Deutscher Bundestag - Rechtsausschuss: Öffentliche Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs(StORMG) | |
Verjährungsfrist Zivilrecht: CDU/CSU & FDP + SPD + Grüne für Erhöhung von 3 auf 30 Jahre * Strafrecht: CDU/CSU & FDP für Beibehaltung der Gesetze, SPD von 10 auf 20 Jahre, Grüne ab 25. Lebensjahr(10 Jahre) Im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages findet heute ab 14 Uhr eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen zum neuen StORMG statt. Die Verjährungsfristen im Zivil- und Strafrecht sollen dramatisch angehoben werden. Im Zivilrecht liegt die Verjährungsfrist gegenwärtig bei 3 Jahren. Die Mehrheit im Bundestag ist für eine Verlängerung auf 30 Jahre. Im Strafrecht liegt die Verjährungsfrist gegenwärtig bei grundsätzlich 10 Jahren, ab dem 18. Lebensjahr, also bis 28 Jahre. Die Bundesregierung will diese Zeiten beigehalten. Die Opposition aus SPD und Grüne fordern eine Verlängerung der Verjährungsfristen auch im Strafrecht. Außerdem soll den Opfern sexueller Gewalt Mehrfachvernehmungen erspart bleiben... http://www.bundestag.de/presse/hib/2011_10/2011_424/01.html Berlin: (hib/BOB) Mit der Stärkung der Rechte von Opfern sexuellem Missbrauchs, vor allem von Kindern, beschäftigt sich eine Anhörung des Rechtsausschusses am 26. Oktober. Drei Gesetzentwürfe liegen dazu vor – einer der Bundesregierung (17/6261), einer der SPD-Fraktion (17/3646) und einer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/5774). Die Regelung der Regierung sieht unter anderem vor, Opfern von sexueller Gewalt Mehrfachvernehmungen zu ersparen. Zur Begründung heißt es, es könnten gerade minderjährige Opfer sexuellen Missbrauchs es als „äußerst belastend und qualvoll empfinden“, wenn sie auf diese Weise eine emotional und oft auch intellektuell anstrengende Aussage in der ungewohnten Umgebung des Strafverfahrens mehrmals und möglicherweise in größeren zeitlichen Abständen wiederholen müssten. Das geltende Recht sehe unter bestimmten Umständen die Ersparung von Mehrfachvernehmungen für Kinder und Jugendliche bereits vor. Zukünftig sollten sie auch für erwachsene Zeugen gelten, sofern bestimmte Straftaten gemeint seien und die Opfer zum Tatzeitpunkt unter 18 Jahren waren. Die Initiative der Regierung sieht weiter vor, dass ein Opferanwalt auch für Erwachsene gestellt werden kann. Nötig sei dies, wenn der Missbrauch oder die Misshandlung schon längere Zeit zurückliegen und das Opfer zum Zeitpunkt der Ermittlungs- oder Strafverfahren bereits über 18 Jahre alt war. Der Gesetzentwurf sieht weiterhin vor, die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen Verletzung beispielsweise des Lebens und der sexuellen Selbstbestimmung beruhen, auf 30 Jahre zu erhöhen. Die strafrechtliche Verjährungsfrist im Falle von sexuellem Missbrauch von Kindern soll nach dem Willen der SPD-Fraktion auf 20 Jahre erhöht werden. Gegenwärtig beträgt sie zehn Jahre. Die zivilrechtliche Verjährungsfrist soll auf 30 Jahre angehoben werden. Zurzeit sind es drei Jahre. Zur Begründung heißt es, die mittlerweile große Zahl aktuell bekannt gewordener Missbrauchsfälle der sechziger, siebziger und achtziger Jahre in kirchlichen, aber auch in nicht konfessionell gebundenen Einrichtungen belege, dass in Kinderjahren missbrauchte Opfer so massiv traumatisiert sein könnten, dass sie als Erwachsene erst nach Jahrzehnten in der Lage seien, ihr Schweigen zu brechen. Opfer sexueller Gewalt sollen nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehr Zeit haben, eine eventuelle Traumatisierung durch die Tat zu verarbeiten. Die Abgeordneten wollen deshalb die zivilrechtlichen Verjährungsfristen auf 30 Jahre erhöhen, wenn die Tat vorsätzlich ausgeübt wurde. Bislang seien es nur drei Jahre. Opfer sexueller Gewalt würden mehr Zeit erhalten, um Ansprüche auf Schmerzensgeld oder Schadenersatz für Therapie- und Rehabilitationsbehandlungen zu stellen. Nach dem Willen der Grünen soll die zivil- bzw. strafrechtliche Verjährung aus familiären Gründen oder bei Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung erst nach Vollendung des 25. Lebensjahres einsetzen. ------------------------------------------------- Liste der Sachverständigen zur öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Mittwoch, dem 26. Oktober 2011, 14.00 Uhr 1. Klaus Michael Böhm Behandlungs-Initiative Opferschutz (BIOS-BW) e. V., Karlsruhe 2. Prof. Dr. Reinhard Böttcher Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg a. D. 3. Sibylle Dworazik Präsidentin des Landgerichts Ingolstadt 4. Anja Farries Richterin am Amtsgericht Lübeck 5. Dr. Margarete Gräfin von Galen Fachanwältin für Strafrecht, Berlin 6. Reinhard Nemetz Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Augsburg 7. Dr. Helmut Pollähne Universität Bremen, Fachbereich Rechtswissenschaft 8. Prof. Dr. Henning Radtke Universität Hannover, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Internationales Strafrecht 9. Prof. Dr. Bernhard Weiner Polizeiakademie Niedersachsen, Meppen ************************************************* Bundesregierung(CDU/CSU & FDP) bringt Gesetzentwurf zur Verlängerung der Verjährungsfristen im Zivilrecht von drei auf 30 Jahre in den Bundestag ein - vom 09.07.2011 SPD & Bündnis90/Die Grünen fordern darüber hinaus weitere Verschärfungen: Auch Verjährungsfristen im Sexualstrafrecht(§ 176 ff. & 182 StGB) sollen bei sexuellem Kindesmissbrauch verlängert werden Auf der letzten Plenarsitzung vor der parlamentarischen Sommerpause hat die Bundesregierung aus CDU/CSU & FDP ihren Gesetzentwurf zur Verlängerung der Verjährungsfristen im Zivilrecht in den Deutschen Bundestag eingebracht. Die Oppositions-Fraktionen aus SPD und Bündnis90/Die Grünen fordern in ihren eigenen Gesetzentwürfen darüber hinaus auch Verlängerungen der Verjährungsfristen im Strafrecht. Die verschiedenen Gesetzentwürfe wurden im Gesetzgebungsverfahren zur weiteren Beratung in den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages verwiesen. Lesen Sie die Gesetzentwürfe mit einem Klick auf mehr... http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=2012 |
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geschrieben von K13online-Redaktion am 26.10.2011 |
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