"Ich fürchte nicht die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten" - Theodor Adorno
Sexueller Missbrauch: Täter-Opfer-Ausgleich sorgt für Bewährungsstrafe
Die Jugendkammer in Bückeburg verurteilte einen 35-jährigen Mann wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines damals 11-jährigen Mädchens aus Rinteln in sechs Fällen zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der Mann kannte einen Popstar und nahm das Mädchen zu Konzerten mit auf Tournee. Diesen Vorzug nutzte der Mann aus und es kam zu sexuellen Handlungen, die allerdings ohne Gewaltanwendung stattfanden. Der Mann hatte das Alter des Kindes verdrängt. Die Milde des Strafmaßes lag an einem vereinbarten Täter-Opfer-Ausgleich. Der Mann muss umziehen und an das Mädchen 8000,00 Euro Schmerzensgeld zahlen. Sein Geständnis trug ebenfalls dazu bei. Das Mädchen (heute 15) hat die Tatfolgen wohl überwunden.
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von K13online-Redaktion [Druckansicht]
Kommentare
Rechtsfälle im kritischen Urteil
von k13online am 02.12.2004
Ein interessantes Urteil mit Begründung. Keine bleibenden Schäden beim Mädchen - Bewährungsstrafe. Der Richter spricht von "schwerem sexuellen Missbrauch", aber gleichzeitig heist es, das keine Gewalt im Handeln lag. Das ist doch ein seltsamer Widerspruch. Die Wahrscheinlichkeit liegt nahe, dass das Mädchen freiwillig mitgemacht hat, um die Vorzüge zu behalten. Weil Sexualität grundsätzlich jedem Menschen Spaß macht und die heutigen Kids diesen Fakt auch schon mit 11 Jahren wissen und teilweise erlebt haben kann man auch in diesem Fall wohl davon ausgehen. Was nicht sein darf kann es aber nicht geben. Wobei man wieder vor der altbekannten Frage steht, ob die derzeitige Gesetzgebung noch zeitgemäß ist.
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