Rechtsfreie Räume in der JVA Kislau(Knasthierarchie) * Strafvollstreckungskammer(StVK) lehnt vorzeitige Entlassung zum 2/3 Termin ab * Weihnachts-Amnestie gewährt
Die K13online Redaktion setzt ihre journalistische Berichterstattung zu den Themengebieten der Pädophilie, Päderastie und nahen Homosexualität sowie alle politischen Aktivitäten fort. Der Inhaber dieser Webseiten, Dieter Gieseking, hat während der 6-monatigen Gefangenschaft ein Tagebuch geführt, welches wir demnächst veröffentlichen werden. Die Recherchen im Knast werden Erlebnisse & Vorfälle ans Tageslicht befördern, die der Öffentlichkeit in dieser krassen Form noch nicht bekannt sind. Die sogenannte Knasthierarchie hatte bereits im Kislauer Zugang zugeschlagen. Der freie Journalist & politische Gefangene Gieseking musste daraufhin aus dem gefährdeten Schlossbau in den vor weiteren Angriffen geschützten Bereich im Revierbau verlegt werden. Ende Juni 2016 wurde er offenbar vorsätzlich in die "Höhle des Löwen" im Schlossbau zurück verlegt, wo es erneut zu massiven Angriffen & Straftaten der Gefangenen gekommen war. Die Polizei in Bad Schönborn musste eingeschaltet werden. In der Folge wurde Gieseking in die JVA Bruchsal verlegt, wo es zu keinen gravierenden Vorfällen mehr kam. Anfang September gab es eine Anhörung vor der StVK in Karlsruhe zur vorzeitigen Entlassung zum 2/3 Termin. Die StVK hat darüber erst drei Wochen vor Endstrafe ablehnend entschieden. Gegen diesen Beschluss der StVK wurde "sofortige Beschwerde" eingelegt. Das Oberlandgericht Karlsruhe wird darüber noch zu entscheiden haben. Die Staatsanwaltschaft Pforzheim hat genau einen Tag Weihnachts-Amnestie gewährt. Demnächst wird das gesamte Verfahren dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR) vorgelegt werden. Mit diesem News starten wir eine ausführliche Dokumention über alle Ereignisse, Erlebnisse und Vorfälle. Ebenso publizieren wir weiterhin unsere News zur aktuellen Tagespolitik und freuen uns auf den Besuch unserer Webseiten...
http://www.jva-bruchsal.de
Luftaufnahme der Justizvollzugsanstalt Bruchsal
Weihnachts-Amnestie: Gnadenerweis zu Weihnachten 2016
Die Staatsanwaltschaft Pforzheim hat mit Schreiben vom 4. August 2016 eine Weihnachts-Amnestie gewährt. Hier ein Auszug des Schriftsatzes:
"Aufgrund der mir durch den Erlass des Justizministers des Landes Baden-Württemberg vom 4.08.2016 - Az. 4251.D/0126 - erteilten Ermächtigung erlasse ich dem Verurteilten die noch zu vollsteckende Restfreiheitsstrafe aus dem Urteil des Landgerichts Karlsruhe, Auswärtige Strafkammer Pforzheim vom 02.12.2012, mit Wirkung vom 16.11.2016.
Der Verurteilte ist am 16.11.2016 aus der Haft zu entlassen."
Von dem Erlass sind nur die ausgewählten Gefangenen betroffen, deren Strafende in die Zeit vom 17. November 2016 bis einschließlich 6. Januar 2017 fällt. Die reguläre Endestrafe war in diesem Fall der 17. November. Deshalb nur ein Tag erlassen möglich. Schade! Der Erlass kann bei uns als PDF-Datei angefordert werden.
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Blick in den 4. Flügel der JVA Bruchsal - Hinten links die Zelle 4226, wo Dieter G. war. Und hier der Haftraum im 4. Flügel
Zu den folgenden Themen erscheinen in Kürze separate News mit ausführlichen Hintergrundinformationen:
1.
Knasthierarchie in der JVA Kislau
2.
Strafanzeigen gegen Gefangene in Kislau wegen Beleidigungen, Nötigungen, Diebstahl und Körperverletzung...!
3.
Dienstaufsichtsbeschwerde beim Justizministerium gegen beteiligte JVA-Beamte in Kislau
4.
Anhörung & Beschluss der StVK zum 2/3 Entlassungstermin/Sofortige Beschwerde
5.
Tägliche Veröffentlichung der Tagebuch-Aufzeichnungen
Bei dieser Gelegenheit möchten wir uns auch bei den Besuchern in der JVA Kislau & Bruchsal bedanken. Ebenso für die vielen Briefe, die Gieseking alle erreicht haben - und dazu beigetragen haben, diese schwere Zeit zu überstehen. Insbesondere bedanken wir uns für die zahlreichen Überweisungen des Sondergeldes 1, wofür eingekauft werden konnte, um eine halbwegs erträgliche Lebensqualität gestalten zu können.
Sporthof für die Hofgänge
K13online Mitteilungen: Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) gegen Beschluss des Oberlandesgerichtes i. V. mit Einstellungsverfügung des Landgerichts wegen Link auf Schutzalter/Wikileaks eingelegt |
16.05.2016 |
Unter Inkaufnahme von Grund - und Menschenrechtsverletzungen: K13online muss im Zeitraum vom 16. Mai bis voraussichtlich 20. November 2016 eine redaktionelle "Pause" einlegen und alle Aktivitäten einstellen
Der Inhaber von K13online hat gegen einen Beschluss des Oberlandgerichtes(OLG) Verfassungsbeschwerde(VB) in Karlsruhe eingelegt. Im Februar 2009 wurde in einem News ein Link auf das Schutzalter-Blog zu einem Artikel gesetzt, der sich mit der damaligen politischen Debatte um Internetzensur beschäftigte. Wikileaks hatte und hat noch heute eine Dänische Zensurliste veröffentlicht, worauf Schutzalter verlinkt hat. In 1. Instanz wurde der K13online-Inhaber wegen dieser Linksetzung verurteilt und im Berufungsverfahren freigesprochen. Gegen diesen Freispruch legte die Staatsanwaltschaft Revision ein und das OLG verwies das Verfahren an ein anderes Landgericht(LG) zurück. Nach dreimaliger Vertagung der Verhandlung stellte das LG das Verfahren gemäß 154 StPO ein. Gegen diese Einstellungsverfügung wurde erneut Beschwerde beim OLG eingelegt. Das OLG wies auch diese Beschwerde sowie die Anhörungsrüge ab. Gegen diesen Beschluss des OLG wurde nun Beschwerde beim BVerfG eingelegt. Diese Verfassungsbeschwerde hat jedoch keine aufschiebende Wirkung, so dass ein Teil-Urteil vom LG aus 2012 mit angeblich verbotenen "Zufallsfunden" rechtskräftig geworden ist. Der Inhaber von K13online & Beschwerdeführer muss deshalb unter Inkaufnahme von Grund - und Menschenrechtsverletzungen eine redaktionelle "Pause" einlegen. Im Zeitraum vom 16. Mai bis voraussichtlich 20. November 2016 ruhen alle Aktivitäten auf unseren Webseiten. Nur das BVerfG kann dem sechsmonatigen Unrecht durch eine verfassungskonforme Entscheidung ein Ende bereiten. Dieser Justizskandal hat durch die Abweisung eines Gnadenantrages an die Staatsanwaltschaft und das Justizministerium Baden-Württemberg auch die politische Landesebene erreicht. Auch aus diesem Grunde betrachtet sich der Inhaber von K13online als politischen Gefangenen. Lesen Sie die Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht mit einem Klick auf weiterlesen....
http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3263
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