„In einem Rechtsstaat beugt sich der Staat nicht einer Mehrheit, sondern verteidigt das Recht des Einzelnen. Nur dafür ist er da und hat die Macht dazu von allen übertragen bekommen.“ - Sokrates
[update: K13online an Rechtsausschuss] Deutscher Bundestag: Gesetzentwurf der Bundesregierung zur erneuten Verschärfung im Sexualstrafrecht in 1. Lesung in den Deutschen Bundestag eingebracht
30.09.2014
Keine weiteren Verschärfungen im Sexualstrafrecht: Mit dem neuen Gesetzentwurf wird kein einziges Kind/Jugendlicher besser vor sexueller Gewalt geschützt, sondern die Grundrechte weiter eingeschränkt werden
Die Regierungsfraktionen aus CDU/CSU & SPD haben den Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas(SPD) in 1. Lesung in den Deutschen Bundestag eingebracht. Die Reden wurden im Parlamentsfernsehen live übertragen und stehen als Videoaufzeichnung bereit: Bundesjustizminister Heiko Maas(SPD), Fraktion Die Linke Halina Wawzyniak, Thomas Strobl (CDU/CSU), Katja Keul GRÜNE, Dr. Johannes Fechner(SPD) und weitere Abgeordnete aller Fraktionen. Die politische Debatte wurde mit Ausnahme der rechtspolitischen Sprecherin der Fraktion Die LINKE, Halina Wawzyniak, von Polemik und Missbrauchshysterie bestimmt. Dabei wurden die rechtsstaatlichen Grundsätze & Prinzipien völlig außer Acht gelassen. Mit dem neuen Gesetzentwurf wird kein einziges Kind/Jugendlicher besser vor sexueller Gewalt geschützt. Die neuen Straftatbestandsmerkmale in den §§ 174 StGB, 184b & 184c StGB sowie im § 201a StGB sollen ausschließlich der massiven Verfolgung von pädophil-liebenden Menschen dienen. Darüber hinaus wird das Sozialverhalten aller Bürger betroffen sein und die Grundrechte aller Menschen eingeschränkt werden. Die Gesetzesverschärfungen wurden in den Rechtsausschuss zur weiteren Beratung verwiesen. Die kommende Anhörung von Sachverständigen in diesem Ausschuss werden hoffentlich dazu beitragen, dass es für diesen Gesetzentwurf keine Mehrheiten im Parlament geben wird. Ansonsten wird das Bundesverfassungsgericht die grundgesetzlichen Grenzen aufzeigen müssen...
Minister will Schutzlücken im Strafrecht schließen
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) wies darauf hin, dass mit dem Gesetzentwurf viele Schutzlücken im Strafrecht geschlossen würden. So sei es dank des Gesetzes im Falle eines Missbrauchs einer Schülerin durch einen Lehrer nun nicht mehr wichtig, ob der Lehrer Klassenlehrer ist oder nicht. „Niemand soll seine Vertrauensstellung ungestraft missbrauchen können“, sagte Maas.
K13online Anmerkungen
Es gibt keine Schutzlücken im Sexualstrafrecht und auch nicht im § 201a StGB. Ebenso ist die Erweiterung des § 174 StGB(Obhutsverhältnis) völlig überflüssig. Wieder einmal wurde ein gerechter Freispruch zum Anlass genommen, diesen Straftatbestand zu erweitern. Die Mainstream-Medien & Kinder- und Opferschutzvereine hatten eine politischen Druck aufgebaut. Die Politik sah sich zum Handeln verpflichtet - und hat sich damit zum Handlager einer repressiven Sexualpolitik gemacht. Im heutigen Zeitgeist ist DAS ein Kinderspiel...
Ebenso deutlich befürwortete er die Verlängerung der Verjährungsfristen für Missbrauchsfälle bis zum 30. Lebensjahr des Opfers, oder, im Falle von schwerem Missbrauch, auch bis zum 50. Lebensjahr. Dass eine solche Änderung notwendig sei, hätten Vorfälle wie an der Odenwaldschule gezeigt. „Opfer brauchen Zeit, um den Mut zu fassen, sich zu äußern.“
K13online Anmerkungen
Die wiederholte Verlängerung der Verjährungsfristen ist reiner Populismus. Kein Kind wird dadurch besser geschützt. Es ist ein Einknicken und Zugeständnis gegenüber den Opfervereinen. Späte Strafanzeigen von Missbrauchsopfern werden nicht zum gewünschten Erfolg führen, weil es schon nach wenigen Jahren keine stichhaltigen Beweise für eine Verurteilung gibt. Die Folgen werden fast immer zu Freisprüchen führen. Das gesamte Polizei- und Justizwesen wird unnötig belastet werden. Die Missbrauchsopfer selbst erleiden dadurch ein erneutes Trauma durch das Verfahren und die Freisprüche. Außerdem verstoßen solch hohe Verjährungsfristen gegen rechtsstaatliche Grundsätze.
Der Minister befürwortete außerdem die Ausweitung des Straftkatalogs im Ausland. Ob eine Straftat geahndet worden sei oder nicht, sei bisher viel zu oft davon abhängig gewesen, ob das Opfer seinen Lebensmittelpunkt im Ausland oder im Inland habe.
K13online Anmerkungen
Ein Gesetz, dass diesbezügliche Straftaten von Deutschen im Ausland unter Strafe stellt, gibt es bereits. Dabei spielt die Staatsangehörigkeit des vermeintlichen "Opfers" überhaupt keine Rolle. Ebenso nicht der Lebensmittelpunkt. Die Beweislage im Ausland ist für Strafverfahren in Deutschland ohnehin fast unmöglich. In der Regel werden solche Verfahren im Ausland geführt - nicht im Nachhinein in Deutschland.
Regeln für das Herstellen von Bildern nackter Kinder
Als weiteren Punkt sprach Maas die Verschärfung der Regelungen für das Herstellen, Verbreiten und Besitzen von Bildern nackter Kinder an. Auch hier schließe das Gesetz eine Schutzlücke, die neuen Regelungen würden auch Bildern von nackten Kindern ohne sexuellen Bezug mit einschließen. „Niemand soll mehr mit den nackten Körpern von Kindern ungestraft Geschäfte machen“, sagte Maas.
K13online Anmerkungen
Dieser Punkt spricht die Verschärfung des § 201a StGB an. Hierbei handelt sich in der geltenden Fassung um ein Antragsdelikt. In Zukunft soll daraus ein Offizialdelikt werden, wenn es sich um Kindernacktaufnahmen handelt und ein öffentliches Interesse zur Strafverfolgung besteht. Heiko Maas behauptet jedoch in seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag, dass der § 201a StGB ein Antragsdelikt bleiben soll. Das ist eine LÜGE!
Bei einem Antragdelikt müssen die Kinder als Darsteller oder deren Eltern selbst Strafanzeige erstatten. Das wird bei "befugten" Aufnahmen mit Sicherheit nicht der Fall sein. Damit bleiben alle "befugt" herstellten FKK-Aufnahmen weiterhin legal. Das trifft in Folge auch auf den Verkauf und Kauf und Tausch etc.. zu.
Bei einem Offizialdelikt muss von Staatswegen zunächst ermittelt werden. Die Ermittlungsbehörden können zunächst nicht wissen, ob diese Aufnahmen "befugt" oder "unbefugt" hergestellt wurden. Das bedeutet in der Rechtspraxis, dass es massenweise neue Ermittlungsverfahren geben wird. Die Gerichte werden mit solchen Verfahren überschüttet werden.
Darüber hinaus wird bei Kindernacktaufnahmen kein Rechtsgut verletzt. Die Straftatbestandsmerkmale verstoßen gegen das Bestimmtheitsgebot im Grundgesetz. Eine diesbezügliche Strafverschärfung ist deshalb verfassungswidrig.
Befürchtungen, mit den verschärften Regeln würden auch Eltern, die harmlose Bilder ihrer Kinder beim Nacktbaden oder am Strand machten, kriminalisiert, wies der Bundesjustizminister zurück. Das sei schon deshalb nicht so, da Eltern nicht unbefugt handelten. Neu strafbar wird außerdem, wer Nacktaufnahmen oder Bilder verbreitet, die dazu dienen, dem Ansehen der Person „erheblich zu schaden“. Die Pressefreiheit bleibe von einer solchen Regelung ausgenommen, sagte Maas. Unvorteilhafte Bilder von Prominenten seien auch weiterhin geschützt.
K13online Anmerkungen
Es wird massenweise Ermittlungsverfahren gegen vermeintliche Eltern und alle Menschen geben, die Kinder und auch Jugendliche nackt fotografieren. Die Nacktheit von Kindern & Jugendlichen wird zum Verbot erklärt. Das Sozialverhalten in der gesamten Gesellschaft wird sich zum sexualfeindlichen Verhalten verändern. Die Unsicherheit bei Nacktaufnahmen wird ins Unendliche ansteigen. Die gesellschaftlichen Folgen sind überhaupt noch nicht abschätzbar.
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Linke kritisiert fehlende Bestimmtheit in Formulierungen
Für die Fraktion Die Linke sprach Halina Wawzyniak. Der zentrale Ansatzpunkt ihrer Fraktion sei die Prävention, sagte sie, deshalb gehöre ein Rechtsanspruch auf Therapie und umfassende Hilfe nach Verbüßen der Strafe in das Gesetz. Gleichzeitig äußerte sie zwar Verständnis für die Verlängerung der Verjährungsfristen. Allerdings seien die Fristen bereits 2013 verlängert worden und noch immer fehle hier eine Evaluation. Außerdem erschwere der lange Zeitabstand die spätere Aufklärung der Tat, wodurch man Gefahr laufe, die Hoffnung der Opfer auf Gerechtigkeit zu enttäuschen, und das dürfe nicht sein.
K13online Anmerkungen
Die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion die LINKE, Halina Wawzyniak, hat als einzige Rednerin den gesamten Gesetzentwurf zu Recht ablehnet. Sie hat erkannt, dass die Verlängerung der Verjährungsfristen völlig kontraproduktiv ist.
Ein weiterer Kritikpunkt für Wawzyniak war die fehlende Bestimmtheit in vielen Formulierungen des Gesetzes. Zum Beispiel, was mit „unnatürlich sexualisierte Haltung der Kinder“ auf den Fotos gemeint ist und was den bewussten oder unbewussten Zugriff auf kinderpornografisches Material im Internet anbelangt. Wie wolle man denn den unbeabsichtigten Aufruf solcher Daten kontrollieren? In anderen Länder sei explizit das Herunterladen oder Bezahlen für solche Daten genannt. Sie vermutete, dass sich über das Gesetz hier Befürworter der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung ein Hintertürchen offen gelassen haben.
K13online Anmerkungen
Auch bei diesem Punkt hat Wawzyniak das grundgesetzliche Bestimmtheitsgebot erkannt. Ganz offensichtlich ist sie im Gegensatzsatz zu allen anderen Fraktionen & Rednern/Innen nicht dem heutigen Zeitgeist verfallen, sondern bewertet den Gesetzentwurf auf der Grundlage des Rechtsstaates. Zum Redebeitrag im Deutschen Bundestag gelangen im unteren YouTube-Video hier:
Für Thomas Strobl (CDU/CSU) bringt das Gesetz zahlreiche Verbesserungen für Opfer sexueller Gewalt mit sich. Das sei besonders wichtig, denn die, um die es gehe, könnten sich selber nicht wehren. Das Gesetz mache dabei ganz klar: „Der Handel mit Nacktbildern von Kindern ist ab heute in Deutschland kriminell.“ Egal, ob es sich dabei um sehr oder weniger eindeutige Bilder handele.
K13online Anmerkungen
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind allein die falschen Äußerungen des Redners Thomas Strobl "kriminell". Ein geändertes Sexualstrafrecht tritt erst dann in Kraft, wenn es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Das ein solcher Bundestagsabgeordneter eine solche Hetze ohne Widerspruch im Deutschen Bundestag verbreiten darf verdeutlich den heutigen Zeitgeist in beispielhafter Weise. Es ist eine Schande für die Rechtsstaat, dass ein solcher Politiker im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages über Gesetze mitbestimmen darf.
Prinzipiell stünde der Kampf gegen Kindesmissbrauch auf drei Säulen, sagte Strobl. Säule eins sei die Prävention, und da sei es gelungen, die Förderung des Projekts „Kein Täter werden“ zu sichern. Dank des Gesetzes würden nun in Säule zwei, dem lückenlosen Strafrecht, einige Schutzlücken geschlossen
K13online Anmerkungen
Der Gesetzentwurf zur Verschärfung im Sexualstrafrecht hat mit einem Kampf gegen wirklichen Kindesmissbrauch absolut nichts zu tun. Der Kampf richtet sich überwiegend gegen pädophil-liebende Menschen. Eine solche Menschenverachtung verurteilt die K13online Redaktion auf das Schärfste...
Beispielswiese sei das Horten von Kinderpornografie mit bis zu drei Jahren Haft zu bestrafen. Und bisher habe es noch keine einheitliche Wertungs- und Auslegungsbasis innerhalb Deutschlands gegeben, ab welcher Art von Bildern von nackten Kindern eine Staatsanwaltschaft wegen Kinderpornografie ermittele. Das sei jetzt anders und das helfe Säule drei, der effektiven Strafverfolgung. Insgesamt ist das Gesetz „ein gutes Paket, um den Opfern zu helfen und darauf kommt es an“.
K13online Anmerkungen
Auch diese Äußerung ist eine bodenlose Frechheit und Lüge. Die Rechtsunsicherheit ist weiter angestiegen. Die Erhöhung der Strafmaße schützen kein einziges Kind vor tatsächlicher sexueller Gewalt, sondern erhöhen sogar das Unrecht bei einvernehmlichen sexuellen Beziehungen zwischen Kindern/Jugendlichen und Erwachsenen. Kein Kind wird bei reinen Nacktaufnahmen sexuell missbraucht. Die Nacktheit muss für alle Menschen etwas völlig normales und natürliches sein. Wer Nacktheit kriminalisieren will, sollte sich dringend in psychologische Behandlung begeben, denn dieser hat Probleme mit seiner Sexualität.
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Grüne: Gesetz wird dem rechtlichen Maßstab nicht gerecht
Für die Grünen begrüßte Katja Keul Klarstellungen im Gesetz, beispielswiese die Strafbarmachung der Anbahnung von sexuellem Kontakt zu Minderjährigen über das Internet, das sogenannte „grooming“, oder die Verlängerung der Verjährungsfristen. „Die Opfer brauchen Zeit zu heilen und Kraft zu schöpfen ohne den Druck der Verjährung.“ Allerdings sehe sie viele Unklarheiten im Gesetz. So werde dadurch der einvernehmliche Austausch von Nacktbildern unter Jugendlichen unter Strafe gestellt. Die Strafbarkeit solle viel mehr nur auf die Verbreitung beschränkt werden.
K13online Anmerkungen
Auch die Rednerin Katja Keul von den GRÜNEN ist der Missbrauchshysterie und der Ideologie der Opfervereine verfallen. Die politische Macht dieser Vereine bestimmen inzwischen das irrationale Verhalten auf bundespolitischer Ebene. Sie kritisiert zwar die zukünftige Strafbarkeit bei Nacktaufnahmen mit Jugendlichen, aber vergisst dabei die Nacktheit von Kindern. Zumindest hat Sie erkannt, dass eine strafrechtliche Verfolgung bei nackten Jugendlichen völlig absurd ist. Dies betrifft den zukünftigen Schand § 184c StGB.
Was die Strafbarkeit des Herstellens von Bildern, die dazu taugen, dem Ansehen von Personen „erheblich zu schaden“, so zählte Keul verschiedene Beispiele auf, in denen das Gesetz andere Folgen entwickele als ursprünglich intendiert. „Ihr Gesetz wird dem rechtlichen Maßstab nicht gerecht“, sagte sie.
K13online Anmerkungen
Die Neufassung des § 201a StGB wird von Keul ebenfalls ablehnt. Offenbar hat auch Sie die Verletzung des grundgesetzlichen Bestimmtheitsgebotes erkannt. Die Fraktion der GRÜNEN lehnt den Gesetzentwurf demnach nicht vollständig ab, sondern lediglich in Teilen. Das reicht für eine positive Bewertung der GRÜNEN bei Weitem nicht aus. Die Anhörungen im Rechtsausschuss werden hoffentlich dazu beitragen, dass auch die GRÜNEN den vollständigen Gesetzentwurf ablehnen werden.
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SPD: Kinderschutzbund hat das Gesetz gelobt
Dr. Johannes Fechner (SPD) wies darauf hin, dass die Bundesregierung mit dem Gesetz einer EU-Richtlinie zum besseren Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt nachkomme. „Wir dürfen in diesem Bereich keine Strafbarkeitslücken erlauben“, sagte er. Es sei gut, dass der Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs auch um Stiefeltern oder neue Lebenspartner erweitert wird. Auch Fechner begrüßte die Strafbarkeit von „grooming“ durch das Gesetz.
K13online Anmerkungen
Der Redner der SPD-Fraktion macht bei seiner Positionierung in den wesentlichen Punkten keinen Unterschied zur CDU/CDU. Natürlich fällt Fechner seinem SPD-Justizminister nicht in den Rücken.
Insgesamt sei es ein gutes Zeichen, dass der deutsche Kinderschutzbund das Gesetz ausdrücklich gelobt habe. Das bedeute, dass man das Richtige tue. Nicht vergessen werden solle aber, dass die Polizei auch dazu in die Lage versetzt werden müsse, die neuen Straftatbestände auch zu verfolgen. Hier zeige der 2. Untersuchungsausschuss gerade, ob das Bundeskriminalamt auch entsprechend ausgerüstet ist. Der Gesetzesentwurf und der Antrag wurden zur weiteren Beratung in die federführenden Ausschüsse überwiesen. (jbb/25.09.2014)
K13online Anmerkungen
Weder der Deutsche Kinderschutzbund noch andere Kinderschutzorganisationen haben in der Vergangenheit auch nur ansatzweise eine Strafbarkeit von Kindernacktaufnahmen gefordert. Die jetzige Zustimmung zu diesem Teil des Gesetzentwurfes ist reine heuchelei und den Zeitgeist geschuldet. Auch der KSB traut sich offenbar nicht, diesem unsinnigen Gesetzentwurf zu widersprechen, um nicht in Verdacht zu geraten, sich nicht mehr für den "Kinderschutz" einzusetzen. Die Ermittlungsbehörden werden mit Sicherheit bei der Verfolgung dieser neuen Straftatbestände völlig überfordert sein. Ebenso die Gerichte und letztendlich auch der Strafvollzug....
Bundeskabinett(CDU/CSU + SPD) beschließt entgegen EU-Richtlinien und internationalen Rechts der Lanzarote-Konvention & Istanbul-Konvention schärfstes Sexualstrafrecht - WELTWEIT - vom 18.09.2014 Geplante Neufassung zur "Kinder- und Jugendpornografie": Wiedergabe einer ganz oder teilweise unbekleideten Person unter vierzehn Jahren in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung(§ 184b StGB) + vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alten Person(§ 184c StGB)
Das aus CDU/CSU & SPD bestehende Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas(SPD) zur erneuten und drastischen Verschärfung im Sexualstrafrecht beschlossen. Das Höchststrafmaß in den §§ 184b & 184c StGB soll auf fünf Jahre bzw. auf drei Jahre angehoben werden. Der § 174 StGB soll erweitert werden. Der § 201a StGB soll massiv ausgebaut werden. Der völlig unbestimmte Rechtsbegriff "unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung" soll zum Straftatbestand im § 184 ff. StGB zur "Kinder- und Jugendpornografie" werden. Sollte dieser Gesetzentwurf das Bundesgesetzblatt erreichen, dann wird es massenweise neue Ermittlungsverfahren geben, die die Staatsanwaltschaften und Gerichte vollkommen überfordern würden. Kritische Stimmen gegen diesen teilweise verfassungswidrigen Gesetzentwurf mehren sich. Auch viele Mainstream-Medien halten den Entwurf für unverhältnismäßig. Die Opposition aus LINKEN & GRÜNEN haben bereits eine umfassende Anhörung von Sachverständigen im Rechtsausschuss angekündigt. Der Gesetzentwurf wird demnächst in 1. Lesung in den Deutschen Bundestag eingebracht werden. Mit dem Schutz von Kindern und insbesondere Jugendlichen haben diese Gesetzestexte absolut nichts mehr zu tun. Die Folge wäre eine Kriminalisierung der gesamten Bevölkerung... http://krumme13.org/news.php?s=read&id=2901
u.v.a.m...
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von K13online Redaktion [Druckansicht]
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf zur Verschärfung des Sexualstrafrechts von Bundesjustizminister Heiko Maas(SPD) nach der 1. Lesung zur weiteren Beratung in den Rechtsausschuss verwiesen. Sie gehören diesem Ausschuss neben weiteren 38 Mitgliedern der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, LINKE und GRÜNE ebenfalls an. Wir möchten Sie heute von unserem unteren News in Kenntnis setzen: Keine weiteren Verschärfungen im Sexualstrafrecht!!!
Seit April 2014 hat sich eine breite Allianz von Strafrechtlern, Kriminologen, Rechtsanwälten, Sozialpädagogen, Psychiater, Sexualwissenschaftler, Soziologen, Erziehungswissenschaftler, Psychologen und weiteren Rechtswissenschaftlern zusammengeschlossen und verfolgen die gleichen politischen Ziele hier: http://criminologia.de/2014/04/keine-weiteren-verschaerfungen-im-sexualstrafrecht
Bei der kommenden Anhörung von Sachverständigen im Rechtsausschuss kann davon ausgegangen werden, dass weitere geladene Experten zum Sexualstrafrecht in ihren Stellungnahmen den vorliegenden Gesetzentwurf in der momentanen Fassung ablehnen werden. Der Gesetzentwurf verletzt in einigen Teilen das Bestimmtheitsgebot im Grundgesetz. Wir haben am 1. August 2014 über den Einzelfall hinaus eine anwaltliche Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) in Karlsruhe eingereicht. Gerügt werden u.a. die unbestimmten Rechtsbegriffe des sogenannten „Posing“ und „unnatürlich geschlechtsbetone Körperhaltung“ in den §§ 184b und 15 JuSchG als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Auszüge unserer Begründungen können dem folgenden Link im K13online News und in den Archiven entnommen werden: http://krumme13.org/news.php?s=read&id=2902
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht auch eine verfassungswidrige Verschärfung im Sexualstrafstrafrecht zu den §§ 184c und 201a StGB vor. Der Eingriff in den Schutzbereich des Artikel 103 II Grundgesetz tritt bei diesen vorgesehenen Straftatbestandsmerkmalen noch deutlicher hervor. Sollte der vorliegende Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag ein parlamentarische Mehrheit erhalten, werden wir eine weitere Initiative ins Leben rufen, um eine erneute Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einreichen zu können.
Sie finden auf unseren Webseiten K13online eine Vielzahl von guten Argumenten, die gegen eine erneute Verschärfung im Sexualstrafrecht sprechen. Der vorliegende Gesetzentwurf schießt weit über das Ziel eines besseren Kinder- und Jugendschutzes hinaus. Es bedarf keiner Strafrechtsverschärfung, sondern einer Liberalisierung. Verhindern auch Sie die schärfste Gesetzgebung im europäischen Sexualstrafrecht…!