K13online(Dieter Gieseking) ./. Bildzeitung(Axel Springer Verlag): Deutscher Presserat bestätigt Eingang der Beschwerde gegen die Bildzeitung wegen mehrfachen Verstoßes gegen den Pressekodex | |||||||||
Beschwerdeausschuss hat drei Möglichkeiten von Sanktionen wegen Verstößen gegen die publizistischen Grundsätze: Einen Hinweis oder eine Missbilligung oder eine schwerwiegende Rüge Der Deutsche Presserat hat den Eingang der Beschwerde vom Inhaber der K13online-Webseiten Dieter Gieseking bestätigt. Die Beschwerde richtet sich gegen die Bildzeitung/Axel Springer Verlag. Mehrfache Verstöße gegen den Pressekodex wurden in einem Print- und Onlineartikel vom 29. Januar 2018 festgestellt. Die Begründung der Beschwerde wird zunächst vom Vorsitzenden des Beschwerdeausschusses und der Geschäftsstelle geprüft. Ist die Beschwerde begründet, wird die Bildzeitung zu einer Stellungnahme aufgefordert. Dabei wird die Beschwerde an die Bildredaktion gesandt. Der Beschwerdeausschuss hat drei Möglichkeiten von Sanktionen wegen Verstößen gegen die publizistischen Grundsätze: Einen Hinweis oder eine Missbilligung oder eine schwerwiegende Rüge. Zum genauen Verfahrensverlauf haben wir einen Auszug des beigelegten Flyers/Infoblatts vom Deutschen Presserat veröffentlicht. Der Presserat tagt viermal im Jahr. Die nächste Sitzung des Presserates findet am 22. März 2018 statt. * Darüber hinaus ist die vom Beschwerdeführer gesetzte Frist im Zivilverfahren auf eine Gegendarstellung & Unterlassung & Schadensersatz fruchtlos abgelaufen. Ein Fachanwalt für Medienrecht hat das Mandat gegen die Bildzeitung übernommen. Ein entsprechender Schriftsatz an den Axel Springer Verlag ist in Arbeit und wird voraussichtlich in der kommenden Woche zugestellt werden. Damit wird der anwaltliche Klageweg vor einem Landgericht eröffnet sein. K13online wird zur gegebenen Zeit weiter berichten... http://www.presserat.de/presserat/beschwerdeausschuesse/
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geschrieben von K13online-Redaktion am 16.02.2018 |
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