Der SPIEGEL: Katholische Kirche zahlt 10.000 Euro für einen vermeintlichen Missbrauch in den Jahren 1958 bis 1963 an einen damals 10-jährigen Ministranten
07.11.2015
Der Zeitgeist und die Folgen: Der Betroffene kritisiert die ihm gewährte Summe als eine billige Ablasszahlung der Kirche und verlangt die Entfernung der Überreste des früheren Bischofs Heinrich Maria Janssen aus der Bischofsgruft im Hildesheimer Dom
Der Betroffene hatte angegeben, dass der Bischof ihn ab dem Alter von zehn Jahren regelmäßig durch Masturbation, Oral- und Analverkehr missbraucht habe. Diese Übergriffe hätten zwischen 1958 und 1963 "unter Ausnutzung der bischöflichen Autorität und Stellung" stattgefunden. Heinrich Maria Janssen (1907 bis 1988), langjähriger Bischof von Hildesheim, soll sich über Jahre an diesem Ministranten vergangen haben. Nach 57 Jahren fällt dem Betroffenen plötzlich ein, dass er im Alter von 10 bis 15 Jahren missbraucht worden sein will. Ein Strafverfahren hatte es nie gegeben und wäre heute sowieso verjährt. Mit der "Anerkennungszahlung" von 10.000 Euro ist der Betroffene jedoch nicht zufrieden: ER erlangt auch die Entfernung der Überreste des früheren Bischofs Heinrich Maria Janssen aus der Bischofsgruft im Hildesheimer Dom. K13online ist nun wahrlich kein Freund der kath. Kirche. Aber eine solch unverschämte Forderung setzt dem Ganzen jedoch die Krohne auf. Im heutigen Zeitgeist ist offenbar nichts mehr heilig. Der öffentliche Druck auf die kath. Kirche ist inzwischen offensichtlich so groß geworden, dass sich dort niemand mehr traut, solche absurden Forderungen abzulehnen. Die Macht der Missbrauchslobby sprengt alle Vernunft. Wenn mit bloßen Schilderungen von "Kindesmissbrauch", die 57 Jahre zurück liegen, ohne Beweise gezahlt wird, dann dürfte die kath. Kirche bald pleite sein. Der Bischof war im Jahre 1988 bereits verstorben und kann sich nicht mehr verteidigen. Und der Abzocker kann sich nun einen schönen Lebensabend gestalten. Unglaublich, was wahr....
Der Betroffene hatte angegeben, dass der Bischof ihn ab dem Alter von zehn Jahren regelmäßig durch Masturbation, Oral- und Analverkehr missbraucht habe. Diese Übergriffe hätten zwischen 1958 und 1963 "unter Ausnutzung der bischöflichen Autorität und Stellung" stattgefunden: "Der Bischof galt mir als Gott, als jemand, den man nicht kritisieren oder infrage stellen konnte."
Der Betroffene kritisiert die ihm gewährte Summe als eine billige Ablasszahlung der Kirche und verlangt die Entfernung der Überreste Janssens aus der Bischofsgruft im Hildesheimer Dom.
Zitate
Das Bistum halte die Schilderung des Betroffenen für plausibel, teilte die Bischöfliche Pressestelle mit. Janssen, von 1957 bis 1982 Hildesheimer Bischof, war im Oktober 1988 im Alter von 80 Jahren gestorben.
Der jetzige Bischof Norbert Trelle sei bestürzt darüber, „dass durch einen seiner Amtsvorgänger nach Aussage des Mannes diesem schweres Leid zugefügt worden sein soll”. Dem Mann seien auf Empfehlung der zuständigen Kommission der Deutschen Bischofskonferenz 10 000 Euro gezahlt worden, teilte das Bistum weiter mit. Die Forderung nach weiteren Zahlungen sei abgelehnt worden.
Verlängerung der Verjährungsfristen(§ 78 StGB) in der juristischen Praxis unbrauchbar: Staatsanwaltschaft beantragt Freispruch und Gericht spricht den Angeklagten frei
30.09.2015
Die Bundesregierung aus CDU/CSU & SPD ist schuldig: Die Betroffenen von tatsächlicher sexueller Gewalt in der Kindheit können erneut zum Opfer des Gesetzgebers werden, wenn die Justiz aus Mangel an Beweisen freisprechen muss
Bei der letzten Strafverschärfung im Sexualstrafrecht hat der Gesetzgeber am 27. Januar 2015 die Verjährungsfristen bei "sexuellem Kindesmissbrauch", beginnend mit dem 28. Lebensjahr des vermeintlichen "Opfers", auf 30 Jahre erhöht. Vor dem Landgericht in Aichach wurde nun erneut ein Angeklagter freigesprochen, weil nach 16 Jahren nicht bewiesen werden konnte, in welchem genauen Alter(13 oder 14 Jahre) ein Mädchen eine sexuelle Beziehung mit einem heute 41-jährigen Mann hatte. Der Unrechts § 176 ff. StGB ist ein Offizialdelikt. In diesem und allen ähnlich gelagerten Fällen sind alle Verfahrensbeteiligte OPFER des Gesetzesgebers hinsichtlich des § 78 StGB(Verjährungsfristen). Der schwarz-rote Bundesregierung hat bei der letzten Verlängerung der Verjährungsfristen nicht berücksichtigt, dass bereits nach wenigen Jahren keine Straftat gemäß § ff. 176 StGB mehr bewiesen werden kann. Die Ermittlungsbehörden und Strafgerichte werden unnötig belastet und werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf in Zukunft bei ähnlicher Sachlage die Angeklagten freisprechen müssen. Den jeweiligen Angeklagten bzw. Freigesprochenen wird dies überhaupt nicht zu Gute kommen. Denn die berufliche und persönliche Existenz wurde bereits durch den reinen Verdacht & Gerichtverhandlung zerstört. Die Bundesregierung aus CDU/CSU & SPD und insbesondere der Bundesjustizminister Heiko Maas trägt die politische Verantwortung dafür. Aber auch die mächtige Lobby von Opfer- und Kinderschutz trägt eine Mitschuld. Die Hetzmedien sowieso. Sogar die Betroffenen von tatsächlicher sexueller Gewalt in der Kindheit können erneut zum Opfer des Gesetzgebers werden, wenn die Justiz aus Mangel an Beweisen freisprechen muss. Im Interesse ALLER Beteiligten ist es deshalb dringend erforderlich, die Verjährungsfristen wieder auf den Zeitraum vor 2013 zurück zu setzen. Es sei nicht nachzuweisen gewesen, dass der Geschlechtsverkehr vor dem 14. Geburtstag stattgefunden habe, sagte Sabine Igloffstein, Vorsitzende des Schöffengerichts. Ob die Puzzlestücke tatsächlich zusammenpassen würden, könne nach so langer Zeit nicht mehr festgestellt werden....
Das Wort zum pädophilen Sonntag: Ehemaliger Nuntius in der Dominikanischen Republik, Jozef Wesolowski(67), ist am Samstag in seinem südpolnischen Heimatort Czorsztyn beigesetzt worden
06.09.2015
Krakauer Weihbischof Jan Szkodon zitiert bei Trauermesse aus der Bibel: «Richtet nicht, auf dass ihr nicht gerichtet werdet»
Von den deutschen Mainstream-Medien weitgehend unbeachtet ist der ehemalige Nuntius in der Dominikanischen Republik, Jozef Wesolowski, am gestrigen Samstag in seinem südpolnischen Heimatort Czorsztyn beigesetzt worden. Er war "zufällig" am 27. August 2015 kurz nach Beginn seines Prozesses im Vatikan wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern & dem Besitz von Kinderpornografie an einem Herzanfall gestorben. Während der Beisetzung wurden Auszüge aus Briefen vorgelesen, die der Erzbischof an seine Familie geschrieben hatte. Darin bestritt er die ihm vorgeworfenen Taten. Vor Beginn der Trauermesse nahm der Krakauer Weihbischof Jan Szkodon indirekt Bezug auf den Fall Wesolowski mit dem Bibelspruch: «Richtet nicht, auf dass ihr nicht gerichtet werdet.» Die katholischen Amtsträger und der Papst sind mit ihrer Doppelmoral & Sexualfeindlichkeit hingänglich bekannt. Das es Pädophile/Pädosexuelle auch innerhalb dieser Glaubensgemeinscht gibt, steht außer Frage. Seit Jahren erlebt die kath. Amtskirche eine Art von Hexenjagd gegen Pädophile, die sie selbst iniziert hat. Papst Franziskus bekräftigt seit Jahren "Nulltoleranz" gegen klerikale Täter, die bereits von Benedikt XVI. verordnet wurde. Der Fall Wesolowski ist die 1. Anklage, die vom Vatikan intern verlaßt wurde. Der Glaube an "Gott und die Welt" kann wohl kaum so stark sein, das man keinen kausalen Zusammenhang zwischen dem plötzlichen Herzanfall und dem Prozessbeginn erkennen kann. Mögen die göttlichen & weltlichen Richter über die "christlichen" und "religiösen" Richter richten...