UNRECHT im Namen des Gesetzgebers & Justiz: Zwei Jahre und neun Monate Haft für sexuelle Liebesbeziehung einer 35-jährigen Frau mit 13-jährigen Jungen | |
Erzieherin: Das erste Mal sei auf Initiative von Nico geschehen. Dann habe er ihr geschrieben: „War schön mit dir. Möchte es noch einmal.“ Monate später geschah es in der WG Die Liebe kennt keine Altergrenzen, aber der Gesetzgeber mit seinem Schand § 176 ff. StGB(+ 174). Eine 35-jährige Erzieherin hatte ein sexuelles Liebesverhältnis mit einem damals 13-jährigen Jungen: Nico habe sich ihr geöffnet, über Schule und Familie gesprochen. „Er kam und drückte mich.“ Er habe gefragt: „Kannst du mich mal krabbeln?“ „Schließlich gab er mir einen Kuss auf den Mund.“ „Er wollte sein erstes Mal Sex mit mir haben“, schilderte die Angeklagte. Sie habe abgelehnt: „Such dir jemanden in deinem Alter.“ Im Büro sei es zu einem Zungenkuss gekommen. „Irgendwie, automatisch“. Auch das erste Mal sei auf Initiative von Nico geschehen. Dann habe er ihr geschrieben(Beweise Chat-Protokolle): „War schön mit dir. Möchte es noch einmal.“ Monate später geschah es in der WG. Das Gesetz bezeichnet eine solche Beziehung als "schweren sexuellen Kindesmissbrauch". Auch dieser Fall geht in die Kriminalstatistik als sexuelle Gewalttat gegen Kinder ein. Die Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten ist jedoch noch nicht rechtskräftig, denn die Verteidigung hatte auf zwei Jahr auf Bewährung plädiert. Wäre die Frau ein Mann gewesen, dann würden die Mainstream-Medien ihn als "Kinderschänder" betiteln. Überraschend neutral und objektiv hat der Berliner Tagesspiegel berichtet. Weitere regionale Medien berichten über das Urteil am Amtsgericht Berlin-Tiergarten in einer Art und Weise, die dass UNRECHT im Namen des Gesetzgebers und in Folge der Justiz verdeutlicht. Die Politik ist wieder einmal gefordert, eine entsprechende Strafrechtsreform in Angriff zu nehmen.... + http://krumme13.org/text.php?id=1154&s=read http://krumme13.org/text.php?id=1058&s=read u.a.m.... |
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geschrieben von K13online-Redaktion am 24.01.2019 |
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