"Ich fürchte nicht die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten" - Theodor Adorno
Bundesregierung(CDU/CSU & FDP) bringt Gesetzentwurf zur Verlängerung der Verjährungsfristen im Zivilrecht von drei auf 30 Jahre in den Bundestag ein
09.07.2011
SPD & Bündnis90/Die Grünen fordern darüber hinaus weitere Verschärfungen: Auch Verjährungsfristen im Sexualstrafrecht(§ 176 ff. & 182 StGB) sollen bei sexuellem Kindesmissbrauch verlängert werden
Auf der letzten Plenarsitzung vor der parlamentarischen Sommerpause hat die Bundesregierung aus CDU/CSU & FDP ihren Gesetzentwurf zur Verlängerung der Verjährungsfristen im Zivilrecht in den Deutschen Bundestag eingebracht. Die Oppositions-Fraktionen aus SPD und Bündnis90/Die Grünen fordern in ihren eigenen Gesetzentwürfen darüber hinaus auch Verlängerungen der Verjährungsfristen im Strafrecht. Die verschiedenen Gesetzentwürfe wurden im Gesetzgebungsverfahren zur weiteren Beratung in den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages verwiesen. Lesen Sie die Gesetzentwürfe mit einem Klick auf mehr...
Die 56. Sitzung des Rechtsausschusses findet statt am Mittwoch, dem 6. Juli 2011, 9.00 Uhr
Berlin, Paul-Löbe-Haus, Raum 4300
T a g e s o r d n u n g(Auszüge)
Tagesordnungspunkt 10
a) Gesetzentwurf der Bundesregierung - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs(StORMG)
BT-Drucksache 17/6261
b) Gesetzentwurf der Abgeordneten Christine
Lambrecht, Olaf Scholz, Bärbel Bas, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der SPD
Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der
straf- und zivilrechtlichen
Verjährungsvorschriften bei sexuellem
Missbrauch von Kindern und minderjährigen
Schutzbefohlenen
BT-Drucksache 17/3646
c) Gesetzentwurf der Abgeordneten Ingrid
Hönlinger, Ekin Deligöz, Volker Beck (Köln),
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der
zivilrechtlichen Verjährungsfristen sowie zur
Ausweitung der Hemmungsregelungen bei
Verletzungen der sexuellen
Selbstbestimmung im Zivil- und Strafrecht
BT-Drucksache 17/5774 http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/tagesordnungen/a06_056to.pdf
(Zum Öffnen der PDF-Dateien benötigen Sie z.B. den Adobe Reader auf ihrem Computer)
SPD: Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der straf- und zivilrechtlichen Verjährungsvorschriften bei sexuellem Missbrauch von Kindern und minderjährigen Schutzbefohlenen http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/036/1703646.pdf
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen sowie zur Ausweitung der Hemmungsregelungen bei Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung im Zivil- und Strafrecht http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/057/1705774.pdf
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Pressemitteilung Bundesministerium der Justiz(BMJ): Opfer von sexuellem Missbrauch werden in Zukunft länger Schadensersatz gelten machen können - vom 25.03.2011 Bundeskabinett verabschiedet Verlängerung der Verjährungsfristen bei Schadensersatzklagen im Zivilrecht beim sexuellen Kindesmissbrauch von drei auf 30 Jahre
Die beschlossene Verlängerung der zivilrechtlichen Verjährungsfrist von drei auf 30 Jahre ist nach Ansicht von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wichtig, weil „die psychischen Folgen sexualisierter Gewalt oft so folgenreich sind, dass erst Jahre nach der Tat zivilrechtliche Schritte eingeleitet werden können.“ Der Entwurf geht auf den Zwischenbericht des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ zurück... http://k13-online.krumme13.eu/news.php?s=read&id=1939
geschrieben
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Kommentare
MVPO News
von K13online am 09.07.2011
Zitate Vor diesem Hintergrund fordert die SPD-Fraktion auch, die strafrechtliche Verjährungsfrist anzupassen. "Verschiedene Fälle, die 2009 und 2010 bekannt wurden, zeigen, dass die Zehn-Jahresverjährungsfrist für sexuellen Missbrauch bzw. 20 Jahre in besonders schweren Fällen, zu kurz ist." Wird eine Jugendliche oder ein Jugendlicher Opfer eines sexuellen Missbrauchs, beträgt die strafrechtliche Verjährungsfrist nur fünf Jahre nach Vollendung des 18. Lebensjahres. "Schon wenn das Opfer 23 Jahre alt wird, gibt es keine Möglichkeit mehr für eine strafrechtliche Verfolgung. Auch beim sexuellen Missbrauch von Kindern fällt die Verjährungsfrist mit 10 Jahren ab Vollendung des 18. Lebensjahres verhältnismäßig kurz aus." Deshalb fordert die SPD in einem eigenen Gesetzentwurf, die strafrechtliche Verjährungsfrist beim sexuellen Missbrauch von Kindern und minderjährigen Schutzbefohlenen auf 20 Jahre zu erhöhen.