Süddeutsche Zeitung(SZ) - Kommentar von Ronen Steinke: Einige Ermittler wünschen sich die Befugnis, Kinderporno-Bilder im Netz hochladen zu dürfen, um sich das Vertrauen von Tätern zu erschleichen | |||||
Freiburger Junge(9) ist bei Pflegefamilie in den Hungerstreik getreten: Jugendamt hatte den Sohn von der Mutter getrennt, obwohl der Junge gefleht hatte, bei Ihr bleiben zu dürfen Der Journalist Ronen Steinke von der Süddeutschen Zeitung(SZ) schreibt in einem Kommentar zum Freiburger Fall um einen 9-jährigen Jungen, der für Sexspiele an Pädosexuelle verkauft worden sein soll: Das schnürt einem das Herz ein: Die Mutter soll ihren kleinen Jungen erniedrigt, geschlagen, gepeinigt, vergewaltigt haben, vor laufender Kamera. Trotzdem hat er darum gefleht, bei ihr bleiben zu dürfen. Ist in einen Hungerstreik gegangen, als das Jugendamt ihn von der Mutter trennen wollte. Hat bei seiner Pflegefamilie keinen Bissen angerührt. So tief muss dieses Kind beschädigt worden sein, oder: eine so große Furcht vor Außenstehenden entwickelt haben, dass ihm selbst noch dieses Biest von Mutter als geringeres Übel erschien. Diese Interpretation zum Hungerstreik des Jungen kann von K13online im Grundsatz nicht geteilt werden. Im Gegenteil. Dies deutet eher daraufhin, dass die Mutter nicht das "Biest" sein kann, was Ihr von den Ermittlungsbehörden vorgeworfen wird und medial bereits abgeurteilt wurde. Der SZ-Journalist Steinke fordert in seinem Kommentar zumindest indirekt, dass sogenannte verdeckte Ermittler die Befügnis erhalten sollten, Kinderpornografie zu verbreiten, um mutmaßliche Täter zu identifizieren und verhaften zu können. Die gegenwärtige Gesetzeslage verbietet Ermittlungsbeamten zu Recht, selbst Straftaten zu begehen. Sogenannte V-Leute, die von den Behörden angeworfen werden, dürften hingegen schon jetzt geringfügige "szenetypische" Delikte straflos begehen. Es gehört auch zur polizeilichen Praxis, dass Beamte die Accounts von Verhafteten übernehmen und weiter führen, um weitere Verdächtige in die Falle zu locken. Auch damit wird der "Rechtsstaat" unterwandert, der in Sachen von Kinder- und Jugendpornografie ohnehin nicht mehr existiert. Seit der letzten Strafverschärfung im Jahre 2015 fallen auch reine Nacktaufnahmen(FKK-Posing) von Jungs/Mädchen unter den Schand §§ 184 StGB, wenn die Justiz darin eine sexuelle Komponete entdeckt haben will. In der Praxis bedeutet dies, dass fast alle nackten Kinder verbotene Pornografie sein sollen. Aus diesem Grunde ist der gesammte Justizapparat völlig überlastet und überfordert. Es bleibt keine Zeit mehr, tatsächliche sexuelle Gewalt an Kindern/Jugendlichen strafrechtlich zu verfolgen...
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geschrieben von K13online-Redaktion am 03.02.2018 |
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