Einem 54-jÀhriger Lehrer aus der Oststeiermark konnte nicht nachgewiesen werden, dass er die Kinderpornos selbst auf einen Computer geladen hatte. Die Richterin meinte: "Wir haben hier nicht moralisch zu werten". Das Urteil lautete Freispruch.
AuĂerdem hatte der Lehrer laut Anklage zwei Frauen im Saunabereich eines Hotels sexuell belĂ€stigt. Auch hierbei gab es einen Freispruch, weil keine Gewalt im Handeln lag. Er meinte: "Wir haben doch nur herumgeblödelt". Der Lehrer machte vor Gericht keinen Hehl daraus, dass er sich gerne Pornos ansieht. "Da mĂŒssen wohl ein paar Kinderpornos dazwischen gerutscht sein", meinte er. Das Urteil ist noch nicht rechtskrĂ€ftig.
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Kommentare
RechtsfÀlle im kritischen Urteil
von k13online am 17.11.2004
Das nur Anschauen von Kinderpornos ist in Deutschland nicht strafbar. Nur dann, wenn man aktiv tÀtig wird und selbst aus dem Internet downloadet. Dann befindet man sich im Besitz.
Bei der "sexuellen BelĂ€stigung" frage ich mich allerdings wie dies in einer Sauna geschehen kann. Da laufen doch alle Menschen splitter nackt herum. Na ja, man war ja nicht dabei, wer weiĂ.
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