"...die Geschichte lehrt, aber sie hat keine Schüler." - INGEBORG BACHMANN
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Kriminalität im Internet & Real-LIVE: Pädophilenjäger Markus Schulz vom Bezirksgericht Speyr zu einer Geldstrafe von 320 Euro verurteilt 20.05.2018

Wer Wind sät, wird Sturm ernten: Pro Justitia!!! Dem Täter Markus Schulz aus Österreich auf der Spur mit Strafanzeigen und Zuführung an Polizei & Justiz & Knast...      

Unter dem Deckmantel des "Kinderschutzes" macht der Österreicher Markus Schulz Jagd auf pädophil-liebende Menschen im Internet. Mit einer falschen Identität eines Kindes lockt er Pädophile in die Falle und stellt diese dann öffentlich zur Schau. Eines seiner Opfer hatte Strafanzeige erstattet. Das Bezirksgericht in Speyr hat ihn dafür nun zu Recht zu einer Geldstrafe von 320 Euro verteilt. Der Betrag ist nur auf dem ersten Blick relativ gering. Denn der Verurteilung liegen 80 Tagessätzen á € 4,00, gesamt € 320,00 zu Grunde.  Bei Weigerung oder fehlender Zahlungsfähigkeit wandert Schulz für 80 Tage in den Knast. Offenbar ist er Empfänger von Sozialleistungen, denn der Tagessatz richtet sich nach dem Einkommen. Die von Schulz begangene Straftat wird gemäß § 120 Abs. 2 StGB(Österreich) verfolgt und geahndet. Er hat gegen dieses Urteil nicht nur Berufung eingelegt, sondern will sogar mit der Jagd auf Pädophile weiter machen und somit weitere Straftaten begehen. Als Wiederholungstäter wird damit der Knast immer wahrscheinlicher. Von seinen Straftaten Betroffenen raten wird dringend, Strafanzeigen zu erstatten. Wer Wind sät, wird Sturm ernten: Pro Justitia!!! Dem Täter auf der Spur... !  Wer sich wegen der eigenen Unfähigkeit auf Kosten von Pädophilen profilieren will, der gehört für 80 Tage in den Knast, wo darüber nachgedankt werden kann, wie es Pädophilen dort ergeht... 

http://www.krone.at/1710193



 

Zitate

Missbrauch von Tonaufnahmen
Nun hat einer der Männer Anzeige gegen Markus erstattet. „Ihr Motiv ist nicht verwerflich, aber sie haben eine Linie überschritten, die strafbar ist“, sagt Richter Thomas Michlmayr beim Prozess wegen Missbrauch von Tonaufnahmen. Das Urteil - 320 Euro Geldstrafe - ist nicht rechtskräftig. Markus will weiter für seine Sache kämpfen.


 

 


 

Täter-Profil: Die kriminellen Machenschaften des Markus Schulz

http://www.badbrotv.com und https://www.facebook.com/OfficialMarkusSchulz/ u.a.m.


(Update)Der Österreicher Markus Schulz macht bei Facebook Jagd auf Pädophile: Kriminelle Handlungen sind in Deutschland gemäß § 201 Abs. 1 + 2 mit bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe bedroht 17.07.2017

Der Pädophilenjäger jetzt auch beim Schandsender RTL-Extra um 22:15 Uhr: RTL-Reporter begleiten Markus Schulz bei seiner Mission gegen vermeintlich pädophile Telefonopfer 

Der Österreicher Markus Schulz aus Linz hat es mit seiner Jagd auf Pädophile bis in die Stuttgarter Zeitung geschafft. Der Journalist dieses Blattes Markus Brinkmann verbreitet mit seinem kritiklosen Artikel auch noch "Werbung" für diese menschenverachtende Jagd von Schulz bei Facebook. Mit einem Smartphone telefoniert Schulz mit einem 47-jährigen Mann aus Karlsruhe und gibt sich dabei als 13-jähriges Mädchen aus. LIVE ist Schulz via Webcam dabei und die Zuschauer können das Gespräch per Video mithören. Damit macht sich Schulz in Deutschland gemäß § 201 Abs. 1 und 2 StGB strafbar. Beteiligt und damit Mittäerin ist seine Freundin Nadine Hochgatterer. Unbeindruckt von den Hinweisen in den Facebook-Kommentaren betreibt Schulz seine kriminellen Handlungen weiter. Natürlich alles im Namen des "Kinderschutzes". Am Ende des LIVE-Telefongespräches sagt Schulz zu seinem denunzierten Opfer: „Ich bin gar kein 13-jähriges Mädchen, sondern ich heiße Markus Schulz – und du hast gerade versucht, Sex mit einer Minderjährigen zu haben.“ Eine solch widerwärtige Story ist natürlich auch Sendestoff für das allseits bekannte Format RTL-Extra mit der Moderatorin Birgit Schrowange. Am heutigen Abend 17. Juli 2017 läuft der Beitrag um 22:15 Uhr. Bezeichnend an diesem Pädophilenjäger ist offenbar, dass er sich nur als Mädchen ausgibt und damit lediglich Jagd auf vermeintliche Girllover macht. Die Jungs bzw. Boylover interessieren Ihn offensichtlich nicht. K13online kann allen Telefonopfern empfehlen, gegen Markus Schulz einen Strafantrag zu stellen. Denn der § 201 StGB ist ein Antragsdelikt, so dass die Opfer selbst Strafanzeige erstatten müssen. Wir hoffen, dass die Betroffenen den Mut dazu aufbringen werden. K13online hat das Facebook-Profil von Markus Schulz wegen strafrechtlich relevanter Inhalte gemeldet. Aus aktuellen Anlässen werden wir für diesen Fall von öffentlicher Jagd gegen Pädophile weiter berichten...(Update 21. 7. 2017): Kriminelle Pädophilenjagd jetzt auch bei YouTube als Video verfügbar)  

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3400 

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht]


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