Gegen UNRECHT hilft nur Widerstand: Boylover-Gefangener Torsten J. erhebt Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) und stellt Antrag auf einstweilige Anordnung
11.12.2018
K13online unterstützt den Beschwerdeführer bei der Anfertigung der Verfassungsbeschwerde(VB): Boylover & Jura-Student Torsten J. hofft auf Freilassung noch vor den Weihnachtstagen
Das BVerfG in Karlsruhe wird sich mit der Verfassungsbeschwerde des Jura-Studenten & Boylovers Torsten J. beschäftigen müssen, der sich gegenwärtig in einer JVA befindet. Mit tatkräftiger Unterstützung von K13online ist es ihm gelungen, die Beschwerde anzufertigen und an das BVerfG zu senden. Die VB umfasst 101 Seiten und wurde juristisch kompetent erstellt. Die Erfolgsaussichten werden vom Beschwerdeführer & K13online als gut eingeschätzt. Die VB ist mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung zur sofortigen Freilassung verbunden. Das BVerfG könnte schon innerhalb von einer Woche über diesen Antrag entscheiden. Bei einer positiven Entscheidung könnte Torsten J. noch vor den Weihnachtstagen in Freiheit kommen. Der Beschwerdeführer hat dem Gericht mehrere Möglichenkeiten von Weisungen nach seiner Entlassung angeboten. Er hatte bereits mehrfach Vollzugslockerungen in Form von begleiteten Ausgängen erhalten. Ein aktueller Besucher-Ausgang mit seiner Mutter wurde noch nicht bewilligt. Seit geraumer Zeit steht K13online auch mit seiner Mutter in regen Kontakt und es wird am kommenden Wochenende ein persönliches Treffen mit Gesprächen geben. Auch die Mutter unterstützt ihren Sohn Torsten mit all ihren Möglichkeiten. Auch sie hofft natürlich, dass ihr Sohn zu Weihnachten zuhause sein wird. Es liegt nun in der Entscheidung des BVerfG, ob es ein solches "Weihnachtsgeschenk" geben wird. Nimmt das BVerfG die begründete Beschwerde zur Entscheidung an, dann wird es erfahrungsgemäß noch viele Monate dauern, bis das Gericht in der Hauptsache entschieden hat. Diese Entscheidung könnte Torsten J. dann in Freiheit abwarten, wenn sein zusätzlicher Antrag auf einstweilige Anordnung erfolgreich ist. Lesen Sie von der VB einen kleinen Auszug von vier Seiten mit einem Klick auf weiterlesen...
Outing durch ehemaligen Mitgefangenen aus der Pfalzklink: Boylover-Gefangener Torsten J. wurde aus Sicherheitsgründen von der JVA Frankenthal in eine andere JVA verlegt
24.09.2018
Erneutes Outing in der neuen JVA: Ehemaliger Mitinsasse der Forensischen Psychiatrie Pfalzklinik beschimpft den Boylover Torsten J. als "Kinderficker" & "Kinderschänder" beim Hofgang
Der Boylover Torsten J. wurde aus Sicherheitsgründen am 18. September aus der JVA Frankenthal in eine andere JVA verlegt. In Frankenthal war er von einem ehemaligen Mitgefangenen der Forensischen Psychiatrie Pfalzklinik erkannt und angegriffen worden. Gerade in der neuen JVA eingetroffen, wurde er wieder von einem ehemaligen Mitinsassen der Pfalzklinik erkannt und beim Hofgang als "Kinderschänder" & "Kinderficker" beschimpft. In beiden JVAs findet keine räumliche Trennung zwischen den Gefangenen mit den Deliktsarten der §§ 174 bis 184 StGB und allen anderen Gefangenen statt. So kann es jeder Zeit zu Übergriffen kommen. In den Mehrbett-Hafträumen können rechtsfreie Räume entstehen. Torsten J. wurde in einer Dreibett-Zelle untergebracht, worin sich gegenwärtig jedoch nur ein Mitgefangener befindet. Inzwischen hat Torsten J. Meldung über den Vorfall gemacht und es gab Gespräche mit der Abteilungsleiterin der neuen JVA. Die Anstaltsleitung und deren Bedienstete sind bei Kenntnis solcher Angriffe verpflichtet, für den Schutz von Torsten J. Sorge zu tragen. K13online wird in den nächsten Wochen verfolgen, ob die Anstaltsleitung ihrer Führsorgepflicht nachkommt. Dazu gehört auch, dass Torsten J. in eine sichere Einzelzelle verlegt wird. In der gleichen JVA beginnt am 15. Oktober im Bildungszentrum eine Umschulung/Ausbildung zur Fachkraft für Metalltechnik. Schon in der JVA Frankenthal hatte Torsten J. einen Antrag zur Teilnahme gestellt. In absehbarer Zeit wird die neue JVA darüber entscheiden, ob er an der umschuldenden Ausbildung von 14 Monaten teilnehmen kann. Hinsichtlich des regulären Endstrafetermins zum 23. Dezember 2019 wäre dies möglich. Vorausgesetzt der laufende Antrag der Staatsanwaltschaft auf eine nachträgliche Sicherungsverwahrung bleibt erfolglos. Für dieses Verfahren wurde Ihm bereits ein renommierter Fachwalt vom Gericht beigeordnet, der Ihn alsbald besuchen wird. Dieser Pflichtverteidiger wurde Ihm vom bekannten Staranwalt Gerhard Strate empfohlen. Eine vorzeigte Entlassung vor Endstrafe ist möglich, wenn die kommende Verfassungsbeschwerde vom BVerfG zur Entscheidung angenommen und positiv entschieden wird. Zur gegebenen Zeit werden wir über aktuelle Ereignisse weiter berichten...
Gegen Unrecht hilft nur Widerstand - der Fall Torsten J.: Gefangener Jura-Student schreibt im regulären Strafvollzug einer JVA Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) in Karlsruhe
22.08.2018
Staatsanwaltschaft hat bei der Strafvollstreckungskammer einen Antrag auf nachträgliche Sicherungsverwahrung gestellt * Torsten J. beginnt im Oktober 2018 eine Umschulung zum Facharbeiter im Metallbau und wird dazu in eine andere JVA verlegt
Torsten J. wurde im Mai d. J. aufgrund eines Beschlusses des OLG Zweibrücken aus dem Maßregelvollzug in den regulären Strafvollzug einer JVA überstellt. Die Reststrafe von 20 Monaten aus dem Urteil aus 2003 würde im Oktober 2019 beendet sein. Um eine Entlassung bei Endstrafe zu verhindern hat jetzt die Staatsanwaltschaft bei der Strafvollstreckungskammer(StVollK) einen Antrag auf nachträgliche Sicherungsverwahrung(n. SV) gestellt. Dazu wurde Ihm ein renommierte Rechtsanwalt beigeordnet. K13online war bisher davon ausgegangen, dass die n. SV bei der letzten Strafrechtsreform abgeschafft wurde. Dies ist offensichtlich nicht der Fall, denn eine n. SV kann weiterhin verhängt werden, wenn der Maßregelvollzug für erledigt erklärt wurde und der Gefangene sich im regulären Strafvollzug befindet. Es müssen nun erneut zwei unabhängige Gutachten erstellt werden. Im September d. J. wird Torsten J., der sein Jura-Studium an einer Fernuni unterbrechen musste, seine Beschwerde beim BVerfG einreichen. Im Oktober wird er zur Teilnahme an einer Umschulung zu einem Facharbeiter im Metallbau in einer andere JVA verlegt. Eine solche Umschulung ist natürlich völlig sinnlos, wenn die Staatsanwaltschaft mit der n. SV durchkommen sollte. In der momentanen JVA wurde Torsten J. zum Gefangenensprecher gewählt. In seinem letzten Brief schreibt er an K13online, dass er wegen seiner Deliktsart keine Probleme mit den Mitgefangenen & der JVA hat. K13online beabsichtigt ab Oktober einen Besuch in der neuen JVA. Aus aktuellen Anlässen werden wir weiter berichten...