Bundesverfassungsgericht - Pressemitteilung Nr. 30/2019 vom 24. April 2019: Festveranstaltungen 70 Jahre Grundgesetz und 50 Jahre Baumgarten-Bau

Rückblick mit Video im Foyer des BVerfG in Karlsruhe zur Verkündung der Endscheidung zur Sicherungsverwahrung am 2. Mai 2011: K13online beabsichtigt, an den Veranstaltungen vom 22. bis 25. Mai 2019 zur Berichterstattung teilzunehmen  

Das Grundgesetz feiert am 23. Mai 2019 seinen 70. Geburtstag. Gleichzeitig jährt sich die Errichtung des Bundesverfassungsgerichtsgebäudes im Schlossbezirk zum 50. Mal. Diese Jubiläen möchten wir gemeinsam mit Ihnen feiern. Die Festveranstaltungen beginnen mit dem traditionellen Karlsruher Verfassungsgespräch am Mittwoch, dem 22. Mai 2019. Vor dem Karlsruher Schloss findet vom 23. bis zum 25. Mai 2019 ein großes VerfassungsFEST statt. In unmittelbarer Nachbarschaft können Sie am Samstag, dem 25. Mai 2019, das Bundesverfassungsgericht bei einem Tag der offenen Tür besuchen. K13online beabsichtigt, an einem der Veranstaltungstage zur journalistischen Berichterstattung teilzunehmen. Erstmals waren wir bei der Entscheidung des BVerfG in Sachen Sicherungsverwahrung am 2. Mai 2011 dabei gewesen. Im Foyer konnten wir damals ein kurzes Video aufnehmen, welches wir nun nach rund 8 Jahren auf unseren Webseiten und bei Facebook bereitstellen. Wie immer bei öffentlichen Veranstaltungen werden wir versuchen, neue Kontakte zu knüpfen und Gespräche zu führen. Interessierte Medienvertreter, Kinderschutzvereine und Betroffene von sexuellen Missbrauch in der Kindheit sowie gleichgesinnte Aktivisten & Freunde werden zwecks Terminabsprache um eine frühzeitige Kontaktaufnahme gebeten. K13online ist jeder Zeit zu einem vernünftigen und sachlichen Dialog bereit. Über aktuelle Ereignisse werden wir in einem Update berichten...   

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/bvg19-030.html




Von: [email protected] [mailto:[email protected]] Gesendet: Mittwoch, 24. April 2019 09:34 An: [email protected] Betreff: Festveranstaltungen „70 Jahre Grundgesetz und 50 Jahre Baumgarten-Bau“ 

Bundesverfassungsgericht -Pressestelle-

Festveranstaltungen „70 Jahre Grundgesetz und 50 Jahre Baumgarten-Bau“

Pressemitteilung Nr. 30/2019 vom 24. April 2019

Das Bundesverfassungsgericht hat eine neue Pressemitteilung veröffentlicht. Hierzu lautet der Kurztext:

Das Grundgesetz feiert am 23. Mai 2019 seinen 70. Geburtstag. Gleichzeitig jährt sich die Errichtung des Bundesverfassungsgerichtsgebäudes im Schlossbezirk zum 50. Mal. Diese Jubiläen möchten wir gemeinsam mit Ihnen feiern. Die Festveranstaltungen beginnen mit dem traditionellen Karlsruher Verfassungsgespräch am Mittwoch, dem 22. Mai 2019. Vor dem Karlsruher Schloss findet vom 23. bis zum 25. Mai 2019 ein großes VerfassungsFEST statt. In unmittelbarer Nachbarschaft können Sie am Samstag, dem 25. Mai 2019, das Bundesverfassungsgericht bei einem Tag der offenen Tür besuchen.


 

Festveranstaltungen „70 Jahre Grundgesetz und 50 Jahre Baumgarten-Bau“

Pressemitteilung Nr. 30/2019 vom 24. April 2019

Das Grundgesetz feiert am 23. Mai 2019 seinen 70. Geburtstag. Gleichzeitig jährt sich die Errichtung des Bundesverfassungsgerichtsgebäudes im Schlossbezirk zum 50. Mal. Diese Jubiläen möchten wir gemeinsam mit Ihnen feiern. Die Festveranstaltungen beginnen mit dem traditionellen Karlsruher Verfassungsgespräch am Mittwoch, dem 22. Mai 2019. Vor dem Karlsruher Schloss findet vom 23. bis zum 25. Mai 2019 ein großes VerfassungsFEST statt. In unmittelbarer Nachbarschaft können Sie am Samstag, dem 25. Mai 2019, das Bundesverfassungsgericht bei einem Tag der offenen Tür besuchen.

  1. Verfassungsgespräch am 22. Mai 2019 um 18 Uhr

Das 19. Karlsruher Verfassungsgespräch - veranstaltet von der Stadt Karlsruhe unter der Schirmherrschaft des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts - eröffnet Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier mit einer Ansprache im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts. Im Anschluss daran diskutieren auf dem Podium der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr. h. c. Andreas Voßkuhle, die Vizepräsidentin des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Angelika Nußberger, die Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin Prof. Dr. h. c. Jutta Allmendinger, Ph.D. sowie Bundesminister a.D. Dr. Thomas de Maizière MdB und Dr. Gregor Gysi MdB zum Thema „70 Jahre Grundgesetz - Deutschland in guter Verfassung?“. Moderiert wird die Podiumsdiskussion von Jörg Schönenborn. Das Verfassungsgespräch wird live in den Bürgersaal des Rathauses übertragen. Für Interessierte steht ein begrenztes Kontingent an Einlasskarten für den Sitzungssaal im Gericht und für die Übertragung in den Bürgersaal im Rathaus zur Verfügung.

Informationen zur Kartenvergabe und den Akkreditierungsbedingungen für Journalistinnen und Journalisten finden Sie hier.

  1. VerfassungsFEST vom 23. bis 25. Mai 2019

Das VerfassungsFEST wird am Donnerstag, dem 23. Mai 2019 um 20.00 Uhr eröffnet. Nach dem Eröffnungsgespräch mit dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr. h. c. Andreas Voßkuhle, Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup spielt die Badische Staatskapelle ein festliches Live-Konzert vor dem Karlsruher Schloss.

Am Freitag, dem 24. Mai 2019 (ab 14 Uhr) und Samstag, dem 25. Mai 2019 (ab 10 Uhr) erwartet Sie ein großes Bürgerfest mit einem vielfältigen Programm, darunter ein Podiumsgespräch mit dem Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M., dem Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf, Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup und der Historikerin Dr. Nadine Rossol. In einem großen Erlebnisbereich werden zahlreiche Institutionen, Kultureinrichtungen und viele weitere Akteure vertreten sein. Das Bundesverfassungsgericht wird sich in einem eigenen Pavillon präsentieren.  

III. Tag der offenen Tür im Bundesverfassungsgericht am 25. Mai 2019 von 10.00 bis 19.00 Uhr

Neben Rundgängen durch das markante Baumgarten-Gebäude, das in diesem Jahr seinen 50. Geburtstag feiert, können interessierte Bürgerinnen und Bürger unter dem Motto: „Offene Verfassung, offenes Gericht“ einen aufschlussreichen Blick hinter die Kulissen werfen und die Atmosphäre des Gebäudes erleben. Richterinnen und Richter berichten über ihre Arbeit und die Rolle des Bundesverfassungsgerichts als Hüter der Verfassung. Besondere künstlerische Highlights bilden ein von der Bundeszentrale für politische Bildung und dem Bundesverfassungsgericht gefördertes und  in Zusammenarbeit mit dem Staatstheater Karlsruhe und der Karlsruhe Marketing und Event GmbH ermöglichtes Gastspiel der Produktion des Maxim Gorki Theaters Berlin „Grundgesetz - ein chorischer Stresstest“ von Marta Górnicka auf dem Vorplatz des Gerichtsgebäudes und Auftritte der Big Band der Bucerius Law School.

Aus Sicherheitsgründen ist der Einlass auf rund 5.000 Personen begrenzt. Kostenlose Einlasskarten werden am Tag der offenen Tür ab 9.00 Uhr vor dem Gericht ausgegeben.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!


 

geschrieben von K13online-Redaktion am 26.04.2019 Drucken

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