(Update) Landgericht Bad-Kreuznach: Staatsanwältin Christine Mossem fährt schweres Geschütz auf und beantragt den Thai-Boy erneut als Zeugen & ein psychiatrisches Gutachten des Boylovers

Eine Unterbringungsanordnung nach § 63 StGB steht im Raum: Dies würde bedeuten, dass Tobias M. in die Psychatrie eingewiesen werden könnte und nicht in den regulären Strafvollzug kommt

Am 2. Verhandlungstag vor dem Landgericht in Bad Kreuznach gegen den Boylover Tobias M. wurde die ermittelnde Kripobeamtin und die Richterin Hill, die das Verfahren am Amtsgericht geleitet hat, als Zeugen vernommen. Die Filmaufnahme mit dem einvernehmlichen Oralverkehr wurde in Augenschein genommen. Die Staatsanwältin Christine Mossem fuhr schweres Geschütz auf. Sie beantragte, den Thai-Boy erneut aus Thailand einfliegen zu lassen. Weiter beantragte Sie zur Feststellung der Schuldfähigkeit ein psychiatrischen Gutachten über den Boylover einzuholen. Damit steht der § 63 StGB im Raum. Dies würde bedeuten, dass Tobias M. in die Psychiatrie eingewiesen werden könnte und nicht in den regulären Strafvollzug. Tobias M. nimmt bereits an einer Therapie teil und eine zwei-seitige Erklärung seines neuen Psychologen mit einer positiven Sozialprognose liegt dem Gericht vor.  Dieser Psychologe begleitet Ihn auch durch das schwere Gerichtsverfahren, welches zu erheblichen psychischen Belastungen geführt hat. Die Mainstream-Medien SWR-Online, Rhein-Zeitung, Allgemeine Zeitung und das Schmierblatt BILDzeitung haben erneut berichtet. Die Blödzeitung titelt erneut mit dem Nazi-Begriff "Kinderschänder-Prozess". Dabei läßt der Bild-"Journalist" Marco Schwarz ALLE entlastenden Sachverhalte völlig außer Betracht. Die nächsten Verhandlungstermine wurden auf den 13. Februar und 7. März 2018 festgelegt. Ob K13online an einer der kommenden Gerichtstermine als Prozessbeobachter zur Berichterstattung erneut teilnehmen wird, steht gegenwärtig noch nicht verbindlich fest. Zur gegebenen Zeit werden wir in einem weiteren News informieren...

http://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/bad-kreuznach/stadt-bad-kreuznach/missbrauchsprozess-vor-dem-kreuznacher-landgericht_18488024.htm




 

Pressespiegel

Rheinzeitung: Ermunterte der Therapeut zu Sexkontakten?

https://www.rhein-zeitung.de/region/lokales/bad-kreuznach_artikel,-ermunterte-der-therapeut-zu-sexkontakten-_arid,1763593.html

(Bezahl-Artikel liegt hier vor)


Bildzeitung: Angeklagter wollte als Familienbetreuer arbeiten

http://www.bild.de/regional/frankfurt/frankfurt-am-main/angeklagter-wollte-als-familien-betreuer-arbeiten-54626412.bild.html

(Bezahl-Artikel Bild+ liegt hier vor)


Großer Medienrummel: Bekennender Boylover wegen Sex-Abenteuer mit einem vermeintlich 13-jährigen Thai-Boy vor dem Landgericht in Bad Kreuznach 24.01.2018

Diplom-Psychologe Michael G. als Zeuge gehört: Er beklagte sich vor Gericht, dass mehrere Fachzeitschriften den Abdruck seiner Aufsätze abgelehnt hätten, weil er behauptet, dass viele Kinder ihre sexuellen Kontakte mit Erwachsenen in positiver Erinnerung behielten

Mit einem großen Medienrummel hat beim Landgericht in Bad Kreuznach das Gerichtverfahren gegen einen bekennenden Pädophilen(Boylover) begonnen. Das Amtsgericht hatte dass Verfahren im Herbst 2017 an das Landgericht abgegeben. K13online war an einem Gerichtstermin angereist und hatte berichtet. Der Boylover war im Jahre 2005 mit seinem damaligen Therapeuten Michael G. nach Thailand geflogen. Dort hatte der Boylover einvernehmlichen Oralsex mit einem Thai-Knaben gehabt und davon ein Video angefertigt. Beides hat er vor Gericht zugegeben. Offensichtlich war der Thai-Boy ein Strichjunge, der seine sexuellen Dienstleistungen als Sex-Arbeiter angeboten hatte. Aufgrund der bestehenden Unrechtsgesetze sind auch selbstbestimmte sexuelle Handlungen in Deutschland strafbar, die von deutschen Staatsangehörigen im Ausland begangen wurden. Am 1. Verhandlungstag wurde erneut der Diplom-Psychologe Michael G. als Zeuge gehört. Er streitet jede "Tatbeteiligung" ab. Jedoch wurde auch gegen Ihn bereits Anklage beim Amtsgericht in Frankfurt mit gleichen Deliktsarten erhoben. Überraschend wurde auch ein ehemaliges Mitglied einer damaligen pädophilen Selbsthilfegruppe(SHG) in Frankfurt in den Zeugenstand gerufen. Diese SHG war im Jahre 2005 der Arbeitsgemeinschaft Humane Sexualität(AHS) angegliedert. Der Boylover und der Diplom-Psychologe waren dort Mitglied gewesen und hatten sich bei den Gruppentreffen kennengelernt, wie die Allgemeine Zeitung schreibt. Berichtet hat u.a. auch der SWR, die Rhein-Zeitung, RTL und die BILD Rhein-Neckar. Die Bildzeitung verwendet mal wieder den Nazi-Begriff "Kinderschänder". Da bleibt nur eine Illustration für dieses News übrig: Sanft zum Po, schlecht fürs Denken! Mit einem Klick auf weiterlesen gelangen Sie zu unserem Pressespiegel... 

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3530 
geschrieben von K13online-Redaktion am 31.01.2018 Drucken

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