Pädo-Gurke 2017 geht an das Komitee für Grundrechte und Demokratie: Gefangenenhilfe für die Deliktsarten der §§ 174, 176, 182 und 184 StGB gehören nicht zu den Aufgaben

Dirk Vogelskamp: "Wir haben ein anderes Verständnis hinsichtlich eines menschenrechtsgemäßen Kinderschutzes, als Sie es mit den von Ihnen öffentlich vertretenen politischen Forderungen zu verstehen geben

Der Inhaber von K13online(Dieter Gieseking) hatte einen förmlichen Antrag auf eine Fördermitgliedschaft gestellt, der nun vom geschäftsführenden Vorstand(Dirk Vogelskamp) abgelehnt wurde. Er vertritt auch die Ansicht, dass seit 2003 keine satzungsgemäße Fördermitgliedschaft bestand, sondern lediglich die Publikationen des Komitees kostenfrei bezogen wurden. Der Inhaber dieser Webseiten wollte mit einer Fördermitgliedschaft eine neue Arbeitsgruppe für Gefangene gründen, die wegen der Deliksarten der §§ 174, 176, 182 und 184 StGB inhaftiert sind. Dazu hat das Grundrechtekomitee wie folgt mitgeteilt: Die von Ihnen im Aufnahmeantrag formulierten politischen Ziele, an denen Sie im Rahmen des Grundrechtskomitees arbeiten wollen, entsprechen nicht unseren satzungsgemäßen Aufgaben. Insbesondere haben wir ein anderes Verständnis hinsichtlich eines menschenrechtsgemäßen Kinderschutzes, als Sie es mit den von Ihnen öffentlich vertretenen politischen Forderungen zu verstehen geben. Ganz offensichtlich hat beim Vorstand des Grundrechtekomitees die Pädo-Keule zugeschlagen. Aufgrund der abgelehnten Fördermitgliedschaft und damit verbundenen Ablehnung einer Arbeitsgruppe für pädophile/pädosexuelle Gefangene sowie der Positionierung zum Kinderschutz verleiht K13online dem Grundrechtekomitee die alljährliche Pädo-Gurke 2017. Die Verlinkung auf unseren Webseiten wurde gesperrt. Zu Dokumentationszwecken und aus journalistischen Gründen wurde die Linkbeschreibung durch dieses News ersetzt. Eine Mitgliedschaft & Fördermitgliedschaft beim Komitee für "Grundrechte und Demokratie" kann von K13online NICHT mehr empfohlen werden. Mit einem Klick auf weiterlesen gelangen Sie zu allen Informationen...

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+++ K13online(Dieter Gieseking) setzt Komitee für Grundrechte und Demokratie e. V. Köln über die Vorfälle & Vorkommnisse in der JVA Kislau in Kenntnis +++ 04.11.2017

Das Komitee für Grundrechte und Demokratie setzt sich seit vielen Jahren für bessere Haftbedingungen im Strafvollzug ein: K13online bietet das Grundrechtekomitee, sich auch für Sicherheitskonzepte bedrohter Gefangener in JVAs einzusetzen

Der Strafvollzug, die Haftbedingungen und die Gefangenenhilfe sind für das Komitee für Grundrechte und Demokratie e. V. mit Sitz in Köln zentrale Themen. Der Verein hat sich in den letzten Jahren auch für die Rente der Inhaftieren ausgesprochen. Eine Petition wurde auch von K13online mitgezeichnet. Die Sicherungsverwahrung wurde bei der damaligen politischen Debatte abgelehnt. Der Inhaber dieser Webseite, Dieter Gieseking, ist seit dem Jahre 2003 Fördermitglied und erhält regelmäßig die Informationsblätter gesandt. Aus aktuellem Anlaß haben wir das Grundrechtekomitee nun über die Vorfälle & Vorkommnisse in der JVA Kislau in Kenntnis gesetzt. Zu einer Verbesserung der Haftbedingungen gehören auch Sicherheitskonzepte für bedrohte Gefangene, insbesondere für die Deliktsarten im Sexualstrafrecht. Die herrschende Knasthierarchie, die den Pädophilen & Pädosexuellen im Strafvollzug an die unterste Stelle verbannt hat, muss bekämpft werden. Dazu bedarf es neben den Mitwirkungen der Anstaltsleitungen & deren Bediensteten auch Kooperationen mit den Gefangenenvertretungen in den JVAs. Ebenso sollten sich Menschenrechtsorganisationen daran aktiv beteiligen. Auf politischer Ebene bedarf es Vorgaben von Sicherheitskonzepten der Justizministerien in den Bundesländern. Das Grundrechtekomitee hat sich bisher (noch) nicht diesem Aufgabengebiet intensiv gewidmet. Deshalb läuft nun eine Anfrage beim Gefangenenbeauftragten des Vereins. K13online würde gerne bei diesem Themenkomplex mit dem Komitee für Grundrechte und Demokratie zusammenarbeiten. Lesen Sie weiter mit einem Klick...

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geschrieben von K13online-Redaktion am 02.12.2017 Drucken

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