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K13online Aktivitäten - Prozessberichterstattung vom Amtsgericht Bad Kreuznach am 14. Juni 2017: Zeugenvernehmungen Generalstaatsanwalt ZIT + Frankfurter Psychologe 15.06.2017

Spieglein, Spieglein an der Wand: Gegen Frankfurter Psychologen/Zeugen ist seit 2013 ein Ermittlungsverfahren wegen gleichartiger Deliktsarten anhängig und die Staatsanwaltschaft will demnächst Anklage ergeben

Die K13online Redaktion war zum 3. Verhandlungstermin am 14. Juni 2017  um 13 Uhr nach Bad Kreuznach angereist. Die Verhandlung fand im Sitzungssaal 30 vor dem Schöffengericht unter der Vorsitzenden Richterin Brigitte Hill(Amtsgerichts Direktorin & Pressesprecherin) statt. Als Zeuge waren der Generalstaatsanwalt Frankfurt - Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität(ZIT) - geladen. Der GStA konnte zum Sachverhalt keine wesentlichen Angaben mehr machen. Bekannt wurde jetzt, dass dieses besagte Video mit dem Thailändischen Jungen "Mos" schon im Jahre 2013 beim Psychologen bei seiner Hausdurchsuchung beschlagnahmt wurde. Seitdem ist ein Ermittlungsverfahren gegen den Psychologen anhängig. Gleich zu Anfang der Verhandlung weisst die Richterin Ihn auf § 55 StPO - Auskunftsverweigerungsrecht - hin. Alle Verfahrensbeteiligte versammeln sich am Richterpult und schauen an einem Notbook ca. 5 Minuten Filmsequenzen von den Filmaufnahmen an. Die Richterin fragt den Psychologen, ob Er der Mann sei, der in einem Spiegel bei den Filmaufnahmen zu sehen ist. "Ja", er kennt das Video, sagt er. Das verlesene rechtsmedizinische Gutachten hat keine schlüssige Bestimmung über das reale Alter des Jungen "Mos" auf dem Video ergeben. Es könnte zwischen 12 und 16 Jahren liegen, so der Verteidiger Michael Bernard. Richterin Hill wird eine Anfrage an das Thailändische Konsulat richten, ob dieses Haushaltsbuch hinsichtlich der darin enthaltenen Altersangabe von 13 Jahren vergleichbar ist mit einer Geburtsurkunde. Zum nächsten Verhandlungstermin am 5. Juli 2017 wird Sie die Ermittlungsakte des Psychologen im Verfahren des hiesigen Angeklagten heranziehen. Die Hauptverhandlung hat darüber hinaus ergeben, dass die für den Psychologen zuständige Staatsanwaltschaft in absehbarer Zeit ebenfalls Anklage wegen gleichartiger Deliktsarten erheben wird. Weitere Gerichtstermine wurden zum 27. Juli und 14. August 2017 um jeweils 9 Uhr anberaumt. K13online wird über beide Verfahren weiterhin berichten....

https://agkh.justiz.rlp.de/de/startseite/



(Amtsgericht in Bad Kreuznach)

Die K13online Redaktion war zum 3. Verhandlungstermin am 14. Juni 2017  um 13 Uhr nach Bad Kreuznach angereist. Die Verhandlung fand im Sitzungssaal 30 vor dem Schöffengericht unter der Vorsitzenden Richterin Brigitte Hill(Amtsgerichts Direktorin & Pressesprecherin) statt. Bezeichnenderweise ist hierbei, dass Schöffengerichte am Amtsgericht lediglich Freiheitsstrafe bis zu vier Jahren verhängen können. In der Regel finden Gerichtverfahren nach §§ 184 und 176/182 StGB vor dem Landgericht statt. Die Gerichtsbarkeit in Bad Kreuznach hat diesen Fall bereits als geringfügig zugeordnet. Der Grund dafür könnte darin liegen, dass die Beweislast der Anschuldigungen durch die Staatsanwaltschaft dürftig ist.

Richterin Hill eröffnete die Hauptverhandlung um 13 Uhr. Zuschauer und die Lokalpresse war nicht anwesend. Sie fragt K13online, und wir geben uns als freie Journalisten zu erkennen. Da die zwei geladenen Zeugen - Generalstaatswalt Frankfurt a. Main (Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität - ZIT) https://gsta-frankfurt-justiz.hessen.de/irj/GSTA_Internet?cid=66c140a3e2c1e6f75757451f6db4574e  und der Dipl. Psychologe aus Frankfurt (Name K13online bekannt) noch nicht eingetroffen waren wurde zunächst das rechtsmedizinische Gutachten über das eingeschätzte Alter des Thailändischen Jungen " Mos" verlesen. Als Beweismittel liegt dem Gericht eine Videoaufnahme vor. Eine  Aussage & Anzeige des Jungen liegt nicht vor. Der Gutachter kann das genaue Alter nicht rechtssicher einschätzen. Er verweist lediglich darauf, das es unter 14 Jahren liegen könnte. Asiatische Jungen wirken im äußeren Erscheinungsbild & im Genitalbereich oft jünger, obwohl Sie älter sind. Der Verteidiger des Anklagten (Name K13online bekannt) Michael Bernard http://www.ckb-anwaelte.de/team/michael-bernard/# hatte das Gutachten beantragt. Er stellt fest, dass das Alter von "Mos" zwischen 12 und 16 Jahren liegen könnte. Als Beweismittel über das Alter des Jungen liegt dem Gericht weiter ein sogenanntes Haushaltsbuch vor. Richterin Hill wird eine Anfrage an das Thailändische Konsulat richten, ob dieses Haushaltsbuch hinsichtlich der darin enthaltenen Altersangabe von 13 Jahren vergleichbar ist mit einer Geburtsurkunde. Diese juristische Frage ist für das weitere Verfahren von entscheidender Bedeutung, ob es um den § 176 ff. StGB oder § 182 StGB geht.  Ebenso bei den Filmaufnahmen, ob es um den § 184b oder 184c StGB geht. Weiter angeklagt sind jedoch noch andere Bildaufnahmen/Filme als sogenannte Zufallsfunde beim Angeklagten, die eindeutig "Kinderpornografie" sein sollen.

Inzwischen sind die zwei Zeugen noch immer nicht eingetroffen. Richterin Hill spricht mit den Verfahrensbeteiligten die Fortsetzungstermine ab. Der nächste Termin steht für den 5. Juli um 9 Uhr bereits fest. Zwei weitere Termine am 27. Juli und 14. August 2017 um jeweils 9 Uhr kommen hinzu.

Als 1. Zeuge wird der Generalstaatsanwaltschaft(GStA) Frankfurt, Außenstelle Giessen, vernommen. Er war damals bei der Hausdurchsuchung des Angeklagten auch anwesend gewesen. Dies ist sehr ungewöhnlich. Die Kripobeamten wurden an den Verhandlungstagen zuvor bereits vernommen. Der GStA kann sich nur noch sehr schwach an die damaligen HD erinnern. In Erinnerung ist Ihm jedoch, dass der Anklagte damals in Tränen ausgebrochen war. Der GStA sagt aus, dass es damals zum Streit zwischen dem Angeklagten und dem Psychologen wegen der gemeinsamen Reisekosten nach Thailand gekommen sein soll. Ob der Psychologe bei den Filmaufnahmen mit dabei war, kann er nicht bestätigen. Er bestätigt jedoch, dass es bereits im Jahre 2013 eine Hausdurchsuchung wegen gleichartiger Deliktsarten beim Psychologen gegeben hat und seit dem ein Ermittlungsverfahren anhängig ist. Beide Verfahren wurden damals von der GStA an die zuständigen Staatsanwaltschaften vor Ort der Beschuldigen abgeben. Wie der SWR bereits am 1. Verhandlungstag 10. Mai 2017 berichtet hatte, war der Psychologe schon damals als Zeuge geladen, aber nicht bei Gericht erschienen: https://www.swr.de/swraktuell/rp/mainz/vom-therapeuten-angestiftet-sextourist-gesteht-kindesmissbrauch/-/id=1662/did=19514882/nid=1662/v0kpl3/index.html Demnach bereitet die Staatsanwaltschaft eine Anklage gegen den Psychologen bzw. früheren Therapeuten des Angeklagten vor.

Richterin Hill unterbricht um 13:30 Uhr die Verhandlung, weil der Psychologe/Zeuge noch immer nicht erschienen ist. Er hat jedoch bei der Richterin angerufen und mitgeteilt, dass sich seine Anreise bis 14 Uhr verzögern wird. Sie zieht beim erneuten Nicht-Erscheinen ein Ordnungsgeld in Erwägung. Der Psychologe will auch deshalb später erscheinen, weil er einem Medienrummel aus dem Weg gehen will. Mit einer Stunde Verspätung trifft der Psychologe bei Gericht ein. Sogleich wird ER von Richterin Hill über den § 55 StPO http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__55.html (Auskunftsverweigungsrecht) belehrt. Davon wird der Psychologe mehrfach Gebrauch machen. Zum Beispiel auf die Frage des Verteidigers, ob Ihm das Alter des Jungen "Mos" bekannt gewesen ist oder ob bei Ihm auch "Kinderpornos" gefunden wurden oder ob er Urlaub in Marokko bemacht hatte etc.. ! Grundsätzlich erklärt er sich jedoch zu einer Zeugenaussage bereit. Die Richterin befragt Ihn, wie das Kennenlernen mit dem Angeklagten entstanden ist. Im Jahre 2005 hätte er den Angeklagten über eine Frankfurter Selbsthilfegruppe für Pädophile kennengelernt. Etwa ein Jahr später sei Er und der Anklagte nach Thailand gereist. Er bestreitet jedoch, dass die Initiative dieser Reise von Ihm ausgegangen sei. Der Anklagte behauptet das Gegenteil. Die damalige Einzeltherapie sei nicht von der Krankenkasse übernommen worden. Die Thailandreise der Beiden hat zwei Wochen gedauert und sie standen immer in Kontakt. Alle Verfahrensbeteiligte versammeln sich am Richterpult und schauen an einem Notebook ca. 5 Minuten Filmsequenzen von den Filmaufnahmen. Dabei ging es offensichtlich nur um die Filmausschnitte mit vermeintlicher "Kinderpornografie". Auf den Ausschnitten sollen einvernehmliche sexuelle Handlungen zu sehen sein. Die Richterin fragt den Psychologen, ob Er der Mann sei, der in einem Spiegel bei den Filmaufnahmen zu sehen ist. "Ja", er kennt das Video, sagt er. Bekannt wird jetzt auch, dass dieses Video schon damals im Jahre 2013 beim Psychologen bei seiner HD beschlagnahmt wurde. Demnach liegt die Ursache des Verfahrens gegen den Anklagten beim Psychologen in Frankfurt. Er hatte das Video "zurück gehalten". Der anklagende Staatsanwalt fragt nach, ob es zu einer "Erpressung" gekommen sei. Der Psychologe macht erneut von seinem Aussageverweigerungsrecht gem. § 55 StPO Gebrauch. Auf Fragen der Richterin erläuert der Psychologe sein Therapiekonzept. Er versucht, die Pädophilie zu erklären. Alle Verfahrensbeteiligte weisen Ihn mehrfach daraufhin, dass sein Vortrag schon rein akustisch nur schwer zu verstehen ist. Auch K13online versteht seine Ausführungen nicht. Es entsteht der Eindruck, dass seine Erkläuterungen ohne logischen Zusammhang vorgetragen werden und teilweise verwirrend sind. Die Richterin schlägt die Hände über den Kopf zusammen und beendet seinen "Vortrag".

Die Richterin Hill wird zum nächsten Verhandlungstermin am 5. Juli 2017 die Ermittlungsakte des Psychologen im Verfahren des hiesigen Angeklagten heranziehen. Der 3. Verhandlungstag endet pünktlich um 14:30 Uhr.

Die K13online Redaktion wird über dieses Gerichtsverfahren weiter berichten. Darüber hinaus hat diese Hauptverhandlung ergeben, dass die für den Psychologen zuständige Staatsanwaltschaft in absehbarer Zeit auch Anklage erheben wird. Auch darüber wird K13online berichten...! 


 

(Update) Fortsetzungstermin vor dem Amtsgericht in Bad Kreuznach am 29. Mai 2017: 43-jähriger Mann soll in Thailand im Jahre 2005 Sex mit einem minderjährigen Jungen gehabt haben 07.06.2017

Frankfurter Psychologe sieht sich diffamiert: "Selbst als er dem Jungen Jahre später noch einmal zufällig begegnet sei, habe der ihm ein Souvenir aufgedrängt, dass er dem Angeklagten in Deutschland übergeben sollte" 

Die Rheinzeitung in Bad Kreuznach berichtet in einem Pay-Artikel, der der K13online Redaktion vorliegt, über den 2. Verhandlungstag am 29. Mai 2017 gegen einen 43-jährigen Mann, der im Jahre 2005 mit einem Jungen in Thailand Sex gehabt haben soll - und dies soll auch gefilmt werden sein. Dem Amtsgericht in Bad Kreuznach liegt dieses Video als Beweismittel vor. Durch die Medienberichterstattung hat nun auch der damalige Dipl. Psychologe aus Frankfurt, wo der Angeklagte in Therapie gewesen war, von dem Prozess erfahren. Der Psychologe sieht sich diffamiert und erhebt in seiner E-Mail an die Richterin Brigitte Hill schwere Vorwürfe gegen die Arbeit der Ermittlungsbehörde und behauptet, es habe eine Absprache zwischen ihm und dem Angeklagten gegeben, dass dieser während des Aufenthalts in Thailand keine sexuellen Kontakte zu Kindern aufnimmt. Gleichzeitig behauptet der Psychologe, der Junge sei durch die Begegnung mit dem Angeklagten keineswegs traumatisiert worden, sondern habe eine große Anhänglichkeit entwickelt. Selbst als er dem Jungen Jahre später noch einmal zufällig begegnet sei, habe der ihm ein Souvenir aufgedrängt, dass er dem Angeklagten in Deutschland übergeben sollte. Die Verteidigung bezweifelt, dass die Angaben über das Alter des Jungen stimmen. Im ersten Verhandlungstermin hatte das Gericht deshalb die Einholung eines Fachgutachtens beschlossen, das voraussichtlich im Juli vorliegen wird. Der nächste Verhandlungstermin findet am 14. Juni 2017 um 13 Uhr statt. Die K13online Redaktion wird über diesen ausgewöhnlichen Fall als Prozessbeobachter weiter berichten....(Update 31. Mai 2017: Psychologe sowie ein Staatsanwalt als Zeugen geladen. Update 7. Juni: Gespräche mit K13online vor und nach der Verhandlung in Bad Kreuznach möglich. Wir bitten um frühzeitige Terminabsprache.)

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3374 
(Update 15. Mai 2017)) Allgemeine Zeitung - Rhein Main Presse: 44-jähriger Mann soll im Jahre 2005 in Thailand einen unter 14-jährigen Jungen sexuell missbraucht haben 12.05.2017

Vor dem Amtsgericht in Bad Kreuznach: Ein rechtsmedizinisches Gutachten soll das Alter des Jungen anhand einiger Videosequenzen klären

Vor dem Amtsgericht in Bad Kreuznach hat ein ungewöhnlicher Prozess gegen einen 44-jährigen Mann begonnen, der des sexuellen Missbrauchs eines Jungen im vermeintlichen Alter von 12 bis 13 Jahren in Thailand im Jahre 2005 beschuldigt wird. Als Beweismittel liegt offenbar keine Zeugenaussage des Jungen vor, sondern lediglich ein Video. Ein rechtsmedizinisches Gutachten soll das Alter des Jungen anhand einiger Videosequenzen klären. Bei dem Begleiter des Mannes  soll es sich um einen Therapeuten handeln, den der Hargesheimer in einer Selbsthilfegruppe kennengelernt haben will, wie die Allgemeine Rheinzeitung berichtet. Diese Aussage konnte bisher jedoch noch nicht bestätigt werden. Es könnte auch eine Verteidigungsstrategie des Angeklagten sein. Die wahren Hintergründe können sich erst im Laufe des Gerichtsverfahrens klären lassen. Unabhängig von diesem Fall gilt Thailand nicht grundlos als "Paradies" für Boylover/Knabenliebhaber, denn dort bieten sich auch Jungs freizügig für Sex gegen Geld an. Erst kürzlich ist im Bruno Gmünder Verlag eine Dokumentation/Bildband mit dem Titel "Underage" erschienen. Minderjährige Sexarbeiter gehen auf den schwulen Straßenstrich. Der damalige Junge wird heute Mitte 20 sein und müsste eigentlich als "Opferzeuge" vernommen werden. Sofern es sich bei dem Jungen um einen Stricher gehandelt haben sollte, könnte davon ausgegangen werden, dass diese sexuelle Dienstleistung einvernehmlich geschehen ist. Aber auch auf dem vorliegenden Video müsste dies eindeutig zu erkennen sein. Weil der Gesetzergeber in den Unrechts §§ 176 ff. und 184 ff. StGB jedoch nicht zwischen sexueller Gewalt und Einvernehmlichkeit differenziert, spielt dieser Sachverhalt vor Gericht keine Rolle. Die Verteidigung kann lediglich auf das rechtsmedizinisches Gutachten bauen. Update 15. Mai 2017: Bei Auskunft der Pressesprecherin des AG Bad Kreuznach sind die Fortsetzungstermine am 29.5.2017, 9.00 Uhr, 14.6.2017, 13.00 Uhr und am 5.7.2017, 14.30 Uhr. Frühestens am 5.7.2017 kann mit einem Urteil gerechnet werden. K13online wird als Prozessbeobachter weiter berichten... 

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3360

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht]


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