(Update) Gerichtsprotokoll von Caroline Buchheim der Badischen Zeitung zur Urteilsverkündung vor dem Freiburger Landgericht: Markus K. zu 10 Jahren Haft und anschließende Sicherungsverwahrung verurteilt | |||||||||
Ulmer Kinderpsychiater Prof. Dr. Jörg M. Fegert: "Kinder wollen über Missbrauch reden * Es sei eine Tatsache, dass die Kinder laut deutschem Verfahrensrecht vor Gericht Gehör finden sollten * Dies sei im Fall des Staufener Missbrauchs nicht erfolgt Erwahrungsgemäß ist der geständige Angeklagte Markus K. im Staufener Missbrauchsfall zu einer hohen Haftstrafe von 10 Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Freiburg ordnete unter Vorsitz von Richter Stefan Bürgelin auch eine anschließende Sicherungsverwahrung(SV) an. Der Gesetzgeber legt bei zwei Vorstrafen eine SV fest. Markus K. hat jedoch nur eine Vorstrafe der gleichen Deliktsart. Eine SV liegt in diesem Fall im Ermessen des Gerichtes. Der Tatvorwurf der Zwangsprostitution wurde nicht bestätigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kann innerhalb von einer Woche Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) einlegen. In diesem ersten Gerichtsverfahren von insgesamt sechs Prozessen wurde der heute 9-jährige Junge nicht als Opferzeuge bei Gericht angehört. Damit bleiben viele Fragen offen. SWR2 hat dazu den ärztlichen Leiter der Ulmer Kinderpsychiatrie Prof. Dr. Jörg M. Fegert befragt: Noch immer werde Kindern oft nicht geglaubt, wenn sie Opfer von schwerstem Missbrauch geworden sind. Es sei aber eine Tatsache, dass die Kinder laut deutschem Verfahrensrecht vor Gericht Gehör finden sollten. Das stehe schon in der UN-Kinderrechtskonvention. In einem Konflikt mit den Sorgeberechtigten sei auch die Benennung eines Verfahrensbeistands für das Kind eine zentrale Vorgabe. Beides sei im Fall des Staufener Missbrauchs nicht erfolgt. Fegert bezeichnete es im SWR als zentrales Missverständnis, wenn Richter meinen, ein missbrauchtes Kind dadurch zu schonen, dass man es nicht anhört. Im Fall Staufen sei das Kind auf brutalste Weise zigfach vergewaltigt worden. Als erfahrener Kinder- und Jugend-Psychotherapeut könne er nur sagen, dass diese Kinder bereit seien, darüber zu sprechen und es sei möglich, die Gespräche so zu gestalten, dass sie für die Kinder keine Zumutung seien...! K13online schließt sich dieser Meinung an. Es stehen bereits Spekulationen im Raum, dass der Junge etwas aussagen könnte, was bisher noch nicht bekannt ist. Auch aus diesem Grunde hatte K13online eine Anfrage an die Opferanwältin Ravat gerichtet, die bisher unbeantwortet blieb. Stattdessen äußerte sich Ravat gegenüber der Badischen Zeitung und dem SPIEGEL. Lesen Sie die Artikel und die legitimen journalistischen Fragenstellungen mit einem Klick auf weiterlesen... ...(Update 23.4.2018: Der Vorname des Jungen wurde in N. gekürzt. Der Vormund, vertreten durch eine Anwaltskanzlei, hatte dies in einem Schreiben verlangt. Obwohl kein Rechtsanspruch besteht, sind wir dieser Aufforderungen nachgekommen.) (Vorsitzender Richter am Landgericht Freiburg: Stefan Bürgelin) (Verurteiler Markus K.)
SWR2 Zitate Noch immer werde Kindern oft nicht geglaubt, wenn sie Opfer von schwerstem Missbrauch geworden sind. Es sei aber eine Tatsache, dass die Kinder laut deutschem Verfahrensrecht vor Gericht Gehör finden sollten. Das stehe schon in der UN-Kinderrechtskonvention. In einem Konflikt mit den Sorgeberechtigten sei auch die Benennung eines Verfahrensbeistands für das Kind eine zentrale Vorgabe. Beides sei im Fall des Staufener Missbrauchs nicht erfolgt. Kinder wollen über Missbrauch redenFegert bezeichnete es im SWR als zentrales Missverständnis, wenn Richter meinen, ein missbrauchtes Kind dadurch zu schonen, dass man es nicht anhört. Im Fall Staufen sei das Kind auf brutalste Weise zig-fach vergewaltigt worden. Als erfahrener Kinder- und Jugend-Psychotherapeut könne er nur sagen, dass diese Kinder bereit seien, darüber zu sprechen und es sei möglich, die Gespräche so zu gestalten, dass sie für die Kinder keine Zumutung seien, sie seien viel mehr der erste Schritt, wieder Kontrolle über die Situation zu bekommen
Der SPIEGEL-Online Zitate Anwältin Katja Ravat, die das Opfer vertritt, berichtete von aggressiven Versuchen der Kontaktaufnahme mit ihrem Mandanten. Seitens der Presse, die seinen gegenwärtigen Aufenthaltsort ermitteln will. Und seitens dubioser Kreise, die sich für eine Legalisierung der Pädophilie einsetzen. Das Opfer, sagte Ravat auf Nachfrage am Rande des Prozesses, sei in Sicherheit und, den Umständen entsprechend, auf einem guten Weg: "Er kann jetzt Kind sein." Badische Zeitung Zitate Womöglich ist gerade dies das Problem mit dieser Tätergruppe. Katja Ravat, die Nebenklageanwältin des Jungen, deutet an, dass sie derzeit Post aus Pädophilenkreisen bekommt – Mails mit bohrenden Fragen. "Die suchen nach einer Bestätigung, dass das Kind keinen bleibenden Schaden genommen habe, und letzten Endes alles einvernehmlich passiert sei." http://www.badische-zeitung.de/freiburg/vergewaltigung-zum-freundschaftspreis--151689397.html K13online Anfrage an die Nebenklägerin & Opferanwältin Katja Ravat vom 13. April 2018 Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Ravat! Als Opferanwältin vertreten Sie im Staufener Missbrauchsfall die rechtlichen Interessen des Jungen mit Vornamen N. Ich möchte auch Sie von meinem unteren News in Kenntnis setzen. Sie werden darin zwar noch nicht genannt, jedoch beabsichtige ich in meinem nächsten News nach dem 2. Verhandlungstag auch Ihre Opfervertretung aufzugreifen. Dazu bitte ich um die Beantwortung meiner unteren Fragen:
Vielen Dank für Ihre Mühe bei der Beantwortung meiner obigen Fragen. Mfg Dieter Gieseking Aktuelle Mitteilungen von K13online Wir haben heute von einer Rechtsanwaltskanzlei einen Schriftsatz mit der Aufforderung erhalten, den Vornamen des Jungen auf unseren Webseiten zu entfernen. Der Schriftsatz wurde an unseren Fachanwalt für Medienrecht weiter geleitet. (Update 23.4.2018: Der Vorname des Jungen wurde in N. gekürzt. Der Vormund, vertreten durch eine Anwaltskanzlei, hatte dies in einem Schreiben verlangt. Obwohl kein Rechtsanspruch besteht, sind wir dieser Aufforderungen nachgekommen.)
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geschrieben von K13online-Redaktion am 20.04.2018 |
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