Innenministerkonferenz von Bund & Ländern hat beschlossen: Weitere Verschärfungen im Sexualstrafrecht der §§ 184 ff. StGB und 176 ff. StGB sowie Vorratsdatenspeicherung nur bei Kinder- und Jugendpornografie

Mindeststrafmaß bei § 184 ff. StGB soll auf ein Jahr erhöht sowie das Höchststrafmaß des Besitzes von drei auf fünf Jahre und für das Verbreiten von fünf auf 10 Jahre angehoben werden

Die politische Hysterie im Lügder Missbrauchsfall hat nun auch die Innenministerkonferenz von Bund & Ländern erreicht. Auf der Konferenz in Kiel wurde schon wieder eine Verschärfung im Sexualstrafrecht beschlossen. Auslöser der letzten Strafverschärfung war der Fall Sebastian Edathy gewesen, die im Januar 2015 in Kraft getreten war. Diesmal soll das Mindestrafmaß bei § 184 ff. StGB auf ein Jahr Freiheitsstrafe angehoben werden. Dies hätte zur Folge, dass bereits der Besitz einer "sexualisierten" Posing-Darstellung mit Kindern durch ein Gericht mit mindestens ein Jahr Gefangenschaft verurteilt werden müsste. DAS wäre totaler Wahnsinn! Die Gerichte dürften keine Strafbefehle oder Geldstrafen mehr verhängen. Weiter soll das in § 184 ff StGB angedrohte Höchststrafmaß beim Besitz von Kinderpornografie von derzeit drei Jahren Freiheitsstrafe auf fünf Jahre angehoben werden. Bei der Verbreitung von Kinderpornos soll das momentane Höchststrafmaß von fünf Jahren auf 10 Jahre Gefangenschaft angehoben werden. Die verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung soll NUR bei Kinder- und Jugendpornografie angewandt werden. Heise-Online berichtet: Bundesinnenminister Horst Seehofer sagte seinen Einsatz dafür zu, "dass wir in der Bundesregierung ein stimmiges und umfassendes Paket schnüren, um ein entschiedenes Zeichen gegen Kindesmissbrauch zu setzen". Insbesondere dränge er auf eine "deutliche Intensivierung der Strafverfolgung und Strafverschärfung". Die politische Zuständigkeit der Gesetzgebung bei § 184 ff. StGB liegt bei der Bundesregierung und damit bei der Koalition aus CDU/CSU & SPD. Die gravierenden Verluste bei den Europawahlen werden hoffentlich weitere Wahlniederlagen nach sich ziehen. Für die (noch) amtierende Bundesjustizministerin Katharina Barly(SPD), die ins EU-Parlament einziehen wird, ist noch immer keine Nachfolgerin/Nachfolger bekannt geworden. Die Bundes-SPD steht vor ihrem Scheiterhaufen. Die GrKo hat ohnehin keine Mehrheiten mehr in der Bevölkerung. Die demokratische Konsequenz wären Neuwahlen im Herbst dieses Jahres....

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Gegen-Kinderpornografie-Innenminister-fordern-schaerfere-Strafen-und-Vorratsdatenspeicherung-4447124.html



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Auf welcher Rechtsgrundlage polizeiliche Befugnisse ?: Landeskriminalamt(LKA) in Nordrhein-Westfalen(NRW) stellt erstmals 24 Zivilisten zur rechtlichen Auswertung von Kinder- und Jugendpornos ein 30.05.2019

Auf Stellenausschreibung haben sich schon 150 Bürger/innen beworben: „Wir kreieren gerade eine kurze Ausbildung in Seminarform“ 

Kein Aprilscherz ist die Ausschreibung von 24 Stellen beim LKA in NRW. Als erste Polizeibehörde in Deutschland sollen dort demnächst Menschen ohne dreijährige Polizeiausbildung kinderpornografisches Material sichten und auswerten. „Es sind Leute, die wir vom freien Arbeitsmarkt nehmen“, sagte der zuständige Dezernatsleiter im Cybercrime-Kompetenzzentrum des LKA, Sven Schneider. Notwendig wird die Einstellung externer Kräfte für diesen hochsensiblen Aufgabenbereich aufgrund des personellen Engpasses bei der NRW-Polizei. Dabei stellt sich die Frage auf welcher Rechtsgrundlage diese Personaleinstellungen erfolgen werden. Nach einer kurzen Ausbildung in Seminarform müssten den Bürgern/innen hoheitliche Aufgaben mit Polizeibefugnissen übertragen werden. Seit mehreren Jahren ist es bereits gängige Praxis, dass Ermittlungsbehörden kinderpornografisches Material an Privatfirmen zur juristischen Auswertung abgeben. Außerdem gibt es schon lange Zeit Computerprogramme, die Kinderpornos erkennen sollen. Die Auswertungsergebnisse dieser neuen Mitarbeiter/innen dürften für die Staatsanwaltschaften & Gerichte sehr interessant werden. Insbesondere jedoch für die Verteidiger der Angeklagten, die die rechtliche Bewertung in Frage stellen werden. Die gerichtliche Inaugenscheinnahme von massenweise kinder- und jugendpornografischen Materials dürfte zum Standart werden. In der Folge wird es zu wochenlangen Gerichtsprozessen kommen, die auch die Justiz personell völlig überfordern wird. Neue Staatsanwälte und Richter müssten eingestellt und ausgebildet werden. Letztendlich wird es im Strafvollzug zu erhöhten Aufkommen von Gefangenen in den Justizvollzugsanstalten(JVAs) kommen. Wohl möglich müssen auch noch neue JVAs gebaut werden. Niemand denkt offensichtlich bei dieser Verschwendung von Steuergeldern daran, dass man den Schand § 184 ff. StGB mal reformieren könnte, damit zumindest das sogenannte "Posing" wieder legalisiert wird. Ebenso animierte Darstellungen, wie z.B. die Mangas, wobei es um künstlich geschaffene Figuren geht - und nicht um reale Jungen/Mädchen. Weder der Gesetzgeber noch die Justiz wird jemals gewaltfreie Kinder- und Jugendpornos wirksam mindern, geschweige denn ausrotten können. Der Mythos über die Inhalte wird weiterhin aufrecht erhalten.... 

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3877 
Pressportal & Neue Osnabrücker Zeitung: Kinderpornografie- Tatverdächtige sind immer häufiger selbst noch Kinder( Besitzer & Hersteller & Verbreiter etc. gemäß § 184b + c StGB) 04.05.2019

Statistische Zahlen zu 2018 verdoppelt: Hausdurchsuchungen bei 2101 Minderjährige wegen Kinder- und Jugendpornos - Die Kinder sind sich keiner Schuld bewusst

Die Kriminalisierung von Kindern & Jugendlichen schreitet unaufhaltsam voran. Von 2101 Minderjährigen waren 603 Kinder unter 14 Jahren. Und DAS dürfte nach Einschätzung von K13online wirklich nur die Spitzes des Eisberges gewesen sein, denn fast alle Kids haben ein Smartphone mit Whatsapp etc... ! Neben ganz alltäglichen Aufnahmen kusieren natürlich auch Nackaufnahmen von den Jungen & Mädchen, die sie selbst für sich und Freunde hergestellt haben. Videoaufnahmen mit sexuellen Inhalten machen die Runde oder sind irgendwo im Internet abrufbar. Wohl eher wenig Kinder schaut vorher ins Strafgesetzbuch, ob sie dies auch dürfen. Den Schand § 184b + c StGB dürften viele Kids nicht kennen. Natürlich wurden solche Aufnahmen einhellig hergestellt, denn kein Junge/Mädchen tut sich selbst sexuelle Gewalt an. Von einem sexuellen Missbrauch kann also bei solchen Kinderpornos absolut keine Rede sein. Auch Kinder unter 14 Jahren begehen eine diesbezügliche Straftat, aber können dafür nicht strafrechtlich verfolgt werden, weil sie eben noch nicht strafmüdig sind. Wird das Kind jedoch 15 Jahre alt und hat dieses seine Kinderpornos noch immer in ihrem Besitz, dann greift der 184er. Die Kriminalisierung hat begonnen und die verrückten Gesetze zeigen ihre verächtliche Wirkung. Es kann aber noch furchtbarer kommen: Der Junge/das Mädchen schenkt diese Aufnahmen zum Bespiel dem erwachsenen Freund/In. Dieser muss nicht zwingend pädophil sein, sondern auch hetero- oder homosexuelle Erwachsene machen sich strafbar. Es ist ein sehr weit verbreiteter Irrglaube - gefördert von der Übermacht der ganzen Anti-Pädophilen - zu meinen, dass auf solchen kinderpornografischen Aufnahmen sexuelle Gewalttaten gegen Kinder & Jugendliche zu sehen sind. Nein, es geht grundsätzlich fast immer um die lustvolle Darstellung von Sexualpraktiken. Die Kids von heute lernen im heutigen Zeitgeist schon sehr früh, dass sie ihre sexuellen Wünsche und Bedürfnisse nicht frei ausleben können. Der Kinderschutzbund fordert sexual-pädagogische Konzepte an Schulen, die Minderjährige über angemessenes und unangemessenes Verhalten aufklären. Es stellt sich wiederholt die Frage: Wer schützt die Kinder vor dem Kinderschutz???!!!!...

http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3861 

u.v.a.m...

geschrieben von K13online-Redaktion am 15.06.2019 Drucken

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