Das muss man den lieben Bürgerinnen und Bürgern erst einmal in die zitternde Wählerhand drücken: 90 Prozent des Positionspapieres scheinen mir eher der Rubrik "Rhabarber, Rhabarber" anzugehören
Bei Spiegel-Online(Spon) hat der ehemalige Vorsitzende des Bundesgerichtshofes Prof. Dr. Thomas Fischer wieder eine Kolumne publiziert. Diesmal beschäftigt sich der Kolumnist & Strafrechtskommentator Fischer mit dem unsäglichen Positionspapier der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Mit einer Ausnahme von 10% pflückt er die 26. Punkte dieses Propaganda-Papieres auseinander und beschreibt die 90% als "Rhabarber, Rhabarber". Der Spiegel titelt den Artikel mit "Kinderschutz-Vorstöße der Union - Weitgehend wertlos, nützlich für die Stimmung. Das wertlose Stück Papier soll die ohnehin schon aufgeheizte Stimmung & Hetze weiter anfachen. In regelmäßigen Jahresabständen wurden in den letzten 25 Jahre immer wieder die Gesetze verschärft. Das Motto lautet: Scharf, schärfer, am Schärfsten. Die politischen Parteien im Deutschen Bundestag sind davon überzeugt, dass ihnen die Verfolgung von Pädophilen Wählerstimmen bringen. Parteien & Fraktionen überbieten sich bei jeder Strafverschärfung. Das Wahlvolk soll beruhigt werden. Dabei wird es niemals eine Lösung durch Verschärfungen geben. Die Leidtragenden werden immer die Pädophilen sein. Kein Kind wird durch solche Verschärfungen besser vor tatsächlicher sexueller Gewalt geschützt. K13online zitiert Auszüge von Fischer und kommentiert diese mit einem Klick auf weiterlesen. Wir vertreten weitgehend die gleichen Rechtsauffassungen zum Positionspapier. Jedoch gehen unsere Positionen & Forderungen zum Sexualstrafrecht weit über die Positionierung von Fischer hinaus. Es bedarf einer grundlegende Strafrechtsreform, die allen Beteiligten gerecht wird. Genaue Einzelheiten können den News-Archiven entnommen werden... (Update: Pforzheimer Zeitung - Fischer im Forum Hohenwart)
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/cdu-und-csu-wollen-schaerfere-gesetze-gegen-sexuellen-missbrauch-kolumne-a-1253362.html
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https://www.fischer-stgb.de/fischer/ http://tinyurl.com/yylyykxl
SPIEGEL-Online Zitate
Die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) weist für 2017 unter dem Titel "Sexueller Missbrauch von Kindern" (§§ 176, 176a, 176b StGB) insgesamt 11.547 Verdachtsfälle aus. Davon entfielen Null auf § 176b (sexueller Missbrauch mit Todesfolge), 5168 auf § 176 Abs. 1 und 2 ("einfacher" sexueller Missbrauch, also alle Handlungen ohne jedes Eindringen in Körperöffnungen), 1568 auf § 176 Abs. 4 Nr. 1 (exhibitionistische Handlungen vor Kindern ohne Berührung) und 2120 auf § 176 Abs. 4 Nr. 3 und 4 StGB ("Einwirken" auf Kinder in der Absicht, eine "einfache" Tat nach Abs. 1 usw. zu begehen - also eine Vorbereitungshandlung). Für den "schweren sexuellen Missbrauch" (§ 176a, insb. bei "Eindringen in den Körper" - wo und wie auch immer) bleiben daher nicht wirklich viele Fälle. Diese Gruppe umfasst ihrerseits wieder Fälle vom "flüchtigen Eindringen mit einem Finger in den Scheidenvorhof" (oder den Mund) bis zum gewaltsamen Vaginal- oder Analverkehr.
Bekanntlich führt die PKS nicht die bewiesenen Fälle, sondern nur die polizeilich erfassten Verdachtsfälle auf. Auskunft über den Ausgang der Verfahren gibt (teilweise) die sogenannte Rechtspflegestatistik (Bundesamt für Statistik, Fachserie 10), die für Laien nicht ganz leicht zu verstehen ist. Sie weist für das Jahr 2017 insgesamt 1866 Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern aus.
K13online Anmerkungen
Nach Adam Riese verbleiben zum § 176a StGB lediglich 2.694 Verdachtsfälle(Anzeigen) auf schweren sexuellen Kindesmissbrauch übrig. Auch bei dieser Zahl wurden die Verfahrenseinstellungen & Freisprüche nicht berücksichtigt. Erst Recht wird nicht zwischen Einvernehmlichkeit und sexueller Gewalt differenziert.
Auf den ersten Blick fällt auf: Der "Besitz" von Kinderpornografie (er ist übrigens vollendet mit dem Herunterladen in den Arbeitsspeicher!) und der Versuch des Sich-Verschaffens (Anklicken von "Google"-Suchergebnissen, um vielleicht eine solche Seite zu finden!) sind bisher - zurecht! - geringer bedroht (drei Jahre - ist ja auch schon was) als das Verbreiten, Herstellen, Zugänglichmachen usw. (fünf Jahre). Wenn man das bloße Besitzen hochstufen würde (so CDU), würde die Relation zum Herstellen nicht mehr stimmen; also müsste man wiederum dieses hochstufen auf 10 Jahre. Dort ist aber schon das "bandenmäßige Handeln" angesiedelt (drei Personen reichen). Ergebnis, wie üblich, aber einfallslos wie immer und zudem auch bei der CDU/CSU verschwiegen: Alles muss hoch! Welchen kriminologischen Sinn, Effekt und Vorteil dies haben könnte, ist allerdings nicht erkennbar: Denn nichts spricht dafür, dass Täter des Besitzes von kinderpornografischen Schriften und Abbildungen eine Strafe von drei Jahren in Kauf nehmen, aber bei einer Strafdrohung von fünf Jahren alsbald rechtstreu werden.
K13online Anmerkungen
Die Erhöhung der Strafmaße dient nicht einem besseren Kinderschutz, sondern der strafrechtlichen Verfolgung der Pädophilie(u.a.)
Pädophile und andere baggern auf Kinder-Plattformen im Internet Kinder an, um in sexuell motivierte Kontakte zu gelangen - meist virtuell, gelegentlich "real". Sie geben sich als Kinder oder Jugendliche aus, um Vertrauen und Schein-Nähe zu begründen. Das ist strafbar, wenn es zum Erfolg führt (siehe § 176 Abs. 4 StGB). Das Positionspapier will schon den (untauglichen) Versuch einer solchen Kontaktaufnahme unter Strafe stellen, um Personen bestrafen zu können, die sich an "Fake"-Personen (Polizisten) heranzumachen versuchen. Das klingt gut, ist aber weniger wert: Polizisten, die sich als Kinder ausgeben, müssen nicht geschützt werden;
K13online Anmerkungen
Auch hierbei geht es absolut nicht um einen besseren Kinderschutz, sondern ausschließlich um die strafrechtliche Verfolgung von Pädophilen und allen Menschen, die sich mit Kindern über sexuelle Dinge unterhalten.
Hervorspringendes Motto des prozessualen Teils des Positionspapiers ist: "Kinderschutz statt Täterschutz" (S. 7). Der Haken an diesem gemütlich klingenden Motto ist, dass es wenig mit Prozess-Recht zu tun hat. Denn wer der "Täter" ist, der nicht geschützt werden soll, muss ja im Prozess erst herausgefunden werden. Die CDU/CSU schlägt vor, dass Untersuchungshaft bei dem Verdacht der Kinderpornografie (§ 184b StGB) auch dann schon verhängt werden kann, wenn "Wiederholungsgefahr" besteht (siehe §§ 112, 112a StPO). In der Kombination mit der kriminologisch-psychiatrischen Erkenntnis, dass Pädophilie eine weitgehend korrektur-resistente Disposition sei, führt das zu der neuen Regel: Regelmäßige U-Haft beim Versuch des "Sich-Verschaffens" von Pornografie. Man kann das machen; es ist allerdings von gnadenloser Beschränktheit. Untersuchungshaft heißt im Rechtsstaat nicht "vorweggenommene Verdachtsstrafe", sondern "Sicherung des Verfahrens".
K13online Anmerkungen
Eine solche Verschärfung der Strafprozessordnung(StPO) hat ebenfalls nichts mit einem besseren Kinderschutz zu tun, sondern man will die Pädophilen(u.a.) durch die U-Haft noch massiver verfolgen können.
Es gibt in einer feuilletonistischen Kolumne wie dieser kein handsames Ergebnis. Die Fraktion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag hat auf zehn Seiten beschlossen, was ihr zum "Bekämpfen" des "sexuellen Kindesmissbrauchs" angeblich eingefallen ist. Es ist daran selbstverständlich nicht alles falsch. 90 Prozent aber scheinen mir eher der Rubrik "Rhabarber, Rhabarber" anzugehören: Wir haben es seit 25 Jahren wieder und wieder gehört. Stets waren die Vorschläge die besten und die prognostizierten Erfolge unvermeidlich. Und stets waren die eigenen (!) Konzepte der Vergangenheit unzureichend. Das muss man den lieben Bürgerinnen und Bürgern erst einmal in die zitternde Wählerhand drücken.
K13online Anmerkungen
In regelmäßigen Jahresabständen wurden in den letzten 25 Jahre immer wieder die Gesetze verschärft. Das Motto lautet: Scharf, schärfer, am Schärfsten. Die politischen Parteien im Deutschen Bundestag sind davon überzeugt, dass ihnen die Verfolgung von Pädophilen Wählerstimmen bringen. Parteien & Fraktionen überbieten sich bei jeder Strafverschärfung. Das Wahlvolk soll beruhigt werden. Dabei wird es niemals eine Lösung durch Verschärfungen geben. Die Leidtragenden werden immer die Pädophilen sein. Kein Kind wird durch solche Verschärfungen besser vor tatsächlicher sexueller Gewalt geschützt. Der ehemalige Vorsitzende des Bundesgerichtshofes(BGH), Prof. Dr. Thomas Fischer, hat es auf den Punkt gebracht: Rhabarber, Rhabarber!
Mit Kinderschutz vor sexueller Gewalt hat DAS nichts zu tun: CDU/CSU-Bundestagsfraktion beschließt Positionspapier zum weiteren Abbau von Grund- und Menschenrechten & erneute Verschärfung im Sexualstrafrecht |
13.02.2019 |
Politische Verfolgung der sexuellen Minderheit von Pädophilen erreicht neue Höhepunkte: Bisher strafbare Handlungen der Ermittlungsbehörden sollen legalisiert werden(u.a.)
Die letzte Strafverschärfung im Sexualstrafrecht ist gerade im Januar 2015 in Kraft getreten. Damals ging die Initiative vom Koalitionspartner SPD mit dem früheren Justizminister Heiko Maas(los) aus. Das heutige Positionspapier von CDU/CSU umfasst 26 Punkte. Der Schwerpunkt liegt bei der Anhebung des Höchststrafmaßes bei § 184 ff. StGB von 3 Jahren auf 5 Jahre Freiheitsstrafe sowie die Erhöhung der Mindesstrafe von 6 Monaten auf ein Jahr. Beim sogenannten Cybergromming soll auch der Versuch strafbar werden. Ermittlungsbehörden sollen legalisiert computergenerierte Kinderpornos anbieten. Auch soll Untersuchungshaft auch ohne besonderen Haftgrund angeordnet werden können. Die verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung soll wieder eingeführt werden....! Die politische Macht von Kinderschutz & Opfervereinen durchzieht das gesamte Positionspapier und ist tief in die CDU/CSU-Fraktion verankert worden. Vom Koalitionsparter SPD ist kein Widerstand zu erwarten, sondern es wurde bereits Zustimmung signaliert. Die SPD-Justizministerin Barley wurde aufgefordet, entsprechende Gesetzentwürfe vorzulegen. Noch schärfere Gesetze können niemals das Problem von sexueller Gewalt gegen die sexuelle Selbstbestimmung Kindern & vermeintlicher Kinderpornografie lösen. Das Positionspapier von CDU/CSU dient primär nicht dem Kinderschutz, sondern fast ausschließlich der Diskriminierung, Kriminalisierung und juristischen Verfolgung der Pädophilen. Ein unsäglicher Opferkult hat sich etabliert. Mögliche Kritiker an solchen Gesetzesvorhaben werden konsequent mundtot gemacht: Opferschutz vor "Täterschutz". Die Oppositions-Fraktionen im Deutschen Bundestag aus GRÜNE, FDP, AfD und LINKE haben sich bisher noch nicht zu diesem Positionspapier öffentlich geäußert. K13online zitiert George Orwell: "Je weiter sich eine Gesellschaft von der Wahrheit entfernt, desto mehr wird sie jene hassen, die sie aussprechen...." Oder: Wer Wind sät, wird Sturm ernten...
http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3792 |
Meedia.de - Gastbeitrag vom Bundesrichter a. D. Thomas Fischer: Kenntnisfreie „Fakten-Checker“ bei „Hart aber fair“ - Plasberg und Bild strapazieren das „gesunde Volksempfinden“ |
24.02.2018 |
Das gesunde Volksempfinden im Jahre 2018: Das berühmte Plasbergsche Volksempfinden stammt aus Paragraf 2 des Strafgesetzbuchs in der Fassung vom 28. Juni 1935
Das Internetportal "Meedia.de" hat einen Gastbeitrag des renommierten Bundesrichter a. D. Thomas Fischer publiziert, der auch schon Rechtskolumnen in der ZEIT veröffentlicht hat. Fischer hat die Talkshow "hart aber fair" mit Frank Plasberg & seinen Gästen, insbesondere dem BILD-Chef-Redakteur Reichelt, untersucht und kommt u.a. zu dem folgenden Ergebnis: Das berühmte Plasbergsche Volksempfinden stammt aus Paragraf 2 des Strafgesetzbuchs in der Fassung vom 28. Juni 1935. Da hieß es: „Bestraft wird, wer eine Tat begeht, die das Gesetz für strafbar erklärt oder die nach dem Grundgedanken eines Strafgesetzes und nach gesundem Volksempfinden Bestrafung verdient.“ Dies war die Anordnung der so genannten unbegrenzten Analogie im Strafrecht, also das definitive Ende jedes rechtsstaatlichen Strafsystems. Im Hinblick auf das Sexualstrafrecht der Schand §§ 176 & 184 StGB sowie der medialen Hetzpresse & des Volksempfindens zunehmender Bevölkerungsteile befinden wir uns im Jahre 2018 wieder auf dem Stand von 1935. Zu dem übermächtigen Schmierfinken der Bild-Blödzeitung kommentiert der ehemalige Bundesrichter am BGH wie folgt: Das ist kaum noch mit Unwissen zu erklären. Es ist eine ausdrückliche und überlegte Absage an die Europäische Menschenrechtskonvention, das Menschenrecht aus Art. 2 Grundgesetz, den verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Und wenn der Täter 18 Jahre alt ist und das Kind 13 Jahre und elf Monate, beträgt die Mindeststrafe (!) auch für diesen „schweren sexuellen Missbrauch“ zwei Jahre – selbst wenn die Tat einverständlich oder sogar auf Drängen des „Opfers“ geschah. Den vorherigen Ausführungen des ehemaligen Vorsitzenden des 2. Strafsenates am Bundesgerichtshof & Strafrechtskommentator Thomas Fischer hat K13online im Prinzip nichts weiteres hinzuzufügen, sondern schließt sich seinen Rechtsauffassungen und Kommentaren bei "Meedia.de" voll umfänglich an....
http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3558 |
SPIEGEL-Magazin 32/2014 - Interview mit dem Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof(BGH) Thomas Fischer: Es gibt kein Strafrecht der Moral |
07.08.2014 |
BGH-Richter Thomas Fischer zur geplanten Strafverschärfung des § 184 ff. StGB(Posing) & Kindernacktaufnahmen im § 201a StGB: "Die Forderung nach Ausdehnung des Pornografieverbots auf nicht-pornografisches Material halte ich für völlig überzogen
Die SPIEGEL-Redakteure Dietmar Hipp und Jan Fleischhauer haben mit dem Vorsitzenden Richter des 2. Strafsenates am Bundesgerichtshof(BGH) Thomas Fischer ein Interview geführt. Neben dem Mordparagrafen äußert sich Fischer auch zum Fall Edathy und die daraus entstandenen Forderungen zur Strafverschärfung des § 184 ff. StGB. Fischer hält eine Ausdehnung der geltenden Gesetze für völlig überzogen. Der Rechtswissenschaftler hält auch die gegenwärtige Strafbarkeit von virtueller Kinderpornografie für fragwürdig, weil dabei kein Kind missbraucht wird. "Wir müssen den von Pädophilie betroffenen Menschen doch Handlungsalternativen anbieten, die potenzielle Opfer schützen und zugleich den Betroffenen ein Leben ohne Kriminalisierung ermöglichen", so Fischer weiter: "Pädophilie ist ein Schicksal; es ist kein Plan, Straftäter zu werden". Das aktuelle Urteil des BVerfG zum Inzest-Paragrafen hält der Vorsitzende BGH-Richter für einen bemerkenswerten Ausrutscher. Ein solcher Straftatbestand ist in der heutigen Zeit illegitim und sollte nicht länger Aufrecht erhalten werden. Lesen Sie Auszüge auf dem SPIEGEL-Interview mit einem Klick auf mehr...
http://krumme13.org/news.php?s=read&id=2872 |
u.v.a.m....