in die richtige Richtung auf: Einigkeit besteht darüber, dass eine Überarbeitung des 13. Abschnitts des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches unerlässlich ist
Der Bundesjustizminister Heiko Maas(SPD) hatte im Februar 2015 eine Kommission zur Reform des gesamten Sexualstrafrechts einberufen. In dieser Reformkommission haben sich zwölf Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Gesetzgebung und Praxis an insgesamt 28 Sitzungstagen intensiv mit dem Sexualstrafrecht befasst und dabei fünfzehn weitere Sachverständige gehört. Der Abschlussbericht wurde am 19. Juli 2017 übergeben und umfasst 1.400 Seiten an Reformbedarf & Reformempfehlungen. Nach Empfehlung der Kommission sollen die übermäßig langen Verjährungsfristen wieder abgeschafft werden. Bei den Schand §§ 176 und 176a StGB sollen minder schwere Fälle wieder eingeführt werden. Bei § 184 ff. StGB soll soll die fiktive Kinder- und Jugendpornografie legalisiert werden. Die Schutzaltersgrenze von 14 Jahren soll zwar beigehalten werden, jedoch soll vergleichbar mit § 174 Abs. 5 StGB auch im § 176 StGB eine Strafabsehensklausel eingebunden werden, wenn das Unrecht der Tat gering ist. K13online begrüßt diese Empfehlung als einen Schritt in die richtige Richtung. Aber fordert darüber hinaus, dass einvernehmliche Sexualität zwischen Kindern/Jugendlichen und Erwachsenen immer straffrei sein muss. Dazu soll die Schutzaltersgrenze bzw. das Einwilligungsalter generell auf 12 Jahre gesenkt werden. Die volle sexuelle Selbstbestimmung ist in diesem Alter bereits vorhanden und muss nicht mehr geschützt werden. Der Wahlkampf zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 ist bereits angelaufen. Nach Schätzungen der Berliner Charite soll es in Deutschland 250.000 Pädophile & Pädosexuelle geben, die ein beträchtliches Wählerpotenzial darstellen. ALLE politischen Parteien werden sich beim Wahlverhalten dieser sexuellen Minderheit daran messen lassen müssen, welche Positionen sie bei einer Strafrechtsreform in der nächsten Legislaturperiode im neuen Deutschen Bundestag vertreten wollen. K13online wird nach der Sommerpause und noch vor den Bundestagswahlen umfangreiche Aktivitäten starten. Die Deutsche Pädophilenszene & deren Sympatisanten sowie Bürger- und Menschenrechtler sind aufgerufen, in den nächsten Wochen/Monaten einen politischen Aktivismus zu entwickeln. Und sich auf breiter Ebene an kommenden gesellschaftspolitischen Diskussionen und parteipolitischen Debatten zu beteiligen. Nach der liberalen Strafrechtsreform im Jahre 1973 gab es in den Folgejahre nur noch Strafverschärfungen. Mit dem Abschlussbericht der Reformkommission wird diese Negativ-Entwicklung ein berechtigtes Ende finden...
http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3404 |
|