Auf welcher Rechtsgrundlage polizeiliche Befugnisse ?: Landeskriminalamt(LKA) in Nordrhein-Westfalen(NRW) stellt erstmals 24 Zivilisten zur rechtlichen Auswertung von Kinder- und Jugendpornos ein | |||||
Auf Stellenausschreibung haben sich schon 150 Bürger/innen beworben: „Wir kreieren gerade eine kurze Ausbildung in Seminarform“ Kein Aprilscherz ist die Ausschreibung von 24 Stellen beim LKA in NRW. Als erste Polizeibehörde in Deutschland sollen dort demnächst Menschen ohne dreijährige Polizeiausbildung kinderpornografisches Material sichten und auswerten. „Es sind Leute, die wir vom freien Arbeitsmarkt nehmen“, sagte der zuständige Dezernatsleiter im Cybercrime-Kompetenzzentrum des LKA, Sven Schneider. Notwendig wird die Einstellung externer Kräfte für diesen hochsensiblen Aufgabenbereich aufgrund des personellen Engpasses bei der NRW-Polizei. Dabei stellt sich die Frage auf welcher Rechtsgrundlage diese Personaleinstellungen erfolgen werden. Nach einer kurzen Ausbildung in Seminarform müssten den Bürgern/innen hoheitliche Aufgaben mit Polizeibefugnissen übertragen werden. Seit mehreren Jahren ist es bereits gängige Praxis, dass Ermittlungsbehörden kinderpornografisches Material an Privatfirmen zur juristischen Auswertung abgeben. Außerdem gibt es schon lange Zeit Computerprogramme, die Kinderpornos erkennen sollen. Die Auswertungsergebnisse dieser neuen Mitarbeiter/innen dürften für die Staatsanwaltschaften & Gerichte sehr interessant werden. Insbesondere jedoch für die Verteidiger der Angeklagten, die die rechtliche Bewertung in Frage stellen werden. Die gerichtliche Inaugenscheinnahme von massenweise kinder- und jugendpornografischen Materials dürfte zum Standart werden. In der Folge wird es zu wochenlangen Gerichtsprozessen kommen, die auch die Justiz personell völlig überfordern wird. Neue Staatsanwälte und Richter müssten eingestellt und ausgebildet werden. Letztendlich wird es im Strafvollzug zu erhöhten Aufkommen von Gefangenen in den Justizvollzugsanstalten(JVAs) kommen. Wohl möglich müssen auch noch neue JVAs gebaut werden. Niemand denkt offensichtlich bei dieser Verschwendung von Steuergeldern daran, dass man den Schand § 184 ff. StGB mal reformieren könnte, damit zumindest das sogenannte "Posing" wieder legalisiert wird. Ebenso animierte Darstellungen, wie z.B. die Mangas, wobei es um künstlich geschaffene Figuren geht - und nicht um reale Jungen/Mädchen. Weder der Gesetzgeber noch die Justiz wird jemals gewaltfreie Kinder- und Jugendpornos wirksam mindern, geschweige denn ausrotten können. Der Mythos über die Inhalte wird weiterhin aufrecht erhalten....
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geschrieben von K13online-Redaktion am 30.05.2019 |
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