Ergänzende Stellungnahme nach Akteneinsicht im Beschwerdeverfahren an die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe: K13online(Gieseking) beantragt die Wiederaufnahme und öffentliche Anklage der Beschuldigten(JVA Kislau Z110) | |||||
PRO-Justitia: Die drei Beschuldigten Markus P. + Muhamed Al + Abdurrahman K. müssen polizeilich vorgeführt werden, wenn sie bei erneuter Vorladung zum Vernehmungstermin nicht erscheinen In dem bei der Generalstaatsanwaltschaft(GSta) Karlsruhe anhängigen Beschwerdeverfahren gegen die rechtsfehlerhafte Einstellungverfügung der Staatsanwaltschaft hat der Beschwerdeführer Dieter Gieseking eine ergänzende Stellungnahme abgegeben. Die Einsicht in die Ermittlungsakten haben schwerwiegende Ermittlungsfehler zu Tage gefördert. So wurden die drei Beschuldigten Markus P. + Muhamed Al + Abdurrahman K. zwar zur polizeilichen Vernehmung vorgeladen, jedoch wurde keine Vorführung angeordnet. Beschuldigte müssen zu Vernehmungen erscheinen, wenn die Staatsanwaltschaft diese angeordnet hat: Neuer § 163a Abs. 3 StPO + § 130 Abs 2. StPO. Ein Beschuldigter wurde fälschlicherweise nicht als Zeuge vernommen, sondern eben als Beschuldigter. Zwei weitere Zeugen wurden vernommen, obwohl diese zu den Tatvorwürfen keine Aussagen machen können. Andererseits wurden JVA-Beamte in Kislau nicht als Zeugen vernommen, die tatrelevante Aussagen hätten machen können. Sollte die GSta auch dieser Beschwerde keine Folge gegen die Beschuldigten geben, so wird auch gegen diese Straftäter Privatklage eingereicht. Die ladungsfähigen Anschriften der Beschuldigten liegen hier vor. Die Tatvorwürfe der Körperverletzung(§ 223 StGB) - Beleidigung(§ 185 StGB) - Nötigung(§ 240 StGB) und Bedrohung(§ 241 StGB) gehören zu den Privatklagedelikten. K13online wird nichts unversucht lassen, um diese Kriminellen für ihre Taten in Z110 der JVA Kislau strafrechtlich und zivilrechtlich zur Rechenschaft zu ziehen. Wir erwarten deshalb die Wiederaufnahme des Ermittlungsverfahrens und öffentliche Anklage der Beschuldigten durch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe. Mit einer Verfahrenseinstellung würde der Rechtstaat bei Straftaten in der Obhut des Staates einer JVA kapitulieren. Es darf in einer JVA keine rechtsfreien Räume geben. Pädophile Gefangene, die im Knast Angriffen, Bedrohungen und Gewattaten zum Opfer gefallen sind, können sich jeder Zeit an uns wenden. K13online wird eine abscheuliche Knasthierarchie mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln auf das Schärfste bekämpfen... http://www.genstakarlsruhe.de/pb/,Lde/Startseite
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geschrieben von K13online-Redaktion am 23.07.2018 |
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