"Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat, aber das Denken anderen überläßt?" - Ernst R. Hauschka
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Ein Buch, das dem Pädagogen Jürg Jegge Kindesmissbrauch vorwirft, sorgt für Wirbel: Nachdem wir keine Einigung über ein Schmerzensgeld finden konnten, wollte mein Mandant mit seiner Geschichte an die Öffentlichkeit treten 07.04.2017

Rechtsexperte Valentin Landmann erklärt die möglichen rechtlichen Konsequenzen für den Buchautor Markus Zangger: Falls der ­Autor die Missbrauchsvorwürfe nicht belegen kann, droht ihm eine Verurteilung

Die angeblichen Vorfälle liegen dreissig Jahre zurück. Der Buchautor wirft dem bekannten Pädagogen Jürg Jegge in einem neuen Buch vor, dieser habe ihn sexuell missbraucht. Falls der ­Autor die Missbrauchsvorwürfe nicht belegen kann, droht ihm eine Verurteilung. Zusätzlich könnte der Pädagoge Jegge auch Schadenersatz oder Genugtuung fordern. Wenn der Pädagoge Jegge den Autor des Buches einklagt, würde in einem Beweisverfahren abgeklärt werden, ob die Vor­würfe stimmen. Der Anwalt des Buchautors sagte: «Nachdem wir keine Einigung über ein Schmerzensgeld finden konnten, wollte mein Mandant mit seiner Geschichte an die Öffentlichkeit treten.» Ist das nicht Erpressung? Jedenfalls begibt sich das Opfer damit auf sehr dünnes Eis. Es kann im strafrechtlichen Sinn Erpressung sein. Es kommt allerdings drauf an, ob der Autor tatsächlich gedroht hat im Sinne von: Wenn du nicht zahlst, mache ich die Vorwürfe in einem Buch publik. Selbst wenn sich die Missbrauchsvorwürfe im Nachhinein erhärten, sind solche Drohungen strafbar. Es wäre dann nicht Erpressung, sondern Nötigung. K13online hofft, dass der Pädagoge Jegger den Buchautor Zagger verklagt und den Prozess gewinnen wird, damit das gesamte Buchhonorar & alle Verkaufserlöse Jürg Jegge zu Gute kommt. Die angebliche Missbrauchsrolle als Opfer hat bereits seit Jahren Kultstatus erreicht. Im heutigen Zeitgeist ist es offenbar ein Kinderspiel, sich als vermeintliches Missbrauchsopfer zu präsentieren. Einer Beweisführung in Gerichtsverfahren bedarf es nicht mehr, es reicht ein bloßer Verdacht & Behauptung aus. Niemand wird nach 30 Jahren einen Kindesmissbrauch beweisen können. Die Aufhebung der Verjährungsfristen in der Schweiz waren reine politische Propaganda und schaden den wirklichen Missbrauchsopfern mehr als es nutzt. Letztendlich geht es solchen vermeintlichen "Opfern" nur ums Geld und Abzocke....  

http://www.bernerzeitung.ch/schweiz/standard/der-buchautor-bewegt-sich-im-missbrauchsfallauf-duennem-eis/story/21592950



http://www.tinjos.ch/blog/index.php?id=pv850019

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