[update] K13online Pressemitteilung: Förmliche Programmbeschwerde gegen die ZDFneo Reportage Wild Germany Pädophilie an den ZDF Fernsehrat
13.03.2013
ZDF-Justitiar nimmt Stellung auf K13online-Beschwerde an die ZDFneo Redaktion(Johannes Geiger) & Produktionsfirma VICE sowie gesendetes Interview mit Dieter Gieseking bei "Wild Germany"
Die K13online Redaktion hat förmliche Programmbeschwerde beim ZDF Fernsehrat eingelegt. Das ZDF-Justitiar & das ZDFneo & die Firma VICE konnten die Programmverstöße nicht ausräumen. Das ZDF ist auf die Kernpunkte der Beschwerde in keiner Weise eingegangen. Der Vorwurf einer arglisten Täuschung gemäß § 123 BGB bleibt aufrecht erhalten. Dem ZDF & VICE wurde zur Abgabe einer diesbezüglichen Willenserklärung eine Frist bis zum 15. März 2013 gesetzt. Die Programmbeschwerde wurde an den Vorsitzenden des Fernsehrates Rubrecht Polenz gesandt. Der Vorsitzende leitet diese Beschwerde nun gemäß § 21 Beschwerdeordnung an ZDF-Intendanten Dr. Thomas Bellut zur Stellungnahme weiter. Die nächste Sitzung des Programmausschusses des Fernsehrates findet am 24. Mai 2013 statt....[Update 13.03.2013: Fernsehrat bestätigt Eingang der Programmbeschwerde mit Weiterleitung an den ZDF-Intendanten zur Stellungnahme]
http://www.zdf.de/ZDF/zdfportal/blob/26263320/2/data.jpg
(Die nächste Sitzung des ZDF Fernsehrates findet am 24. Mai 2013 statt)
-------------------------------------------------
Original-Schriftsatz der K13online Programmbeschwerde an den ZDF Fernsehrat
-------------------------------------------------
Programmbeschwerde von K13online an den ZDF Fernsehrat in Textformat
Einschreiben-Einwurf
ZDF Fernsehrat
Der Vorsitzende Ruprecht Polenz
55100 Mainz
Programmbeschwerde gegen die ZDFneo Reportage(Interview) „Wild Germany - Pädophilie“ am 21. Februar 2013
Verstoß gegen die Programmgrundsätze der Produktionsfirma VICE & das ZDFneo durch arglistige Täuschung(§ 123 BGB) mit Anfechtung des Produktionsvertrages
Sehr geehrte Damen und Herren !
Gemäß § 27 Abs. 1 des ZDF-Staatsvertrages in Verbindung mit § 21 Beschwerdeordnung lege ich gegen die ZDFneo Reportage bei Wild Germany zum Thema der Pädophilie Programmbeschwerde wegen mehrerer Verstöße gegen die Programmgrundsätze ein.
An meiner beigelegten und begründeten Beschwerde und Unterlassungsaufforderung an die Produktionsfirma VICE und das ZDFneo vom 25. Februar 2013 wird festgehalten. Die Stellungnahme des ZDF-Justitiar vom 5. März 2013 konnte die Beschwerdegründe nicht ausräumen. Zu dieser Stellungnahme sowie allen beigelegten Dokumenten teile ich dem ZDF Fernsehrat(Vorsitzender Rubrecht Polenz), der Produktionsfirma VICE(Haneld/Möglich), dem ZDFneo(Johannes Geiger) und dem ZDF-Intendanten(Dr. Thomas Bellut) wie folgt mit:
1.Der Produktionsvertrag mit der Firma VICE ist gemäß § 123 BGB in Verbindung mit § 142 BGB durch arglistige Täuschung entstanden und damit nichtig. Ich untersage hiermit der Firma VICE und dem ZDF die weitere Verwendung der gesamten mit meiner Person vorhandenen Interviewaufnahmen für eigene oder fremde Zwecke. Bei Zuwiderhandlung werde ich Schadensersatzansprüche geltend machen und diese notfalls gerichtlich einklagen. Es bedarf einer schriftlichen Willenserklärung von der Firma VICE & dem ZDF, damit diese Anfechtung rechtswirksam wird und auf einen gerichtlichen Rechtsstreit verzichtet werden kann. Dazu setze ich den Beteiligten eine Frist bis zum 15. März 2013. Nach ergebnislosen Ablauf dieser Frist werden ich meinen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragen. Die gesamten Kosten fallen den Verfahrensbeteiligten zur Last. Die Begründung der arglistigen Täuschung kann meinem Schriftsatz vom 25. Februar 2013 entnommen werden. Eine weitere Verwendung des gesamten Filmmaterials in eigene oder fremder Sache ist nur mit meiner ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung gestattet.
2. Aus der Stellungname des ZDF-Justitiar geht hervor, dass dem ZDF eine Stellungnahme und das Sendemanuskript der Produktionsfirma VICE vorliegt. Beides wird hiermit von den Verfahrensbeteiligten angefordert. Ich gehe davon aus, dass diese Dokumente halbwahre oder sogar falsche Sachverhalte beinhalten. Diese Dokumente und meine Stellungnahme dazu sind Bestandteil dieser Programmbeschwerde und zu den Akten des Fernsehrates zu nehmen.
3. Das ZDF-Justitiar ist in seiner Stellungnahme in keiner Weise auf den Kern meiner Beschwerde eingegangen. Der Kern ist darin begründet, dass mit der Firma VICE schriftlich vereinbart wurde, dass das Konzept der Reportage darin bestand, die Pädophilie als eine sexuelle Präferenz und nicht als Krankheit darzustellen. Nur unter diesen Voraussetzungen habe ich den Produktionsvertrag unterzeichnet und das Interview gegeben. Meine Persönlichkeitsrechte wurden demnach dahin gehend verletzt, dass die diesbezüglichen Vereinbarungen und Zusagen hinsichtlich des gesendeten Teils des Interviews mit meiner Person missachtet wurden. Meine wesentlichen Kernantworten im gesamten Interview wurden vorsätzlich unterschlagen, weil diese offenbar nicht in ein Sendekonzept gepasst haben, welches dem vorgetäuschten Sendekonzept entsprochen hätte. Der gesendete Teil aus dem gesamten Interview gibt nicht die getroffenen Vereinbarungen wieder und verletzt mich daher in meinen Persönlichkeitsrechten.
4. Inzwischen hat der VICE/ZDFneo-Reporter Manuel Möglich in einem Interview mit dem Online-Magazin Cicero(siehe Anlage) zugegeben, dass er mich getäuscht hat: „Es stimmt, dass wir – ich sage mal: politischen – Aspekte, die er einbauen wollte, nicht berücksichtigt haben“. Diese Aspekte waren die vereinbarten Grundlagen des Produktionsvertrages und damit verbundene Berechtigung zur Ausstrahlung eines Interviews mit meiner Person für die Reportage. Möglich äußert sich weiter, dass er mir eben keine Bühne für meine politischen Positionen geben wollte. Aber genau dieses wurde mit dem Redaktionsmitglied Michael Kappler von VICE in Schriftform und auch telefonisch so vereinbart. Die Einholung einer Stellungnahme von Herrn Kappler ist notwendig. Eine Änderung des diesbezüglichen Sendekonzeptes wurde mir wohl wissend meiner Ablehnung und damit verbundenen Verbotes der Ausstrahlung meines Interviews nicht mitgeteilt. Bis zum Sendetermin hat mich die Firma VICE und das ZDFneo in dem Glauben gelassen, dass Beide sich an unsere Vereinbarungen und Zusagen halten. Das Zustandekommen und das Ergebnis des gesendeten Interviews mit meiner Person steht im krassen Widerspruch zu den Programmgrundsätzen des ZDF.
5. Die Besucherinnen & Besucher der ZDFneo Webseite und der ZDF-Mediathek werden über alle oben aufgeführten Fakten und das laufende Beschwerde- und Programmbeschwerdeverfahren nicht informiert. Es ist daher zwingend notwendig, dass dort ein entsprechender Hinweis in Textform eingebaut wird. Dies gehört auch zum journalistischen Standart einer fairen Berichterstattung und entspricht den Programmgrundsätzen des ZDF. Zusätzlich ist eine Linksetzung als Quellenangabe für diese Nachricht auf meine Webseiten K13online erforderlich. Sofern Sie dieser Aufforderung nicht bis zum 15. März 2013 nachkommen sollten, werde ich auch in diesem Fall meinen Rechtsanwalt beauftrage, gegen das ZDF eine Einstweilige Verfügung beim zuständigen Gericht zu erwirken. Für diesbezügliche Rückfragen stehe ich Ihnen auch per Email oder telefonisch zur Verfügung.
Der Vorsitzende des Fernsehrates wird gemäß § 21 der Beschwerdeordnung um Prüfung meiner Programmbeschwerde und Weiterleitung an den ZDF-Intendaten zur Stellungnahme gebeten. Sofern auch der Intendant die vorgetragenen Programmverstöße nicht im ausreichenden Maße erkennen sollte, wird bereits jetzt angekündigt, dass sich der Programmausschuss des Fernsehrates mit meiner Beschwerde befassen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking
(K13online Redaktion)
Anlagen
Alle Email-Korrespondenzen
Mein Beschwerdeschreiben an VICE/ZDFneo vom 25.02.2013
ZDF-Justitiar vom 5.03.2013
Cicero-Online-Artikel vom 6.03.2013
K13online-News zu Cicero/Möglich mit Gegendarstellung vom 6.03.2013
ZDF-Justitiar-Stellungnahme zur K13online-Beschwerde gegen ZDFneo Wild Germany Pädophilie
*************************************************
K13online Redaktion(Dieter Gieseking) Beschwerde und Unterlassung zur Reportage im ZDFneo - Wild Germany - Pädophilie - vom 26.02.2013 Produktionsvertrag zwischen K13online(Gieseking) und Produktionsfirma VICE wegen arglistiger Täuschung(§ 123 BGB) nichtig * ZDFneo "Wild Germany" Stellungnahme auf K13online-Beschwerde eingefordert
Die K13online Redaktion hat beim ZDFneo "Wild Germany" Beschwerde gegen das Interview von Manual Möglich(VICE-Produktiosfirma) eingelegt. In der Reportage wurde der Inhaber dieser Webseiten Dieter Gieseking über die wahren Absichten des Sendekonzeptes arglistig getäuscht. Aus einem vereinbarten Konzept, die Pädophilie ist keine Krankheit, sondern eine Sexualpräferenz, wurde eine Werbesendung des Berliner Charite Projektes "Kein Täter werden". Die Produktionsfirma VICE hat alle Zusagen und Vereinbarungen gebrochen, so dass die weitere Verwendung aller Interviewaufnahmen untersagt wurde. Bei ergebnislosen Ablauf der Beschwerdefrist bis zum 5. März 2013 wird Programmbeschwerde beim Fernsehrat eingelegt. Die Produktionsfirma VICE & das ZDFneo erhält bis dahin die Möglichkeit einer ausführlichen Stellungnahme auf unsere Beschwerde.... http://krumme13.org/news.php?s=read&id=2460
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Cicero - Magazin für politische Kultur: Interview mit Manuel Möglich(VICE-ZDFneo) zur Wild Germany-Reportage zum Thema der Pädophilie - vom 06.03.2013 Manuel Möglich für die Pädo-Gurke 2013 nominiert: "Es stimmt, dass wir die – ich sage mal - politischen Aspekte, die er einbauen wollte, nicht berücksichtigt haben"
Bei Cicero-Online hat Christophe Braun ein Interview mit dem VICE-Reporter Manuel Möglich geführt. Der Schwerpunkt befaßt sich mit dem Sendebeitrag "Wild Germany" zum Thema der Pädophilie. Die umstrittene Reportage wird von Braun(Cicero) kritisiert - und dabei gibt Möglich(VICE) zu, dass die politischen Aspekte im Gesamt-Interview mit Dieter Gieseking nicht im gesendeten Interview enthalten sind. Möglich wollte dem Inhaber dieser Webseiten keine Plattform & Bühne bieten. Darüber hinaus enthalten die Anworten von Möglich erneut eine Vielzahl von halbwahren bis falschen Darstellungen. Für einen solch schlechten Journalismus sollte man Herrn Möglich die "Pädo-Gurke" im Jahre 2013 verleihen. Lesen Sie das vollständige Cicero-Interview mit einem Klick und weiter unsere Richtigstellungen unter mehr.... http://krumme13.org/news.php?s=read&id=2465
geschrieben
von K13online Redaktion [Druckansicht]
Kommentare
von K13online am 13.03.2013
Fernsehrat bestätigt Eingang der Programmbeschwerde und Weiterleitung an den ZDF-Intendanten zur Stellungnahme
Sehr geehrter Herr Gieseking,
vielen Dank für Ihre Beschwerde vom 08. März 2013, in der Sie in der Sendung „Wild Germany - Pädophilie“ auf ZDFneo vom 21. Februar 2013 eine Verletzung von Programmgrundsätzen vermuten.
Die Verantwortung für das Programm des ZDF trägt gemäß § 27 Abs. 1 des ZDF-Staatsvertrages der Intendant. Entsprechend der Beschwerdeordnung (§ 21 Absatz 2 der ZDF-Satzung) habe ich deshalb zunächst dem Intendanten Gelegenheit zu geben, Ihre Programmbeschwerde zu prüfen und zu beantworten.
Ich habe aber sichergestellt, dass ich als Vorsitzender des Fernsehrates über den Fortgang der Angelegenheit unterrichtet bleibe. Sobald die Stellungnahme des Hauses vorliegt, werde ich über das weitere Verfahren entscheiden.
Mit freundlichem Gruß
Ruprecht Polenz
_______________________________________
ZDF
Fernsehrat/Verwaltungsrat
55100 Mainz
Deutschland