"Ich fürchte nicht die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten" - Theodor Adorno
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[Heute LIVE im Bundesrat] Verfassungswidrige Verschärfungen im Sexualstrafrecht & 201a StGB: 929. Plenarsitzung des Bundesrates - Tagesordnungspunkt TOP 11 am 19. Dezember 2014 19.12.2014

Verfassungskonforme Rechtspolitik vor dem Abgrund: Neue Straftatbestände in den beschlossenen Gesetzen verstoßen weiterhin gegen Artikel 103 GG(Bestimmtheitsgebot) und sind damit verfassungswidrig

Die vom Deutschen Bundestag am 14. November 2014 verabschiedeten Gesetze zur verfassungswidrigen Verschärfung der §§ 184b + 184c sowie § 201a StGB stehen nun auf der Tagesordnung der Plenarsitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2014 zur Billigung an. Der Rechtsausschuss des Bundesrates hatte am 3. Dezember in nicht-öffentlicher Sitzung darüber abschließend beraten. Der inzwischen ausgeschiedene Staatsminister für Justiz und Europa, Dr. Jürgen Martens(FDP), hatte die drohende Verletzung von Grundrechten erkannt und gerügt. Auch die Hessische Staatsministerin & Hessische Ministerin der Justiz, Eva Kühne-Hörmann(CDU), hatte im Bundesrat auf das Bestimmtheitsgebot hinwiesen und Änderungen verlangt. Die Fraktion Die LINKE(Jörg Wunderlich) hatte bereits im Bundestag die neuen Gesetze abgelehnt. Die Sachverständigen hatten bei der Anhörung im Bundestagsrechtsauschuss herbe Kritik geübt. Ungeachtet dieser verfassungswidrigen Bedenken sollen die neuen Gesetze nun trotzdem in Kraft treten. Eine verfassungskonforme Rechtspolitik steht vor dem Abgrund. Die Bundesregierung, bestehend aus der Großen Koalition von CDU/CSU & SPD, trägt für diesen Verfassungsbruch die politische Verantwortung. Am Tage des Inkrafttretens wird die K13online-Redaktion über "OpenPetition" eine Sammelaktion von Unterschriften für eine Verfassungsbeschwerde starten. Das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) wird sich mit einer anwaltlichen Beschwerde befassen.[update: Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetz einen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen][update 19.12.2914: Kein Antrag auf Vermittlungsausschuss - Bundesrat stimmt verfassungswidrigen Gesetzen zu]
 
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/929/tagesordnung-929.html?nn=4351662



Rede des Sächsischen Staatsministers der Justiz und Europa Dr. Jürgen Martens(FDP)


http://www.bundesrat.de/SharedDocs/personen/DE/laender-ausgeschieden/sn/martens-juergen.html

Staatsminister Martens aus Sachsen ist am 13. November 2014 aus seinem politischen Amt ausgeschieden. Ein Antrag auf Anrufung eines Vermittlungsausschusses konnte deshalb nicht erfolgen. Martens hatte den damals vorgelegten Gesetzentwurf der Bundesregierung mit der Begründung abgelehnt, das die Vielzahl von unbestimmten Rechtsbegriffen in den Gesetzestexten gegen das Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes verstoßen und damit verfassungswidrig sind.

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Eva Kühne-Hörmann(CDU) - Hessische Staatsministerin & Hessische Ministerin der Justiz



Darüber hinaus hatte Eva Kühne-Hörmann(CDU) - Hessische Staatsministerin & Hessische Ministerin der Justiz - in Ihrer Rede vor dem Bundesrat deutlich darauf hingewiesen, dass es einer Vielzahl von Änderungen bedarf. Sie forderte eine Prüfung der Gesetzestexte mit seinen Straftatbeständen, die nach Ihrer Ansicht mit dem Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes nicht vereinbar sind.
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/personen/DE/laender/he/kuehne-hoermann-eva.html

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Rede von Jörg Wunderlich(Die Linke) im Deutschen Bundestag zur Debatte im Sexualstrafrecht


http://www.bundestag.de/mediathek/?contentArea=common&isLinkCallPlenar=1&categorie=Plenarsitzung&action=search&instance=m187&mask=search&ids=4107880

Jörg Wunderlich von der Fraktion Die LINKE hat in seiner Rede vor dem Bundestag die Verfassungswidrigkeit dieser Gesetze ganz deutlich im Ausdruck gebracht. Die neuen Gesetze wurden der LINKEN-Fraktion komplett abgelehnt. Aus rechtspolitischer Sicht erfüllen die Straftatbeständige nicht dem Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes.

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Plenarsitzung des Bundesrates mit Stellungnahmen zu den Plänen der Bundesregierung zur Verschärfung des Sexualstrafrechts am 10. Oktober 2014 - vom 11.10.2014
Der Bundesrat bittet im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens genau zu prüfen, ob die vorgesehenen Regelungen dem durch die Verfassung vorgegebenen Bestimmtheitsgebot und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen
Der Bundesrat debattierte über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur erneuten Verschärfung im Sexualstrafrecht. Der Sächsische Staatsminister der Justiz und für Europa, Dr. Jürgen Martens(FDP), machte deutlich, dass die vorgesehenen Regelungen das Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes verletzen. Damit sind die unbestimmten Rechtsbegriffe in den §§ 184b und 184c sowie 201a StGB gemeint. Ebenso wies die Hessische Staatsministerin & Ministerin der Justiz, Eva Kühne-Hörmann(CDU), auf diese Grundrechtsverletzungen hin. Dem Bayerischer Staatsminister der Justiz, Prof. Dr. Winfried Bausback(CSU), sind diese Eingriffe in den Schutzbereich des Grundgesetzes offensichtlich völlig gleichgültig. Alle geplanten Strafrechtsverschärfungen bedürfen allerdings nicht der Zustimmung des Bundesrates. Die Stellungnahmen des Bundesrates werden lediglich an die Bundesregierung zur Beratung weiter geleitet. Nach der Beschlussfassung des Bundesparlaments werden die neue Gesetze dem Bundesrat erneut zur Billigung vorzulegen, bevor es Bundespräsident Gauck ausfertigen und verkünden kann. Verfassungswidrige Gesetze dürfen das Bundesgesetzblatt nicht erreichen. Eine anwaltliche Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht zu der bestehenden Gesetzeslage wurde von K13online bereits eingereicht...
http://krumme13.org/news.php?s=read&id=2913

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Bestimmtheitsgebot gemäß Art. 103 Grundgesetz: Bundestag verabschiedet verfassungswidrige Straftatbestände im Sexualstrafrecht § 184b + 184c und darüber hinaus in § 201a StGB - vom 14.11.2014
"Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung oder die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes"(§ 184b StGB)
Der Deutsche Bundestag hat einen kurzfristig geänderten Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas(los) verabschiedet, der gegen das Bestimmtheitsgebot und die Verhältnismäßigkeit im Grundgesetz verstößt. Die GRÜNEN stimmten der maßlosen Verschärfung im Sexualstrafrecht zu, aber nicht der Erweiterung im § 201a StGB. Einzig die LINKE lehnte weitgehend alle Verschärfungen ab. Die neue Gesetzgebung wurde durch unbestimmte Rechtsbegriffe ergänzt, die nicht durch das Grundgesetz in Artikel 103 gedeckt sind. Dadurch ist eine verfassungswidrige Rechtsunsicherheit geschaffen worden, wobei niemand weis, was verboten oder erlaubt sein wird. Bei diesen gravierenden Eingriffen in den Schutzbereich des Grundgesetzes fallen die anderen Verschärfungen kaum ins Gewicht. Die neuen Gesetze haben mit echtem Kinderschutz absolut nichts gemein. Sie dienen ausschließlich der leichteren juristischen und politischen Verfolgung der sexuellen Minderheit der Pädophilen & Pädosexuellen. Der Bundesrat wird sich vor der Unterzeichnung des Bundespräsidenten und des in Krafttretens nochmals mit den Gesetzen beschäftigen. Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wird die K13online Redaktion eine Initiative für eine Verfassungsbeschwerde starten...
http://krumme13.org/news.php?s=read&id=2940

u.v.a.m...

geschrieben von K13online Redaktion [Druckansicht]


Kommentare

Rede Prof. Dr. Winfried Bausback(CSU): Bundesrat stimmt verfassungswidrigen Gesetzen zu von K13online
am 19.12.2014

Der Bundesrat hat den verfassungswidrigen Gesetzen in seiner heutigen Sitzung zugestimmt. Einzige Redner war Winfried Bausback von der CSU aus dem Bundesland Bayern. In der Tat enthält das jetzt vorliegende Gesetz die Handschrift der CSU. Neben dem bereits im Gesetzentwurf von Heiko Maas enthaltenden unbestimmten Rechtsbegrifft zu § 184b StGB "Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung" kommt jetzt ein weiterer unbestimmter Rechtsbegriff "sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes" zusätzlich hinzu. Damit überlässt der Gesetzgeber die Auslegung dieser neuen Straftatbestände ausschließlich den Ermittlungsbehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten. Dadurch ist eine verfassungswidrige Rechtsunsicherheit entstanden, denn niemand wird in Zukunft wissen, was eindeutig strafbar ist und was eindeutig legal ist. Weil es sich bei § 184b und 184c StGB um ein Offizialdelikt handelt und immer im Verdachtsfall ermittelt werden muss, ist nach Inkrafttreten der Gesetze grundsätzlich bei allen Kindernacktaufnahmen mit Ermittlungen, Hausdurchsuchungen und Gerichtsverfahren zu rechnen. Diese Rechtsanwendung wird zu massenweisen neuen Verfahren führen und die Kriminalstatistik wird in die Höhe schnellen. Millionen solcher Darstellungen, die bisher als völlig legal gelten, werden nun zur Strafverfolgung führen. Vollkommen belanglose FKK-Aufnahmen werden kriminalisiert werden, denn es kommt bei dieser Rechtsauslegung immer auf die Sichtweise des Betrachters an. Es kommt nicht mehr auf das tatsächliche Geschehen in den Darstellungen an. Eine sexuelle Handlung gemäß § 176 ff. StGB ist beim Begriff der "Kinderpornografie" nicht mehr notwendig. Es reicht zukünftig aus, wenn ein Ermittlungsbeamter in den Darstellungen, einen sexuellen Bezug meint zu erkennen. Die Nacktheit eines Menschen hat grundsätzlich immer einen solchen sexuellen Bezug, so auch bei Kindern und Jugendlichen. Mit diesen Gesetzen werden nicht nur alle nackten Kinder zur Pornografie hochgestuft, sondern auch alle halbnackten Kinder, was immer damit im Einzelfall gemeint sein soll. KEIN Land in Europa kennt eine solche Gesetzgebung. Die Gesetze gehen weit über die EU-Vorgaben hinaus. Das mit diesen Gesetzen EU-Recht umgesetzt wird, ist eine schlichte Lüge. Darüber hinaus werden durch diese Gesetze bei weitem nicht nur pädophil-liebende Menschen zu Justizopfern werden, sondern auch Hetero- und Homosexuelle. Das eigentliche Ziel, die Pädophilen besser verfolgen zu können, wird auch viele Menschen in der Mitte der Gesellschaft treffen. Wenn in Zukunft von "Kinderpornografie" in den Medien und vor den Gerichten geschrieben und gesprochen wird, dann wird es überwiegend um bisher legale FKK-Aufnahmen gehen. Seid der Erfindung der Fotografie und der Filmkamera gibt es solche Aufnahmen weltweit millionenfach. Bei solchen Darstellungen wird grundsätzlich kein Rechtsgut der Darsteller verletzt. Niemand entsteht durch solche FKK-Aufnahmen ein Schaden, welcher Art auch immer. Die neuen Gesetze verstossen eindeutig gegen alle rechtspolitischen Prinzipien unseres nicht mehr vorhandenen "Rechtsstaates". Analog trifft dies auch auf den neuen § 201a StGB zu. Die seit Ewigkeiten hergestellten FKK-Magazine dürfen nicht mehr gekauft, verkauft oder getauscht werden. Die Herstellung mit dem Ziel eines Verkaufes gegen Entgeld wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren geahndet. Der reine Besitz bleibt zwar straflos, aber der Besitzer darf diese Magazine nicht an Freunde verkaufen oder tauschen. Das Internet ist bekanntlich weltweit aufrufbar. In Deutschland wird es Zukunft ohnehin keinen gewerblichen Vertrieb solcher völlig harmlosen Darstellungen mehr geben. Die deutschen Gesetze betreffen "Gott sei Dank" nicht das weltweite Ausland. Jedoch können deutsche Staatsangehörige, die im Ausland solche "Handlungen" begehen, nach den neuen Gesetzen auch in Deutschland juristisch verfolgt werden. Das angedrohte Höchststrafmaß gemäß 184b StGB wird auf 5 Jahre Freiheitsstrafe erhöht. Auch diese Straferhöhung ist mit der Verhältnismäßigkeit laut Grundgesetz nicht vereinbar. Das genaue Datum des Inkrafttretens der neuen Gesetze ist hier gegenwärtig noch nicht bekannt. Wir gehen jedoch von einer Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt mit Wirkung zum 1. Januar 2015 aus. Die K13online Redaktion wird dann sofort eine Initiative für eine Sammelbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht starten....


LIVESTREAM zur Bundesratssitzung: TOP 11 zur Beratung der Verschärfung im Sexualstrafrecht von K13online
am 19.12.2014


von K13online
am 11.12.2014

Zitate

Gegenüber dem Gesetzentwurf weist der Gesetzesbeschluss im Wesentlichen folgende Änderungen auf:

Bei sexuellem Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB) wird zur lückenlosen Umsetzung der Richtlinie 2011/93/EU die Tatbegehung zum Zweck der Herstellung von und Besitzverschaffung an kinderpornographischen Schriften ausdrücklich in den Tatbestand des § 176 Absatz 4 Nummer 3 StGB aufgenommen.

In § 184b StGB wird die Definition der Kinderpornographie (nicht aber der Jugendpornographie des § 184c StGB-E) auf die "sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes" erweitert.

In § 184b Absatz 6 Satz 2 StGB wird die Empfehlung des Bundesrates zur Ergänzung der Einziehungsregelung aufgegriffen.

Im Bereich der Jugendpornographie wird in § 184c Absatz 4 StGB eine Straffreiheitsregelung für die Herstellung und den Besitz jugendpornographischer Schriften geschaffen, sofern diese mit Einwilligung des abgebildeten Jugendlichen hergestellt wurden.

§ 201a StGB wird gegenüber der Entwurfsfassung in Bezug auf Bildaufnahmen, die die Nacktheit einer anderen Person zum Gegenstand haben, auf Sachverhalte im Zusammenhang mit der Herstellung und der kommerziellen Vermarktung solcher Bildaufnahmen von Kindern und Jugendlichen beschränkt. Im Hinblick auf Bildaufnahmen von einer anderen Person, die geeignet sind, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, wird nur noch das unbefugte Zugänglichmachen gegenüber einer dritten Person unter Strafe gestellt.

Verzichtet wird auf die im Entwurf vorgesehenen darüber hinausgehenden Tathandlungen, insbesondere auf die Herstellung. Zusätzlich aufgenommen wird eine Regelung, wonach sich strafbar macht, wer eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person
zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt. In § 201a Absatz 4 StGB werden einzelne Tathandlungen, die bestimmten sozialadäquaten Zwecken dienen, vom Tatbestand ausgeschlossen. Auf das im Gesetzentwurf vorgesehene Erfordernis der Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen wird verzichtet.

Empfehlungen der Ausschüsse
Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetz einen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Absatz 2 des
Grundgesetzes nicht zu stellen.

Original-Quelle
BR-Drucksache 574/14

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K13online Stellungnahme
Der Rechtsausschuss des Bundesrates stimmt mit dieser Empfehlung einer verfassungswidrigen Gesetzesänderung in den § 184b und 184c sowie § 201a StGB zu. Die in den vorgenannten Gesetzen enthaltenen Straftatbestände verstoßen gegen das Bestimmtheitsgebot des Artikels 103 Grundgesetz und sich nach Rechtsaufassung mehrerer Sachverständiger, Verfassungsrechtler, Verbände und der Fraktion Die LINKEN sowie des ehemaligen Justizministers in Sachsen verfassungswidrig. Die in den Gesetzestexten enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe greifen in den Schutzbereich des Grundgesetzes ein. In der Empfehlung des Rechtsausschuss wird auf diese Tatsachen nicht eingegangen. Damit hat der Ausschuss seine bisherige Positionierung aufgegeben.

In der parlamentarischen Praxis folgt der Bundesrat bei Abstimmungen im Plenum der Empfehlung der Ausschüsse. Selbst wenn ein Bundesland bzw. eine Fraktion einen Antrag auf einen Vermittlungsausschuss stellen sollte, wird dieser auf Grund der abweisenden Empfehlung wohl kaum eine Mehrheit finden. Die CDU/CSU und die SPD ist auf Länderebene an allen Regierungen der Bundesländer beteiligt. Die GRÜNEN, Die LINKEN und FDP haben auf Grund der Mehrheitsverhältnisse auf Bundes- und Landesebene kaum eine Chance, diese verfassungswidrigen Gesetze noch zu verhindern. Mit der FDP-Justizministerin hatte es in der letzten Bundesregierung keine diesbezüglichen Gesetzesverschärfungen gegeben. Es bestand damals kein Handlungsbedarf. Die SPD und der jetzige Justizminister Heiko Maas trägt die Hauptverantwortung an diesen Gesetzen. Bei den zukünftigen Wahlen zum Bundestag & den 16 Landtagen haben sich diese Parteien unwählbar gemacht...

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