(Update) K13online Aktivitäten: Amtsgericht Pforzheim eröffnet im Einziehungsverfahren des Aufklärungsfilms - Puberty - das Hauptverfahren und terminiert auf den 28. März 2018

Legalität für ganz Deutschland gefordert: Belgischer Aufklärungsfilm(DVD) Sexuele Voorlichting - Puberty & de Menstruatie - Sexual Edocation for Boys & Girls

Das Amtsgericht in Pforzheim ist im Einziehungsverfahren dem K13online-Antrag(Gieseking) zur Eröffnung einer mündlichen Hauptverhandlung gefolgt und hat die mündliche Gerichtsverhandlung auf den 28. März 2018 terminiert. Die Staatsanwaltschaft Pforzheim ist weiterhin der rechtlichen Ansicht, dass der Aufklärungsfilm "Puberty etc." Kinder- und Jugendpornografie sein soll. Im Jahre 2012 hatte das Landgericht Karlsruhe/Pforzheim das Strafverfahren gemäß 154a StPO eingestellt. Eine rechtliche Prüfung der DVD-Inhalte hatte das Gericht nicht vorgenommen. Es besteht demnach weiterhin Rechtsunsicherheit, ob die Inhalte legal oder illegal sind. K13online hatte die Herausgabe des Aufklärungsfilmes verlangt. Daraufhin hatte die Staatsanwaltschaft ein eigenständiges Einziehungsverfahren eingeleitet. Eine Reihe von Beweisanträgen wurden bereits durch unsere Rechtsanwältin gestellt: Sachverständigen-Gutachten über die Filminhalte und Übersetzungen des Originaltones von der belgischen in die deutsche Sprache. Ebenso wurde beantragt, das Filmmaterial während der Hauptverhandlung in Augenschein zu nehmen. Erklärt das Amtsgericht diesen Aufklärungsfilm für legal, dann wird natürlich der Besitz für alle Menschen in ganz Deutschland legal. Stellt das Amtsgericht jedoch rechtsfehlerhaft fest, dass die Inhalte gemäß §§ 184b + 184c StGB Kinder- und Jugendpornografie sein sollen, dann geht K13online in die nächste Instanz zum Landgericht oder zum Oberlandgericht. Ebenso wäre dann eine Verfassungsbeschwerde beim BVerfG in Karlsuhe möglich. Damit streben wir eine Grundsatzentscheidung über einen Aufklärungsfilm an, die gerade für Kinder & Jugendliche & Eltern und alle aufgeklärten Menschen von gesellschaftlicher, sexualpädagogischer und politischer Bedeutung sein wird. Die öffentliche Diskussion und sexual-politische Debatte kann hiermit als eröffnet angesehen werden. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten...(Update: Umladung - neuer Termin 7. Mai 2018)

http://www.landgericht-karlsruhe.de/pb/j1162656,Lde/Startseite



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Zu den anwaltlichen Beweisanträgen unserer Rechtsanwältin gelangen Sie über den folgenden Link:

http://krumme13.org/text.php?id=1377&s=read 

K13online Einziehungsverfahren vor dem Amtsgericht Pforzheim: Belgischer Aufklärungsfilm - Sexuele Voorlichting - Puberty & de Menstruatie - Sexual Edocation for Boys & Girls 16.06.2017

Anwaltliche Stellungnahme mit Beweisanträgen zur Eröffnung des Hauptverfahrens in mündlicher Verhandlung eingereicht: Sachverständigengutachten durch Prof. Dr. Seikowski oder Prof. Dr. Starke + Dolmetscher Simultan-Übersetzung oder vorab Textübersetzung beantragt

In dem laufenden Einziehungsverfahren um den belgischen Aufklärungsfilm "Puberty + de Mentruatie" hat die Pforzheimer Rechtsanwältin Susanne Burkhardt die Beweisanträge zur angestrebten Legalität beim Amtsgericht eingereicht. Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft, die eine Einziehung lediglich per Beschluss beantragt hat, haben wir die Eröffnung des Hauptverfahrens in mündlicher Verhandlung beantragt. Das Filmmaterial muss in Augenschein genommen werden. Zur rechtlichen Bewertung des Gesamtkontextes ist entweder eine LIVE Simultan-Übersetzung durch einen Dolmetscher während der Verhandlung oder eine textliche Vorab-Übersetzung notwendig. Dazu wurde auch eine Beiziehung des OLG-Urteils Koblenz im damaligen Verfahren um den "Stefan-Erlebnisbericht" beantragt, der diesen angeblich "pornografischen" Text für legal erklärt hatte. Für ein Sachverständigengutachten wurden dem Gericht Prof. Dr. Kurt Seikowski oder Prof. Dr. Kurt Starke von der Gesellschaft für Sexualwissenschaft(GSW) in Leipzig vorgeschlagen. Prof. Dr. Starke hat eine Expertise in seinem Buch mit dem Titel "Pornografie und Jugend - Jugend und Pornografie" publiziert. Beide Sexualwissenschaftler sind fachlich kompetent, den aufklärerischen Charakter im Gesamtkontext dieses Films in einem Gutachten darzustellen. Damit müsste der Aufklärungsfilm durch das Grundgesetz geschützt sein. K13online wird dieses Verfahren notfalls durch alle gerichtlichen Instanzen führen. Unsere bisherigen Recherchen im Internet haben ergeben, dass der Filmtitel auf mehreren renommierten, internationalen Webseiten gelistet und sogar unbeanstandet zum Download verfügbar gestellt wurde. Aufgrund der bestehenden Rechtsunsicherheit in Deutschland wird auf eine Verlinkung verzichtet. Der Original-Schriftsatz unserer Rechtsanwältin Susanne Burkhardt an das Amtsgericht Pforzheim wird erst zu einem späteren Zeitpunkt auf unseren Webseiten veröffentlicht und dokumentiert werden.... 

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3382 
Amtsgericht Pforzheim: Einziehungsverfahren des belgischen Aufklärungsfilmes(DVD) Sexuele Voorlichting - Puberty & de Menstruatie - Sexual Edocation for Boys & Girls 19.05.2017

Einzelrichterin Dr. Ambs wird über Legalität oder Illegalität entscheiden: Pforzheimer Rechtsanwältin & K13online werden zum 9. Juni 2017 die Begründung auf Legalität/Herausgabe anfertigen und beim Amtsgericht einreichen 

Im Einziehungsverfahren um den belgischen Aufklärungsfilmes(DVD) Sexuele Voorlichting - Puberty & de Menstruatie - Sexual Edocation for Boys & Girls - hat das Amtsgericht Pforzheim dem Inhaber von K13online eine hiesige Rechtsanwältin beigeordnet. Am 9. Juni 2017 wird in einem Beratungsgespräch mit der Pforzheimer Rechtsanwältin & K13online die juristische Begründung für eine Legalität und damit verbundene Herausgabe des Aufklärungsfilms angefertigt und beim Amtsgericht eingereicht werden. Es wird beantragt werden, dass Verfahren in mündlicher Hauptverhandlung zu führen. Mehrere Beweisanträge werden gestellt: Sexualwissenschaftliches Gutachten über die Inhalte des Aufklärungsfilms, Dolmetscher/Übersetzung der belgischen Original-Tonaufnahmen in die deutsche Sprache sowie die Inaugenscheinnahme/Vorführung beim Amtsgericht. Weitere Beweisanträge - z. B. Zeugenladung des Produzenten/Regisseurs etc. - sind vorbehalten. Gegenwärtig besteht Rechtsunsicherheit, ob der Film in Deutschland gerichtsverbindlich legal oder illegal ist. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit befinden sich noch viele weitere Menschen in unserem Land im Besitz dieses Aufklärungsfilms. Die Inhalte von "Puberty & de Menstruatie" gehören zweifellos zu den besten Filmen der Aufklärung von Kindern & Jugendlichen. Der Film erläutert in Sprache & Bild die Pubertät von Jungen & Mädchen in beindruckend freizügiger und realer Weise. K13online hält diesen Film auch im Sexualkundeunterricht an Schulen für besonders geeignet. Auch für Eltern und Freizeiteinrichtungen, Institutionen und Vereinen, bietet der Film vielfältige Möglichkeiten der sexuellen Aufklärung. Aus diesen Gründen ist eine rechtsverbindliche, gerichtliche Grundsatzentscheidung für ganz Deutschland notwendig. K13online wird dieses Verfahren notfalls durch alle Instanzen führen....

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3370    

Belgischer Aufklärungsfilm Puberty & de Menstruatie: Staatsanwaltschaft Karlsruhe/Pforzheim beantragt beim Amtsgericht die Einziehung von DVD-Aufklärungsfilmen 05.04.2017

Legalität und Herausgabe des belgischen Aufklärungsfilmes muss in Deutschland juristisch erstritten werden: Sexuele Voorlichting - Puberty - Sexual Edocation for Boys & Girls & de Menstruatie

Die Staatsanwaltschaft(Sta) Karlsruhe/Pforzheim hat mit Antragsschrift vom 1. März 2017 beim Amtsgericht in Pforzheim ein Einziehungsverfahren beantragt. Der Inhaber von K13online hatte zuvor auf die Herausgabe der DVD-Aufklärungsfilme nicht "freiwillig" verzichtet. Die Sta vertritt weiterhin die fehlerhafte Rechtsauffassung, dass die Inhalte die Straftatbestände der §§ 184b + 184c StGB erfüllen. Im Jahre 2012 hatte das Landgericht Karlsruhe/Pforzheim das Strafverfahren gemäß 154a StPO eingestellt. Das Oberlandgericht Karlsruhe hatte daraufhin die Einziehung im Revisionsverfahren aufgehoben. Die Antragsschrift der Sta hat nun das Amtsgericht mit Schriftsatz vom 28. März 2017 erreicht. K13online hat mit Schriftsatz vom 1. April 2017 bereits eine 1. Stellungnahme abgegeben und beantragt, das Hauptverfahren mit mündlicher Verhandlung zu eröffnen. Ebenso wurde die Beiordnung einer Fachanwältin beantragt, die im Zuge des Verfahrens eine ausführliche Gründung und mehrere Beweisanträge beim Amtsgericht einreichen wird. Die Aufklärungsfilme "Puberty & de Menstruatie" sind im Internet auf diversen Webseiten gelistet. Der Film wurde im Jahre 1991 bei Landstar Films produziert. Der Regisseur Roland Deronge und alle Jungen & Mädchen Darsteller werden im Film namentlich genannt. Das es sich bei diesem Film um die Aufklärung von Jungen & Mädchen handelt ist klar und deutlich erkennbar. Die sexuellen Filmsequenzen sind in einen aufklärenden Gesamtkontext eingebettet. Damit sind die zwei Aufklärungsfilme durch das Grundgesetz geschützt. Es bedarf im Einziehungsverfahren einer gerichtlichen Feststellung der Legalität auch für Deutschland. K13online wird diese Verfahren notfalls durch alle Gerichts-Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht führen...

 http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3338

 

updates] Pforzheimer Justizskandal(2. Instanz - Teilerfolg): Landgericht erklärt K13online Link auf das Schutzalter-Blog für legal & Belgischer Aufklärungsfilm "Puberty" nicht illegal(Verfahrenseinstellung) 05.12.2012

Revision beim Oberlandesgericht(3. Instanz): Zwei Datenträger sind keine "Kinderpornos" + Besitz von zwei Datenträgern mit Jugendpornos bestritten * Sechs Datenträger mit "Jugendgefährdung" keine Verbreitungsabsicht

Bei der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Karlsruhe/Pforzheim konnte beim Richter Heidrich ein erster Teilerfolg erreicht werden. Einen Freispruch gab es bei der Verlinkung von einem K13online-News auf das Schutzalter-Blog. Das Verfahren wegen des Ausklärungsfilmes "Puberty" wurde nach § 154a Abs. 2 StPO eingestellt. Dem Richter Heidrich konnte leider nicht die Einsicht vermittelt werden, dass auch die zwei Datenträger mit angeblich "Kinderporno" legal sind. Ebenso bestand keine Verbreitungsabsicht bei den sechs Datenträgern mit angeblicher Jugendgefährdung. Der Besitz von zwei Datenträgern mit Jugendporno wurde bestritten. Richter Heidrich setzte das nun erwiesene UNrechtsurteil des Amtsgerichtes von 10 Monaten auf 6 Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung herab. Dadurch wurde erneut ein UNrechtsurteil verkündet und das Verfahren geht nun weiter in die Revision zum Oberlandesgericht nach Karlsruhe....

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=2416

geschrieben von K13online-Redaktion am 13.02.2018 Drucken

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