„In einem Rechtsstaat beugt sich der Staat nicht einer Mehrheit, sondern verteidigt das Recht des Einzelnen. Nur dafür ist er da und hat die Macht dazu von allen übertragen bekommen.“ - Sokrates
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Frankfurter Rundschau: Porträt 24.12.2003

Verurteilt

*** Perfides Motto: Unseriöse Berichterstattung

*** "Deutschlands berühmtester Pädophiler"

*** "Man wird, so viel steht fest, noch von Dieter Gieseking hören."

Die Frage nach den Hintergründen und der Rechtmäßigkeit wird nicht gestellt.

Quelle:
fr-aktuell.de/ressorts/nachrichten_und_politik/thema_des_tages/?cnt=358159&

Lesen Sie weiter unter mehr...


Gegendarstellung
----------------

Der in dem Artikel geschilderte Sachverhalt ist vollkommen falsch dargestellt. Es hat zu keiner Zeit ein gewerblicher Vertrieb von Kinderpornos stattgefunden, sondern das Urteil des AG Bitburg lautete auf Besitz und Weitergabe. Es lautete auch nicht auf Herstellung. In Luxemburg war ich 1 Jahr vollkommen zu Unrecht in Gefangenschaft. Denn dort habe ich nach dessen Gesetzen keine Straftat begangen, weil diesbezüglich alles in Deutschland war. Die lux. Justiz hatte mich einfach abgeurteilt und die Gefangenschaft in dessen JVA war menschenrechtswidrig.
Auch habe ich keine "Kunden" verpfiffen, sondern es wurden bei pauschal allen Personen/Stellen, die sich in der Abonnentenliste der damaligen legalen K13-Zeitschrift befanden, rechtswidrig Hausdurchsuchungen durchgeführt, obwohl bei fast allen kein dringender Tatverdacht vorlag. Das Ziel war die Ermittlung von pädophilen Adressen, um diese verfassungswidrig und ohne Grund zu erfassen und zu verfolgen. Die Justiz hatte damals den Rechtsstaat außer Kraft gesetzt. Die damalige Verurteilung des AG Trier war zwar nach geltendem Recht rechtmäßig, jedoch vertreten wir die Meinung, dass "Kinderpornografie" nur dann strafbar sein sollte, wenn diese Aufnahmen gegen den Willen und gegen die sexuelle Selbstbestimmung der Kids erfolgt ist. Dies war damals ersichtlich nicht der Fall.

Der Gefangenenhilfeverein wurde bereits zum 31.12.2002 aufgelöst. Die Gründe sind ausschließlich interner Natur. In Hamburg wurde kein weiterer Antrag auf Eintragung ins Vereinsregister gestellt. Dies "verdanken" die ganzen Pädo-Gegner, Politiker, Kinderschützer usw.. nicht den massiven Angriffen und Gewalttaten gegen uns als Privatpersonen, sondern wiederum internen Gegebenheiten. Ein solcher Verein mit einer solchen Satzung kann auf rechtsstaatlichen Boden nicht verboten werden.

Das erneute Verfahren in Trier wegen des "Stefan-Textes" ist vollkommen ungerechtfertig und ein Justizskandal ohne Beispiel. Dieser Erlebnisbericht, für sich genommen oder im Kontext mit dem PRD bzw. unseren Web-Seiten in der Verlinkung, verstößt nachweislich nicht gegen geltendes Recht des & 184 STGB. Die STA Berlin hat kürzlich die entsprechende Ausgabe der Zeitschrift GIGI Nr. 27, worin der Text vollständig abgedruckt worden ist, als unbedenklich erachtet. http://www.whk.de/whk1703.htm
Damit hat sowohl das AG als auch das LG Trier zwei eindeutige Fehlurteile gefällt. Die Unrechtsurteile sind daher als vorsätzliche Rechtsbeugung zu werten. Die Urteilsbegründungen sind hier inzwischen eingangen, Revision beim OLG Koblenz eingelegt und diese Begründung bereits zugestellt. Wenn wir noch in einem Rechtsstaat leben, dann wird die Revision einen klaren Freispruch ergeben müssen. Der Gang zum Bundesverfassungsgericht steht weiterhin offen. Denn wir sollen mit diesen Fehlurteilen der Meinungs- und Pressefreiheit beraubt werden.

geschrieben von K13online-Redaktion [Druckansicht]


Kommentare

Wenn eine Zeitung ein Opfer politischer Verfolgung zu einem Täter erklärt von Frank
am 28.12.2003


Es ist schon traurig, wenn eine Zeitung, die man gemeinhin eher als (links)liberal einstuft, statt eigenständig und eigenverantwortlich zu recherieren von anderen Blätten irgendeinen nicht überprüften Blödsinn abschreibt und dabei nicht einmal das unterirdische Niveau einer "Bild-Zeitung" oder eines "Hamburger Abendblattes" scheut.

Doch jetzt zu dem Artikel im Einzelnen:
Die "Frankfurter Rundschau" schreibt:

*Ende September musste Dieter Gieseking mal wieder eine Demütigung hinnehmen. Das Landgericht Trier mochte nicht seiner Auffassung folgen, dass es sich bei einem Text, den er via Internet verbreitet hatte, um ein "wissenschaftliches" Werk handele.*

Der Herr Schindler hätte sehr schnell, ein wenig Willen zu selbständiger Arbeit vorausgesetzt, herausfinden können, dass es sich um weit mehr als eine Demütigung gehandelt hat. Nämlich um eine vorsätzliche Straftat gegen die Person Dieter Gieseking, wie ebenso gegen die von Ilja S.
Was meine ich damit? Dazu ein Zitat aus dem Strafgesetzbuch. §344 - Verfolgung Unschuldiger.

**1) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Strafverfahren, abgesehen von dem Verfahren zur Anordnung einer nicht freiheitsentziehenden Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8), berufen ist, absichtlich oder wissentlich einen Unschuldigen oder jemanden, der sonst nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Satz 1 gilt sinngemäß für einen Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Verfahren zur Anordnung einer behördlichen Verwahrung berufen ist.**

Dieses sinnvolle Gesetz soll in einem Rechtstaat den Bürger davor bewahren, dass z. B. politisch motivierte Verfahren gegen ihn eröffnet und durchgezogen werden.
Dieses kann durchaus passieren, wenn leider vorhandene schwammige und in ihrem Sinn sowieso anzweifelbare Paragraphen behördlicherseits dazu missbraucht werden, um eine Straftat vorsätzlich zu konstruieren, damit eine politisch unliebsame Person ausgeschaltet werden kann.

Weiter meint die "Frankfurter Rundschau" verkünden zu müssen:

*Das Gericht hatte gute Gründe: In dem angeblich authentischen Erfahrungsbericht schildert ein 11-Jähriger detailliert seine sexuellen Erfahrungen mit einem 30-Jährigen. "Knallharte Pornografie", urteilte der Staatsanwalt. Das Gericht verurteilte Gieseking zu acht Monaten ohne Bewährung. Der aber ist weiter auf freiem Fuß. Er hat Revision beantragt.*

Das Einzige, was hier inhaltlich richtig ist, ist die Festellung, dass bereits ein Revisionsverfahren läuft, dass auch gute Erfolgsaussichten haben müsste, vorausgesetzt die unendliche Geduld von Papier schliesst nicht auch die Verfassung der BRD mit ein.
Nun ist es eine unwiderlegbare Tatsache, dass der von den Trierer Behörden inkriminierte Text inzwischen gedruckt wurde und auch für Kinder und Jugendliche frei käuflich zu erwerben ist.
Ob, ein und derselbe Text nun auf einer gedruckten Seite aus Papier für jedermann zugänglich ist oder auf einer virtuellen Seite im Internet kann mithin keinen Unterschied machen. Es ist und bleibt der gleiche Text.

Somit wäre ich wieder beim §344 Stgb angekommen. Als gelernte Juristen hätte die Trierer Staatsanwaltschaft ebenso wie das Gericht sofort erkennen müssen, dass hier überhaupt keine "Straftat" vorliegt. Ebenso wie es in einem entsprechenden Fall die Berliner Staatsanwaltschaft mit einem einfachen kurzen Schreiben getan hat.
Ich zitiere wörtlich daraus. Dort heisst es:

", dass hier kein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren einzuleiten ist, weil keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat festgestellt wurden"

Damit schliesst sich der Kreiss und die Anwendbarkeit des §344 Stgb in Richtung Trier wird mehr als deutlich.

Nun hätte sich die "Frankfurter Rundschau " auch die Mühe machen können, immerhin werden die Journalisten dort für ihre Arbeit bezahlt, soweit Informationen einzuholen. Wenn ich als Hobbykommentator dazu in der Lage bin z. B. in den Besitz entsprechender Schreiben zu gelangen sollte es für eine große Tageszeitung ein Leichtes sein.

Nur ist auch hier wieder einmal anzunehmen, dass vorsätzlich falsch berichtet wird um eine Lüge und ein Millionengeschäft aufrechtzuerhalten.

Der Rest des Artikels, der sich ja auf vergangene Dinge bezieht, die mit dem aktuellen Fall gar nichts zu tun haben, ist so von Grund auf falsch, erstunken und erlogen, dass es nicht der Mühe wert ist, sich im Detail damit auseinanderzusetzen.


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