Bundesregierung(CDU/CSU & FDP) bringt Gesetzentwurf zur Verlängerung der Verjährungsfristen im Zivilrecht von drei auf 30 Jahre in den Bundestag ein | |
SPD & Bündnis90/Die Grünen fordern darüber hinaus weitere Verschärfungen: Auch Verjährungsfristen im Sexualstrafrecht(§ 176 ff. & 182 StGB) sollen bei sexuellem Kindesmissbrauch verlängert werden Auf der letzten Plenarsitzung vor der parlamentarischen Sommerpause hat die Bundesregierung aus CDU/CSU & FDP ihren Gesetzentwurf zur Verlängerung der Verjährungsfristen im Zivilrecht in den Deutschen Bundestag eingebracht. Die Oppositions-Fraktionen aus SPD und Bündnis90/Die Grünen fordern in ihren eigenen Gesetzentwürfen darüber hinaus auch Verlängerungen der Verjährungsfristen im Strafrecht. Die verschiedenen Gesetzentwürfe wurden im Gesetzgebungsverfahren zur weiteren Beratung in den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages verwiesen. Lesen Sie die Gesetzentwürfe mit einem Klick auf mehr... http://dbtg.tv/vid/17/120/14 ------------------------------------------------- Die 56. Sitzung des Rechtsausschusses findet statt am Mittwoch, dem 6. Juli 2011, 9.00 Uhr Berlin, Paul-Löbe-Haus, Raum 4300 T a g e s o r d n u n g(Auszüge) Tagesordnungspunkt 10 a) Gesetzentwurf der Bundesregierung - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs(StORMG) BT-Drucksache 17/6261 b) Gesetzentwurf der Abgeordneten Christine Lambrecht, Olaf Scholz, Bärbel Bas, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der straf- und zivilrechtlichen Verjährungsvorschriften bei sexuellem Missbrauch von Kindern und minderjährigen Schutzbefohlenen BT-Drucksache 17/3646 c) Gesetzentwurf der Abgeordneten Ingrid Hönlinger, Ekin Deligöz, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen sowie zur Ausweitung der Hemmungsregelungen bei Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung im Zivil- und Strafrecht BT-Drucksache 17/5774 http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/tagesordnungen/a06_056to.pdf (Zum Öffnen der PDF-Dateien benötigen Sie z.B. den Adobe Reader auf ihrem Computer) ------------------------------------------------- Gesetzentwurf der Bundesregierung(CDU/CSU & FPD): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs(StORMG) http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/062/1706261.pdf +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ SPD: Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der straf- und zivilrechtlichen Verjährungsvorschriften bei sexuellem Missbrauch von Kindern und minderjährigen Schutzbefohlenen http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/036/1703646.pdf +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen sowie zur Ausweitung der Hemmungsregelungen bei Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung im Zivil- und Strafrecht http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/057/1705774.pdf ************************************************* Pressemitteilung Bundesministerium der Justiz(BMJ): Opfer von sexuellem Missbrauch werden in Zukunft länger Schadensersatz gelten machen können - vom 25.03.2011 Bundeskabinett verabschiedet Verlängerung der Verjährungsfristen bei Schadensersatzklagen im Zivilrecht beim sexuellen Kindesmissbrauch von drei auf 30 Jahre Die beschlossene Verlängerung der zivilrechtlichen Verjährungsfrist von drei auf 30 Jahre ist nach Ansicht von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wichtig, weil „die psychischen Folgen sexualisierter Gewalt oft so folgenreich sind, dass erst Jahre nach der Tat zivilrechtliche Schritte eingeleitet werden können.“ Der Entwurf geht auf den Zwischenbericht des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ zurück... http://k13-online.krumme13.eu/news.php?s=read&id=1939 |
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geschrieben von K13online-Redaktion am 09.07.2011 |
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