K13online(Dieter Gieseking) ./. Bildzeitung(Axel Springer Verlag): Beschwerdeausschuss 1 des Deutschen Presserates tagt auf seiner nächsten Sitzung am 12. Juni 2018

Bildzeitung beantragte Aussetzung des Verfahrens wegen Zivilklage vor dem Landgericht Berlin: Beschwerdeführer Dieter Gieseking beantragt Beschlussfassung über die Beschwerde auf der nächsten Sitzung am 12. Juni 2018

Im laufenden Beschwerdeverfahren gegen die Bildzeitung wegen mehrfachen Verstoßes gegen den Pressekodex des Deutschen Presserates hatte die Bildredaktion zur letzten Sitzung des Beschwerdeausschusses 1 am 20. März 2018 die Aussetzung des Verfahrens beantragt. Als Grund wurde das ebenfalls laufende Zivilverfahren auf Unterlassung & Schmerzesgeld beim Landgericht in Berlin angeführt. Der Presserat hatte dieser Verschiebung/Aussetzung gemäß § 12 Abs. 6 Nr. 1 der Beschwerdeordnung zugestimmt. Der Beschwerdeführer Dieter Gieseking(K13online) hat nun beantragt, auf der nächsten Sitzung am 12. Juni eine Beschlussfassung herbei zu führen. Die Verstöße der Bildzeitung gegen den Pressekodex sind nunmehr nach über drei Monaten noch immer bei Bild-Online verfügbar. Ein rechtskräftiges Urteil im Zivilverfahren beim Landgericht Berlin gegen die Bildzeitung kann im Beschwerdeverfahren beim Presserat nicht abgewartet werden. Der bereits entstandene Schaden vermehrt sich täglich. Die Bildzeitung verfolgt offensichtlich eine Verzögerungstaktik, die nicht hingenommen werden kann. Dabei nimmt die Bildredaktion einen weiteren Schaden billigend in Kauf. Die BILD ist bereits über beide Verfahren seit geraumer Zeit informiert und hätte die Verstöße schon beheben können. K13online(Gieseking) hat einen sehr langen Atem. Im Klageverfahren hatte das Landgericht Berlin die BILD am 16. April 2018 zu einer Stellungnahme binnen zwei Wochen aufgefordert. Das Landgericht Berlin hat inzwischen entschieden. Siehe dazu das K13online-Newsarchiv (Update 12. Juni: Heute tagt der Presserat)

http://www.presserat.de/presserat/beschwerdeausschuesse/




K13online(Dieter Gieseking) ./. Bildzeitung(Axel Springer Verlag): Deutscher Presserat hat Beschlussfassung wegen der beim Landgericht Berlin anhängigen Zivilklage verschoben 22.04.2018

BILD-Online verstößt weiterhin gegen den Pressekodex des Deutschen Presserates: Schadensersatzansprüche beim Landgericht Berlin erhöhen sich bei Zivilklage täglich

In dem Beschwerdeverfahren beim Deutschen Presserat gegen die Print- und Onlineausgabe der Bildzeitung hat der Beschwerdeausschuss 1 seine Beschlussfassung verschoben. Die letzte Sitzung des Ausschusses fand am 20. März 2018 statt. Grund für diese Verschiebung ist der § 12 Abs. 6 Nr. 1 der Beschwerdeordnung: Die Behandlung einer Beschwerde kann ausgesetzt werden, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ihre Entscheidung den Ausgang eines anhängigen Ermittlungs- oder Gerichtsverfahrens beeinflussen könnte. Dies ist hier der Fall. Der Beschwerdeführer Dieter Gieseking(K13online) hatte zeitgleich beim Landgericht Berlin Zivilklage auf Unterlassung & Schadensersatz eingereicht, worüber noch nicht entschieden wurde. Der Presserat hat die Bildzeitung schon zu einer Stellungnahme aufgefordert, die uns jedoch noch nicht vorliegt. In der Printausgabe der BILD war am 29. Januar 2018 unter der hetzerischen Titelschlagzeile "Pädophile können unbehelligt ihre kranken Fantasien schildern" ein Artikel erschienen, der nicht nur presse- und zivilrechtlich relevant ist, sondern auch strafrechlich. Bei BILD-Online ist dieser Artikel mit dem Kontext "Sprachrohr von Deutschlands Kinderschändern" weiterhin verfügbar. Damit erhöhen sich die Schadensersatzforderungen im Zivilverfahren beim Landgericht Berlin täglich. K13online hat einen sehr langen Atem und kann warten. Der vorläufige Streitwert für die Unterlassung und das Schmerzesgeld liegt bei 17.500 Euro. Je länger die BILD diesen Artikel in ihrem Online-Angebot bereit hält, je größer werden die Erfolgsaussichten. Auch der Deutsche Presserat wird sich sicherlich daran orientieren...

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3605 
geschrieben von K13online-Redaktion am 12.06.2018 Drucken

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