Edathy-Fall: Abschlussbericht über das Ermittlungsergebnis des LKA Niedersachen gelangt an die Medien und bringt angebliche Kinderpornografie & Jugendpornografie ins böse Spiel der Vorverurteilung | |
Sebastian Edathy bei Facebook: "Es ist offenkundig, dass kein rechtsstaatliches Verfahren intendiert ist, sondern ausschließlich eine öffentliche Vernichtung meiner Person" Nach Informationen von NDR und "Süddeutscher Zeitung" hat das Landeskriminalamt(LKA) Niedersachsen seinen Abschlussbericht vorgelegt und an die Staatsanwaltschaft Hannover gesandt. Diese Ermittlungsergebnisse sind offenkundig auch an die Medien gespielt worden. Edathy fordert vom niedersächsischen Justizministerium(GRÜNE) Aufklärung darüber, wie es zu dieser Straftat kommen konnte und wie ein rechtsstaatliches Verfahren noch gewährleistet werden kann. Obwohl der Laptop von Edathy nicht als Beweismittel vorliegt sollen über den Fileserver des Bundestages von Ihm "kinderpornografische" Inhalte aufgerufen worden sein. Eine solche Zuordnung ist technisch nahezu unmöglich. Angeblich soll nun doch eine CD-Rom mit 45 "jugendpornografischen" Inhalten & Magazine gefunden worden sein. Bei der letzten Strafrechtsverschärfung im Jahre 2008 sind solche Inhalte gemäß § 184c StGB strafbar geworden. Bis dahin waren auch diese Darstellung legal gewesen. Die Staatsanwaltschaft Hannover wird nun entscheiden, ob Anklage erhoben wird bzw. ein Strafbefehl erlassen wird - oder ob das Verfahren eingestellt wird. Ein rechtsstaatliches Verfahren ist aus Sicht von K13online nicht mehr möglich und das Justizministerium muss endlich einschreiten und die Verantwortlichen zur dienstrechtlichen und strafrechtlichen Rechenschaft ziehen... http://www.ndr.de/regional/niedersachsen/hannover/edathy425.html Zitate Bundestags-Server liefert Hinweise Nach Darstellung des Landeskriminalamts liefern Computer-Verbindungsdaten vom Fileserver des Deutschen Bundestags den Nachweis, dass allein im November 2013 mindestens 21 Bilddateien kinderpornografischen Inhalts über Sebastian Edathys Laptop aufgerufen wurden. Zwar hatte Edathy seinen Laptop im Februar dieses Jahres als gestohlen gemeldet, doch die Verbindungsdaten machen es offenbar möglich, einzelne Seitenaufrufe nachzuvollziehen. K13online Anmerkungen Das allein über die Verbindungsdaten konkret bewiesen werden kann, welche Webseiten von Edathy aufgerufen wurden, wäre völlig neu. Ohne den Laptop als Beweismittel halten wir dies für ausgeschlossen. Selbst wenn dies über den Bundestagsserver möglich ist, können solche Aufrufe nicht mit Bestimmtheit Edathy zugeordnet werden, denn es gibt auch andere Bundestagsgeordnete mit einem Laptop. Es liegt deshalb der dringend Verdacht vor, dass eine Straftat konstruiert werden soll. Auch jugendpornografisches Material gefunden Darüber hinaus fanden die Ermittler im Rahmen der Durchsuchungen von Büros und Privaträumen Edathys auch eine CD mit 45 angeblich jugendpornografischen Videos sowie Hefte mit angeblich jugendpornografischen Bildern. Zum Bereich der so genannten Jugendpornografie gehören laut Strafgesetzbuch Schriften, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen von 14 bis 18 Jahren zum Gegenstand haben. Ihr Besitz ist erst seit dem Jahr 2008 strafbar, daher wäre strafrechtlich entscheidend, zu welchem Zeitpunkt Edathy die Videos und Hefte in seinen Besitz brachte. Darüber gibt es bisher offenbar keine Erkenntnisse. K13online Anmerkungen Im Jahre 2008 gab es eine Verschärfung im Sexualstrafrecht und es wurde der neue § 184c StGB geschaffen, der Jugendpornografie mit Darstellern von 14 bis 18 Jahre unter Strafe stellt. Vor 2008 war der Kauf also legal und könnte heute nicht bestraft werden. Seit Inkrafttreten dieses Gesetzes ist der Besitz jedoch verboten. Sofern es sich wirklich um solche Filme & Magazine handeln sollte hätte Edathy und hätten Abertausende von anderen Besitzern alles vernichten müssen, um sich nicht strafbar zu machen. Maßgebend ist also nicht das legale Kaufdatum vor 2008, sondern der aktuelle Besitz. Bei angeblicher Jugendpornografie ist das konkrete Alter der Darsteller nur sehr schwer feststellbar, weil die Identitäten der Darsteller nicht bekannt sind. Die Darsteller können also zum Beispiel 17 Jahre oder 19 Jahre sein. Bei der rechtlichen Bewertung der Inhalte geht es um die gleichen Maßstäbe wie bei § 184b StGB. Das solche Aufnahmen grundsätzlich einhellig hergestellt wurden steht bei Jugendlichen so gut wie fest. Das dieser Schand § 184c StGB wieder abgeschafft werden muss, steht völlig außer Frage. Der K13online Redaktion liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Edathy der damaligen Gesetzesverschärfung nicht zugestimmt hat. Somit fällt Ihm dieser § 184c jetzt selbst vor die Füße. Trotzdem raten wir Edathy bei einer Anklage dieser Inhalte durch alle gerichtlichen Instanzen zu gehen. Er hätte dann die Möglichkeit nicht nur für sich selbst zu kämpfen, sondern auch seinen Anteil daran zu leisten, dass dieser unsägliche § 184c wieder abgeschafft wird. Der Besitz von Jugendpornografie ist keine Schande, aber die Verabschiedung des § 184c StGB im Deutschen Bundestag war und ist eine Schandtat... -------------------------------------------------- Edathys Reaktion auf Facebook "Aufgrund mehrerer Medienanfragen ist davon auszugehen, dass ein vertraulicher Bericht des LKA Niedersachsen einer Reihe von Journalisten übermittelt worden ist. Dies geschah, bevor dieser meinem Anwalt vorgelegen hat und geprüft werden konnte." "Es ist davon auszugehen, dass es sich - erneut - um eine gezielte Indiskretion der Ermittlungsbehörden handelt. Dies ist eine Straftat. Es ist offenkundig, dass kein rechtsstaatliches Verfahren intendiert ist, sondern ausschließlich eine öffentliche Vernichtung meiner Person, einhergehend mit einer beabsichtigten Vor-Verurteilung." "Vom niedersächsischen Justizministerium erwarte ich Aufklärung, wie es dazu kommen konnte, dass zum wiederholten Mal interne Unterlagen rechtswidrig weitergegeben worden sind und Auskunft darüber, wie vor diesem Hintergrund noch ein den Anforderungen des Rechtsstaats genügendes Verfahren gewährleistet werden kann." https://www.facebook.com/edathy?fref=ts K13online Anmerkungen Den obigen Ausführungen stimmen wir inhaltlich voll und ganz zu. Insbesondere ist jetzt endlich das Justizministerium(GRÜNE) in Niedersachen gefordert und muss politisch einschreiten. Auch dieser Fall gehört in den kommenden parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Die Verantwortlichen der Ermittlungsbehörden, Staatsanwaltschaft und Gerichte müssen dienstrechtlich und strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden. Geschied dies nicht, dann befinden wir uns nicht mehr in einem Rechtsstaat. Von der medialen Vorverurteilung ganz zu schweigen. Es ist primäre Aufgabe der Mainstream-Medien das Unrecht der Justiz aufzudecken - und NICHT dem Beschuldigten Edathy einer medialen Hatzkampagne auszusetzen. Ein Paradigmen-Wechsel ist dringend erforderlich... ************************************************** Berliner Zeitung: Der Untersuchungsausschuss zur Affäre um Sebastian Edathy dürfte für die SPD heikel werden - Opposition will Edathy hören - vom 20.04.2014 Sebastian Edathy wird als Zeuge in den Untersuchungsausschuss geladen: Im Mai soll der Einsetzungsbeschluss fallen, spätestens im Juni wird sich das Gremium konstituieren Linke und Grüne wollen im bevorstehenden Untersuchungsausschuss des Bundestages zur Edathy-Affäre auch den einstigen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy als Zeuge hören. Anfangs hieß es, man werde für den Untersuchungsausschuss vier bis sechs Sitzungen benötigen. Mittlerweile ist schon von acht Sitzungen die Rede. Sobald sich der Ausschuss mit Vertretern aller Fraktionen im Bundestag konstituiert hat wird die K13online Redaktion öffentliche Fragen an die Politiker über Abgeordnetenwatch richten. Dabei wird es in 1. Linie um das geschehene Unrecht im Ermittlungsverfahren gegen Edathy gehen - insbesondere um die rechtswidrigen Hausdurchsuchungen. Ebenso, warum einige AZOV-Titel der Kategorie 1 und die anderen in die Kategorie 2 zugeordnet wurden. Nach geltender Rechtslage sind alle Aufnahmen mit den Jungen gleich und damit legal. Der Skandal liegt genau bei diesen unbeantworteten Fragen. Ein Untersuchungsausschuss, der es unterlässt, diese Fragen zu stellen, ist sinn- und zwecklos. Der Ausschuss hat auch die Möglichkeit, Edathy zu rehabilitieren. Thomas Fischer am Bundesgerichtshof hatte sich bereits öffentlich bei Edathy entschuldigt... http://krumme13.org/news.php?s=read&id=2798 +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ {update: Fall Nr. 15] K13online Aktivitäten: Meldestelle für Betroffene der Operation Spade(Selm), die im früheren AZOV-Shop legale FKK-Filme mit Jungs gekauft hatten, bleibt weiterhin bestehen - vom 01.05.2014 Tenor des aktuellen BVerfG-Beschlusses verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2 Grundgesetz: Vagen Anhaltspunkten und bloßen Vermutungen reichen nicht für eine Hausdurchsuchung & Beschlagnahmung von Gegenständen aus Das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) hat in einer aktuellen Endscheidung wiederholt die Voraussetzungen für rechtmäßige Hausdurchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse festgelegt. Ein Verdacht muss auf konkrete Tatsachen beruhen; vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen reichen nicht aus. Eine Durchsuchung darf nicht der Ermittlung von Tatsachen dienen, die zur Begründung eines Verdachts erforderlich sind; denn sie setzen einen Verdacht bereits voraus. Demnach sind grundsätzlich alle Beschlüsse des Amtsgerichtes in Gießen hinsichtlich der AZOV-Kunden rechts- und verfassungswidrig. Aus den hier vorliegenden Beschlüssen geht eindeutig hervor, dass die Tatsachen für eine Straftat erst bei den Durchsuchungen gefunden werden sollten. Es wurden also Straftaten konstruiert, um durch sogenannte "Zufallsfunde" die rechtswidrigen Durchsuchungen im Nachhinein legitimieren zu können. Im unteren Link gelangen Sie zu der BVerfG-Endscheidung bei einer anderen Deliktsart, worin die Beschlüsse eines Landgerichtes aufgehoben wurden. Wir empfehlen allen AZOV-Betroffenen ebenso alle Rechtsmittel auszuschöpfen und dann gegebenenfalls Verfassungsbeschwerde einzulegen. Der Willkür von Ermittlungsbehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten muss Einhalt geboten werden. Der Rechtstaat muss wieder hergestellt werden. Weitere AZOV-Betroffene können sich auch weiterhin an uns wenden... http://krumme13.org/news.php?s=read&id=2790 u.v.a.m.. |
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geschrieben von K13online Redaktion am 03.05.2014 |
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