"Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat, aber das Denken anderen überläßt?" - Ernst R. Hauschka
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(Update) K13online(Dieter Gieseking) ./. Bildzeitung(Axel Springer Verlag): Anwaltliche Klageschrift auf Unterlassung & Geldentschädigung an das Landgericht Berlin 14.03.2018

Antrag auf Geldentschädigung/Schmerzensgeld: Die Beklagte/Bildzeitung hat es zu unterlassen, die Behauptung aufzustellen, der Kläger sei "Das Sprachrohr von Deutschlands Kinderschändern" und das Foto mit Dieter Gieseking zu veröffentlichen 

Der Inhaber von K13online, Dieter Gieseking, hat über seinen Fachanwalt für Medienrecht mehrere Anträge an das zuständige Landgericht Berlin(Presserecht) gestellt. Zuvor hatte die Bildzeitung weder auf die persönliche Abmahnung von Gieseking reagiert noch auf die anwaltliche Abmahnung. In dem jetzt eingeleiteten Zivilverfahren gegen die Bildzeitung wird nun das Landgericht Berlin über unsere Anträge entscheiden. In der bundesweiten Printausgabe der Bildzeitung war am 29. Januar 2018 ein Artikel erschienen, der den Kläger in seinen Persönlichkeitsrechten mehrfach schwer verletzt. Diese Persönlichkeitsverletzungen beziehen sich zum Einen auf die Behauptung, dass Kläger & Inhaber von K13online sei "Das Sprachrohr von Deutschlands Kinderschändern" und zum Anderen in diesem Kontext ein geheim aufgenommenes Foto von Gieseking veröffentlicht wurde. Beide Rechtsverstöße halten bei Bild-Online weiterhin an. Das Recht auf Pressefreiheit findet dort seine Grenzen, wenn Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Dies liegt im Bildartikel in zwei-facher Weise vor. Zweck des Anspruchs auf Geldentschädigung ist nicht nur der Ausgleich des Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht, sondern auch die Prävention. Es muss für die Zukunft unterbunden werden, dass der Kläger der Beklagten schutzlos ausgeliefert ist, wenn die Beklagte massiv in das Persönlichkeitsrecht des Klägers zum Zweck der Gewinnerzielung eingreift. Auszüge der Klageschrift können mit einem Klick auf weiterlesen eingesehen werden. Das nun eingeleitete Zivilverfahren wird sich voraussichtlich über mehrere Monate hinziehen. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten...(Update: Klageschrift wurde auch an den Beschwerdeausschuss des Deutsches Presserates gesandt)

https://www.berlin.de/gerichte/landgericht/



Auszüge der Klageschrift an das zuständige Landgericht für Presserecht in Berlin


K13online(Dieter Gieseking) ./. Bildzeitung(Axel Springer Verlag): Anwaltliche Abmahnung & Unterlassungserklärung von Fachanwalt für Medienrecht mit Fristsetzung zum 26. Februar 2018 20.02.2018

"David gegen Goliath": K13online(Dieter Gieseking) kündigt nach ergebnislosen Fristablauf Strafanzeigen/Strafanträge sowie Zivilklage beim Landgericht auf Schadensersatz gegen die BILD(Springer-Verlag) an  

Die Bildzeitung Rhein-Neckar in Mannheim hatte auf den Schriftsatz vom Inhaber dieser Webseiten nicht reagiert und die gesetzte Frist bis zum 12. Februar 2018 verstreichen lassen. Somit haben wir nun einem Fachanwalt für Medienrecht mit der Wahrnehmung unserer Interessen beauftragt. Die anwaltliche Abmahnung & Unterlassungserklärung wurde dem Justiziariat der Bild GmbH & Co KG in Berlin zugestellt. Sollten die geltend gemachten Ansprüche nicht innerhalb der Frist zum 26. Februar 2018 erfüllt werden, wird Zivilklage beim Landgericht eingereicht. Wir gehen jedoch davon aus, dass die Bildzeitung mit einer Stellungnahme reagieren wird, aber unsere Aufforderungen nicht erfüllen will. Für diesen Fall kündigen wir zusätzlich Strafanzeigen/Strafanträge gemäß § 185 StGB(Beleidigung), § 201a StGB(Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen) und § 130 StGB(Volksverhetzung) an. Dem Presserat wird die Abmahnung unseres Fachanwaltes für Medienrecht zu unserer laufenden Beschwerde wegen mehrfachen Verstoßes gegen den Pressekodex nachgereicht. K13online wird auch in Zukunft, weder von der Bildzeitung noch von anderen Mainstream-Medien, einen "Journalismus" dulden, der gegen die Persönlichkeitsrechte oder den Pressekodex verstößt. Im Gegensatz dazu sind wir weiterhin und jeder Zeit bereit, mit seriösen Journalisten & Redaktionen der TV- Hörfunk- und Print/Online-Medien ein vernünftiges Gespräch zum Themengebiet der Pädophilie zu führen. Wir erwarten von jedem Medium einen objektiven, korrekten und fairen Journalismus. Weitere Negativ-Beispiele können Sie dem unteren Link auf "Bildblog.de" entnehmen. Den Schriftsatz unseres Fachanwaltes für Medienrecht können Sie mit einem Klick auf weiterlesen einsehen....

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3553 

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht]


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