Staatsanwaltschaft hat bei der Strafvollstreckungskammer einen Antrag auf nachträgliche Sicherungsverwahrung gestellt * Torsten J. beginnt im Oktober 2018 eine Umschulung zum Facharbeiter im Metallbau und wird dazu in eine andere JVA verlegt
Torsten J. wurde im Mai d. J. aufgrund eines Beschlusses des OLG Zweibrücken aus dem Maßregelvollzug in den regulären Strafvollzug einer JVA überstellt. Die Reststrafe von 20 Monaten aus dem Urteil aus 2003 würde im Oktober 2019 beendet sein. Um eine Entlassung bei Endstrafe zu verhindern hat jetzt die Staatsanwaltschaft bei der Strafvollstreckungskammer(StVollK) einen Antrag auf nachträgliche Sicherungsverwahrung(n. SV) gestellt. Dazu wurde Ihm ein renommierte Rechtsanwalt beigeordnet. K13online war bisher davon ausgegangen, dass die n. SV bei der letzten Strafrechtsreform abgeschafft wurde. Dies ist offensichtlich nicht der Fall, denn eine n. SV kann weiterhin verhängt werden, wenn der Maßregelvollzug für erledigt erklärt wurde und der Gefangene sich im regulären Strafvollzug befindet. Es müssen nun erneut zwei unabhängige Gutachten erstellt werden. Im September d. J. wird Torsten J., der sein Jura-Studium an einer Fernuni unterbrechen musste, seine Beschwerde beim BVerfG einreichen. Im Oktober wird er zur Teilnahme an einer Umschulung zu einem Facharbeiter im Metallbau in einer andere JVA verlegt. Eine solche Umschulung ist natürlich völlig sinnlos, wenn die Staatsanwaltschaft mit der n. SV durchkommen sollte. In der momentanen JVA wurde Torsten J. zum Gefangenensprecher gewählt. In seinem letzten Brief schreibt er an K13online, dass er wegen seiner Deliktsart keine Probleme mit den Mitgefangenen & der JVA hat. K13online beabsichtigt ab Oktober einen Besuch in der neuen JVA. Aus aktuellen Anlässen werden wir weiter berichten...
https://www.bundesverfassungsgericht.de
Pfälzisches Oberlandgericht(OLG) Zweibrücken - Beschluss: Boylover Torsten J. wurde mit sofortiger Wirkung aus der Forensischen Psychiatrie der Pfalzklink entlassen |
26.05.2018 |
Entlassung in Freiheit nach 14 Jahren unrechtmäßiger Unterbringung in einer Psycho-Anstalt abgelehnt: Boylover Torsten J. wurde gemäß OLG Beschluss am 25. April 2018 in den regulären Strafvollzug einer JVA überstellt
Der Boylover Torsten J. wurde laut OLG-Beschluss zwar nach jahrelangen Rechtstreit aus der Pfalzklinik entlassen, aber wurde am gleichen Tage in eine JVA des regulären Strafvollzugs überstellt. Das OLG rechnete von den 14 Jahren Unterbringung in der Forensischen Psychiatrie nur 2/3 Zeit seines früheren Strafmaßes von fünf Jahren aus dem Jahre 2004 an. Die Reststrafe von 1/3(20 Monate) wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt, sondern diese Zeit soll Torsten J. nun weiterhin in Unfreiheit sein. 14 Jahre + 20 Monate Freiheitsentzug wegen eindeutiger Einvernehmlichkeit bei seinen sexuellen Beziehungen mit den Jungs hält K13online für einen Justizskandal. Als Jura-Student an einer Fernuni, wobei er das Studium jetzt unterbrechen musste, wird er mit einem Fachanwalt Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) einreichen. Darüber hinaus strebt er ein Wiederaufnahmeverfahren des damaligen Fehlurteils aus dem Jahr 2004 an. Für K13online ist der Maßregelvollzug der 1. Fall, über den wir so ausführlich berichten. Wir betreten mit dem Fall Torsten J. Neuland. Auch das Pfälzische OLG verweist in seiner 20-seitigen Begründung, die uns vorliegt, auf Rechtsprechungen anderer OLGs, deren Rechtsauffasung zu einer sofortigen Entlassung hätte führen können. Die fünf-jährige Freiheitsstrafe aus 2004 hätte nach 14 Jahren Unfreiheit zu 100% angerechnet werden können und müssen. Das BVerfG wird sich nun damit beschäftigen müssen. Dem Justizopfer Torsten J. gebührt für seinen juristischen Kampf das höchste Maß an Respekt & Anerkennung, was K13oline verleihen kann. Er hat sich in all den Jahren nicht verbiegen lassen und hält standhaft an seinen Überzeugungen fest. Damit stellt Torsten J. eine große Ausnahme dar, denn zu viele Pädophile/Pädosexuelle unterwerfen sich dem Justizapperat oder lassen sind mundtot machen. Spätestens nach Endstrafe - bei erfolgreicher Verfassungsbeschwerde schon früher - wird K13online den Torsten J. herzlich in der Freiheit begrüßen....
http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3640 |
Justizskandal im Maßregelvollzug: Boylover Torsten J. kämpft vor dem Pfälzischen Oberlandesgericht um seine Rehabilitation und Freilassung aus einem psychiatrischen Krankenhaus |
07.04.2018 |
Aktuelles Sachverständigengutachten von Prof. Dr. Henning Saß: Von einer "schweren anderen seelischen Abartigkeit" kann keine Rede mehr sein, wenn es denn je der Fall gewesen ist
Durch den Artikel in der Bildzeitung vom 29. Januar 2018(siehe News-Archive) ist auch der Boylover Torsten J. in einem psychiatrischen Krankhaus auf das Projekt K13online aufmerksam geworden und hat mit uns Kontakt aufgenommen. Aus den umfangreich übersandten Dokumenten(Sachverständigengutachten & Urteil & aktuellen Stellungnahme an das OLG) geht u.a. hervor, dass sich der Pädophile Torsten J. seit nunmehr 14 Jahren zu Unrecht im Maßregelvollzug befindet. Das Landgericht Kaiserslautern hatte ihn im Jahre 2004 zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verurteilt. Er hatte in 15 Fällen(11 nach § 176a + 4 § 176 StGB) pädosexuelle Handlungen mit zwei Jungen zugegeben. Das Landgericht hatte festgestellt, dass kein direkter Druck auf die beiden Jungs ausgeübt wurde. Aus den Ausführungen des Gerichtes geht insgesamt hervor, dass es sich in unserem Sinne um eine einvernehmlich-pädosexuelle Beziehung gehandelt hat. Dennoch wurde Torsten J. damals wegen "schweren anderen seelischen Abartigkeit" verurteilt. In einem aktuellen Gutachten wurde nun von Prof. Dr. Saß festgestellt, dass von einer "schweren anderen seelischen Abartigkeit" keine Rede mehr sein kann, wenn es denn je der Fall gewesen ist. In einem Beschwerdeverfahren gab es am 28. März 2018 eine Anhörung vor dem Pfälzischen Oberlandesgericht(OLG). Torsten J. hat K13online seine Stellungnahme an das OLG übersandt, womit wir erstmals in die Berichterstattung über diesen Justizskandal einsteigen. Während des Aufenthaltes in einem psychiatrischen Krankenhaus hat Torsten J. mit einem Jurastudium an einer Fernuniversität begonnen. Er kämpft vor dem OLG nicht nur um seine Rehabilitation und Freilassung, sondern auch gegen eine mögliche Führungsaufsicht nach seiner Entlassung. Die Entscheidung des OLG steht unmittelbar bevor. K13online wird den weiteren Verlauf dokumentieren und ausführlich darüber berichten. Mit einem Klick auf weiterlesen gelangen Sie auch zu Auszügen des Gutachtens und des Urteils aus 2004 sowie zur vollständigen Stellungnahme von Torsten J. an das OLG Zweibrücken. Interessierte Personen/Stellen, die mit Ihm Kontakt aufnehmen möchten, können sich gerne an K13online wenden...
http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3596
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