Spiegel-Online-Schulspiegel: Sex mit Schülerin - Lehrer muss kein Schmerzensgeld zahlen
31.10.2012
14jähriges Mädchen(+Eltern) wollte wegen einvernehmlichen Sex mit einem Lehrer abkassieren: Bei Freispruch des Pädagogen gab es aber kein "Schmerzesgeld", weil kein Opfer
"Ein Mädchen wollte 32.000 Euro von ihrem früheren Vertretungslehrer, weil er sie angeblich zum Sex verführt haben soll, als sie erst 14 Jahre alt war. Doch das Landgericht Koblenz wies die Forderung der ehemaligen Schülerin zurück. Sie habe schließlich eingewilligt." Das Landgericht traf eine richtige Endscheidung. Bei einer einvernehmlichen und sexuellen Beziehung dürfen die Kids keinen Anspruch auf Schadensersatz haben. Das Landgericht erteilte eine klar Absage, weil es kein Opfer von sexuellen Missbrauch gibt. Auch Erpressungsversuche sind damit zum Scheitern verurteilt...
Zitate Auf dieser Grundlage habe nun auch das Landgericht gegen ein Schmerzensgeld entschieden, sagte die Sprecherin. Außerdem habe keine rechtswidrige Handlung vorgelegen, weil das Mädchen in das Verhältnis eingewilligt habe. Gegen die Entscheidung sei Berufung möglich.
Die Feststellung eines Obhutsverhältnisses ist entscheidend, weil Sex zwischen Erwachsenen und Jugendlichen ab deren vollendeten 14. Lebensjahr straffrei möglich ist. Der Freispruch für den Pädagogen heizte eine Debatte an, wie man Minderjährige in der Schule besser vor sexuellem Missbrauch durch Lehrer schützen kann. Das rheinland-pfälzische Kabinett hat bereits eine entsprechende Änderung des Schulgesetzes gebilligt. Auch andere Bundesländer wollen das Schulrecht dahingehend verschärfen.
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Ergebnis der 337. Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz am 8./9. März in Berlin: Schutz von Schülerinnen und Schülern vor sexuellen Grenzüberschreitungen - vom 10.03.2012 Pädagogische Kälte zieht in Schulen ein: Jeder Körperkontakt zwischen Schülern/Innen und Lehrkräften wird zum Spießrutenlauf * Kultusministerkonferenz an Justizministerkonferenz
In Zukunft können Lehrer/Innen vom Schuldienst auch dann suspendiert oder sogar entlassen werden, wenn Sie keine Straftaten gemäß §§ 174 ff. StGB begangen haben. Allein eine "Grenzüberschreitung" reicht aus. Mit dieser wahnsinnigen Missbrauchshysterie reagiert die Kultusministerkonferenz auf den gerechten Freispruch eines Lehrers durch das Oberlandgericht Koblenz. Die Kultusministerkonferenz will sich auch an die Justizministerkonferenz der Bundesländer wenden, um eine erneute Verschärfung des § 174 StGB zu erreichen. Das ohnehin schon vorhandene Klima von Angst und Kälte wird sich zu einem Eisblock erhärten. Der Willkür wird Tür und Tor geöffnet... http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=2239
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Missbrauchshysterie: Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) fordert schon wieder Verschärfungen im Sexualstrafrecht - vom 07.03.2012 K13online: Keine weitere Verschärfung im Sexualstrafrecht des § 174 StGB * Oberlandgericht Koblenz hatte einen Lehrer wegen einvernehmlicher Sexualität mit 14jährigen Mädchen freigesprochen
Die Justizministerin Beate Merk(CSU) aus Bayern kann offensichtlich keinen Freispruch ertragen und folgt lieber dem aufgewiegelten Mob. Erneut will Sie eine Verschärfung im Sexualstrafrecht erreichen. Der § 174 StGB soll erweitert werden, so dass in Zunkunft auch all die Pädagogen, die nicht in einem "Obhutsverhältnis" zu ihren Schülern/Innen stehen, strafrechtlich verfolgt werden können, wenn beide Partner/Innen eine sexuelle Liebesbeziehung praktizieren. Die schwarz-gelbe Bundesregierung sieht diesbezüglich (noch) keinen Handlungsbedarf. Und das ist auch gut so! Wollen wir im Interesse aller Betroffenen hoffen, dass dies auch weiterhin so bleibt... http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=2233
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[HEUTE] Das Erste.de - Panorama: Gesetzeslücke - Lehrer darf Sex mit 14-Jähriger haben - vom 26.01.2012 K13online: Keine weiteren Strafverschärfungen in Gesetzen & Schulbestimmungen etc. bei einvernehmlicher Sexualität zwischen Kindern/Jugendlichen und Erwachsenen(Pädosexuellen)
Die ARD-Sendung "Panorama" strahlt heute Abend um 21:45 Uhr einen Beitrag über einen Lehrer aus, der vom Oberlandgericht(OLG) Koblenz vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener freigesprochen wurde. Wieder einmal läßt sich ein öffentlich-rechtliches Medium politisch instrumentalisieren und sieht in der Endscheidung des OLG eine "Gesetzeslücke". Der Skandal in diesem Fall liegt jedoch darin, dass es überhaupt zur Anklage gekommen war. Denn der Bundesgerichtshof(BGH) hatte zuvor schon in einem Grundsatzurteil entschieden, dass solche sexuellen Liebesbeziehungen nicht strafbar sind. Der Gesetzgeber ist aufgerufen, sich nicht dem Druck der Medien & Öffentlichkeit zu beugen... http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=2190
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Kein sexueller Missbrauch Schutzbefohlener(§ 174 StGB): Oberlandesgericht Koblenz spricht Lehrer nach Sex mit 14-jähriger Schülerin frei - vom 12.01.2012 Mutige Richter/Innen des OLG Koblenz in der 3. Instanz: Pädagoge gewinnt Revisionsverfahren und sorgt für beispielhafte Grundsatz-Endscheidung bei einvernehmlicher Sexualität
Das Oberlandesgericht(OLG) Koblenz hat einen Pädagogen vom Verdacht des sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener freigesprochen, weil kein "Obhutsverhältnis" vorlag. Damit hoben sie eine Verurteilung des Mannes zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung durch das Amtsgericht Neuwied und das Landgericht Koblenz auf. Das Mädchen sei dem Lehrer nicht im Sinne des Gesetzes zur Erziehung anvertraut gewesen. Er sei in ihrer Klasse schließlich nur dreimal als Vertretungslehrer eingesprungen. Alle Proteste gegen den Freispruch blieben erfolglos. Der Beschluss des OLG ist rechtskräftig und für die Zukunft bei Einvernehmlichkeit maßgebend in vergleichbaren Fällen... http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=2178
u.a.m...
geschrieben
von K13online Redaktion [Druckansicht]