+++ Interessengemeinschaft für Sicherheits-Verwahrte in der Schweiz(FAIR-WAHRT): Rundbrief Dezember 2017 aus der JVA Pöschwies/Regensdorf +++
12.01.2018
Kostenlose juristische Beratung für Verwahrte ?: Umfrage an rund 70 ausgesuchte Rechtsanwälte, die bereit sind, Verwahrte in der Schweiz aktiv zu unterstützen
In einem offenen Rundbrief hat sich der Vereinsvorstand(Beat Meier) von "FAIR-WAHRT" erneut an seine Mitglieder & Unterstützer gewandt. Ein alternatives Projekt wurde gestartet. Mit einer Umfrage wurden rund 70 Rechtsanwälte angeschrieben und um Auskunft gegeben, ob für Verwahrte eine kostenlose Beratung möglich ist. Die Finanzierung von Anwaltshonoraren stellt für die Verwahrten ein erhebliches Problem dar. Denn die meisten Verwahrten haben im Laufe der Jahre ihre gesamte Existenz & Eigentum verloren. Die IG Fair-Verwahrt verfügt über ein Vereinskonto, welches der Webseite entnommen werden kann. Auf diese Bankverbindung können Spenden für die Vereinszwecke überwiesen werden. Kontaktaufnahmen mit dem Vorstand können per Briefpost in die JVA Pöschwies erfolgen. Ebenso kann Kontakt außerhalb der JVA per E-Mail aufgenommen werden. Der Unterstützerkreis des Vereins "Fair-Wahrt" hat in der Vergangenheit die Initiative von Beat Meier auch schon für den "Marion-Dönhoff-Förderpreis" vorgeschlagen. Alternativ gibt es Bestrebungen den Verein mit Awards auszuzeichnen. K13online begrüßt solche Bestrebungen nach seinen Möglichkeiten. Ein solcher Verein ist bisher einmalig in Europa. In Deutschland und den anderen europäischen Ländern gibt es keinen Verein für Sicherungsverwahrte. Die Schweiz kann diesbezüglich als vorbildlich angesehen werden...
Bildergalerie mit Impressionen aus der Schweiz: K13online & Tinjos wünschen ein gutes und erfolgreiches Jahre 2018
05.01.2018
Weblog-Inhaber Tinjos zum vewahrten Justizopfer Beat Meier: Ein neues Jahr beginnt - Tag für Tag Möglichkeiten, diesem UnRECHT ein Wende zur GeRECHTigkeit zu geben
K13online startet ins Neue Jahr 2018 mit einer Bildergalerie & Impressionen aus der schönen Schweiz. Der Besuch ging an den Walensee und auf den Flumser Berg ins Skigebiet. Der Gastgeber Jinjos hat auch Telefongespräche mit dem Verwahrten Boylover Beat Meier ermöglicht. Fast täglích telefonieren Beide über die Vereinsarbeit "Faire Wahrt" und persönliche Hilfestellungen in die JVA Pöschwies. Das Engagement von Tinjos für Beat ist enorm. So hat er zum Jahreswechsel für das Neue Jahr 2018 einen weiteren Artikel auf seinem Weblog veröffentlicht: Ist es geRECHT, Menschen vorsorglich einzusperren, weil sie einmal etwas getan haben, das nicht den Normen der Gesellschaft entsprach? K13online wird auch in diesem Jahre wieder über aktuelle Ereignisse zu Beat Meier berichten, seine Rundschreiben publizieren und die Entscheidung des Schweizer Bundesgerichtes mit Spannung erwarten. Bei all diesem Unrecht darf aber für die Aktivisten "Draußen" nicht die Erholung zu kurz kommen. Schauen Sie deshalb in unsere Bildergalerie mit einem Klick auf weiterlesen. Ebenso lesen Sie den Beitrag von Tinjos auf seinem Webslog....
Schweiz - Justizvollzugsanstalt Pöschwies: Weihnachtsgrüße 2017 vom bekennenden Boylover-Gefangenen Beat Meier an K13online in Deutschland
23.12.2017
Vereinsarbeit für FAIR-Wahrt im Haftraum: Neuer Abteilungsleiter erschwert willkürlich die Vereinsarbeit und läßt Beat Meier in einen anderen Haftraum verlegen
Das Schweizer Justizopfer Beat Meier hat K13online kurz vor unserem Besuch in der Schweiz noch einen schönen Weihnachtsgruß geschickt. Für seinen Haftraum wurde Ihm ein Computer gewillt und damit kann er auch Gruß-Karten selbst anfertigen. Auch schreibt er mit diesen technischen Möglichkeiten seine regelmäßigen Rundbriefe nach "Draußen" an seine Freunde sowie an weitere Personen/Institutionen etc.. ! Die gesamte Vereinsarbeit für FAIR-Wahrt kann er mit seinem eigenen Computer erledigen. Nachdem der bisherige Abteilungsleiter fristlos freigestellt wurde hat er nun einen neuen Abteilungsleiter bekommen. Dieser forderte Ihn willkürlich auf, seinen ganzen "Papierkram" binnen zwei Wochen aus seinem Haftraum zu entfernen. Natürlich reine Schikane. Nur unter großem Stress ist es Beat Meier bei Rücksprache mit der Anstaltsleitung gelungen, die vorher bewilligten Tätigkeiten weiter führen zu können. Dennoch wurden Ihm vorher bewilligte und eigene Gebrauchs- und Einrichtungsgegenstände im Haftraum einfach weggenommen. Dabei musste Beat erneut verbale Erniedrigungen billigend in Kauf nehmen. Seine Vereinsarbeit wurde dabei massiv eingeschränkt. All diese Schikanen stehen natürlich im Kausalzusammenhang mit seinem Revisionsantrag(Wiederaufnahmeverfahren) bei den Schweizer Gerichten. Der Unterstützerkreis für Beat Meier wird immer größer - und damit werden auch die Schikanen immer gravierender. Die JVA Pöschwies sitzt bekanntlich am längeren Hebel. K13online verurteilt die Einschränkungen zur informellen Selbstbestimmung auf das Schärfste. Ebenso die völlig unverständlichen Besuchsregelungen der JVA Pöschwies. Diese haben es nicht ermöglicht, dass der Inhaber von K13online Dieter Gieseking das Justizopfer Beat Meier bei seinem Besuch in der Schweiz besuchen kann. Dennoch gehen wir davon aus, dass ein persönliches Telefongespräch beim Weblog-Inhaber "Tinjos" stattfinden wird. Auch Telefongespräche müssen beantragt und von der Anstalt genehmigt werden. Gleichgesinnte, die Beat Meier einen Brief schreiben möchten oder sogar eine Brieffreundschaft eingehen wollen, werden um etwas Geduld für seine Antworten gebeten. Die Solidarität und der Unterstützerkreis steigt stetig an, sodass Beat mit der Korrespondenz kaum noch nachkommt. Wir wünschen Beat Meier mit diesem News über das Internet eine ruhige und friedliche Weihnachtszeit und ein besseres Jahr 2018....
Schweizer Obergericht des Kantons Zürich weißt Revisionantrag(Wiederaufnahmeverfahren) im Fall Beat Meier ab: Rechtsanwalt Bernard Rambert legt Beschwerde beim Bundesgericht ein
29.09.2017
Erhebliche Revisionsgründe auf die Bedeutung der entlastenden Aussagen der damaligen Jungen Kai & Uwe: Ein sexueller Missbrauch der beiden Brüder hat niemals stattgefunden
K13online liegt im Schweizer Fall Beat Meier nun die 40-seitige Revisionsbegründung(Wiederaufnahme) vom Rechtsanwalt Bernard Rambert und der 11-seitige Beschluss des Obergerichtes in Zürich vor. Daraus geht eindeutig hervor, dass die früheren belastenden Aussagen bei der Polizei in Paris/F von den beiden Brüdern Kai & Uwe zurück genommen wurden. Schon bei den ersten vier Vernehmungen zuvor in der Schweiz hatten alle drei Brüder(+ Maik) einen sexuellen Missbrauch bestritten. Bei der Rücknahme sagten Kai & Uwe aus, dass Sie damals in Paris bei den Vernehmungen durch die Polizei unter massiven Druck gesetzt worden waren, um Beat Meier zu belasten. Der Haupt-Revisionsgrund besteht allerdings darin, dass der Anstaltsarzt der JVA in Pöschwies bei einer Untersuchung festgestellt hat, dass der Penis von Beat Meier für einen angeblichen Analverkehr mit den Jungs viel zu groß ist - und demnach nicht hätte durchgeführt werden können. Die damaligen Ermittlungsbehörden hatten es versäumt, dieses Faktum rechtsmedizinisch zu untersuchen und dementsprechende Feststellungen zu treffen. Im Revisionsverfahren wurde durch Rechtsanwalt Rambert ein exteres Gutachten beantragt und vom Obergericht völlig unbegründet abgelehnt. Das Schweizer Bundesgericht wird sich nun mit der Beschwerde gegen den Beschluss beschäftigen. Trotz stichhaltiger Revisionsbegründung will die Schweizer Justiz ganz offensichtlich ihre begangenen Rechtsfehler nicht eingestehen. Das frühere Mitglied der Schweizer Arbeitsgemeinschaft Pädophilie(SAP) hätte ansonsten natürlich einen Anspruch auf Haftentschädigung von 25 Jahren zu Unrecht erlittene Gefangenschaft in der Verwahrung. In diesem Wiederaufnahmeverfahren soll primär ein Freispruch erreicht werden. Zumindest jedoch soll bei einer erfolgreichen Revision das Strafmaß gemindert bzw. die Verwahrung aufgehoben werden. Rechtsanwalt Rambert hat auch beim Bundesgericht eine mündliche Verhandlung zur Revision und eine neue Berufungsverhandlung mit Beweisaufnahme der Zeugen Kai, Uwe und Maik beantragt. Wir werden über diese Schweizer Justizskandal weiter berichten...
Neue Zürcher Zeitung zum verwahrten Justizopfer Beat Meier(Stiefvater): Heute 37-jähriger Stiefsohn fordert als angebliches Missbrauchsopfer als 13-jähriger Junge Gerechtigkeit von der schweizer Justiz
11.06.2017
Rechtsanwalt Bernhard Rambert stellt Antrag auf Wiederaufnahmeverfahren(Revisionsbegehren) und fordert Aufhebung des Urteils von 1993 * Rechtsprofessorin Grischa Merkel(Fair Wahrt) stuft Erfolgsaussichten relativ gut ein
Erstmals hat ein Mainstream-Medium - Neue Zürcher Zeitung(NZZ) - den Schweizer Justizskandal um den bekennenden Pädophilie-Aktivisten Beat Meier in einem wahrheitsgemäßen Artikel aufgegriffen. Die NZZ-Journalistin Brigitte Hürlimann berichtet über einen Antrag für ein Wiederaufnahmeverfahren (Revisionsbegehren) durch Rechtsanwalt Bernhard Rambert. Sie läßt auch den heute 37-jährigen Stiefsohn von Beat Meier zu Wort kommen, der im Jahre 1993 von Meier angeblich sexuell missbraucht worden sein soll. Polizisten mit Maschinengewehren hatten damals in Paris Beat Meier und drei Jungs verhaftet. Bei den Vernehmungen wurden zwei Brüder genötigt, gegen Meier auszusagen: "Ich war dreizehn Jahre alt, ich wollte nur noch nach Hause. Der Druck war enorm. Irgendwann habe er einfach ja gesagt". Erst später haben zwei Stiefsöhne ihre Aussagen widerrufen, was jedoch vom Obergericht ignoriert wurde. Einer der Stiefsöhne besucht Meier regelmäßig im Knast: Denken Sie, ich würde dies tun, wenn er mich missbraucht hätte? Wenn er mir all das angetan hätte, was ihm vorgeworfen wird? Die Rechtsprofessorin Grischa Merkel an der Universität Basel stuft die Erfolgsaussichten für ein Wiederaufnahmeverfahren relativ gut ein. Sie ist Ehrenmitglied der von Meier in der JVA Pöschwies gegründeten Interessengemeinschaft "Fair Wahrt". Merkel sagt: "Die damalige Verurteilung sei aufgrund widersprüchlicher, uneinheitlicher Zeugenaussagen erfolgt. Heute sei es so, dass die Verwahrten ihre Ungefährlichkeit beweisen müssen. Das ist nicht machbar. Gar keine Chance haben jene Verwahrte, die unschuldig oder ungeständig sind, die ihnen vorgeworfenen Delikte nicht zugeben. Sie werden nicht deliktsorientiert therapiert und gelten deshalb weiterhin als gefährlich. Beat Meier hat in über 23 Jahren Gefangenschaft keine "Taten" gestanden, die ER niemals begangen hat. Durch den NZZ-Artikel hat dieser Justizskandal nun auch die Mainstream-Öffentlichkeit erreicht. Die Solidarität mit dem Justizopfer Beat Meier dürfte zunehmen. Schon seit vielen Jahren setzt sich auch der Inhaber des Weblogs "Tinjos" Martin Joos für eine Freilassung von Meier ein. Auch K13online hat sich seit Jahren mit Meier solidarisch erklärt und fordert eine Freilassung & Rehabilitierung des Justizopfers Beat Meier...