SPIEGEL-Online: Rechtsexperten Tajana Hörnle, Helmut Graupner, Joachim Renzikowski und Florian Jeßberger kritisieren Verbotspläne von FKK-Darstellungen von Justizminister Maas
25.02.2014
Hamburger Strafrechtsprofessor Florian Jeßberger warnt: "Deutschland würde mit den Plänen von Maas weit über die internationalen Vorgaben hinausgehen. "Kein Land sonst geht so weit, bereits den Handel mit Nacktfotos unter Strafe zu stellen."
Die Rechtsexperten sind sich darüber einig, das Sexualstrafrecht zu entrümpeln. Jeßberger fordert eine grundlegende systematische Reform, die das Sexualstrafrecht wieder übersichtlicher - und damit für den Bürger verständlicher und für die Praxis handhabbarer macht. Dazu gehört auch die sogenannte fiktiven Kinderpornografie. Deutschland schon jetzt eine Sonderstellung, die von der EU nicht gefordert wird. Der amerikanische Supreme Court hat 2001 die Bestrafung solch einer virtuellen Darstellung als Verstoß gegen die "freedom of speech" - die Redefreiheit - gewertet. Die K13online Redaktion stimmt diesem Vorhaben zu. Bei virtuellen Bildern/Video hat kein reales Kind Sex. In diesem Punkt muss der § 184 ff. StGB auf jeden Fall reformiert werden. Jede weitere Verschärfung muss nicht nur von den Sexualstrafrechtsexperten abgelehnt werden, sondern insbesondere auch von der Mehrheit der Abgeordneten im Deutschen Bundestag. Der Bundesjustizminister Heiko Maas will bis Ostern einen reformierten Gesetzentwurf vorlegen...
Zitate Der Hamburger Strafrechtsprofessor Florian Jeßberger warnt, Deutschland würde mit den Plänen von Maas weit über die internationalen Vorgaben hinausgehen: "Kein Land sonst geht so weit, bereits den Handel mit Nacktfotos unter Strafe zu stellen." Schon bisher habe Deutschland in diesem Bereich praktisch alle internationalen Vorgaben umgesetzt, und sei teilweise weit darüber hinausgegangen. Auch die Inhalte der bestehende EU-Richtlinie habe Deutschland bis auf ganz wenige Details - etwa die Kontaktaufnahme zu Kindern per Telefon - schon vor Jahren erfüllt.
In einem sind sich die Experten außerdem einig: Das Sexualstrafrecht, und gerade auch die Kinderpornografie, zu "entrümpeln". Jeßberger fordert eine "grundlegende systematische Reform, die das Sexualstrafrecht wieder übersichtlicher - und damit für den Bürger verständlicher und für die Praxis handhabbarer macht".
Vor allem die Strafbarkeit der sogenannten fiktiven Kinderpornografie müsse überdacht werden, so die Experten. Denn realistische Zeichnungen, Computergrafiken oder auch fiktionale Texte fallen hierzulande nach dem Gesetz ebenfalls unter Kinderpornografie. Damit nimmt Deutschland schon jetzt eine Sonderstellung ein: In den europäischen Vorgaben wird das gar nicht verlangt, die meisten Länder verzichten deshalb darauf. Und der amerikanische Supreme Court hat 2001 die Bestrafung solch einer virtuellen Darstellung als Verstoß gegen die "freedom of speech" - die Redefreiheit - gewertet.
[update: Gastkommentare] Der Wahnsinn droht: Die Herstellung, Verkauf und Kauf von reinen Nacktaufnahmen mit Kindern/Jugendlichen soll generell strafbar und zur Kinderpornografie werden - vom 19.02.2014 Kinder sind Pornos: Deutscher Kinderschutzbund, Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Bundesfamilienministerin, Bundesjustizminister und alle im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen sprechen sich für eine erneute Verschärfung des § 184 ff. StGB aus
Die seid Menschengedenken legalen Nacktaufnahmen von Kindern/Jugendlichen sollen im Verkauf & Kauf und Herstellung nun strafbar und als "Kinderpornografie" eingestuft werden. Dies ist die populistische und einhellige Forderung nach dem Edathy-Fall. Der Kinderschutzbund vertritt sogar die absurde Ansicht, dass Nacktfotos ein "Verstoß gegen die Menschenwürde" ist. Noch vor Ostern will der neue Justizminister einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorlegen. Das es mit einer solchen Strafverschärfung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit massenweise Fälle wie Sebastian Edathy geben wird, wurde dabei allerdings nicht berücksichtigt. Die aktuelle Regierungskrise reicht offenbar noch nicht aus, um diesem Irrsinn ein Ende zu setzen. Die Natürlichkeit nackter Kinder würden damit zur Pornografie erklärt, wenn man diese herstellt, als FKK-Video verkauft oder kauft. Eine solche Gesetzgebung gab es noch nicht einmal im Nazi-Deutschland. Der Wahnsinn nimmt offensichtlich seinen unwidersprochenen, grund- und menschenrechtswidrigen Verlauf. Wir schreiben das Jahr 2014 und warten auf Ostern.... http://krumme13.org/news.php?s=read&id=2735
geschrieben
von K13online Redaktion [Druckansicht]
Kommentare
von LYKURGOS am 25.02.2014
Ein solches Verbot von Darstellungen von Kindern in ihrer natürlichsten Art kann nie möglich sein. Was ist mit Fotos und Gemälden alter Meister (Glöden, McBride, Rembrandt, OTOLO u.a.). Was ist mit den Bronze- und Steinstatuen die auf vielen öffentlichen Plätzen stehen, an Kirchen prangen und Gärten schmücken. Ein solches Verbot und damit verbundene Verfolgung unschuldiger kommt der Hetze und Bücherverbrennung und der Vernichtung "entarteter Kunst" der Nazis gleich. Gegen ein solches Gesetz muss unmittelbar eine Bundesverfassungsbeschwerde folgen.
Die Politik sollte sich endlich gegen die rechtswidrigen Folgen des bestehenden Gesetzes stellen und in Anlehnung der gültigen Rechtsprechungen des BuVerfG das Vorgehen der Justizbehörden aufklären.