"Ich fürchte nicht die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten" - Theodor Adorno
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K13online(Dieter Gieseking) ./. Bildzeitung(Axel Springer Verlag): Deutscher Presserat hat Beschlussfassung wegen der beim Landgericht Berlin anhängigen Zivilklage verschoben 22.04.2018

BILD-Online verstößt weiterhin gegen den Pressekodex des Deutschen Presserates: Schadensersatzansprüche beim Landgericht Berlin erhöhen sich bei Zivilklage täglich

In dem Beschwerdeverfahren beim Deutschen Presserat gegen die Print- und Onlineausgabe der Bildzeitung hat der Beschwerdeausschuss 1 seine Beschlussfassung verschoben. Die letzte Sitzung des Ausschusses fand am 20. März 2018 statt. Grund für diese Verschiebung ist der § 12 Abs. 6 Nr. 1 der Beschwerdeordnung: Die Behandlung einer Beschwerde kann ausgesetzt werden, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ihre Entscheidung den Ausgang eines anhängigen Ermittlungs- oder Gerichtsverfahrens beeinflussen könnte. Dies ist hier der Fall. Der Beschwerdeführer Dieter Gieseking(K13online) hatte zeitgleich beim Landgericht Berlin Zivilklage auf Unterlassung & Schadensersatz eingereicht, worüber noch nicht entschieden wurde. Der Presserat hat die Bildzeitung schon zu einer Stellungnahme aufgefordert, die uns jedoch noch nicht vorliegt. In der Printausgabe der BILD war am 29. Januar 2018 unter der hetzerischen Titelschlagzeile "Pädophile können unbehelligt ihre kranken Fantasien schildern" ein Artikel erschienen, der nicht nur presse- und zivilrechtlich relevant ist, sondern auch strafrechlich. Bei BILD-Online ist dieser Artikel mit dem Kontext "Sprachrohr von Deutschlands Kinderschändern" weiterhin verfügbar. Damit erhöhen sich die Schadensersatzforderungen im Zivilverfahren beim Landgericht Berlin täglich. K13online hat einen sehr langen Atem und kann warten. Der vorläufige Streitwert für die Unterlassung und das Schmerzesgeld liegt bei 17.500 Euro. Je länger die BILD diesen Artikel in ihrem Online-Angebot bereit hält, je größer werden die Erfolgsaussichten. Auch der Deutsche Presserat wird sich sicherlich daran orientieren...

http://www.presserat.de/presserat/beschwerdeausschuesse/




(Update) K13online(Dieter Gieseking) ./. Bildzeitung(Axel Springer Verlag): Ablehnungsgesuch / Befangenheitsantrag an den Beschwerdeausschuss des Deutschen Presserates 20.03.2018

Mitglied des Beschwerdeausschusses 1 gehört dem Axel Springer Verlag an: Kay E. Sattelmair(BDZV) ist gemäß § 9 Abs. 4 der Beschwerdeordnung für befangen zu erklären

Ausweislich der Webseite des Deutschen Presserates gehört der Journalist & Rechtsanwalt Kay E. Sattelmair dem Axel Springer Verlag an. Er war/ist auch für das Printmedium Die WELT und die Bildzeitung tätig. Ebenso gehört er dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger(BDZV) an. Der § 9 Abs. 4 der Beschwerdeordnung(BO) besagt: "Mitglieder des Deutschen Presserates sind befangen, wenn der Gegenstand der Beschwerde sie selbst, ihren eignen Verlag oder ihre Redaktion betrifft." Kay E. Sattelmaier ist demnach in unserem Beschwerdeverfahren befangen. Ein neues Mitglied von den Stellvertretern wird seinen Platz im Beschwerdeausschuss 1 einnehmen müssen. Der Presserat wird über diese Neubesetzung zeitnah entscheiden und mitteilen. * Im zivilrechtlichen Verfahren gegen die BILDzeitung wegen Unterlassung wird der Klageschriftsatz unseres Fachanwaltes für Medienrecht in der kommenden Woche dem zuständigen Landgericht vorgelegt. In diesem 1. Rechtszug geht es um die nicht unterzeichnete Unterlassungserklärung hinsichtlich des Fotos von Dieter Gieseking & der Behauptung, er sei das "Sprachrohr von Deutschlands Kinderschändern". Erhalten wir vor dem Landgericht Recht, so folgt im 2. Rechtszug die Klage auf Schadensersatz, wenn die BILD jegliche Zahlung verweigert, wo von wohl auszugehen ist. Die strafrechtlich relevanten Inhalte im Artikel sind mit Stand von heute weiterin auf der Webseite von BILD-Online verfügbar. Je länger diese dort verfügbar sind, je höher werden die Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Zur gegebenen Zeit werden wir darüber und die kommenden Strafanzeigen/Strafanträge weiter berichten...(Update 20. März 2018: Heute tagt der Beschwerdeausschuss 1 des Deutschen Presserates)

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3564 
K13online(Dieter Gieseking) ./. Bildzeitung(Axel Springer Verlag): Deutscher Presserat nimmt Beschwerde an und hat diese dem Beschwerdeausschuss 1 zugeleitet 25.02.2018

Beschwerdeausschuss 1 tagt am 20. März 2018: BILDzeitung erhält vom Presserat eine Kopie der Beschwerde mit der Aufforderung, sich in einer Stellungnahme zu den Vorwürfen zu äußern

Der Deutsche Presserat hat die K13online-Beschwerde gegen die BILDzeitung des Axel-Springer-Verlages nach einer Vorprüfung zugelassen. Die Beschwerde wurde dem Beschwerdeausschuss 1 zugeleitet. Der Ausschuss besteht aus acht Mitgliedern: Matthias Wiemer(dju - Vorsitzender), Dr. Stefan Söder(VDZ - stellv. Vorsitzender), Dr. Kirsten von Hutten(VDZ), Sergej Lochthofen(DJV), Manfred Protze(dju), Heike Rost(DJV), Kay E. Sattelmair(BDZV & Axel Springer Verlag) und Adrian Schimpf(BDZV). Gemäß § 9 der Beschwerdeordnung wird gegen das Ausschlussmitglied Kay E. Sattelmair vom Axel Springer Verlag ein Befangenheitsantrag bzw. Ablehnungsgesuch gestellt werden. Darüber werden wir zeitnah noch berichten. Alle Mitglieder des Ausschusses erhalten für ihre Beratung eine Kopie der Beschwerde. Ebenso erhält die BILD-Redaktion eine Kopie der Beschwerde. Gleichzeitig regt der Presserat an, dass die BILD-Redaktion Kontakt zu K13online aufnehmen kann, um die Angelegenheit im beiderseitigen Einvernehmen zu lösen. Über die Beschwerde wird das Gremium des Beschwerdeausschusses 1 in mündlicher Beratung oder der Vorsitzende gemäß § 7 Abs. 2 der Beschwerdeordnung entscheiden. Die nächste Sitzung des Beschwerdeausschusses 1 findet am 20. März 2018 in Berlin statt. Der Ausschuss kann über die Beschwerde auch ohne eine Stellungnahme der BILD-Redaktion entscheiden. Erfolgt eine Stellungnahme der BILDzeitung kann der Presserat von K13online eine weitere Stellungnahme einholen. Dazu wäre es natürlich notwendig, dass wir diese BILD-Stellungnahme erhalten. * In dem laufenden Zivilverfahren auf Unterlassung & Schadensersatzansprüche gegen die BILDzeitung/Axel-Springer-Verlag läuft die anwaltliche Fristsetzung am Montag, den 26. Februar 2018, ab. Die Beschwerde beim Presserat wird auch Gegenstand bei einer Klage beim Landgericht in Berlin werden. Bei ergebnislosen oder unzureichenden Fristablauf werden umgehend Strafanzeigen/Strafanträge gegen die BILD-Redaktion bei der Staatsanwaltschft Berlin eingeleitet werden. Lesen Sie die vom Beschwerdeausschuss des Deutschen Presserates übersandten Dokumente(Auszüge) mit einem Klick auf weiterlesen...

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3559 
(Update) K13online(Dieter Gieseking) ./. Bildzeitung(Axel Springer Verlag): Anwaltliche Klageschrift auf Unterlassung & Geldentschädigung an das Landgericht Berlin 14.03.2018

Antrag auf Geldentschädigung/Schmerzensgeld: Die Beklagte/Bildzeitung hat es zu unterlassen, die Behauptung aufzustellen, der Kläger sei "Das Sprachrohr von Deutschlands Kinderschändern" und das Foto mit Dieter Gieseking zu veröffentlichen 

Der Inhaber von K13online, Dieter Gieseking, hat über seinen Fachanwalt für Medienrecht mehrere Anträge an das zuständige Landgericht Berlin(Presserecht) gestellt. Zuvor hatte die Bildzeitung weder auf die persönliche Abmahnung von Gieseking reagiert noch auf die anwaltliche Abmahnung. In dem jetzt eingeleiteten Zivilverfahren gegen die Bildzeitung wird nun das Landgericht Berlin über unsere Anträge entscheiden. In der bundesweiten Printausgabe der Bildzeitung war am 29. Januar 2018 ein Artikel erschienen, der den Kläger in seinen Persönlichkeitsrechten mehrfach schwer verletzt. Diese Persönlichkeitsverletzungen beziehen sich zum Einen auf die Behauptung, dass Kläger & Inhaber von K13online sei "Das Sprachrohr von Deutschlands Kinderschändern" und zum Anderen in diesem Kontext ein geheim aufgenommenes Foto von Gieseking veröffentlicht wurde. Beide Rechtsverstöße halten bei Bild-Online weiterhin an. Das Recht auf Pressefreiheit findet dort seine Grenzen, wenn Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Dies liegt im Bildartikel in zwei-facher Weise vor. Zweck des Anspruchs auf Geldentschädigung ist nicht nur der Ausgleich des Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht, sondern auch die Prävention. Es muss für die Zukunft unterbunden werden, dass der Kläger der Beklagten schutzlos ausgeliefert ist, wenn die Beklagte massiv in das Persönlichkeitsrecht des Klägers zum Zweck der Gewinnerzielung eingreift. Auszüge der Klageschrift können mit einem Klick auf weiterlesen eingesehen werden. Das nun eingeleitete Zivilverfahren wird sich voraussichtlich über mehrere Monate hinziehen. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten...(Update: Klageschrift wurde auch an den Beschwerdeausschuss des Deutsches Presserates gesandt)

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3572 

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht]


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