"Wer Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende Beides verlieren!" - B.FRANKLIN
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Schweizer Obergericht des Kantons Zürich weißt Revisionantrag(Wiederaufnahmeverfahren) im Fall Beat Meier ab: Rechtsanwalt Bernard Rambert legt Beschwerde beim Bundesgericht ein 29.09.2017

Erhebliche Revisionsgründe auf die Bedeutung der entlastenden Aussagen der damaligen Jungen Kai & Uwe: Ein sexueller Missbrauch der beiden Brüder hat niemals stattgefunden

K13online liegt im Schweizer Fall Beat Meier nun die 40-seitige Revisionsbegründung(Wiederaufnahme) vom Rechtsanwalt Bernard Rambert und der 11-seitige Beschluss des Obergerichtes in Zürich vor. Daraus geht eindeutig hervor, dass die früheren belastenden Aussagen bei der Polizei in Paris/F von den beiden Brüdern Kai & Uwe zurück genommen wurden. Schon bei den ersten vier Vernehmungen zuvor in der Schweiz hatten alle drei Brüder(+ Maik) einen sexuellen Missbrauch bestritten. Bei der Rücknahme sagten Kai & Uwe aus, dass Sie damals in Paris bei den Vernehmungen durch die Polizei unter massiven Druck gesetzt worden waren, um Beat Meier zu belasten. Der Haupt-Revisionsgrund besteht allerdings darin, dass der Anstaltsarzt der JVA in Pöschwies bei einer Untersuchung festgestellt hat, dass der Penis von Beat Meier für einen angeblichen Analverkehr mit den Jungs viel zu groß ist - und demnach nicht hätte durchgeführt werden können. Die damaligen Ermittlungsbehörden hatten es versäumt, dieses Faktum rechtsmedizinisch zu untersuchen und dementsprechende Feststellungen zu treffen. Im Revisionsverfahren wurde durch Rechtsanwalt Rambert ein exteres Gutachten beantragt und vom Obergericht völlig unbegründet abgelehnt. Das Schweizer Bundesgericht wird sich nun mit der Beschwerde gegen den Beschluss beschäftigen. Trotz stichhaltiger Revisionsbegründung will die Schweizer Justiz ganz offensichtlich ihre begangenen Rechtsfehler nicht eingestehen. Das frühere Mitglied der Schweizer Arbeitsgemeinschaft Pädophilie(SAP) hätte ansonsten natürlich einen Anspruch auf Haftentschädigung von 25 Jahren zu Unrecht erlittene Gefangenschaft in der Verwahrung. In diesem Wiederaufnahmeverfahren soll primär ein Freispruch erreicht werden. Zumindest jedoch soll bei einer erfolgreichen Revision das Strafmaß gemindert bzw. die Verwahrung aufgehoben werden. Rechtsanwalt Rambert hat auch beim Bundesgericht eine mündliche Verhandlung zur Revision und eine neue Berufungsverhandlung mit Beweisaufnahme der Zeugen Kai, Uwe und Maik beantragt. Wir werden über diese Schweizer Justizskandal weiter berichten...

https://www.bger.ch/index.htm



Der vollständige Revisionsantrag von 40 Seiten kann bei uns angefragt werden.  


 

Der vollständige Beschluss des Obergerichtes von 11 Seiten kann bei uns angefragt werden.


Schweizer Verwahrter Beat Meier hofft im beantragten Wiederaufnahmeverfahren (Revisionsbegehren) auf Freiheit: Rundbrief an Freunde & Unterstützer zum Artikel in der Neuen Züricher Zeitung(NZZ) 08.07.2017

Gegenöffentlichkeit zur jahrelangen Medien-Hetze des Schweizer BLICK schaffen: Zusätzliche Informationen von Beat Meier zum NZZ-Artikel von Brigitte Hürlimann vom 10.06.2017

Der in der Schweiz zu Unrecht verurteilte und verwahrte Beat Meier hat aus der JVA Pöschwies an eine Vielzahl von Freunden & Unterstützer einen aktuellen Rundbrief versandt. Darin beschreibt er das Entstehen des Artikels in der NZZ, die in der Schweiz zur Top-Liga seriöser Medien gehören. Der Schweizer BLICK (Viktor Dammann) hingegen hetzt gegen Beat Meier seit Beginn des Verfahrens. So ist es auch kein Wunder, dass der BLICK (analog BLÖD-Bildzeitung in Deutschland) das eingeleitete Wiederaufnahmeverfahren total ignoriert hat. Damit sollen öffentliche Proteste gegen die Verwahrung verhindert werden. Es bedarf deshalb einer möglichst großen Gegenöffentlichkeit nach dem positiven Beispiel in der NZZ. Auch Radio- und TV Sender sollten diesen Fall von Justizunrecht aufgreifen und in Dokumentationen berichten. Die sogenannten Mainstream-Medien sind die ungeschriebene 4. Macht im Staat. Sie beeinflussen die öffentliche Meinung und können auch Unrecht aufdecken. Die Interessengemeinschaft für Verwahrte (IG FAIR-WAHRT) setzt sich bereits seit vielen Jahren dafür ein. Der Förderverein hat eine Webseite und es können auch Infoblätter(Flyer) angefordert werden. In seinem von Ihm genehmigten und hier veröffentlichten Rundbrief schreibt Beat Meier: "Beim ersten Lesen am Montag nach Erscheinen des Artikels im Besuchsraum konnte ich kaum die Tränen der Rührung verhindern...! Es erscheint nun fast wie ein Wunder!" Sein Rechtsanwalt Bernhard Rambert kämpft weiter vor Gericht für die Freilassung von Beat Meier. Seine Freunde & Unterstützer "Draußen" wünschen Ihm mit solidarischer Verbundenheit alles Beste. Lesen Sie den Rundbrief und weitere Infos mit einem Klick...

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3397

Neue Zürcher Zeitung zum verwahrten Justizopfer Beat Meier(Stiefvater): Heute 37-jähriger Stiefsohn fordert als angebliches Missbrauchsopfer als 13-jähriger Junge Gerechtigkeit von der schweizer Justiz 11.06.2017

Rechtsanwalt Bernhard Rambert stellt Antrag auf Wiederaufnahmeverfahren(Revisionsbegehren) und fordert Aufhebung des Urteils von 1993 * Rechtsprofessorin Grischa Merkel(Fair Wahrt) stuft Erfolgsaussichten relativ gut ein

Erstmals hat ein Mainstream-Medium - Neue Zürcher Zeitung(NZZ) - den Schweizer Justizskandal um den bekennenden Pädophilie-Aktivisten Beat Meier in einem wahrheitsgemäßen Artikel aufgegriffen. Die NZZ-Journalistin Brigitte Hürlimann berichtet über einen Antrag für ein Wiederaufnahmeverfahren (Revisionsbegehren) durch Rechtsanwalt Bernhard Rambert. Sie läßt auch den heute 37-jährigen Stiefsohn von Beat Meier zu Wort kommen, der im Jahre 1993 von Meier angeblich sexuell missbraucht worden sein soll. Polizisten mit Maschinengewehren hatten damals in Paris Beat Meier und drei Jungs verhaftet. Bei den Vernehmungen wurden zwei Brüder genötigt, gegen Meier auszusagen: "Ich war dreizehn Jahre alt, ich wollte nur noch nach Hause. Der Druck war enorm. Irgendwann habe er einfach ja gesagt". Erst später haben zwei Stiefsöhne ihre Aussagen widerrufen, was jedoch vom Obergericht ignoriert wurde. Einer der Stiefsöhne besucht Meier regelmäßig im Knast: Denken Sie, ich würde dies tun, wenn er mich missbraucht hätte? Wenn er mir all das angetan hätte, was ihm vorgeworfen wird? Die Rechtsprofessorin Grischa Merkel an der Universität Basel stuft die Erfolgsaussichten für ein Wiederaufnahmeverfahren relativ gut ein. Sie ist Ehrenmitglied der von Meier in der JVA Pöschwies gegründeten Interessengemeinschaft "Fair Wahrt". Merkel sagt: "Die damalige Verurteilung sei aufgrund widersprüchlicher, uneinheitlicher Zeugenaussagen erfolgt. Heute sei es so, dass die Verwahrten ihre Ungefährlichkeit beweisen müssen. Das ist nicht machbar. Gar keine Chance haben jene Verwahrte, die unschuldig oder ungeständig sind, die ihnen vorgeworfenen Delikte nicht zugeben. Sie werden nicht deliktsorientiert therapiert und gelten deshalb weiterhin als gefährlich. Beat Meier hat in über 23 Jahren Gefangenschaft keine "Taten" gestanden, die ER niemals begangen hat. Durch den NZZ-Artikel hat dieser Justizskandal nun auch die Mainstream-Öffentlichkeit erreicht. Die Solidarität mit dem Justizopfer Beat Meier dürfte zunehmen. Schon seit vielen Jahren setzt sich auch der Inhaber des Weblogs "Tinjos" Martin Joos für eine Freilassung von Meier ein. Auch K13online hat sich seit Jahren mit Meier solidarisch erklärt und fordert eine Freilassung & Rehabilitierung des Justizopfers Beat Meier...

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3380

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht]


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