Das gesunde Volksempfinden im Jahre 2018: Das berühmte Plasbergsche Volksempfinden stammt aus Paragraf 2 des Strafgesetzbuchs in der Fassung vom 28. Juni 1935
Das Internetportal "Meedia.de" hat einen Gastbeitrag des renommierten Bundesrichter a. D. Thomas Fischer publiziert, der auch schon Rechtskolumnen in der ZEIT veröffentlicht hat. Fischer hat die Talkshow "hart aber fair" mit Frank Plasberg & seinen Gästen, insbesondere dem BILD-Chef-Redakteur Reichelt, untersucht und kommt u.a. zu dem folgenden Ergebnis: Das berühmte Plasbergsche Volksempfinden stammt aus Paragraf 2 des Strafgesetzbuchs in der Fassung vom 28. Juni 1935. Da hieß es: „Bestraft wird, wer eine Tat begeht, die das Gesetz für strafbar erklärt oder die nach dem Grundgedanken eines Strafgesetzes und nach gesundem Volksempfinden Bestrafung verdient.“ Dies war die Anordnung der so genannten unbegrenzten Analogie im Strafrecht, also das definitive Ende jedes rechtsstaatlichen Strafsystems. Im Hinblick auf das Sexualstrafrecht der Schand §§ 176 & 184 StGB sowie der medialen Hetzpresse & des Volksempfindens zunehmender Bevölkerungsteile befinden wir uns im Jahre 2018 wieder auf dem Stand von 1935. Zu dem übermächtigen Schmierfinken der Bild-Blödzeitung kommentiert der ehemalige Bundesrichter am BGH wie folgt: Das ist kaum noch mit Unwissen zu erklären. Es ist eine ausdrückliche und überlegte Absage an die Europäische Menschenrechtskonvention, das Menschenrecht aus Art. 2 Grundgesetz, den verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Und wenn der Täter 18 Jahre alt ist und das Kind 13 Jahre und elf Monate, beträgt die Mindeststrafe (!) auch für diesen „schweren sexuellen Missbrauch“ zwei Jahre – selbst wenn die Tat einverständlich oder sogar auf Drängen des „Opfers“ geschah. Den vorherigen Ausführungen des ehemaligen Vorsitzenden des 2. Strafsenates am Bundesgerichtshof & Strafrechtskommentator Thomas Fischer hat K13online im Prinzip nichts weiteres hinzuzufügen, sondern schließt sich seinen Rechtsauffassungen und Kommentaren bei "Meedia.de" voll umfänglich an....
http://meedia.de/2018/02/22/kenntnisfreie-fakten-checker-bei-hart-aber-fair-plasberg-und-bild-strapazierten-das-gesunde-volksempfinden/
Zitate Meedia.de
Plasberg auf der Spur des Volks: „Auch jenseits der Fälle von Kinderschändern: Die Justiz gerät zunehmend in die Kritik“, sagt er zum Einstieg. Das ist eine elegante Überleitung in den Zaubergarten, der nun folgt. Was „die Justiz“ treibt, widerspricht, so Plasberg, dem „berühmten Volksempfinden, meist heißt es ja: das gesunde Volksempfinden.“ Das gesunde Volk im Studio ist schon mal begeistert. In der Gastriege erhebt sich kein Widerspruch, daher sei hier erwähnt:
Das berühmte Plasbergsche Volksempfinden stammt aus Paragraf 2 des Strafgesetzbuchs in der Fassung vom 28. Juni 1935. Da hieß es: „Bestraft wird, wer eine Tat begeht, die das Gesetz für strafbar erklärt oder die nach dem Grundgedanken eines Strafgesetzes und nach gesundem Volksempfinden Bestrafung verdient.“ Dies war die Anordnung der so genannten unbegrenzten Analogie im Strafrecht, also das definitive Ende jedes rechtsstaatlichen Strafsystems. Deshalb wurde das berühmte „gesunde Volksempfinden“ durch das Kontrollratsgesetz Nr. 11 vom 30. Januar 1946 als typisch nationalsozialistisches Unrecht aufgehoben. Ich finde, man sollte das Herrn Plasberg und dem deutschen Volk mitteilen....
....Einen Tatbestand „Vergewaltigung von Kindern“ gibt es im Gesetz übrigens gar nicht. Kinder müssen sich mit den Jugendlichen und Erwachsenen denselben Vergewaltigungs-Tatbestand teilen und sind darüber hinaus auch gegen „Missbrauch“ geschützt, der keine Vergewaltigung ist. Man könnte Herrn Reichelt darüber aufklären, dass der Tatbestand, über den er redet, keineswegs voraussetzt, dass ein gewaltsamer Geschlechtsverkehr vollzogen wird. „Vergewaltigung“ liegt vielmehr schon vor, wenn der Täter mit einem Finger flüchtig zwischen die Schamlippen eines Mädchens eindringt. Und wenn der Täter 18 Jahre alt ist und das Kind 13 Jahre und elf Monate, beträgt die Mindeststrafe (!) auch für diesen „schweren sexuellen Missbrauch“ zwei Jahre – selbst wenn die Tat einverständlich oder sogar auf Drängen des „Opfers“ geschah.
Das ist Reichelt aber alles egal. Er nennt einfach alles „Vergewaltigung“, berichtet von „traumatisierten Polizisten“, will in allen Fällen unterschiedslos die Höchststrafe verhängen und gleich noch einen Schlag obendrauf:
Wenn ein Mensch ein Kind vergewaltigt hat und der Staat andere Kinder vor diesem Menschen schützen will, dann bleibt nur eine Möglichkeit, diesen Menschen für immer einzusperren, genauso, wie es Gerhard Schröder in einem berühmten interview gefordert hat. … Wenn ich vor der Frage stehe, sperre ich einen Menschen … für immer ein, oder gehe ich das Risiko ein, dass dieser Mensch jemals wieder ein Kind vergewaltigt, dann fällt meine Antwort ganz klar aus: Ich sperre ihn für immer ein.
Das ist kaum noch mit Unwissen zu erklären. Es ist eine ausdrückliche und überlegte Absage an die Europäische Menschenrechtskonvention, das Menschenrecht aus Art. 2 Grundgesetz, den verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
(Bundesrichter a. D. Thomas Fischer: https://www.fischer-stgb.de/fischer/ )
ARD(WDR) - hart aber fair - Moderator Frank Plasberg: Es gibt in der deutschen Sprache kein anderes Wort als Kinderschänder, denn Pädophile trifft es einfach nicht in der ganzen Breite |
21.02.2018 |
Sprachrohr von deutschlands "Pressekriminellen" Julian Reichelt(BILD-Chefredakteur): "Sperrt Ihn(Olaf R.) endlich für immer weg" * Bildzeitung veröffentlichte Foto mit vollständigen Namen des Hamburgers
Frank Plasberg hatte in seine Talkrunde "hart aber fair" mit dem Titel "Überlastet, überfordert, zu lasch – Was läuft schief bei den Gerichten?" eingeladen. Gleich zu Beginn der Sendung führte er den menschenverachtenden Begriff "Kinderschänder" in die Diskussion ein, der sich im Laufe der Talkshow vielfach wiederholte. Seine Relativierungsversuche "Es gibt in der deutschen Sprache kein anderes Wort als Kinderschänder, denn Pädophile trifft es einfach nicht in der ganzen Breite" können jedoch nicht darüber hinweg täuschen, dass Plasberg dem pöbelnden Mob Vorschub geleistet hat. Anhand von Einzelbeispielen um den Hamburger Olaf R. und den Freiburger Fall um den 9-jährigen Jungen sowie von jugendlichen Tätern und Misshandlungen in einer Kita drehte sich alles um Kritik an der Justiz/Gerichte. Zu einem Debakel kam es im Fall Olaf R., der gegen Bewährungsauflagen des Gerichtes verstoßen hatte, sich Kindern nicht nähern zu dürfen. Dafür und den Versuch, einen Jungen in seine Wohnung einzuladen, wurde er tatsächlich zu einem Jahr und 8 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die BILDzeitung titelte auf Seite 1: "Sperrt Ihn endlich für immer weg". Dabei wurde ein Foto von Olaf R. und sein vollständiger Name veröffentlicht. Juristen sprechen von eindeutigen Persönlichkeitsverletzungen und damit von Straftaten der BILDzeitung. Chef-Redakteur dieses Blöd-Bild-Blattes ist Julian Reichelt. In der Talkrunde rechtfertigte er sogar seine strafbaren Handlungen und würde es nochmals so publizieren. Damit ist auch der dringende Tatverdacht von Wiederholungen gegeben. Ein solcher "Journalismus" kann nur als Pressekriminalität bezeichnet werden. Vorsichtige Versuche der Diskussionsteilnehmer Gerhart Baum, Gisela Friedrichsen und Jens Gnisa, den Schmierfinken Julian Reichelt zur Vernunft & Einsicht zu bringen, prallten völlig von diesem BILD-Chef-Redakteur ab. Insgesamt musste man den fatalen Eindruck gewinnen, dass alle Diskutanten Angst vor der mächtigen BILDzeitung hatten. Sogar der AfD-Politiker Roman Reusch hielt sich auffallend zurück. Die BILDzeitung spielt sich bei ihren medialen Hetzkampagnen als Ankläger & Richter gleichermaßen auf. Die Richterin von Olaf R. hatte in der mündlichen Urteilverkündung auf eine Strafminderung wegen der Hetzpresse BILD erkannt. Ein solches Beispiel sollte Schule machen..
http://krumme13.org/news.php?s=read&id=3554 |
SPIEGEL-Magazin 32/2014 - Interview mit dem Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof(BGH) Thomas Fischer: Es gibt kein Strafrecht der Moral |
07.08.2014 |
BGH-Richter Thomas Fischer zur geplanten Strafverschärfung des § 184 ff. StGB(Posing) & Kindernacktaufnahmen im § 201a StGB: "Die Forderung nach Ausdehnung des Pornografieverbots auf nicht-pornografisches Material halte ich für völlig überzogen
Die SPIEGEL-Redakteure Dietmar Hipp und Jan Fleischhauer haben mit dem Vorsitzenden Richter des 2. Strafsenates am Bundesgerichtshof(BGH) Thomas Fischer ein Interview geführt. Neben dem Mordparagrafen äußert sich Fischer auch zum Fall Edathy und die daraus entstandenen Forderungen zur Strafverschärfung des § 184 ff. StGB. Fischer hält eine Ausdehnung der geltenden Gesetze für völlig überzogen. Der Rechtswissenschaftler hält auch die gegenwärtige Strafbarkeit von virtueller Kinderpornografie für fragwürdig, weil dabei kein Kind missbraucht wird. "Wir müssen den von Pädophilie betroffenen Menschen doch Handlungsalternativen anbieten, die potenzielle Opfer schützen und zugleich den Betroffenen ein Leben ohne Kriminalisierung ermöglichen", so Fischer weiter: "Pädophilie ist ein Schicksal; es ist kein Plan, Straftäter zu werden". Das aktuelle Urteil des BVerfG zum Inzest-Paragrafen hält der Vorsitzende BGH-Richter für einen bemerkenswerten Ausrutscher. Ein solcher Straftatbestand ist in der heutigen Zeit illegitim und sollte nicht länger Aufrecht erhalten werden. Lesen Sie Auszüge auf dem SPIEGEL-Interview mit einem Klick auf mehr...
http://krumme13.org/news.php?s=read&id=2872 |
u.v.a.m......