(Update) Gerichtsprotokoll von Caroline Buchheim der Badischen Zeitung zur Urteilsverkündung vor dem Freiburger Landgericht: Markus K. zu 10 Jahren Haft und anschließende Sicherungsverwahrung verurteilt

Ulmer Kinderpsychiater Prof. Dr. Jörg M. Fegert: "Kinder wollen über Missbrauch reden * Es sei eine Tatsache, dass die Kinder laut deutschem Verfahrensrecht vor Gericht Gehör finden sollten * Dies sei im Fall des Staufener Missbrauchs nicht erfolgt

Erwahrungsgemäß ist der geständige Angeklagte Markus K. im Staufener Missbrauchsfall zu einer hohen Haftstrafe von 10 Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Freiburg ordnete unter Vorsitz von Richter Stefan Bürgelin auch eine anschließende Sicherungsverwahrung(SV) an. Der Gesetzgeber legt bei zwei Vorstrafen eine SV fest. Markus K. hat jedoch nur eine Vorstrafe der gleichen Deliktsart. Eine SV liegt in diesem Fall im Ermessen des Gerichtes. Der Tatvorwurf der Zwangsprostitution wurde nicht bestätigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kann innerhalb von einer Woche Revision beim Bundesgerichtshof(BGH) einlegen. In diesem ersten Gerichtsverfahren von insgesamt sechs Prozessen wurde der heute 9-jährige Junge nicht als Opferzeuge bei Gericht angehört. Damit bleiben viele Fragen offen. SWR2 hat dazu den ärztlichen Leiter der Ulmer Kinderpsychiatrie Prof. Dr. Jörg M. Fegert befragt: Noch immer werde Kindern oft nicht geglaubt, wenn sie Opfer von schwerstem Missbrauch geworden sind. Es sei aber eine Tatsache, dass die Kinder laut deutschem Verfahrensrecht vor Gericht Gehör finden sollten. Das stehe schon in der UN-Kinderrechtskonvention. In einem Konflikt mit den Sorgeberechtigten sei auch die Benennung eines Verfahrensbeistands für das Kind eine zentrale Vorgabe. Beides sei im Fall des Staufener Missbrauchs nicht erfolgt. Fegert bezeichnete es im SWR als zentrales Missverständnis, wenn Richter meinen, ein missbrauchtes Kind dadurch zu schonen, dass man es nicht anhört. Im Fall Staufen sei das Kind auf brutalste Weise zigfach vergewaltigt worden. Als erfahrener Kinder- und Jugend-Psychotherapeut könne er nur sagen, dass diese Kinder bereit seien, darüber zu sprechen und es sei möglich, die Gespräche so zu gestalten, dass sie für die Kinder keine Zumutung seien...!  K13online schließt sich dieser Meinung an. Es stehen bereits Spekulationen im Raum, dass der Junge etwas aussagen könnte, was bisher noch nicht bekannt ist. Auch aus diesem Grunde hatte K13online eine Anfrage an die Opferanwältin Ravat gerichtet, die bisher unbeantwortet blieb. Stattdessen äußerte sich Ravat gegenüber der Badischen Zeitung und dem SPIEGEL. Lesen Sie die Artikel und die legitimen journalistischen Fragenstellungen mit einem Klick auf weiterlesen... ...(Update 23.4.2018: Der Vorname des Jungen wurde in N. gekürzt. Der Vormund, vertreten durch eine Anwaltskanzlei, hatte dies in einem Schreiben verlangt. Obwohl kein Rechtsanspruch besteht, sind wir dieser Aufforderungen nachgekommen.) 

http://www.badische-zeitung.de/staufen/staufener-missbrauchsfall-markus-k-zu-10-jahren-haft-und-sicherungsverwahrung-verurteilt



(Vorsitzender Richter am Landgericht Freiburg: Stefan Bürgelin)


(Verurteiler Markus K.)


 

SWR2

Zitate

Noch immer werde Kindern oft nicht geglaubt, wenn sie Opfer von schwerstem Missbrauch geworden sind. Es sei aber eine Tatsache, dass die Kinder laut deutschem Verfahrensrecht vor Gericht Gehör finden sollten. Das stehe schon in der UN-Kinderrechtskonvention. In einem Konflikt mit den Sorgeberechtigten sei auch die Benennung eines Verfahrensbeistands für das Kind eine zentrale Vorgabe. Beides sei im Fall des Staufener Missbrauchs nicht erfolgt.

Kinder wollen über Missbrauch reden

Fegert bezeichnete es im SWR als zentrales Missverständnis, wenn Richter meinen, ein missbrauchtes Kind dadurch zu schonen, dass man es nicht anhört. Im Fall Staufen sei das Kind auf brutalste Weise zig-fach vergewaltigt worden. Als erfahrener Kinder- und Jugend-Psychotherapeut könne er nur sagen, dass diese Kinder bereit seien, darüber zu sprechen und es sei möglich, die Gespräche so zu gestalten, dass sie für die Kinder keine Zumutung seien, sie seien viel mehr der erste Schritt, wieder Kontrolle über die Situation zu bekommen

https://tinyurl.com/ya4l5epk


 

Der SPIEGEL-Online

Zitate

Anwältin Katja Ravat, die das Opfer vertritt, berichtete von aggressiven Versuchen der Kontaktaufnahme mit ihrem Mandanten. Seitens der Presse, die seinen gegenwärtigen Aufenthaltsort ermitteln will. Und seitens dubioser Kreise, die sich für eine Legalisierung der Pädophilie einsetzen.

Das Opfer, sagte Ravat auf Nachfrage am Rande des Prozesses, sei in Sicherheit und, den Umständen entsprechend, auf einem guten Weg: "Er kann jetzt Kind sein."

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/freiburg-missbrauchstaeter-zu-langer-haftstrafe-verurteilt-a-1203816.html

Badische Zeitung

Zitate

Womöglich ist gerade dies das Problem mit dieser Tätergruppe. Katja Ravat, die Nebenklageanwältin des Jungen, deutet an, dass sie derzeit Post aus Pädophilenkreisen bekommt – Mails mit bohrenden Fragen. "Die suchen nach einer Bestätigung, dass das Kind keinen bleibenden Schaden genommen habe, und letzten Endes alles einvernehmlich passiert sei."

http://www.badische-zeitung.de/freiburg/vergewaltigung-zum-freundschaftspreis--151689397.html


K13online Anfrage an die Nebenklägerin & Opferanwältin Katja Ravat vom 13. April 2018

Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Ravat! 

Als Opferanwältin vertreten Sie im Staufener Missbrauchsfall die rechtlichen Interessen des Jungen mit Vornamen N. Ich möchte auch Sie von meinem unteren News in Kenntnis setzen. Sie werden darin zwar noch nicht genannt, jedoch beabsichtige ich in meinem nächsten News nach dem 2. Verhandlungstag auch Ihre Opfervertretung aufzugreifen. Dazu bitte ich um die Beantwortung meiner unteren Fragen: 

  1. Auf welcher rechtlichen Grundlage vertreten Sie die Interessen des Missbrauchsopfers N.?
  2. Gab es zwischen Ihnen und dem Jungen N. persönliche Gespräche über die Tatvorwürfe?
  3. Sind durch Psychologen psychische Schäden bei N. diagnostiziert worden?
  4. Wie ist der aktuelle Gesundheitszustand von N.? 

Vielen Dank für Ihre Mühe bei der Beantwortung meiner obigen Fragen. 

Mfg Dieter Gieseking


Aktuelle Mitteilungen von K13online

Wir haben heute von einer Rechtsanwaltskanzlei einen Schriftsatz mit der Aufforderung erhalten, den Vornamen des Jungen auf unseren Webseiten zu entfernen. Der Schriftsatz wurde an unseren Fachanwalt für Medienrecht weiter geleitet.

(Update 23.4.2018: Der Vorname des Jungen wurde in N. gekürzt. Der Vormund, vertreten durch eine Anwaltskanzlei, hatte dies in einem Schreiben verlangt. Obwohl kein Rechtsanspruch besteht, sind wir dieser Aufforderungen nachgekommen.) 


Gerichtsprotokoll von Caroline Buchheim der Badischen Zeitung: Eine fast vorbildliche Berichterstattung über einen Prozess, der die Emotionen aller Verfahrensbeteiligten hochkochen läßt 18.04.2018

Zeugenaussage von Christian L: "Ich habe Ihm gesagt, dass der Junge auch Erfahrungen mit anderen Leuten gegen Geld hatte * Der Spanier hat für das erste Mal 10 Tausend Euro bezahlt * Er hat schon mal geäußert, dass er das ein oder andere Treffen nicht mehr haben wolle" 

Die Badische Zeitung(Caroline Buchheim) berichtet in fast vorbildlicher Weise in einem Verhandlungsprotokoll über den 2. Prozesstag am Landgericht Freiburg gegen den Angeklagten Markus K. Wie auch am 1. Prozesstag wurde die Öffentlichkeit mehrfach ausgeschlossen. Die Aussagen des Gutachters Hartmut Pleines und eines Psychologen sowie die Mutter eines Jungen, mit dem Markus K. früher sexuelle Handlungen durchgeführt hatte, fanden hinter verschlossenen Türen statt. Öffentlich war hingegen die Zeugenaussage des Hauptangeklagten in diesem Mamutverfahren Christan L., der seinen Prozess gemeinsam mit der Mutter des Jungen N. im Juni d. J. haben wird. Ebenso hat ein weiterer Ermittlungsbeamter und ein Beamter von K.U.R.S ausgesagt. "Wie hat der Junge reagiert zwischen den Missbräuchen?" will Richter Bürgelin wissen. "Er hat schon mal geäußert, dass er das ein oder andere Treffen nicht mehr haben wollte", sagt Christian L. Manche Täter habe der Junge nicht gemocht. Über Markus K. habe er sich ihm gegenüber aber nicht beschwert. "Was ist ihre Motivation, hier auszusagen, quasi als Kronzeuge aufzutreten?", fragt Richter Bürgelin: "Ich sage aus, weil ich Scheiße gebaut habe. Ich kann es nicht rückgängig machen, aber ich will, dass da Leute einfach aus dem Verkehr gezogen werden, die da hingehören, wo ich jetzt auch bin." Die Interpretation dieser Aussage überläßt K13online dem kundigen Publikum. Wir zitieren weiter aus dem Gerichtsprotokoll der Journalistin Caroline Buchheim: Den sexuellen Missbrauch des Kindes in der Wohnung der Familie, der gefilmt wurde. Bei dieser Tat im Kinderzimmer sei die Mutter in der Wohnung gewesen, sie habe dem Täter sogar - wie zuvor von den beiden Männern abgesprochen - Fesselwerkzeuge für das Kind bereitgelegt. K13online steht bei einer solchen Gewalttat vollständig auf der Seite des tatsächlich sexuell missbrauchten Jungen N.. Solche Gewaltaten, begangen von vermeintlichen Boylovern, richten gegen die gewaltlose und liebende Pädophilenszene einen unermäßlichen Schaden an. Die Öffentlichkeit und die gesamte Medienlandschaft möge zur Kenntnis nehmen, dass diese gesamten Staufener Fälle eine bitterböse Ausnahme sind, die K13online niemals dulden wird. Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Freiburg auch gegen einen weiteren "Freier"(Spanier) Anklage erhoben. Das Urteil gegen Markus K. wird am morgigen Donnerstag um 15 Uhr erwartet.... 

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3602 
K13online Prozessbeobachter beim Landgericht Freiburg: Angeklagter Freier/Kunde Markus K. legt unter Ausschluss der Öffentlichkeit ein umfassendes Geständnis im Sinne der Staatsanwaltschaft ab 13.04.2018

Zeugenvernehmung einer Kriminalbeamtin zum heute 9-jährigen Jungen N.: "Wenn er nicht zur Tat angesprochen wird, ist er ein intelligenter, aufgeweckter Junge" 

Mit einem riesigen Medienaufgebot hat vor dem Landgericht Freiburg der Prozess gegen den Freier/Kunden Markus K. begonnen. Die Verlesung der Anklageschrift durch die Staatsanwältin war öffentlicht. Bei der folgenden Aussage von Markus K. wurde die Öffentlichkeit auf Antrag der Verteidigerin ausgeschlossen. Markus K. legte dabei ein umfassendes Geständnis im Sinne der Anklage ab. Damit wird der Junge N. nicht mehr als Opferzeuge vor Gericht aussagen müssen. Als Beweismittel der sexuellen Handlungen wurden drei Videoaufnahmen unter Ausschluss der Öffentlichkeit in Augenschein genommen. Drei Ermittlungsbeamte/Innen machten Aussagen. Demnach kann von einvernehmlicher Sexualität zwischen Markus K. und dem heute 9-jährigen Jungen N. nicht gesprochen werden. Mit dem Hauptangeklagten Christian L. wurde eine Tatortbegehung auf Video aufgezeichnet und öffentlich vorgeführt. Auch die drei Zeugenaussagen der Kripobeamten/Innen Freiburg fanden öffentlich statt. Der Vorwurf der Kinderprostitution Sex gegen Geld hat sich demnach bestätigt. N. soll es an einem unbekannten Ort den Umständen entsprechend gut gehen. Das Landgericht hatte strenge Sicherheitsmaßnahmen bei der Einlasskontrolle angeordnet. K13online konnte mehrere Fotoaufnahmen im Gerichtsgebäude machen. Dazu gehörte auch die bekannte Gerichtsreporterin von die WELT Gisela Friedrichsen. Eine Bildergalerie und einen Bericht finden Sie mit einem Klick auf weiterlesen. Der mit Abstand neutralste und objektivste Artikel ist als Verhandlungsprotokoll bei der Badischen Zeitung erschienen. K13online wird an den kommenden Gerichtsterminen am 18. und 19. April nicht mehr teilnehmen. Es ist zu vermuten, dass die Öffentlichkeit auch an diesen Tagen teilweise ausgeschlossen wird. Mit einer mündlichen Urteilverkündung ist am 19. April zu rechnen. Unsere Berichterstattung wird natürlich fortgesetzt...

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3597

 

 

geschrieben von K13online-Redaktion am 20.04.2018 Drucken

Copyright by K13-Online-Redaktion