Weiterer Teilerfolg im Beschwerde- und Ermittlungsverfahren gegen ehemalige Gefangene der JVA Kislau: Staatsanwaltschaft Karlsruhe gewährt Einsicht in die Ermittlungsakten | |||||
Akteneinsicht wird zur Wiederaufnahme der Ermittlungen führen: Vernehmungsniederschriften der Beschuldigten & Zeugen sowie des Ermittlungsberichts der Polizei in Bad Schönborn etc... Im Beschwerdeverfahren gegen die rechtsfehlerhafte Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat der Inhaber von K13online(Anzeigeerstatter Dieter Gieseking) bei der Generalstaatsanwaltschaft einen weiteren Teilerfolg erzielt. Ende April wird auf der Geschäftsstelle in Karlsruhe Einsicht in die Ermittlungsakten genommen werden. Darin enthalten sind u.a. die Vernehmungsniederschriften der angezeigten Beschuldigten und die Vernehmungen zahlreicher Zeugen. Ebenso wird darin das Ermittlungsergebnis der Polizei in Bad Schönborn enthalten sein. Auf der Grundlage dieser Dokumente werden die zwei Beschwerden gegen die Einstellungsverfügungen ergänzt werden. Ziel ist die Wiederaufnahme der Ermittlungen gegen zwei beschuldigte Gefangene in der damaligen JVA Kislau, die in den Hafträumen 118 und 110 Straftaten gegen den Inhalber von K13online begangen hatten. Auch die Vernehmungen der Zeugen werden Aufschluss geben. K13online wird alle wichtigen Dokumente aus den Akten publizieren, damit die Öffentlichkeit alle Verfahren nachvollziehen kann. Inzwischen hat auch die "Nationalstelle zur Verhütung von Folter" unsere Meldung bestätigt und an die Länderkommission weiter geleitet. Wir gehen davon aus, dass die JVA Kislau in absehbarer Zeit einen unangemeldeten Besuch von der Kommission erhält und dabei die unzumutbaren Zustände in den zwei Hafträumen geprüft werden. Weiter interessiert sich inzwischen auch eine Journalistin der lokalen Zeitung Bruchsaler Rundschau(Badische Neuste Nachrichten) für dieses Verfahren und die damaligen Vorfälle & Vorkommnisse in der JVA Kislau. Die beim Justizministerium anhängige Dienstaufsichtsbeschwerde wurde mit den obigen Dokumenten ergänzt. Weiterhin gilt der Grundsatz: Keine gewaltfreien Räume in der JVA Kislau. Keine Knasthierarchie zulassen und dulden, sondern mit allen rechtstaatlichen Mitteln durch alle Instanzen bekämpfen. Auch ehemalige und aktuell Betroffene können sich jeder Zeit an uns wenden... http://www.stakarlsruhe.de/pb/,Lde/Startseite
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geschrieben von K13online-Redaktion am 20.04.2018 |
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