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Deutscher Bundestag beschließt mit Regierungsmehrheit Verlängerungen der Verjährungsfristen im Zivil- und Strafrecht bei Kindesmissbrauch 14.03.2013

"Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs(StORMG)": Verlängerungen der Verjährungsfristen differenzieren nicht zwischen sexueller Gewalt und sexueller Einvernehmlichkeit

Der Deutsche Bundestag hat mit Stimmenmehrheit aus CDU/CSU & FDP eine Verlängerung der Verjährungsfristen bei Kindesmissbrauch verabschiedet. Die Verjährungsfrist im Zivilrecht beginnt jetzt bei Schadenersatzansprüchen mit dem 21. Lebensjahr und dauert 30 Jahre fort. Zuvor dauerte die Verjährungsfrist 3 Jahre ab Tatzeitpunkt. Im Strafrecht beginnt die Verjährungsfrist jetzt ebenfalls ab dem 21. Lebensjahr und dauert je nach Tatvorwurf 20 bzw. 30 Jahre. Zuvor begann die Verjährungsfrist mit dem 18. Lebensjahr. Mit Ausnahme der FDP wollten alle anderen Fraktionen eine noch weiter gehende Verschärfung erreichen. Die Grünen haben sich deshalb der Stimme enthalten. Das neue StORMG berücksichtigt und differenziert wie auch im Schand § 176 StGB nicht zwischen tatsächlich sexueller Gewalt und einvernehmlich-sexuellen Beziehungen zwischen Kindern und Erwachsenen. Deshalb wird das neue StORMG weitere Justizopfer von Betroffenen produzieren...

http://www.bundestag.de/dokumente/tagesordnungen/228.html

(Alle Reden aller Fraktion sind auf der Webseite des Deutschen Bundestag verfügbar)

7.a) Zweite und dritte Beratung Bundesregierung

Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)
- Drs 17/6261, 17/12735 -

Zweite und dritte Beratung SPD

Verlängerung der straf- und zivilrechtlichen Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch von Kindern und minderjährigen Schutzbefohlenen
- Drs 17/3646, 17/12735 -

Zweite und dritte Beratung BÃœNDNIS 90/DIE GRÃœNEN

Verlängerung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen sowie zur Ausweitung der Hemmungsregelungen bei Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung im Zivil- und Strafrecht
- Drs 17/5774, 17/12735 -

b) Beratung Unterrichtung Bundesregierung

Aktionsplan 2011 der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung
- Drs 17/7233 -

c) Beratung Unterrichtung Bundesregierung

Abschlussbericht des Runden Tisches "Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich"
- Drs 17/8117 -
(TOP 7a-c, 00:30 Stunden)


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Deutscher Bundestag - Rechtsausschuss: Öffentliche Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs(StORMG) - 26.10.2011
Verjährungsfrist Zivilrecht: CDU/CSU & FDP + SPD + Grüne für Erhöhung von 3 auf 30 Jahre * Strafrecht: CDU/CSU & FDP für Beibehaltung der Gesetze, SPD von 10 auf 20 Jahre, Grüne ab 25. Lebensjahr(10 Jahre)
Im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages findet heute ab 14 Uhr eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen zum neuen StORMG statt. Die Verjährungsfristen im Zivil- und Strafrecht sollen dramatisch angehoben werden. Im Zivilrecht liegt die Verjährungsfrist gegenwärtig bei 3 Jahren. Die Mehrheit im Bundestag ist für eine Verlängerung auf 30 Jahre. Im Strafrecht liegt die Verjährungsfrist gegenwärtig bei grundsätzlich 10 Jahren, ab dem 18. Lebensjahr, also bis 28 Jahre. Die Bundesregierung will diese Zeiten beigehalten. Die Opposition aus SPD und Grüne fordern eine Verlängerung der Verjährungsfristen auch im Strafrecht. Außerdem soll den Opfern sexueller Gewalt Mehrfachvernehmungen erspart bleiben...
http://krumme13.org/news.php?s=read&id=2105

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Bundesregierung(CDU/CSU & FDP) bringt Gesetzentwurf zur Verlängerung der Verjährungsfristen im Zivilrecht von drei auf 30 Jahre in den Bundestag ein - 09.07.2011
SPD & Bündnis90/Die Grünen fordern darüber hinaus weitere Verschärfungen: Auch Verjährungsfristen im Sexualstrafrecht(§ 176 ff. & 182 StGB) sollen bei sexuellem Kindesmissbrauch verlängert werden
Auf der letzten Plenarsitzung vor der parlamentarischen Sommerpause hat die Bundesregierung aus CDU/CSU & FDP ihren Gesetzentwurf zur Verlängerung der Verjährungsfristen im Zivilrecht in den Deutschen Bundestag eingebracht. Die Oppositions-Fraktionen aus SPD und Bündnis90/Die Grünen fordern in ihren eigenen Gesetzentwürfen darüber hinaus auch Verlängerungen der Verjährungsfristen im Strafrecht. Die verschiedenen Gesetzentwürfe wurden im Gesetzgebungsverfahren zur weiteren Beratung in den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages verwiesen. Lesen Sie die Gesetzentwürfe mit einem Klick auf mehr...
http://krumme13.org/news.php?s=read&id=2012

u.v.a.m...

geschrieben von K13online Redaktion [Druckansicht]


Kommentare

von K13online
am 14.03.2013

Bundesministerium der Justiz
http://tinyurl.com/cczcprt


von K13online
am 14.03.2013

Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs: Bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 14. März den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (17/6261) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/12735) angenommen. Damit wird ermöglicht, die mehrfache Vernehmung von Kindern und Jugendlichen im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch zu vermeiden. Ergänzt werden die Vorschriften über den Ausschluss der Öffentlichkeit bei Hauptverhandlungen mit minderjährigen Opfern. Die Informationsrechte von Opfern werden erweitert. Präzisiert werden die Regelungen zur Zuständigkeit der Jugendgerichte in Jugendschutzsachen. Die bisherige Regelung zur Hemmung der Verjährung von zivilrechtlichen Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung bis mindestens zum vollendeten 21. Lebensjahr bleibt erhalten. Die strafrechtliche Verjährung ruht künftig ebenfalls bis zum vollendeten 21. Lebensjahr. Gegen das Votum von SPD und Linksfraktion lehnte das Parlament den Gesetzentwurf der SPD zur Verlängerung der straf- und zivilrechtlichen Verjährungsvorschriften bei sexuellem Missbrauch von Kindern und minderjährigen Schutzbefohlenen (17/3646) ab. Die SPD hatte verlangt, die strafrechtliche Verjährungsfrist auf 20 Jahre und die zivilrechtliche Verjährungsfrist auf 30 Jahre zu erhöhen. In einem ebenfalls abgelehnten Änderungsantrag (17/12737) zu ihrem eigenen Gesetzentwurf war die Fraktion dafür eingetreten, die strafrechtliche Verjährung erst mit Vollendung des 30. Lebensjahres beginnen zu lassen, sodass diese Straftaten bis zum vollendeten 50. Lebensjahr des Opfers verfolgt werden können. Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum der Grünen und eines Großteils der Linken wies der Bundestag einen Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Verlängerung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen sowie zur Ausweitung der Hemmungsregelungen bei Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung im Zivil- und Strafrecht (17/5774) zurück. Die Grünen waren für eine Ausweitung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen auf 30 Jahr eingetreten. Die Regelungen zur Hemmung der Verjährung (Paragrafen 207 und 208 des Bürgerlichen Gesetzbuches) sollten nach dem Willen der Fraktion auf das vollendete 25. Lebensjahr angehoben und das Ruhen der strafrechtlichen Verjährung ebenfalls zum 25. Lebensjahr verlängert werden.
http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2013/43287575_kw11_angenommen_abgelehnt/index.html

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