"Ich fürchte nicht die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten" - Theodor Adorno
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ELYSIUM-Forum vor dem Landgericht Limburg - Plädoyers: Generalstaatsanwaltschaft fordert für die vier Angeklagten unterschiedliche Freiheitsstrafen von 3 Jahren 10 Monate bis 9 Jahre Haft 01.03.2019

Pädophiles Selbsthilfeforum mit "Kinderpornos" zweckentfremdet: Ein Angeklagter will nur aus technischem Interesse mitgemacht haben, und der 63-Jährige, um sich mit anderen Pädophilen wie bei einer "Art Selbsttherapie" auszutauschen

Nach sechs Monaten Verfahrensdauer haben die Generalstaatsanwaltschaft(GSta) und die vier Verteidiger ihre Plädoyers gehalten. Laut Heise-Online war aus Sicht der GSta ein technisch versierter 58-Jähriger aus Baden-Württemberg der "Schöpfer" von "Elysium". Ein 41-jähriger Hesse hatte demnach den zweitgrößten Einfluss. Er soll in seiner Werkstatt im Kreis Limburg-Weilburg den Server betrieben haben. Ein 57-jähriger Baden-Württemberger und ein 63-Jähriger aus Bayern waren der Anklage zufolge Moderatoren, die Chats betreut hatten. Der Älteste soll zudem zwei Kinder schwer missbraucht haben, weshalb Sicherungsverwahrung beantragt wurde. Die Verteidiger der im Wesentlichen geständigen Männer verzichteten teils auf konkrete Anträge, stellten die Strafe "ins Ermessen des Gerichts" oder plädierten auf eine "milde Strafe". In einzelnen Anklagepunkten forderten sie aus Mangeln an Beweisen Freispruch – und wandten sich gegen die Sicherungsverwahrung. Bei der Plattform ELYSIUM handelte es sich offenbar ursprünglich um ein reines Selbsthilfeforum für Pädophile mit weltweit rund 111.000 Nutzerkonten. Demnach wäre es die Aufgabe der rechtlich verantwortlichen Administratoren & Moderatoren gewesen, für die Legalität dieses Forums Sorge zu tragen. Die Instrumentalisierung durch "Kinderpornos" hätte durch die rechtlich Verantwortlichen verhindert werden müssen. Diese Notwendigkeit zur pädophilen Selbsthilfe wurde offensichtlich nicht beachtet und hat damit alle legal agierenden User von ELYSIUM einer strafrechtlichen Verfolgung ausgesetzt. Auch dafür müssen die vier Angeklagten nun die Verantwortung übernehmen. Es gibt im Internet zahlreiche Foren für Boylover & Girllover, die LEGALE Hilfe zur Selbsthilfe anbieten und bei K13online gelistet und verlinkt sind. Auch wir bieten pädophil-liebenden Menschen in unserem integrierten Forum legale Hilfestellungen an. Das Landgericht Limburg wird zu ELYSIUM am 7. März 2019 sein mündliches Urteil verkünden. Den Verteidigungen steht ggf. das Rechtsmittel der Revision zur Verfügung. K13online wird auch an der Urteilsverkündung nicht teilnehmen und muss sich deshalb auf die Berichterstattungen in den Mainstream-Medien beschränken. Gleichgesinnte Zuhörer am letzten Verhandlungstag können uns gerne einen Bericht übersenden... 

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Elysium-Haftstrafen-im-Prozess-um-Kinderporno-Plattform-gefordert-4323593.html




(Update) Landgericht Limburg schließt Beweisaufnahme im Elysium-Verfahren: Plädoyers der Staatsanwaltschaft und vier Verteidiger beginnen am 7. Februar 2019 07.02.2019

Welche Strafmaße werden von der Staatsanwaltschaft beantragt? * Auf welche Strafmaße plädieren die vier Verteidiger der vier Angeklagen? * Welche Strafmaße wird das Landgericht Limburg verkünden?

Im Mammutprozess vor dem Landgericht Limburg wurde die Beweisaufnahme abgeschlossen. Nach fünf Monaten Verfahrensdauer beginnen am 7. Februar 2019 die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung. Die vier Angeklagten aus Hessen, Baden-Württemberg und Bayern werden unterschiedliche Strafmaße zu erwarten haben, denn die Verantwortlichkeiten der Moderatoren und Adminstratoren sind unterschiedlich. Die Plattform "ELYSIUM" hatte weltweit rund 110.000 Benutzerkonten und wurde über sechs Monate im sogenannten Darknet betrieben. Bisher ist öffentlich nicht bekannt geworden, ob auch einzelne Benutzer wegen "Kinderpornos" belangt wurden. Denn die Anonymität wird im Darknet sehr groß geschrieben. Alle vier Angeklagten befinden sich in U-Haft, so dass mit Bewährungsstrafen eher nicht zu rechnen ist. K13online wird über die Verteidiger versuchen, mit den dann Verurteilten in Kontakt zu treten. Unsere Gefangenenhilfe während des Strafvollzuges wird angeboten werden. Zu den Plädoyers & mündlichen Urteilsverkündungen wird wieder ein Medienrummel erwartet. Es läuft gegenwärtig eine Anfrage an das Landgericht Limburg, ob die letzten Gerichtstermin für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Zur gegebenen Zeit werden wir weiter berichten...(Update 7. Februar 2019: Plädoyers im "Elysium"-Prozess verschoben auf den 28. Februar 2019)

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3783 

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht]


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