(Update) K13online(Dieter Gieseking) ./. Bildzeitung(Axel Springer Verlag): Ablehnungsgesuch / Befangenheitsantrag an den Beschwerdeausschuss des Deutschen Presserates | |||||
Mitglied des Beschwerdeausschusses 1 gehört dem Axel Springer Verlag an: Kay E. Sattelmair(BDZV) ist gemäß § 9 Abs. 4 der Beschwerdeordnung für befangen zu erklären Ausweislich der Webseite des Deutschen Presserates gehört der Journalist & Rechtsanwalt Kay E. Sattelmair dem Axel Springer Verlag an. Er war/ist auch für das Printmedium Die WELT und die Bildzeitung tätig. Ebenso gehört er dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger(BDZV) an. Der § 9 Abs. 4 der Beschwerdeordnung(BO) besagt: "Mitglieder des Deutschen Presserates sind befangen, wenn der Gegenstand der Beschwerde sie selbst, ihren eignen Verlag oder ihre Redaktion betrifft." Kay E. Sattelmaier ist demnach in unserem Beschwerdeverfahren befangen. Ein neues Mitglied von den Stellvertretern wird seinen Platz im Beschwerdeausschuss 1 einnehmen müssen. Der Presserat wird über diese Neubesetzung zeitnah entscheiden und mitteilen. * Im zivilrechtlichen Verfahren gegen die BILDzeitung wegen Unterlassung wird der Klageschriftsatz unseres Fachanwaltes für Medienrecht in der kommenden Woche dem zuständigen Landgericht vorgelegt. In diesem 1. Rechtszug geht es um die nicht unterzeichnete Unterlassungserklärung hinsichtlich des Fotos von Dieter Gieseking & der Behauptung, er sei das "Sprachrohr von Deutschlands Kinderschändern". Erhalten wir vor dem Landgericht Recht, so folgt im 2. Rechtszug die Klage auf Schadensersatz, wenn die BILD jegliche Zahlung verweigert, wo von wohl auszugehen ist. Die strafrechtlich relevanten Inhalte im Artikel sind mit Stand von heute weiterin auf der Webseite von BILD-Online verfügbar. Je länger diese dort verfügbar sind, je höher werden die Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Zur gegebenen Zeit werden wir darüber und die kommenden Strafanzeigen/Strafanträge weiter berichten...(Update 20. März 2018: Heute tagt der Beschwerdeausschuss 1 des Deutschen Presserates) http://www.presserat.de/presserat/plenum-und-traegerverein/
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geschrieben von K13online-Redaktion am 20.03.2018 |
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