"Wer Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende Beides verlieren!" - B.FRANKLIN
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Rechtsfreie Räume in der JVA Kislau: Staatsanwaltschaft Karlsruhe verweigert die Anklageerhebung gegen ehemalige Mitgefangene von Dieter Gieseking in den Hafträumen 118 + 110 im Schlossbau 21.03.2018

Teilerfolg beim zweiten Anlauf zur Strafverfolgung: Polizeirevier Bad Schönborn läßt alle greifbaren Beschuldigten & Zeugen zur Vernehmung laden bzw. führt Vernehmungen in den jeweiligen JVAs durch

Die Beschwerde gegen die 1. Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft(Sta) Karlsruhe war erfolgreich gewesen und die Ermittlungen gegen ehemalige Mitgefangene wurden mit Verfügung vom 12. Dezember 2017 wieder aufgenommen. Das Polizeirevier in Bad Schönborn hat alle noch in den JVAs inhaftierten Beschuldigten & Zeugen zu den Tatvorwürfen der Beleidigung, Nötigung, Bedrohung, Diebstahl und Körperverletzung vernommen. Ebenso wurden die greifbaren Beschuldigten & Zeugen zur Vernehmung geladen, die sich bereits in Freiheit befinden. Die 2. Einstellungsverfügung der Sta Karlsruhe vom 13. März 2018 weist erneut und in mehreren Punkten der Begründung Rechtsfehler auf. Die Frist für die Strafanträge wurde eingehalten. Mehrfach wurde Einsicht in die Ermittlungsakten mit den Vernehmungsniederschriften der Beschuldigten & Zeugen beantragt, jedoch rechtswidrig nicht gewährt. Die ladungsfähigen Anschriften der Beschuldigten & Zeugen für zivilrechtliche Ansprüche auf Schmerzensgeld wurden nicht mitgeteilt. Mit Ausnahme des Zeugen Cemil A. haben alle anderen Zeugen - die zwei Hauptbeschuldigten sowieso - Schutzbehauptungen(Lügen) aufgestellt, die nicht der Wahrheit entsprechen. Damit ist ein neuer Straftatbestand der uneidlichen Falschaussage(§153 StGB) hinsichtlich einiger Zeugen erfüllt. Aus vorgenannten Gründen wird der Anzeigeerstatter & Geschädigte im 3. Anlauf Beschwerde gegen diese Einstellungsverfügung bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe einlegen. In der Obhut des Staates darf es in einer JVA keine rechtsfreien Räume geben, sondern die begangenen Straftaten müssen gerade im Strafvollzug konsequent und mit Nachdruck verfolgt werden. Alles andere wäre mehr als ein Armutszeugnis der gesamten Justiz, wenn in staatlicher Obhut keine Straftaten verfolgt werden. Rechtsfreie Räume in einer JVA darf es nicht geben. Ein hinreichender Tatverdacht zur Erhebung der öffentlichen Klage ist beweisbar. In einem Gerichsverfahren werden sich weiter Beweise ergeben, die zur Verurteilung der Täter führen wird. K13online hat der sogenannten "Knasthierarchie" den Kampf angesagt und wird alle juristischen und zivilrechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um die Täter einer gerechte Strafe zuzuführen.... 

http://www.stakarlsruhe.de/pb/,Lde/Startseite



Einstellungsverfügung im Ermittlungsverfahren gegen ehemalige Mitgefangene im Haftraum 118


Einstellungsverfügung im Ermittlungsverfahren gegen ehemalige Mitgefangene im Haftraum 110


Kriminalität in rechtsfreien Räumen der JVA Kislau: Staatsanwaltschaft Karlsruhe & Polizeirevier in Bad Schönborn nehmen Ermittlungsverfahren gegen Gefangene in der ehemaligen Zelle 118 wieder auf 18.12.2017

Erfolgreiche Beschwerde gegen Einstellungverfügung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe: Beschwerdeführer(Dieter Gieseking) beantragt Einsicht in die Ermittlungsakten mit Beschuldigten- und Zeugenvernehmungen(u.a.)

In der JVA Kislau gab es im Jahre 2016 nicht nur auf der Zelle 110, sondern auch in der Zugangszelle 118 massive Angriffe(Beleidigungen, Nötigungen, Bedrohungen) von ehemaligen Mitgefangenen gegen den Inhaber der Webseite K13online. Strafanzeigen/Strafanträge wurden beim Polizeirevier in Bad Schönborn gestellt. Die Ermittlungen wurden aufgenommen. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hatte das Verfahren aufgrund von schwerwiegenden Ermittlungsfehlern und rechtsfehlerhafter Verfügung eingestellt. Der Beschwerdeführer & Inhaber von K13online, Dieter Gieseking, hatte gegen diese Einstellungsverfügung Beschwerde eingelegt. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat dieser Beschwerde nun stattgegeben und das Ermittlungsverfahren gegen die kriminellen Gefangenen wieder aufgenommen. Der Beschwerdeführer hat auch Einsicht in die Ermittlungsakten mit den Beschuldigten- und Zeugenvernehmungen der ehemaligen Mitgefangenen beantragt. Das Polizeirevier in Bad Schönborn hat für Nachermittlungen im Auftrag der Staatsanwaltschaft bereits telefonischen Kontakt mit dem Beschwerdeführer aufgenommen. Es bedarf weiterer Vernehmungen von Tätern und Zeugen. Ebenso der zum Tatzeitpunkt diensthabenden JVA-Beamten in Kislau, sowie den JVA-Sanitätern, die die Körperverletzung behandelt hatten. Die JVA Kislau wird also demnächst wieder "Besuch" von der Polizei bekommen. Darüber hinaus müssen von den Ermittlungsbehörden die aktuell ladungsfähigen Anschriften der Gefangenen für Zivilklagen auf Schmerzensgeld ermittelt und mitgeteilt werden. Der Anzeigeerstatter & Geschädigte erwartet nach erneutem Abschluss der Ermittlungen die Erhebung von öffentlichen Klagen gegen die beschuldigten Täter durch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe. Die weiteren Ermittlungen werden den schon bestehenden Tatverdacht erhärten. In einer gerichtlichen Hauptverhandlung werden sich weitere Beweislagen ergeben, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zur Verurteilung der Beschuldigten führen werden. Der Inhaber von K13online, Dieter Gieseking, wird an dieser Gerichtsverhandlung natürlich auch als Zeuge der Anklage teilnehmen. In einer JVA darf es keine rechtsfreien Räume geben. Die Täter einer menschenverachtenden Knasthierarchie müssen strafrechtlich und zivilrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden....

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3509 
Kriminalität in rechtsfreien Räumen der JVA Kislau: Staatsanwaltschaft Karlsruhe & Polizeirevier in Bad Schönborn nehmen Ermittlungsverfahren gegen Gefangene in der ehemaligen Zelle 110 wieder auf 15.12.2017

Erfolgreiche Beschwerde gegen Einstellungverfügung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe: Beschwerdeführer(Dieter Gieseking) beantragt Einsicht in die Ermittlungsakten mit Beschuldigten- und Zeugenvernehmungen(u.a.)

In der JVA Kislau gab es im Jahre 2016 auf der Zelle 110 massive Angriffe(Beleidigungen, Nötigungen, Bedrohungen, Diebstahl und Körperverletzung) von ehemaligen Mitgefangenen gegen den Inhaber der Webseite K13online. Strafanzeigen/Strafanträge wurden beim Polizeirevier in Bad Schönborn gestellt. Die Ermittlungen wurden aufgenommen. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hatte das Verfahren aufgrund von schwerwiegenden Ermittlungsfehlern und rechtsfehlerhafter Verfügung eingestellt. Der Beschwerdeführer & Inhaber von K13online, Dieter Gieseking, hatte gegen diese Einstellungsverfügung Beschwerde eingelegt. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat dieser Beschwerde nun stattgegeben und das Ermittlungsverfahren gegen die kriminellen Gefangenen wieder aufgenommen. Der Beschwerdeführer hat auch Einsicht in die Ermittlungsakten mit den Beschuldigten- und Zeugenvernehmungen der ehemaligen Mitgefangenen beantragt. Das Polizeirevier in Bad Schönborn hat für Nachermittlungen im Auftrag der Staatsanwaltschaft bereits telefonischen Kontakt mit dem Beschwerdeführer aufgenommen. Es bedarf weiterer Vernehmungen von Tätern und Zeugen. Ebenso der zum Tatzeitpunkt diensthabenden JVA-Beamten in Kislau, sowie den JVA-Sanitätern, die die Körperverletzung behandelt hatten. Die JVA Kislau wird also demnächst wieder "Besuch" von der Polizei bekommen. Darüber hinaus müssen von den Ermittlungsbehörden die aktuell ladungsfähigen Anschriften der Gefangenen für Zivilklagen auf Schmerzensgeld ermittelt und mitgeteilt werden. Der Anzeigeerstatter & Geschädigte erwartet nach erneutem Abschluss der Ermittlungen die Erhebung von öffentlichen Klagen gegen die beschuldigten Täter durch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe. Die weiteren Ermittlungen werden den schon bestehenden Tatverdacht erhärten. In einer gerichtlichen Hauptverhandlung werden sich weitere Beweislagen ergeben, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zur Verurteilung der Beschuldigten führen werden. Der Inhaber von K13online, Dieter Gieseking, wird an dieser Gerichtsverhandlung natürlich auch als Zeuge der Anklage teilnehmen. In einer JVA darf es keine rechtsfreien Räume geben. Die Täter einer menschenverachtenden Knasthierarchie müssen strafrechtlich und zivilrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden....

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3507 

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