+++ K13online Aktivitäten: Neues Projekt mit Video-Clips bei Facebook zu aktuellen Themen der Tagespolitik gestartet +++

Video-Clip 1 zur Petition von "Tour41": Keine Abgabefrist genannt, Ziel 1 Million viel zu hoch, RE-Trauma für die Missbrauchsopfer bei Freispruch der Täter. Petition ist nicht seriös und die Mitzeichner werden getäuscht 

K13online hat heute mit dem 1. Video-Clip ein neues Internet-Projekt bei Facebook gestartet. Dieter Gieseking wird in regelmäßigen Abständen persönliche Statements zu aktuellen Themen der Tagespolitik abgeben. Das erste Video beschäftigt sich mit der laufenden Petition des Opfervereins "Tour41": Völlige Abschaffung der Verjährungsfristen bei § 176 ff. StGB. Die Kritik richtet sich zum Einen dagegen, dass keine Abgabefrist genannt wird. Jede Petition, ganz unabhängig vom Inhalt & Ziel, muss einen festen Abgabetermin vorweisen. Den Mitzeichnern muss bekannt sein, an welchem Tag die Petition endet und dem Petitionsausschluss vorgelegt wird. "Tour41" will jedoch 1 Millionen Unterschriften sammeln. Bis dieses Ziel erreicht werden könnte werden noch viele Jahre Unterschriften gesammelt werden müssen. Der Initiator Markus Diegmann betrachtet das Sammeln mit seinem Reisemobil als eine Lebensaufgabe. Seine Kritiker bezweifeln, dass er die Unterschriften jeweils abgeben wird. Auch das Petitions-Ziel der völligen Abschaffung der Verjährungsfristen bei § 176 ff. StGB ist politisch unrealistisch. Denn schon bei der letzten Ausweitung dieser Fristen im Jahre 2014/15 hatte sich die Mehrheit im Rechtsausschluss dagegen ausgesprochen. Seitdem ruht die Verjährung bis zum 30. Lebensjahr des Opfers und dauert dann je nach Schwere der Tat zwischen 5 bis 20 Jahre an. Ein Missbrauchsopfer kann also jetzt schon gemäß § 176a StGB bis zum 50. Lebensjahr Strafanzeige erstatten. Diegmann will mit seiner Petition erreichen, dass der § 176 ff. StGB mit dem Mord § 211 StGB gleichgesetzt wird und damit niemals verjährt. Schon jetzt sind die Leidtragenden der letzten Strafverschärfung im § 78 StGB die Missbrauchsopfer. Eine Beweisführung, die zur Verurteilung des Täters führt, ist bei langer Zeit nach der Tat nahezu ausgeschlossen. Die Folge für das Opfer ist ein RE-Trauma durch den Freispruch des Täters. Die Petition von "Tour41" ist deshalb unseriös und die Mitzeichner werden getäuscht. Mit einem besseren Kinderschutz vor tatsächlicher sexueller Gewalt hat diese Petition nichts gemein. Diese dient offenbar nur einer "Arbeitsbeschaffungsmaßnahme" des 1. Vorsitzenden von "Tour41" Markus Diegmann, der bereits mehrfach angezeigt wurde. Zunehmend wird auch seine Opferrolle angezweifelt. Zum Video-Clip gelangen Sie mit einem Klick auf weiterlesen...

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Rechtstreit K13online ./. Vorstand Tour41 e.V von Seiten Dieter Gieseking beigelegt: Öffentliche Rücknahme der Aufforderung zur Unterzeichnung der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung 09.04.2019

Widersprüchliches Statement von Tour41 "Gegenseitiger Respekt und Wertschätzung sollten immer die Grundlage unseres Handelns sein!": "Einen Dialog mit Dieter Gieseking(K13online) schließt der Tour41 e.V.  kategorisch aus!"

Der Vereinsvorstand von Tour41 hat auf seiner Webseite & bei Facebook eine umfangreiche Stellungnahme veröffentlicht. Damit wurde dem öffentlichen Druck von K13online und den ansteigenden Vereinskritikern endlich nachgegeben. Aus diesem Grunde können auch wir die Rücknahme der Aufforderung zur Unterzeichnung der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung mitteilen. Der Rechtstreit wurde von unserer Seite erfolgreich beigelegt. Tour41 schließt dennoch einen vernünftigen Dialog aus. Hat aber Quellen-Links auf Wikipedia-Krumme13, SWR-Beitrag, VETO-Interview sowie auf vier News bei K13online setzt. Der Vereinsvorstand gibt in seiner Stellungnahme die Sichtweise von Tour41 wieder. Diese Sichtweise entspricht jedoch nicht der Sichtweise von K13online. Es bedarf deshalb einer Gegendarstellung, die Sie mit einem Klick auf weiterlesen einsehen können. Bei Facebook besteht im K13online-Profil für alle Beteiligte die Möglichkeit einer sachlichen Diskussion. Im Gegensatz dazu hat Tour41 eine kritische Diskussion bei Facebook durch Sperrungen unterbunden. Ganz offensichtlich ist der Vorstand nicht bereit, sich dort kritisieren zu lassen. Der Verein stellt sich damit als fragwürdig dar und bietet Raum für Spekulationen. Ein Vorstand, der sich einem Dialog kategorisch verweigert, wird keine Ruhe vor den Kritikern finden. Mehrere dieser Kritiker haben sich bereits auf ihren Facebook-Profilen geäußert und Belege für unseriöses Verhalten der Vorstandsmitglieder vorgelegt. K13online wird darüber in absehbarer Zeit in einem gesonderten News weiter berichten. Das zurückliegende Fehlverhalten von Tour41 betrachten wir jedoch als abgeschlossen, um einen Neuanfang zu ermöglichen... 

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3846 
Verlängerung der Verjährungsfristen(§ 78 StGB) in der juristischen Praxis unbrauchbar: Staatsanwaltschaft beantragt Freispruch und Gericht spricht den Angeklagten frei 30.09.2015

Die Bundesregierung aus CDU/CSU & SPD ist schuldig: Die Betroffenen von tatsächlicher sexueller Gewalt in der Kindheit können erneut zum Opfer des Gesetzgebers werden, wenn die Justiz aus Mangel an Beweisen freisprechen muss

Bei der letzten Strafverschärfung im Sexualstrafrecht hat der Gesetzgeber am 27. Januar 2015 die Verjährungsfristen bei "sexuellem Kindesmissbrauch",  beginnend mit dem 28. Lebensjahr des vermeintlichen "Opfers", auf 30 Jahre erhöht. Vor dem Landgericht in Aichach wurde nun erneut ein Angeklagter freigesprochen, weil nach 16 Jahren nicht bewiesen werden konnte, in welchem genauen Alter(13 oder 14 Jahre) ein Mädchen eine sexuelle Beziehung mit einem heute 41-jährigen Mann hatte. Der Unrechts § 176 ff. StGB ist ein Offizialdelikt. In diesem und allen ähnlich gelagerten Fällen sind alle Verfahrensbeteiligte OPFER des Gesetzesgebers hinsichtlich des § 78 StGB(Verjährungsfristen). Der schwarz-rote Bundesregierung hat bei der letzten Verlängerung der Verjährungsfristen nicht berücksichtigt, dass bereits nach wenigen Jahren keine Straftat gemäß § ff. 176 StGB mehr bewiesen werden kann. Die Ermittlungsbehörden und Strafgerichte werden unnötig belastet und werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf in Zukunft bei ähnlicher Sachlage die Angeklagten freisprechen müssen. Den jeweiligen Angeklagten bzw. Freigesprochenen wird dies überhaupt nicht zu Gute kommen. Denn die berufliche und persönliche Existenz wurde bereits durch den reinen Verdacht & Gerichtverhandlung zerstört. Die Bundesregierung aus CDU/CSU & SPD und insbesondere der Bundesjustizminister Heiko Maas trägt die politische Verantwortung dafür. Aber auch die mächtige Lobby von Opfer- und Kinderschutz trägt eine Mitschuld. Die Hetzmedien sowieso. Sogar die Betroffenen von tatsächlicher sexueller Gewalt in der Kindheit können erneut zum Opfer des Gesetzgebers werden, wenn die Justiz aus Mangel an Beweisen freisprechen muss. Im Interesse ALLER Beteiligten ist es deshalb dringend erforderlich, die Verjährungsfristen wieder auf den Zeitraum vor 2013 zurück zu setzen.  Es sei nicht nachzuweisen gewesen, dass der Geschlechtsverkehr vor dem 14. Geburtstag stattgefunden habe, sagte Sabine Igloffstein, Vorsitzende des Schöffengerichts. Ob die Puzzlestücke tatsächlich zusammenpassen würden, könne nach so langer Zeit nicht mehr festgestellt werden....

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3135 
Anhörung im Rechtsausschuss: Scharfe Kritik & Ablehnung von allen Sachverständigen zum Gesetzentwurf des Justizministers Heiko Maas(SPD) zur Verschärfung im Sexualstrafrecht 14.10.2014

Deutscher Anwaltsverein(DAV): Rechtsanwalt Rüdiger Deckers vertritt rund 67.000 Anwälte und fordert von der Bundesregierung, auf eine weitere Verschärfung im Sexualstrafrecht zu verzichten

Die Sachverständigen haben sich bei der Anhörung im Rechtsausschuss zur erneuten Verschärfung im Sexualstrafrecht mit großer Mehrheit gegen eine Verlängerung der Verjährungsfristen(§ 78 StGB) ausgesprochen. Überwiegend gab es von den Rechtexperten auch scharfe Kritik bis Anlehnung zu den unbestimmten Rechtsbegriffen im Gesetzentwurf zu den §§ 184b & 184c StGB sowie zum § 201a StGB. Der vorliegende Entwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas(SPD) erfüllt das Bestimmtheitsgebot in Art. 103 II Grundgesetz nicht. Auch die Alternativ-Vorschläge in den Formulierungen der Tatbestandsmerkmale einiger Sachverständiger sind verfassungswidrig. Die K13online Redaktion schließt sich den Rechtsauffassungen des DAV an und fordert von den Mitgliedern des Rechtsausschusses bzw. von der Bundesregierung, dafür Sorge zu tragen, dass kein verfassungswidriges Gesetz das Bundesgesetzblatt erreicht. Die ausführlichen Stellungnahmen der Sachverständigen und unsere Kommentierungen lesen Sie mit einem Klick auf mehr...

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=2916 
Keine erneute Verlängerung der Verjährungsfristen bei sexuellem Kindesmissbrauch: Staatsanwalt Christoph Gillot beantragt Freispruch wegen Mangel an Beweisen nach 16 Jahren einer vermeintlichen Tat 19.08.2014

Vorsitzender Richter Gerhard Amend sprach Angeklagten frei und übt in seiner Begründung Kritik an der erneut geplanten Verlängerung von Verjährungsfristen: "Dies bringe niemandem etwas, wie dieses Verfahren deutlich gemacht habe"

Vor etwa 16 Jahren soll sich ein heute 35-jähriger Mann an seinen beiden Neffen, damals zwischen sieben und 13 Jahre alt, vergangen haben. Heute sind die Neffen junge Männer im Alter von 27 und 22 Jahren. "Ich gehe nicht davon aus, dass wir das Geschehen vor 16 Jahren im Kern feststellen können", so Staatsanwalt Gillot. Trotzdem wurde dem freigesprochenen Angeklagten dieses Gerichtsverfahren auferlegt. Ganz offensichtlich hat die Opferanwältin der Neffen, Kristina Freifrau von Imhoff, der Staatsanwaltschaft & dem Gericht dieses Verfahren aufgezwungen. In seiner Urteilsbegründung übte Amend allgemein Kritik an Überlegungen, die Verjährungsfrist bei Missbrauchsfällen zu verlängern. Dies bringe niemandem etwas, wie dieses Verfahren deutlich gemacht habe. Licht ins Dunkel zu bringen sei schon bei Ereignissen, die weniger weit zurück liegen, schwierig genug. Die K13online Redaktion fordert mit vielen weiteren Rechtsexperten, die Verjährungsfristen nach der letzten Verschärfung im Jahre 2013 nicht schon wieder zu verlängern. Der Bundesjustizminister Heiko Maas ist gefordert, dem Drängen von Kinder- und Opferschutzvereinen nicht nachzugeben...

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=2885 
geschrieben von K13online-Redaktion am 23.06.2019 Drucken

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