Ergänzende Stellungnahme nach Akteneinsicht im Beschwerdeverfahren an die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe: K13online(Gieseking) beantragt die Wiederaufnahme und öffentliche Anklage der Beschuldigten(JVA Kislau Z110)

PRO-Justitia: Die drei Beschuldigten Markus P. + Muhamed Al + Abdurrahman K. müssen polizeilich vorgeführt werden, wenn sie bei erneuter Vorladung zum Vernehmungstermin nicht erscheinen 

In dem bei der Generalstaatsanwaltschaft(GSta) Karlsruhe anhängigen Beschwerdeverfahren gegen die rechtsfehlerhafte Einstellungverfügung der Staatsanwaltschaft hat der Beschwerdeführer Dieter Gieseking eine ergänzende Stellungnahme abgegeben. Die Einsicht in die Ermittlungsakten haben schwerwiegende Ermittlungsfehler zu Tage gefördert. So wurden die drei Beschuldigten Markus P. + Muhamed Al + Abdurrahman K. zwar zur polizeilichen Vernehmung vorgeladen, jedoch wurde keine Vorführung angeordnet. Beschuldigte müssen zu Vernehmungen erscheinen, wenn die Staatsanwaltschaft diese angeordnet hat: Neuer § 163a Abs. 3 StPO + § 130 Abs 2. StPO. Ein Beschuldigter wurde fälschlicherweise nicht als Zeuge vernommen, sondern eben als Beschuldigter. Zwei weitere Zeugen wurden vernommen, obwohl diese zu den Tatvorwürfen keine Aussagen machen können. Andererseits wurden JVA-Beamte in Kislau nicht als Zeugen vernommen, die tatrelevante Aussagen hätten machen können. Sollte die GSta auch dieser Beschwerde keine Folge gegen die Beschuldigten geben, so wird auch gegen diese Straftäter Privatklage eingereicht. Die ladungsfähigen Anschriften der Beschuldigten liegen hier vor. Die Tatvorwürfe der  Körperverletzung(§ 223 StGB) - Beleidigung(§ 185 StGB) - Nötigung(§ 240 StGB) und Bedrohung(§ 241 StGB) gehören zu den Privatklagedelikten. K13online wird nichts unversucht lassen, um diese Kriminellen für ihre Taten in Z110 der JVA Kislau strafrechtlich und zivilrechtlich zur Rechenschaft zu ziehen. Wir erwarten deshalb die Wiederaufnahme des Ermittlungsverfahrens und öffentliche Anklage der Beschuldigten durch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe. Mit einer Verfahrenseinstellung würde der Rechtstaat bei Straftaten in der Obhut des Staates einer JVA kapitulieren. Es darf in einer JVA keine rechtsfreien Räume geben. Pädophile Gefangene, die im Knast Angriffen, Bedrohungen und Gewattaten zum Opfer gefallen sind, können sich jeder Zeit an uns wenden. K13online wird eine abscheuliche Knasthierarchie mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln auf das Schärfste bekämpfen... 

http://www.genstakarlsruhe.de/pb/,Lde/Startseite



 

Lesen Sie weiter auf den Seiten 2 bis 4 mit einem Klick auf den folgenden Link:

http://krumme13.org/text.php?id=1449&s=read


 

Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren gegen ehemalige Gefangene(Z110) der JVA Kislau erfolgt: K13online hat mit der Veröffentlichung aller wichtigen Dokumente begonnen 07.07.2018

Drei Beschuldigte(Markus P. + Muhamed Al + Abdurrahman K.) müssen von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe angeklagt werden: Körperverletzung(§ 223 StGB) - Beleidigung(§ 185 StGB) - Nötigung(§ 240 StGB) und Bedrohung(§ 241 StGB) 

In dem Beschwerdeverfahren bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe gegen die rechtsfehlerhafte Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe sind hier die Ermittlungsakten in Kopie eingetroffen. Wir haben mit der öffentlichen Dokumentation aller wichtigen Dokumente begonnen. Ziel dieses Verfahrens ist die Wiederaufnahme der Ermittlungen durch das Polizeirevier in Bad Schönborn. Mit momentanen Sachstand haben erst zwei polizeiliche Vernehmung stattgefunden. Dabei wurde der Zeuge Jurij G. fälschlicher Weise als Beschuldigter vernommen. Es wird beantragt werden, dass Verfahren gegen Ihn gemäß § 170 StPO einzustellen. Der Zeuge Dursunali Ü. hat eine umfangreiche Aussage gegen die drei Beschuldigten gemacht und diese teilweise stark belastet. Die drei Beschuldigten Markus P. + Muhamed Al + Abdurrahman K. sind den Vorladungen durch die jeweils zuständigen Polizeibehörden, die auf Anordnung der Staatsanwaltschaft erfolgt sind, strafbewährt nicht nachgekommen. Die ladungsfähigen Anschriften sind hier jetzt bekannt, so dass zusätzlich ein Zivilverfahren gegen die drei Beschuldigten eingeleitet wird. Gemäß § 163a StPO sind Beschuldigte auf Anordnung der Staatsanwaltschaft verpflichtet, den polizeilichen Vorladungen Folge zu leisten. Da die drei Beschuldigten dieser Aufforderung nicht nachgekommen sind, kann ein Ordnungsgeld verhängt werden. Kann dieses nicht beigetrieben werden, kann Ordnungshaft festgesetzt werden. Außerdem kann ihre zwangsweise Vorführung angeordnet werden. Diese Maßnahmen wurden bisher nicht eingeleitet, werden aber jetzt vom Anzeigeerstatter & Geschädigten Dieter Gieseking beantragt. Die drei Beschuldigten sind sich natürlich der begangenen Straftaten bewußt und wollen sich der strafrechtlichen Verantwortung entziehen. Dies wird Ihnen jedoch nicht gelingen. Darüber hinaus werden weitere Zeugen für Vernehmungen genannt. Inbesondere die diensthabenen JVA-Beamten im Kislauer Schlossbau & Sanitäter im Krankenrevier, die die festgestellten Verletzungen ärztlich dokumentiert haben. Ingesamt muss festgehalten werden, dass es den Ermittlungsbehörden am notwendigen Strafverfolgungswillen mangelt. Auch dies wird deutlich gerügt werden. Aus den Ermittlungsakten zu Z110 geht auch hervor, dass der Beschuldigte Andreas K. im Verfahren zu Z118 inzwischen obdachlos sein soll, wobei hier eine postalische Erreichbarkeit über einen Caritas Verband vorliegt. Damit können auch in diesem Fall strafrechtliche und zivilrechte Schritte weiterhin durchgeführt werden...

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3675 

 

geschrieben von K13online-Redaktion am 23.07.2018 Drucken

Copyright by K13-Online-Redaktion