(Update) K13online Prozessbericht: Landgericht Frankfurt verurteilt den Dipl. Psych. Michael G. zu vier Jahren Freiheitsstrafe, wovon bereits sechs Monate abgegolten sind | |||||||||
Im Übrigen wird der Angeklagte freigesprochen(3/4 der Anklage): Verurteilungen wegen zweifachen Versuchs und einmaliger Anstiftung gemäß §§ 176 & 176a StGB sowie Besitzes & Weitergabe von 50 Tsd Kinder- und Jugendpornos(§§ 184b/184c StGB) Mit bösen Blicken(drei Justizbeamte bauten sich neben Dieter Gieseking auf) & Schikanen(Wegnahme des Notizblockes) verkündete die Richterin am Landgericht Frankfurt im Hochsicherheitssaal 1 das mündliche Urteil. Der Gerichtssaal war mit nur fünf Zuhörern, drei Journalisten und einem Kameramann der Mainstream-Medien gähnend leer. Aus den noch verbliebenen vier Anklagepunkten wurde ein Gesamtstrafmaß von vier Jahren gebildet. Aufgrund der überlangen Verfahrensdauer(2013-2018) gelten sechs Monate bereits als abgegolten. Die Anstiftung nach § 176a StGB fand bereits im Jahr 2004 statt. Es ging um den Zeugen Tobias M., der zusammen mit dem thailändischen Jungen Moos auf einem Video bei Sexspielen zu sehen war. Bei den zwei Versuchshandlungen ging es um sogenannte LIVE-Videos mit Regie-Anweisungen zum Sex, die zwar in Schriftform vorlagen, aber das Gericht konnte nicht nachweisen, dass es tatsächlich dazu gekommen war. Nachgewiesen werden konnte lediglich, dass 100 Euro geflossen sind. Hinzu kommt der Besitz von Kinder- und Jugendpornos. Die Weitergabe fand laut Urteil in Tauschbörsen statt. Der verteidigende Rechtsanwalt hatte auf Freispruch plädiert, denn die Pornografie sollte wissenschaftlich verwendet werden. Das Landgericht Frankfurt lehnte den Antrag der Staatsanwalt auf einen sofortigen Haftbefehl ab. Es bestehe kein Haftgrund der Fluchtgefahr, weil der Angeklagte sich dem Gerichtsverfahren gestellt hat. Nach Einschätzung von K13online wird die Verteidigung gegen dieses Urteil das Rechtsmittel der Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) einlegen. Wir zitieren aus der Frankfurter Rundschau(FR) den Journalisten Stefan Behr: Auch am letzten Verhandlungstag saßen wieder mehr schlecht als recht als „Journalisten“ getarnte Pädophile im Zuschauersaal, die ihre Neigung im Internet wie eine Monstranz vor sich hertragen. Der FR-Journalist Behr hat es weiterhin nicht für nötig gehalten, in seinem letzten Artikel seinen unseriösen Journalismus zu korrigieren...(Update: Verteidiger Jörg Dietrich kündigt bei der Hessenschau bereits Revision an.) https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/LG-Frankfurt + K13online Prozessberichterstattung vom Landgericht Frankfurt Erneut musste sich Dieter Gieseking bei der körperlichen Durchsuchung während der Einlasskontrolle reine Schikane gefallen lassen. Das Abtasten des Körpers fand doppelt und dreifach statt. Auch der Notzblock musste wieder in einem Gerichtsschrank eingeschlossen werden. Als Zuhörer durfte er nichts mit in den Gerichtssaal nehmen. Nur Journalisten mit einem Presseausweis konnten Notzblöcke mitnehmen. Während der Urteilverkündung im Hochsicherheitssaal 1 postierten sich drei Justizbeamte genau neben und hinter Dieter Gieseking. Ein Beamter forderte Ihn nach Ende der Verhandlung auf, den Gerichtssaal sofort zu verlassen. Aus all diesen Schikanen und dem Verhalten der Justizbeamten kann eindeutig geschlossen werden, dass der Prozess nur deshalb im Hochsicherheitssaal statt gefunden hat, weil der Inhalter von K13online seine Teilnahme zur Berichterstattung angekündigt hat. DAS ist unfassbar, welche "Gefahrenstufe" Dieter Gieseking zu gekommen ist. Eine solch masslose und völlig unbegründete Maßnahme hat es bei K13online in den letzten 15 Jahren noch nie gegeben... Die Richterin am Landgericht Frankfurt eröffnete die letzte Hauptverhandlung um 11:15 Uhr mit der mündlichen Urteilsverkündung, die ca. 30 Minuten dauerte. Nur fünf Zuhörer waren im Saal und es herrschte gähnende Leere. Journalisten der schreibenden Mainstrean-Medien waren lediglich drei an der Zahl gekommen. Ein Kameramann lief im Gerichtssaal herum. Die Staatsanwaltschaft hatte auch einen Vertreter vom GSta May entsandt. Die Verteidigung war auch nur noch mit einem Rechtsanwalt erschienen, zuvor waren zwei und dann sogar drei Verteidiger gewesen. Die Richterin am Landgericht verurteilte den Dipl. Psych. Michael G. zu vier Jahren Freiheitsstrafe. Sechs Monate wurden Ihm erlassen, weil die Staatsanwaltschaft über zwei Jahre das Verfahren verschleppt hatte. Die Richterin rügte auch die Überlänge des Verfahrens von 2013 bis 2018, wo erst Anklage erhoben wurde. Die Verteidigung hatte im Verfahren einen Antrag gestellt, den Zeugen Tobias M. psychologisch begutachten zu lassen. Dieser Antrag wurde im Urteil abgewiesen. Bei der Zeugenaussage war Tobias M. in Tränen ausgebrochen. Das Gericht glaubte dem Zeugen jedoch, wo es um belastende Aussagen gegen Michael G. ging. In seinem eigenen Verfahren hatte das Gericht die gleichen Aussagen von Tobias M. nicht geglaubt. Daraus lässt sich erkennen, dass Gerichte nur dann Zeugen/Angeklagte Glauben schenken, wenn die Aussage negativ verwendet wird und zu einem höheren Strafmaß führt. Eine solche Rechtsprechung hat mit RECHT nichts mehr zu tun. Das Landgericht vertritt die Rechtsauffassung, dass Michael G. die Thailand-Reise organisert hat und das der Zeuge Tobias M. alles bezahlt hatte. Strafverschärfend wurde gewertet, dass der Psychologe Michael G. das Therapieverhältnis ausgenutzt hat. Er soll den Zeugen zu Handlungen des § 176a StGB angestiftet haben. Michael G. selbst wurde nicht wegen Handlungen dieses § verurteilt. Die zwei verurteilten Versuchshandlungen nach §§ 176a und 176 StGB beziehen sich auf schriftliche Regie-Anweisungen für LIVE-Video-Auftritte mit zwei unbekannten Jungs in Thailand. Das Gericht kann zwar nicht nachweisen, dass diese Auftritte mit sexuellen Inhalten tatsächlich stattgefunden haben, aber es sind 100 Euro geflossen. Daraus hat das Gericht im Glauben geschlossen, dass das LIVE-Video stattgefunden hat. Andere Beweismittel gibt es nicht. Bei einer Revision wird der Bundesgerichtshof prüfen müssen, ob bei einer solch dürften Beweislage Rechtsfehler vorliegen. Der Besitz von 50 Tsd Kinder- und Jugendpornografie wurde von Michael G. nicht bestritten. Jedoch soll der Besitz wissenschaftlichen Zwecken gedient haben. Die Richterin erläutert in Ihrer Begründung, dass es dafür keine Beweise unter den beschlagnahmten Gegenständen gegeben hat. Michael G. hatte ausgesagt, dass diesbezügliche Handschriften verschwunden seien. Bei der Weitergabe von Pornografie ging es laut Urteil um Tauschbörsen. Strafmildernd bewertete das Landgericht die überlange Verfahrensdauer von fast sechs Jahren. In dieser Zeit hat Michael G. erhebliche berufliche Nachteile & Einschränkungen als Psychologe hinnehmen müssen. Darüber hinaus haben sich Hetz-Artikel - insbesondere in der BILD-Blöd-Zeitung - strafmildernd ausgewirkt. DAS ist auch gut so, sagt K13online. Nach Ansicht von K13online gehört allerdings auch der FR-Journalist Stefan Behr zu den unseriösen Berichterstattern, denn seine Artikel sind alles Andere als sachlich und korrekt. Einen solchen "Journalismus", der mit persönlichen Abneigungen dermaßen durchzogen ist, haben wir selten gelesen... Dieter Gieseking/K13online Frankfurter Rundschau - Stefan Behr Zitate Auch am letzten Verhandlungstag saßen wieder mehr schlecht als recht als „Journalisten“ getarnte Pädophile im Zuschauersaal, die ihre Neigung im Internet wie eine Monstranz vor sich hertragen. K13online Anmerkungen Nur EIN Pädophiler saß als Journalist im Gerichtssaal: Der dem "Journalisten" Stefan Behr inzwischen sehr gut bekannt sein dürfte. Und von einer Tarnung kann absolut keine Rede sein. Was bedeutet eigentlich der Begriff "Monstranz"? Wikipedia gibt Auskunft! https://www.fr.de/frankfurt/prozess-frankfurt-haftstrafe-paedophile-therapeuten-12003915.html Lebensbaum-Monstranz Von Foto: Pit Siebigs, Aachen. - Pit Siebigs, Aachen., CC BY 3.0 https://de.wikipedia.org/wiki/Monstranz Hessenschau: Nachrichtensendung & Online-Video https://www.hessenschau.de/tv-sendung/haftstrafe-wegen-kindesmissbrauchs,video-87816.html K13online Anmerkungen Der Text bei Hessenschau-Online ist total falsch!!! Die Inhalte der Nachrichtensendung im Online-Video sind zwar grundsätzlich richtig, aber dennoch lückenhaft. Interessant sind die Äußerungen des Psychotherapeutenverbandes Hessen: Else Döring. Sie weist daraufhin, dass man sich den Verein - gemeint ist die AHS - genauer anschauen sollte. Das Statement der hr.justizexpertin Heike Borufka ist korrekt und juristisch gut formuliert. Alle Beteiligte werden von K13online mit diesem News informiert. Der Verteidiger Jörg Dietrich hat gegenüber der Hessenschau bereits Revision angekündigt. Er äußerst sich auch dazu, dass rund 3/4 der Anklagepunkte fallengelassen wurden. Dietrich hatte auf Freispruch plädiert.
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geschrieben von K13online-Redaktion am 29.03.2019 |
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