"Jede Liebe ist Liebe - Heinz Birken(Heinrich Eichen)
  Home | User | Forum | Downloads | Links | Texte | Newsarchiv | Votes | Suchen
Statistik
Datum: 14.08.2019
Zeit: 00:54:55

Online: 48
Besucher: 18214316
Besucher heute: 739
Seitenaufrufe: 141246348
Seitenaufrufe heute: 4057

Termine

Leider sind keine kommenden Ereignisse im Kalender vorhanden.

weitere Termine

Menu

    Home

    User
    Forum
    Downloads
    Links
    Texte
    Newsarchiv
    Votes
    Suchen
    Kalender
    Impressum
    Kontakt
    Sitemap
 
Aktuelle Texte
1. Der pädosexuelle Komplex (Angelo Leopardi) (22582)
2. Bildergalerie: Impressionen Lichterfest 2019 (267)
3. Der große Kamerad (Meier-Jobst) (189)
4. Bildergalerie: Impressionen Rheinufer Bonn (335)
5. Bildergalerie 1+2: Michael Jackson Bundeskunsthalle (300)
6. Womit habe ich das verdient? (DVD) (361)
7. La Mala Educacon - Schlechte Erziehung(DVD) (4710)
8. K13online Video-Clip (1): Petition Tour41 (622)
9. Nur das Leben war dann anders (Dominik Riedo) (3788)
10. Bildergalerie & Impressionen: Zirkus GLOBULINI (474)
Aktuelle Links
1. Marthijn Uittenbogaard (NL-Aktivist) (1168)
2. Ketzerschriften.net (Weblog) (5295)
3. Pädoseite.home.blog (347)
4. Prävention Pädophile: Schutzengel Neli Heiliger (156)
5. Deutsches Jungsforum (13187)
6. CMV-Laservision(gesperrt) (4521)
7. ITP-Arcados (Infos zur Pädophilie) (8811)
8. Verband für Bürgerrechte und Objektivismus (VBO) (4795)
9. Wikipedia: Krumme13/K13online (3579)
10. Int. BOYLOVE-Day (IBLD) (5119)


[update] Bundesgerichtshof(BGH) - Urteil: Keine Sicherungsverwahrung für ehemaliges Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft humane Sexualität(AHS) Matthias P. * Haftentlassung im Frühjahr 2015 05.08.2014

Bei Besitz von Kinderpornos ist grundsätzlich keine Sicherungsverwahrung möglich: Bundesgerichtshof rügt zwei Landgerichte in Darmstadt wegen Fehlurteilen und hob Sicherungsverwahrung selbst auf

Der Bundesgerichtshof(BGH) hat in letzter Instanz die gegen das ehemalige Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft humane Sexualität(AHS), Matthias P., verhängte Sicherungsverwahrung(SV) aufgehoben. Dazu mussten zwei Revisionen gegen die Fehlurteile der Landgerichte in Darmstadt eingelegt werden. Matthias P. war damals nach Bekanntwerden der Vorwürfe auf Besitz von Kinderpornos sofort als Kassenwart der AHS zurück getreten. Er wird voraussichtlich nach einer Freiheitsstrafe von vier Jahren im Frühjahr 2015 auf dem Gefängnis entlassen werden. Entgegen der falschen Behauptung in den Mainstream-Medien wurde gegen P. keine negative Sozialprognose gestellt. Verteidiger Jörg Dietrich musste über drei Jahre für seinen Mandaten vor den Gerichten kämpfen. Matthias P. war früher als ehrenamtlicher Vorlese-Onkel in der Bücherei einer Grundschule tätig gewesen. Zudem ist P. schwer Contergan geschädigt und wird vermutlich den Rest seines Lebens in Rollstuhl verbringen müssen...

http://www.extratipp.com/news/rhein-main/offenthal-vorlese-onkel-matthias-kommt-nach-bgh-urteil-doch-freien-fuss-3657020.html


http://www.bundesgerichtshof.de

Zitate
Wahrscheinlich im Frühjahr 2015 auf freien Fuß

Erneut geht Matthias P. in Revision. Und diesmal urteilt der BGH selbst: Die Richter in Karlsruhe entscheiden, dass Matthias P. nach Verbüßung seiner Haftstrafe nicht in Sicherungsverwahrung muss. Die Begründung der Gefährlichkeitsprognose durch das Landgericht stieß beim BGH auf „durchgreifende rechtliche Bedenken“. Das heißt: Das Landgericht hat in seinem Urteil nicht ausreichend begründet, dass von Matthias P. noch eine Gefahr für Kinder ausgeht. Deshalb wird P., der noch in einem hessischen Gefängnis seine Strafe verbüßt, voraussichtlich im Frühjahr 2015 auf freien Fuß kommen.


**************************************************

[update 3.03.2012] Zwölfte Strafkammer des Landgerichts Darmstadt verurteilt Matthias P. erneut wegen Kinderpornos zur Sicherungsverwahrung - vom 01.03.2012
Erstmals in der Deutschen Rechtsgeschichte: Erneute Sicherungsverwahrung für das Vorstandmitglied der Arbeitsgemeinschaft humane Sexualität(AHS e.V.) Matthias P.
Die zwölfte Strafkammer des Landgerichts Darmstadt hat unter dem Vorsitzenden Richter Dr. Christoph Trapp den schwer Contergan geschädigten Matthias P. nach einer erfolgreichen Revision erneut zur Sicherungsverwahrung verurteilt. Ein Strafmaß von vier Jahren Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung hat es nach K13online Informationen für den Besitz von "Kinderpornos" in der Deutschen Rechtsgeschichte noch nie gegeben. Ob der Verteidiger Jörg Dietrich mit seinem Mandanten Mattias P.(Vorstand der AHS e.V.) erneut in die Revision vor das Oberlandesgericht ziehen wird, ist momentan noch nicht bestätigt....
http://krumme13.org/news.php?s=read&id=2227

u.a.m...

geschrieben von K13online Redaktion [Druckansicht]


Kommentare

von Fetzer
am 05.08.2014

Die Gerechtigkeit mit Hinblick auf Regionale Urteilsfällung im Bezug auf dem global hetzendem Mainstream. Passt ganz in die/der Welt wo wir sind!
Die Fragen für die folgenden Generationen bleiben damit unbeantwortet.
Leider wurde mir u. a. auch im JuFo mein neu angelegtes Account gehackt, so dass ich arg, um nicht zu sagen "vollkommend" beschnitten bin mit meiner Meinungsäußerung.
Fetzer


von K13online
am 05.08.2014

Die Entscheidung des BGH mit ausführlicher Begründung finden Sie über den folgenden Link:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=7e2d2d8afd7c848ec1ae9ea96a4f9388&nr=63846&pos=0&anz=2

Im Deutschen Jungsforum kann über diesen Fall und insbesondere über die SV bei Besitz von Kinderpornos debattiert werden hier:
http://jungsforum.net/politik/messages/198900.htm

K13online Anmerkungen
Entgegen unserer obigen Annahme im News kann NICHT automatisch davon ausgegangen werden, dass beim Besitz von Kinderpornos keine SV in Betracht kommt. Der BGH rügt die Fehlentscheidungen der zwei Landgerichte in Darmstadt dahin gehend, dass die Voraussetzungen des BVerfG zur Verhängung einer SV in diesem Fall nicht gegeben waren. Die Hürden für eine SV wurden vom BVerfG in seinen letzten Entscheidungen ziemlich hoch angesetzt, sodass diese Voraussetzungen beim KP-Besitz bisher nach unserem Wissen in keinem Fall vorhanden waren. Dieser Fall zeigt jedoch deutlich, dass die Instanzen der Landgerichte nicht bereit waren, den Vorgaben des BVerfG gerecht zu werden. Aus diesem Grunde hat der BGH bei der 2. Revision selbst entschieden. Es entspricht nicht einem funktionierenden Justizwesen, wenn der Betroffene 2 Mal in die Revision gehen muss, um eine verfassungskonforme Entscheidung zu erhalten. Die Entscheidungen der zwei Landgerichte in Darmstadt haben gegen die Entscheidungen des BVerfG verstoßen. Das hätten diese Landgericht wissen müssen. Für die Richter an diesen Landgerichten werden diese verfassungswidrigen Entscheidungen keine dienstrechtlichen oder strafrechtlichen Folgen haben. Wenn es eine "Gesetzeslücke" gibt, dann an diesem Punkt. Der Justizminister Heiko Maas ist gefordert...

Neuen Kommentar schreiben


Seiten
1


zurück




History

Soziale Netzwerke

Externe Artikel


K13online Vote
Würden Sie dies Projekt unterstützen ?
JA, mit finanziellen Mitteln
JA, mit Sachspenden
JA, mit meinen technischen Kenntnissen
JA, mit allen meinen Möglichkeiten
Nein, auf keinen Fall
Vielleicht, kann sein



[Ergebnis]

Gegen Faschismus


Werbebanner

Copyright by www.krumme13.org