„In einem Rechtsstaat beugt sich der Staat nicht einer Mehrheit, sondern verteidigt das Recht des Einzelnen. Nur dafür ist er da und hat die Macht dazu von allen übertragen bekommen.“ - Sokrates
ZEIT-Online: Das Recht lebt von klaren Grenzen zwischen erlaubtem und verbotenem Verhalten. Wer nichts Strafbares tut, den darf die Justiz nicht verfolgen. Im Fall Edathy wurde diese Regel missachtet
08.03.2014
Deutscher Rechtswissenschaftler und Vorsitzender Richter des zweiten Strafsenats am Bundesgerichtshof Thomas Fischer: "Bitte entschuldigen Sie, Herr Edathy"
Der Deutsche Rechtswissenschaftler und Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof(BGH), Thomas Fischer, erläutert bei ZEIT-Online, warum das gesamte Verfahren gegen Sebastian Edathy UNRECHT ist. Damit bestätigt der Vorsitzende Richter am BGH auch die Rechtsauffassung von K13online sowie weiteren Rechtsexperten. Die bei Edathy durchgeführten Hausdurchsuchungsbeschlüsse waren rechtswidrig, weil vage Vermutungen für Straftaten eben nicht ausreichen, sondern konkrete Anhaltspunkte einen Verdacht begründen müssen. Auch das Bundesverfassungsgericht hat diese Voraussetzungen festgesetzt. Edathy hatte legale FKK-Filme bei AZOV-Films gekauft. Daraus darf laut höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht geschlossen werden, dass er auch illegale Filme besitzen könnte. Auch die Staatsanwaltschaften und Amtsgerichte der anderen 600 AZOV-Fälle haben das Grundrecht auf die Unversehrtheit der Wohnungen der Justizopfer gebrochen. In seiner Gesamtheit stellt diese Justizwillkür der "Operation Stade" einen Justizskandal dar, der bisher in der Deutschen Rechtsgeschichte einmalig ist. Die bundesweiten Justizminister/Innen sind gefordert...
Zitate Drittens: Das Strafrecht lebt – wie jede andere formelle oder informelle Sanktionierung abweichenden Verhaltens – davon, dass es klare gesetzliche Grenzen zieht zwischen erlaubtem und unerlaubtem Verhalten. Diese Grenzen sind nicht zu dem Zweck erfunden worden, Staatsanwälten Anhaltspunkte für den Start von Vorermittlungen oder für die Anberaumung von Pressekonferenzen zu geben, sondern allein um der Bürger willen. Die wollen nämlich, seit sie sich als Bürger und nicht als Untertanen verstehen, eine Staatsgewalt, die die Guten und die Bösen voneinander scheidet, ohne zu diesem Zweck zunächst alle des Bösen zu verdächtigen und auch so zu behandeln.
Wenn nun aber die, die das Erlaubte tun, "nach kriminalistischer Erfahrung" stets auch das Unerlaubte tun und deshalb, gerade weil sie Erlaubtes tun, vorsorglich schon einmal mit Ermittlungsverfahren überzogen werden müssen, hat die Grenzziehung jeden praktischen Sinn verloren. Strafrechtspraktisch befinden wir uns dann wieder im Zustand von Tombstone zu Zeiten von Wyatt Earp und Konsorten, als die Frage, wer Staatsgewalt sei und wer Räuber, noch offen war: Der vernichtenden Gewalt des Redlichen kann nur entkommen, wer sie freudig begrüßt und aktiv unterstützt. Gerechtfertigt wird dies mit der goldenen Regel aller Stammtische: Wer nichts zu verbergen hat, muss auch nichts befürchten. Ganz ähnlich sieht man das in Nordkorea.
Viertens: Verheerender als die praktische Sinnlosigkeit einer solchen Strafverfolgung ist der Verlust ihrer Legitimität. Es ist, so lautet die Botschaft, weder möglich noch nützlich, noch ausreichend, sein Verhalten an den gesetzlich bestimmten Grenzen zu orientieren. Denn die immer höhere, immer weiter vorverlagerte Bestrafung von Menschen mit sexuell devianten Neigungen führt – gegen alle Ankündigungen der Rechtspolitiker – in Wahrheit nicht dazu, dass jene sich für das Recht (also das Erlaubte) und gegen das Unrecht entscheiden können oder auch nur wollen. Und wenn sie es täten, hülfe es ihnen nichts: Die Bemühung, nur und gerade das zu tun, was noch erlaubt ist, begründet erst recht den Verdacht, dass die wahren Verbrechen jetzt bloß verschleiert werden sollen.
SPIEGEL-Online-Politik: Spitzenbeamter des Bundeskriminalamtes(BKA) in Wiesbaden stand auch auf der Kundenliste des legalen AZOV-Online-Shops in Kanada - vom 01.03.2014 AZOV-Justizopfer(Operation Spade) kommen aus der Mitte der Gesellschaft: Politiker & Institutionen, BKA-Beamte & Justiz, Arbeiter & Angestellte, Arbeitslose & Sozialhilfeempfänger, Unternehmer & Selbständige, Lehrer & Erzieher und Angehörige aller Glaubensgemeinschaften...
SPIEGEL-Online berichtet über einen inzwischen in den vorzeitigen Ruhestand versetzten hochrangigen BKA-Beamten, der auch auf der Kundenliste von AZOV-Films stand und legale FKK-Filme & FKK-Fotos mit schönen Knabenakten gekauft hat. Der SPIEGEL-Journalist Philipp Alvares de Souza Soares bezeichnet diese Liste fälschlicherweise und erneut als "Kinderpornokundenliste". Gerade der BKA-Beamte hätte mit Sicherheit keine AZOV-Titel in diesem Shop identifizierbar gekauft, wenn es sich dabei um einen Kinderporno-Shop gehandelt hätte. Alle 800 AZOV-Kunden sind davon ausgegangen, dass alle Titel legal sind - und auch real waren. Inzwischen hat die K13online Redaktion 10 Hinweise von Betroffenen mit aufschlussreichen Informationen erhalten. In allen Fällen wurde der Rechtsstaat durch rechtswidrige Hausdurchsuchungsbeschlüsse außer Kraft gesetzt. Wir rufen alle Bürgerrechtler & Menschenrechtler, Humanisten und die Pädophilenszene zur Solidarität mit den Justizopfern auf. Der BKA-Beamte und alle weiteren Betroffenen können sich auch weiterhin an uns wenden. Die Justizopfer kommen aus allen gesellschaftlichen Schichten und Berufen. Sie kommen aus der Mitten der Gesellschaft und könnten auch in Ihrer Nachbarschaft wohnen... http://krumme13.org/news.php?s=read&id=2747
ZDF-Heute.de: Chef des Bundeskriminalamtes (BKA), Jörg Ziercke: Von Kinderporno-Fällen überschwemmt * Edathy fordert in weiterer Dienstaufsichtsbeschwerde Ablösung der Ermittler - vom 26.02.2014 Edathy-Anwalt Christian Noll hat formelle Beschwerde gegen die rechtswidrigen Hausdurchsuchungen eingelegt: Bei Abweisung der Beschwerde wird der Weg frei für eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) in Karlsruhe
Wie erst jetzt bei ZDF-Heute.de bekannt wurde, hat der Edathy-Rechtsanwalt Christian Noll bereits Beschwerde gegen alle rechtswidrigen Hausdurchsuchungen eingereicht. Sollte die Beschwerdeinstanz erneut einen rechtswidrigen Beschluss fassen, so wird der Weg für eine Verfassungsbeschwerde beim BVerfG in Karlsruhe frei. Eine solche Grundsatz-Endscheidung hätte auch juristische Auswirkungen zu allen anderen 800 Unrechtsfällen. Hingegen beklagt sich BKA-Chef Ziercke über eine Überschwemmung von Ermittlungsverfahren von angeblicher "Kinderpornografie". Das ist auch kein Wunder, wenn legale FKK-Filme und das sogenannte "Posing" mit echter Kinderpornografie in einen Topf geworfen werden. Rechtsanwalt Noll: "Vor dem Hintergrund der von drei Behörden festgestellten Straflosigkeit stellt es einen ungeheuerlichen Vorgang dar, dass die Ermittler versuchen, ihr nicht zu rechtfertigendes Handeln nunmehr mittels der Begehung einer Straftat zu beschönigen."... http://krumme13.org/news.php?s=read&id=2744
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Kommentare
ZEIT-Online: Das Recht lebt von klaren Grenzen zwischen erlaubtem und verbotenem Verhalten. Wer nichts Strafbares tut, den darf die Justiz nicht verfolgen. Im Fall Edathy wurde diese Regel missachtet
von argus05 am 13.03.2014
Also , was vielleicht noch zu erwähnen ist, es ist immer die Rede von Kinderpornographie. Wenn man ganz spitzfindig ist, gibt es das gar nicht, gemeint ist die sexuelle Misshandlung der Kinder, denn es kann sich bei Kindern nicht um Pornographie handeln, da dies eine Wunschäußerung des Handelnden voraussetzt, was nicht gegeben ist.
ZEIT-Online: Das Recht lebt von klaren Grenzen zwischen erlaubtem und verbotenem Verhalten. Wer nichts Strafbares tut, den darf die Justiz nicht verfolgen. Im Fall Edathy wurde diese Regel missachtet
von cyber008 am 10.03.2014
Einmalig in der deutschen Rechtsverfolgung? Herr Gieseking da sollten sie aber genauer recherchieren. Wie sieht es aus mit dem „Wörmser Prozessen“ in den 90er? War dieser Fall in Sachen der Rechtsauslegung nicht der Gipfel an Fehlbarkeit?
ZEIT-Online: Das Recht lebt von klaren Grenzen zwischen erlaubtem und verbotenem Verhalten. Wer nichts Strafbares tut, den darf die Justiz nicht verfolgen. Im Fall Edathy wurde diese Regel missachtet
von K13online am 09.03.2014
Auch Schweizer kauften Bilder nackter Kinder
Zitate Im Rahmen der Operation «Spaten» stellten kanadische Ermittler Unmengen an kinderpornografischen Fotos und Videos sicher. Aus mehr als 50 Ländern hatten Pädophile über den Anbieter Azov-Films Videos geordert. Auch aus der Schweiz. Das zeigen Recherchen der Zeitung «Schweiz am Sonntag».
Hierzulande haben 154 Personen Videos bestellt. 306 verschiedene Filme gelangten so in die Schweiz. Die Bundespolizei sichtete das Filmmaterial und kam zum Schluss: Die Filme enthalten keine verbotenen Inhalte. «Es sind weder sexuelle Handlungen noch Fokussierungen auf Geschlechtsteile zu sehen», begründet Stefan Kunfermann, Sprecher des Bundesamtes für Polizei (Fedpol). http://www.20min.ch/schweiz/news/story/Auch-Schweizer-kauften-Bilder-nackter-Kinder-30219358
K13online Anmerkungen
Die Schweiz hat diesbezüglich die gleichen Gesetze wie in Deutschland. Ein weiterer Nachweis darüber, dass alle 600 Hausdurchsuchungen in Deutschland rechtswidrig gewesen sind. Auch in anderen Ländern in Europa wurden bei AZOV-Kunden keine Hausdurchsuchungen durchgeführt. Die Handhabungen in Ländern außerhalb Europas sind uns nicht bekannt.