Urteil im Fall Markus Riester
Urteil im Fall Markus Riester

Das Oberlandesgericht München verurteilte RTL2 und eine Fernsehproduktionsfirma in zweiter Instanz zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 20 000 Euro.
RTL2 sendete 2000 eine Reportage mit dem Titel "Ein Kinderschänder packt aus", in der 1998 heimlich gefilmte Interviewszenen mit Riester (Pseudonym) verwendet wurden und Riester der Missbrauch eines elfjährigen Jungen unterstellt wurde. Zahlreiche Aussagen von Riester wurden zudem verfälscht.
Riester konnte nun in zweiter Instanz seine Forderungen nach Schadensersatz durchsetzen.

Quelle:
paedo-portal.de


geschrieben von K13online-Redaktion am 28.05.2003 Drucken

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