Weiterer Teilerfolg im Beschwerde- und Ermittlungsverfahren gegen ehemalige Gefangene der JVA Kislau: Staatsanwaltschaft Karlsruhe gewährt Einsicht in die Ermittlungsakten

Akteneinsicht wird zur Wiederaufnahme der Ermittlungen führen: Vernehmungsniederschriften der Beschuldigten & Zeugen sowie des Ermittlungsberichts der Polizei in Bad Schönborn etc...

Im Beschwerdeverfahren gegen die rechtsfehlerhafte Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat der Inhaber von K13online(Anzeigeerstatter Dieter Gieseking) bei der Generalstaatsanwaltschaft einen weiteren Teilerfolg erzielt. Ende April wird auf der Geschäftsstelle in Karlsruhe Einsicht in die Ermittlungsakten genommen werden. Darin enthalten sind u.a. die Vernehmungsniederschriften der angezeigten Beschuldigten und die Vernehmungen zahlreicher Zeugen. Ebenso wird darin das Ermittlungsergebnis der Polizei in Bad Schönborn enthalten sein. Auf der Grundlage dieser Dokumente werden die zwei Beschwerden gegen die Einstellungsverfügungen ergänzt werden. Ziel ist die Wiederaufnahme der Ermittlungen gegen zwei beschuldigte Gefangene in der damaligen JVA Kislau, die in den Hafträumen 118 und 110 Straftaten gegen den Inhalber von K13online begangen hatten. Auch die Vernehmungen der Zeugen werden Aufschluss geben. K13online wird alle wichtigen Dokumente aus den Akten publizieren, damit die Öffentlichkeit alle Verfahren nachvollziehen kann. Inzwischen hat auch die "Nationalstelle zur Verhütung von Folter" unsere Meldung bestätigt und an die Länderkommission weiter geleitet. Wir gehen davon aus, dass die JVA Kislau in absehbarer Zeit einen unangemeldeten Besuch von der Kommission erhält und dabei die unzumutbaren Zustände in den zwei Hafträumen geprüft werden. Weiter interessiert sich inzwischen auch eine Journalistin der lokalen Zeitung Bruchsaler Rundschau(Badische Neuste Nachrichten) für dieses Verfahren und die damaligen Vorfälle & Vorkommnisse in der JVA Kislau. Die beim Justizministerium anhängige Dienstaufsichtsbeschwerde wurde mit den obigen Dokumenten ergänzt. Weiterhin gilt der Grundsatz: Keine gewaltfreien Räume in der JVA Kislau. Keine Knasthierarchie zulassen und dulden, sondern mit allen rechtstaatlichen Mitteln durch alle Instanzen bekämpfen. Auch ehemalige und aktuell Betroffene können sich jeder Zeit an uns wenden...  

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Beschwerde gegen die rechtsfehlerhafte Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe bei der Generalstaatsanwaltschaft eingelegt: Anträge auf Wiederaufnahme der Ermittlungsverfahren gestellt 25.03.2018

Keine rechtsfreien Hafträume 118 + 110 in der JVA Kislau: Beschwerdeführer Dieter Gieseking stellt gemäß § 406e Strafprozessordnung(StPO)  Anträge auf Akteneinsicht sowie Auskunft über die ladungsfähigen Anschriften der Beschuldigten & Zeugen für Zivilklagen

Der Inhaber dieser Webseiten hat gegen die rechtsfehlerhaften Einstellungsverfügungen der Staatsanwaltschaft Karlsruhe Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft eingelegt. Der § 406e StPO legt wie folgt fest: Der Verletzte, der nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten wird, ist in entsprechender Anwendung der Absätze 1 und 2 befugt, die Akten einzusehen und amtlich verwahrte Beweisstücke unter Aufsicht zu besichtigen. Werden die Akten nicht elektronisch geführt, können ihm an Stelle der Einsichtnahme in die Akten Kopien aus den Akten übermittelt werden. Mehrfach wurde diese Akteneinsicht beantragt, jedoch rechtswidrig verweigert. Mehrfach wurde bereits im Ermittlungsverfahren beantragt, die ladungsfähigen Anschriften der Beschuldigten & Zeugen mitzuteilen. Auch diese Auskunft zur Einleitung von Zivilklagen auf Schmerzensgeld wurde rechtswidrig verweigert. Die rechtliche Würdigung des Sachvortrages durch den Anzeigeestatter wird offenbar an seiner sexuellen Orientierung gemessen. Dabei will man erkennbar vermeiden, dass der geschädigte Anzeigeerstatter gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft vor Gericht auftritt und gegen die Beschuldigten vorgeht. Auch bei der rechtlichen Würdigung der Zeugenaussagen ist der Eindruck entstanden, dass dabei mit zweierlei Maß gemessen wurde und nur die Teile verwendet wurden, die gegen eine Anklage sprechen. Es gibt in einem Rechtstaat jedoch keine Zwei-Klassen-Justiz. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Die Einstellungsverfügung lässt diese Gleichstellung vermissen. Wenn in einem verschlossenen Haftraum einer Justizvollzugsanstalt Straftaten von Mitgefangenen ohne rechtliche Konsequenzen begangen werden können, dann wird der Geschädigte zum „Freiwild“ erklärt und zum ohnmächtigen Opfer der Justiz. Aus vorgenannten Gründen werden alle Verfahren nun auch der „Nationalstelle zur Verhütung von Folter“ http://www.nationale-stelle.de vorgelegt. Dem Justizministerium Baden-Württemberg werden alle Schriftsätze für das bereits anhängige Verfahren der Dienstaufsichtsbeschwerde übersandt. In einem weiteren News werden wir darüber berichten....

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3585 
geschrieben von K13online-Redaktion am 20.04.2018 Drucken

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