Medien-Outing Unna und die Folgen
Vermieterin(UKBS) reicht Räumungsklage ein

Das Amtsgericht(AG) Unna hat heute die Klage UKBS ./. Dieter G. zugestellt. Die Vermieterin begründet die fristgemäße Kündigung und Räumung zum 31.12.2004 mit & 573 II 1 BGB. Sie führt u.a. als Gründe auf: Die Aktivitäten von Dieter G. bzw. K13-Online auf der Homepage. Die Berichterstattung in der Tagespresse und die darin enthaltenen Äußerungen. Die Demonstration vor dem Wohnhaus. Und eine im Haus stattgefundene Unterschriftensammlung.

Lesen Sie weiter unter mehr...

Es steht außer Frage, dass die oben genannten Gründe jeder Rechtsgrundlage entbehren. Einen Kündigungsgrund der sexuellen Orientierung gibt es nicht. Ebenso kann eine gesellschafts-politische und journalistische Tätigkeit und Meinung kein Grund darstellen. Auch der Hausfrieden wurde nicht durch Dieter G. gestört. Ein vorsätzliches und schuldhaftes Verhalten lag und liegt nicht vor.

Die angeblich vorhandenen Ängste der Mitbewohner und Nachbarn, scheinen nicht realistisch zu sein. Diese wurden bisher nicht persönlich an Dieter G. herangetragen. Im Gegenteil, alle Menschen in der Umgebung sind nach wie vor genauso desinteressiert oder sogar höflich und freundlich wie vor dem Medien-Outing mit Schüren von Hysterie und Angst. Bis heute gab es keinen begründeten Anlaß zur Besorgnis. Dieter G. hat sich absolut kein Fehlverhalten vorzuwerfen und wird deshalb diese Mietsache notfals bis zum BGH betreiben. Dieser wohl bisher einmalige Fall stellt auch eine Diskriminierung seiner Person dar. Das neue Antidiskiminierungsgesetz könnte hier zur Anwendung kommen. Daher ist dieser Fall und dessen Durchsetzung auch von besonderem Interesse für alle Betroffenen.

Dazu erinnern wir an den Spendenaufruf hier:

http://k13-online.krumme13.org/text.php?id=264&s=read

Dieter G. wird sich innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen gegen diese ungerechtfertigte Klage verteidigen und Widerspruch einlegen. Leider können diese Kosten und Anwaltshonorare nicht allein durch die ihm zustehende Prozesskostenhilfe gedeckt werden. Der bereits vorhandene Anwalt erwartet für diesen umfangreichen Prozess ein Honorar. Wir bitten daher nochmals um Spenden. Für die bereits erhaltenen Spenden danken wir. Bei Fragen senden Sie bitte einfach eine Email, Fax, Brief oder rufen unter 0700-57866313 an. Danke !

Die Medien werden bei einer Berichterstattung gebeten, zuvor Rücksprache mit K13-Online zu nehmen. Weitere Infos können Sie den Web-Seiten im Informationsbereich entnehmen.

Lesen Sie über das Medien-Outing weiter in diesem NEWs:

http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=169
geschrieben von K13online-Redaktion am 15.11.2004 Drucken

Copyright by K13-Online-Redaktion